Ausgabe 
12.12.1854
 
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Taxe 1g und Butzbach 5 Dezember.

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Friedberger Jntelligenzblatt.

Erſcheint wö⸗ chentlich zweimal. Dienſtag u. Frei⸗ tag. Preis jährl. fl. 1. 12 kr.; durch

Allgemeiner Anzeiger für Oberheſſen,

Einrückungsge⸗ bühren für die ge⸗ ſpaltene Petit zeile oder deren Raum

besen Amts- und verkündigungsblatt für den Kreis Lriedberg. ae

ſammen 7 kr.

Nu 97.

Dienſtag, den 12. Dezember.

1851.

Amtlicher Theil.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg

an die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien des Kreiſes. Betreffend: Die Ableiſtung des Verfaſſungseides vom 4. Quartal d. J.

Dienſtag den 2. Januar 1855, Vormittags 10 ¼ Uhr, hauſe dahier ſtatt. Sie haben die jungen Ortsbürger hierna

einzuſenden.

findet die Abnahme des Verfaſſungseides auf dem Rath⸗

ch vorzuladen und vor dem Termin Beſcheinigung anher

Die früher Ausgebliebenen ſind bei 1 Rthlr. Strafe vorzuladen und iſt die Beſcheinigung hierüber vor dem Termin

einzuſenden. Friedberg am 6. Dezember 1854.

Muller.

Bekanntmachung,

Gr. Miniſteriums der Finanzen vom 10. Nov., die Außercoursſetzung der königl. preußiſchen Kaſſenanweiſungen vom Jahr 1833 betreffend, welche nachſtehende Veröffentlichung der königl. preußiſchen Hauptverwaltung der Staatsſchulden zur Kenntniß des inländiſchen Publikums bringt:

In Gemäßheit des Geſetzes vom 19. Mai 1851(Geſetzſammlung S. 335) ſind durch unſere Bekanntmachung vom

12. Sept. v. J. und 2. März d. J. die Inhaber königl. preußiſcher Kaſſenanweiſungen d. d. den 2. Janu ar 1835 auf⸗ gefordert worden, dieſelben gegen neue, unter dem 2. November 1851 ausgefertigte Kaſſenanweiſungen von gleichem

Werthe entweder hier bei der Controle der Staatspapiere,

5 Oranienſtraße Nr. 92, oder in den Provinzen bei den Re⸗ gierungshauptkaſſen und den von den königlichen Regierungen

bezeichneten ſonſtigen Kaſſen umzutauſchen. Zur Bewirkung

dieſes Umtauſches wird nunmehr ein letzter und präcluſſviſcher Termin auf den 31. Januar 1855 hierdurch anberaumt. Mit dem Eintritte deſſelben werden alle nicht eingelieferte k. preußiſche Kaſſenanweiſungen vom Jahr 1835 ungültig, alle Auſprüche aus denſelben an den Staat erlöſchen, und die bis dahin nicht umgetauſchten alten Kaſſenanweiſungen werden, wo ſie etwa zum Vorſchein kommen, angehalten und ohne Erſatz an uns abgeliefert werden. Jedermann wird daher zur Vermeidung ſolcher Verluſte aufgefordert, die in ſeinem Beſitze befindlichen Kaſſenanweiſungen vom Jahre 1835 bei Zeiten, und ſpateſtens bis zum 31. Januar 1855, bei den vorſtehend bezeichneten Kaſſen zum Umtauſch gegen neue

Kaſſenanweiſungen einzureichen. Berlin am 6. Juli 1854.

Hauptverwaltung der Staatsſchulden: Unterz. Natan. Nolcke. Gamet. Nobiling.

Wo man ſingt, da laßt euch fröhlich nieder, Böſe Menſchen haben keine Lieder!

Es gilt als eine unbeſtrittene Thatſache, daß der Ge⸗ ſang als natürlicher Ausfluß des Reinmenſchlichen, in der rechten Weiſe gepflegt und geuͤbt, veredelnd auf den Men⸗ ſchen, der daran Antheil nimmt, einwirkt. Wenn dies vom Geſang ſich überhaupt ſagen läßt, ſo gilt's doch vorzugs⸗ weiſe vom Geſang im Vereine mit Andern. Wenn Männer und Jünglinge, Weiber und Jungfrauen ſich zuſammenſetzen und ſingen,wird Gram und Reue vergeſſen und dem Tod⸗ feinde verziehen. Wie die Töne zuſammenfließen, ſo fließen auch Sinn und Herzen zuſammen in der Begeiſterung fur ſchönen, erfriſchenden Geſang und dieſe Begeiſterung geht dann auch auf anderes Edle und Schöne über. Von Sing⸗ vereinen geht oft manch ſchönes Werk aus; man verbindet ſich zu Zwecken der Wohlthätigkeit, der Erbauung, der Auf⸗ heiterung, der Abhaltung vom Schlechten u. ſ. w. i

Mit Freude mußte darum jeder Mann des Fortſchrittes zum Beſſeren vor einigen Jahren die Bildung von Sing⸗ vereinen dahier begrüßen, welche an die Stelle des in der Zeit der Verwirrung, des Stillſtandes und Rückſchritts in

Wiſſenſchaft und Kunſt untergegangenen traten. Beide hier beſtehende Singvereine leiſten mit ihren tüchtigen Dirigen⸗ ten an der Spitze, jeder in ſeiner Art, Vortreffliches, wie wir bei verſchiedenen Gelegenheiten beobachten konnten. Wir wünſchen darum beiden Vereinen, dem der Aelteren und Jüngeren, jedem für ſich, oder in ihrer Vereinigung, ſtei⸗ gendes Aufblühen und den ſchönen Sinn des Friedens und der Bruderliebe, der neben ſich Leiſtungen verträgt und anerkennt, indem er Verſchiedenen dieſelbe Berechtigung zugeſteht.

Nachdem wir nun unſere Freude über die beſtehenden Vereine zu erkennen gegeben, müſſen wir unſer Bedauern über einen zu Grabe gegangenen, der bis jetzt nicht wieder auferſtanden, ausſprechen. Wir meinen den vor einigen Jahren hier beſtandenen, israelitiſchen Geſangvereinzur Eintracht. War denn die DeviſeEintracht ſo unbe zeichnend, daß die Zwietracht eine Reconſtituirung nie wieder zuläßt? Es wäre ſchade, denn auch dieſer Verein hat einſt Schönes geleiſtet; wir erinnern nur an die Synagogen⸗ einweihung, an das von den Singvereinen gemeinſchaftlich dem Großherzog gebrachte Ständchen und die Abendunter⸗