Ausgabe 
8.12.1854
 
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3 1. Dez. 1854.

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Friedberger Jutelligenzblatt.

Erſcheint wö⸗ chentlich zweimal. Dienſtag u. Frei⸗ tag. Preis ſährl. fl. 1. 12 kr.; durch

Allgemeiner Anzeiger für Oberheſſen,

Einrückungsge⸗ bühren für die ge⸗ ſpaltene Petitzeile oder deren Raum

et Amts- und Verkündigungsblatt für den Kreis Friedberg.

ſammen 7 kr.

96.

Freitag, den 8. Dezember.

18501.

Amtlicher Theil.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Orts polizeibehoͤrden des Kreiſes und das Großherzogliche Gendarmerie-Brigade⸗ Commando dahier und zu Butzbach. Betreffend: Die in dem Friedberger Intelligenzblatt zu veröffentlichenden Steckbriefe.

Die ſeitherige Form der veröffentlichten Steckbriefe iſt einer Vereinfachung fähig.

Ich werde die Steckbriefe, in

Zukunft unter der Ueberſchrift:Steckbriefe Großherzoglichen Kreisamts Friedberg ohne weitere Förmlich keit im Intelligenzblatt, amtlichen Theil, veröffentlichen laſſen. Es verſteht ſich alsdann immer, wenn nicht etwas Anderes beſonders verfuͤgt iſt, von ſelbſt, daß Sie auf die verfolgten Perſonen fahnden und ſolche nebſt ihren ſämmtlichen Effecten (wenn letztere nicht wegen allzugroßen Gewichts oder Umfangs vorerſt zweckmäßiger bei der Behörde des Orts, wo ſie betroffen werden, niedergelegt bleiben) im Betretungsfalle wohlverwahrt an mich abliefern.

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Das fende

an die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien des Kreiſes.

Betreffend: Die Muſterung für 1855.

Sie haben alsbald in Ihren Gemeinden zu veröffentlichen, daß die Hauptbezirksliſte des Kreiſes Friedberg vom 11. d. M. an 14 Tage lang auf dem Büreau Großherzoglichen Kreisamts dahier offen liegt.

Friedberg am 6. Dezember 1854.

Müller.

Regierungsblatt- Auszug.

Nr. 38 vom 7. November: I. Großherzogliche Verord nung, die Verſorgung von Unteroffizieren und Soldaten durch Uebertragung von Civilſtellen betr. II. Bekanntmachung Gr. Miniſteriums der Finanzen vom 3. Nov., den zollfreien Ein- laß von Getraide und Hülſenfrüchten, Mehl daraus und anderen Mühlenfabrikaten betr. II. Niederſchlagung eines Theiles der Umlagen der israelitiſchen Religionsgemeinde Neckarſteinach von 1854. IV. Dienſtnachricht. Am 8. Sept. d. J. wurde dem bisherigen Subregens des biſchöflichen Seminars zu Mainz, Reinhard Ewald, die kath. Pfarrſtelle zu Seligenſtadt übertragen. V. Con⸗ currenz für: die Stelle eines Steuercommiſſärs in Gladenbach (innerhalb 14 Tagen bei Gr. Oberſteuerdirection). Der frühere Landraths diener Ripper zu Erbach iſt nicht, wie früher angegeben, am 10. Juni, ſondern am 18. Juni geſtorben.

Die Mitgift. (Fortſetzung.)

Vom Beginn ihrer Ehe an hatte Fr. Jeannette v. Altenhof Kälte und Geringſchätzung gegen Paulinen an den Tag gelegt und dem armen Kind unaufhörlich die Her⸗ kunft ſeiner Mutter auf eine Weiſe vorgehalten, als ob darin das größte Verbrechen für Paulinchen läge. Der alte Schullehrer Hagemann war bald nach ſeiner Tochter geſtorben, und Paulinchen hatte ihn nicht gekannt; allein das Zeugniß, welches der Verwalter Hettich ſeinem Cha⸗ rakter und Leben zu geben pflegte, machte ihn und ſein Andenken dem Kinde um ſo werther, je gehaͤſſiger und kränkender die Vorwürfe und Anſpielungen der Frau v. Altenhof auf Paulinchens Mutter und Großvater waren, ſo⸗ bald es den Grund der gegen den Todten erhobenen Ver dächtigungen und Verunglimpfungen einſehen und den Cha⸗ rakter der Stiefmutter würdigen lernte. Die Stiefmama

machte nicht nur gar kein Hehl aus ihren Anſichten, ſondern bemühte ſich auch, dieſelben von frühe auf ihren leiblichen Kindern einzuimpfen, die eine ſolche Lehre nur allzu be reitwillig ſich zu Nutz machten. Pauline war von frühe auf an tägliche Beſchimpfungen und Kränkungen gewohnt, ſah ſich allenthalben zurückgeſetzt und ſogar dem eigenen Vater entfremdet durch die Vorurtheile und Abneigung der ſelbſtſüchtigen herzloſen Frau, die mit eiſerner Ruthe den ſchwachen Gatten beherrſchte. Anfangs kränkte dieſe Be handlung das arme Kind tief; Pauline ward an ſich ſelber irre und fragte ſich halb beſchämt, ob ſie denn wirklich ſo gar ſchlecht, nichtswürdig und werthlos ſeie, wie die Stief mutter behaupte, und ob denn die Abkunft von einem treuen frommen Landmädchen wirklich ein ſolcher Fluch und Verderb ſeie. Allein das reifende Urtheil des reichbe gabten Mädchens und der Zuſpruch einiger Freunde, worunter zumal der biedere Verwalter Hettich, der ein entfernter Verwandter ihrer Mutter war, ſich aber wohl hütete, dieß jemals vor der gnädigen Gutsherrin verlauten zu laſſen, und des Predigers, der der armen Waiſe ein zweiter Vater und treuer Freund war, überzeugten Pauline bald vom Gegentheile. Die Stiefmama ſchien es abſichtlich geführt zu haben, daß ihre Töchter ſo we nig wie möglich in Berührung mit Paulinen kamen, und daß dieſe mehr auf den Umgang mit der Familie des Ver walters angewieſen blieb, wo es ihr wirklich wohler war, als unter dem väterlichen Dache. Tante Schörtel beguͤn ſtigte dieß, denn wenn ſie gleich auch nicht die ganze Abſcheulichkeit und Herzloſigkeit der Stiefmutter in ihrem Betragen gegen Pauline kannte, ſo war ſie doch allzu genau mit der Sinnesart ihrer Schwägerin vertraut, um

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