Ausgabe 
10.11.1854
 
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Friedberger Intelligenzblatt.

Erſcheint wö⸗ chentlich zweimal, Dienſtag u. Frei⸗ tag. Preis jährl. fl. 1. 12 kr.; durch die Poſt bezogen

fl. 1. 30 kr.

Allgemeiner Anzeiger für Oberheſſen, Amts- und Verkündigungsblatt für den Kreis Friedberg.

Einrückungsge⸗ bühren für die ge⸗ ſpaltene Petit zeile oder deren Raum 2 kr.; die beiden erſten Zeilen zu⸗

ſammen 7 kr.

Freitag, den 10. November.

18511.

Amtlicher Theil.

Das Großherzogliche Landgericht Friedberg an die Großherzoglichen Ortsgerichte des Bezirks.

Betreffend: Das gerichtliche Zwangsverfahren. Vorzugsweiſe in denjenigen Fällen, Schuldners Beſitze gelaſſen worden ſind,

wo bewegliche Gegenſtände gepfändet und dieſe auf Ihre Bürgſchaft in des kommt es nicht ſelten vor, daß die Gläubiger bis auf weiteres Anrufen

Friſt geſtatten, dann aber nach langer Zeit ſofort wieder den fänderverkauf beantragen, der oft gar nicht mehr reali gen, 9

ſirt werden kann. Damit in ſolchen Fällen ſind, in wie weit ſie beim Zwangsverfahren Folgendes:

gleichmäßig verfahren werde und die Recht Suchenden darüber unterrichtet auf die officielle Thätigkeit der Gerichte rechnen können, eröffnen wir Ihnen

Sobald im gerichtlichen Verfahren die Pfandung gegen einen Schuldner erkannt iſt, bedarf es in der Regel keinerlei weiterer Anträge des Gläubigers, indem ſowohl der rechtzeitige Vollzug der Auspfandung als der Verkauf, ſowie nöthi⸗ gen Falls der Transport der Pfänder an einen dritten Ort zum Zwecke deren Veräußerung, kurz Alles, was zu gaͤnz⸗ licher Durchführung des Zwangsverfahrens erforderlich iſt, von Amtswegen und ohne daß die Parthieen irgend nachzu⸗

fragen brauchen, überwacht wird.

Auch wenn der Gläubiger Friſt auf eine beſtimmte Zeit geſtattet, wird nach deren

Ablauf das Zwangsverfahren ohne Anregung und neue Koſten wieder aufgenommen und ſo lange fortgeſetzt, bis Zahlung

nachgewieſen iſt.

Geſtattet dagegen der Gläubiger auf unbeſtimmte Zeit oder bis auf weiteres damit das Zwangsverfahren als vorläufig ganz erledigt anzuſehen.

auf, dieſe ſind als freigegeben anzuſehen,

Anrufen Friſt, dann iſt Es hört daher auch Ihre Bürgſchaft fuͤr die Pfänder

ö dem Schuldner zur Dispoſition zu überlaſſen und der Gläubiger muß, wenn er nicht befriedigt wird, aufs Neue um Vollzug der Pfandung anrufen.

Dieſe Anträge unterliegen dann wieder dem

geſetzlichen Stempel und auch die ſonſtigen Koſten der Pfandung ſind nochmals zu entrichten.

Sie werden ſich in vorkommenden Fällen hiernach Friedberg den 6. November 1854.

bemeſſen uns die Intereſſenten geeignet verſtändigen.

Hofmann.

Des Schulzen Fritz. (Fortſetzung.)

Auf dem Platze am großen Dorfbrunnen ſtehen wie gewöhnlich auch heute Abend die jungen Burſche aus dem Dorfe, und plaudern und ſingen trotz der rauhen Witte rung. Es iſt das Spätjahr an Werktagen nicht ge rade eine luſtige Zeit für die jungen Leute; da gibt's für die Mädele Allerhand zu thun an den Abenden, der Hanf iſt noch nicht gemacht, und alſo gibt es noch keine Kunkelſtuben, wo die Burſchen ſich einſchleichen könnten, und wenn einer ja ſein Mädel dennoch ſprechen will, ſo kann es höchſtens noch am Brunnen beim Waſſerholen oder an den Küchenfenſtern geſchehen, d. h. wenn man ſich nicht in's Schlafkämmerlein getraut. So wiſſen denn die Burſche nichts Beſſeres zu thun, als in den Gaſſen des Dorfes oder vorn am Brunnenplatz ihre Lieder zu ſingen, um den Mädeln ein Zeichen zu geben, daß man in der Nähe iſt. Da ſind ſie ſicher, daß der Herzallerlieb ſten in der Stube beim Kaſtanienſchälen oder ſonſtiger Herbſtarbeit eben das Herz klopft, wenn ſie ihr Lieblings lied hört, und vielleicht öffnet ſie dann ihr Fenſter, um beſſer horchen zu können, wie z. B. in dieſem Augenblicke des Bürgermeiſters Kathel thut. Die ſteckt ihr Köpfchen ungeduldig zum Kammerfenſterchen hinaus, denn ſie war heute Abend ſchon früh heraufgegangen; draußen auf der Gaſſe war's dunkel, ſie konnte Niemanden ſehen, aber ſie

hörte ihr Leiblied mit ſeiner hellen, klingenden Weiſe her über tönen, während der Nachtwind ein Blatt um's andere von dem Rebſtocke und dem Kirſchenbaume vor dem Fen⸗ ſter hinwegriß; ſie hätte gerne einem der hinwegfliegenden Blätter die Ungeduld ihres Herzens anvertraut, wenn ſie gewußt hätte, daß es dort hinfliege, wo die Burſche bei ſammen ſtanden; aber ſo mußte ſie warten, bis das Lied und vielleicht noch mehrere abgeſungen waren. Die Burſche aber ſangen:

Wenn ich gleich keinen Schatz mehr hab',

Werd' ich ſchon ein'n finden,

Ging das Gäßlein auf und ab,

Bis an die Linden.

Als ich an die Linde kam,

Stand mein Schatz daneben,

Grüß dich Gott, mein herztauſigſter Schatz,

Wo biſt du geweſen?

u. ſ. w.

Kaum war der Geſang zu Ende, als ſich die Bur ſchen auch ſchon trennten, denn das Wetter wurde immer unfreundlicher, und einzelne kalte Regentropfen, die dem ſchweren Gewölk entfielen, genügten, die nach dem Schatze oder der warmen Stube lüſternen Leutchen von der Gaſſe zu verſcheuchen. Einer blieb aber vor dem Hauſe des Bürgermeiſters ſtehen, ſah ſich rings um und kletterte dann mit einer Sicherheit und Gewandtheit den Rebſtock hinauf, welche ſchließen ließen, daß er den Weg nicht zum Erſten male mache. Freilich machte er ihn nicht zum Erſten