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Friedberger Intelligenzblatt.
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0 2 2 77— Einrückungsge⸗ hn Allgemeiner Anzeiger für Oberheſſen, alen hene 14..—— oder de ren Raum
een Amts- und Verkündigungsblatt für den Areis Friedberg. e
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Nu 69. Dienſtag, den 5. September. 18541.
Amtlicher Theil.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeiſtereien des Kreiſes. Betreffend: Die Leſeholznutzung in den Domanial- und in den Gemeindewaldungen.
Indem ich Sie auf die in Nr. 26 des diesjährigen Regierungsblattes enthaltene Verordnung, vom 31. v. M., die Leſeholznutzung in den Großherzoglichen Domanial- und in den Communalwaldungen betreffend, welche Sie alsbald in Ihren Bürgermeiſtereien zur öffentlichen Kenntniß zu bringen haben, hiermit aufmerkſam mache, fordere ich Sie, auf Erſuchen der Großherzoglichen Oberforſt- und Domainendirection, auf, in den ſämmtlichen Gemeinden zugleich bekannt machen zu laſſen, daß die§8. 5 und 6 der erwähnten Verordnung ſofort in das Leben getreten und daß die Forſtbeamten angewieſen worden ſeien, die dagegen Handelnden zur Anzeige zu brin— gen. Hinſichtlich der Ausführung der übrigen Beſtimmungen genannter Verordnung werden in der Kürze beſondere Verfügungen erlaſſen werden.
Ihren Berichten darüber, daß Sie Obiges in Ihren Burgermeiſtereigemeinden haben bekannt machen laſſen, ſehe ich ohnfehlbar innerhalb 8 Tagen entgegen.
Friedberg den 22. Auguſt 1854. Müller.
Dit peltbden. Betreffend: Die Vermehrung der Feldmäuſe, jetzt die Vertilgung derſelben.
Nach den mir gewordenen Mittheilungen haben ſich die Feldmäuſe beinahe in allen Gemarkungen in bedenklicher Weiſe vermehrt, und erſcheint es dringend geboten, zur Abwendung von unberechenbarem Schaden alsbald Schritte zu deren Vertilgung zu thun. Indem ich Ihnen daher die nachſtehende, am 28. September 1842 von Großherzoglichem Kreisrath des Kreiſes Friedberg erlaſſene Verfügung, zur Beachtung mittheile, wollte ich noch weiter anfuͤgen, daß es zweckmäßig erſcheint, wenn die Ortsvorſtände der Nachbargemeinden ſich vereinigen und Prämien fuͤr das Einfangen einer beſtimmten Anzahl von Mäuſen ausſetzen, welche aus der Gemeindekaſſe bezahlt werden. Bei der Ablieferung, welche unter Aufſicht zu geſchehen hat, ſind die abgelieferten Mäuſe ſofort und in einer Weiſe zu vergraben, daß eine Wiederausgrabung und abermalige Lieferung nicht möglich iſt.
Ich ſpreche die Erwartung aus, daß Sie dieſem Gegenſtand Ihre volle Thätigkeit widmen und ſehe Ihren bericht— lichen Anträgen entgegen, wenn hier und da mit polizeilichem Zwang eingeſchritten werden müßte. Beklagen könnte ich es freilich nur, wenn dieſer Fall einträte, indem hieraus hervorginge, daß die einzelnen Bewohner des Kreiſes zu ihrem eignen Wohle mit Zwang angehalten werden müßten, was nie vorkommen ſollte.
Binnen 6 Wochen ſehe ich Ihren Berichten entgegen, welchen Erfolg die angeordnete Maßregel gehabt hat, unter Angabe der Zahl der vertilgten Mäuſe.
Friedberg am 2. September 1854. Müller.
Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an die großh. Bürgermeiſter und Lokalpolizeibehörden des Kreiſes.
Da in der heutigen Verſammlung des landwirthſchaftlichen Bezirksvereins reſp. der gr. Buͤrgermeiſter einmuͤthig die Nothwendigkeit anerkannt worden iſt, durch ein gemeinſchaftliches Zuſammenwirken aller betreffenden Gemeinden, die Vertilgung der in unzähliger Menge vorhandenen Maäuſe zu bezwecken, um einen Theils die noch ausſtehenden diesjäh— rigen Gewächſe, namentlich Kartoffeln, und die Ausſaat der Wintererndte vor ihren Verheerungen zu ſchützen, als auch dem im Falle eines gelinden Winters drohenden Uebel eines noch unendlich ſchlimmeren Mäuſejahrs vorzubeugen; ſo ſäume ich nicht nachſtehend die deßfalls beantragte Polizeiverfügung zu erlaſſen.
Als die zweckmäßigſte und zugleich mindeſt koſtſpielige Weiſe, die Mäuſe einzufangen, hat ſich nach vielfach bewährten Erfahrungen das Einbohren von circa 1¼ Fuß tiefen 5— 6 Zoll breiten Löchern an den Stellen, wo die Mäuſe ihre Läufe haben, bewährt. Es hat dies ſo ſchnellen Erfolg, daß ein Ackerbeſitzer, während er auf ſeinem Kleeacker mit Bohren der Löcher beſchäftigt war, und noch ehe er alle Löcher vollendet hatte, ſchon in den zuerſt gebohrten über 300 Mäuſe gefangen vorfand. Die außerordentliche Wirkſamkeit dieſes Mittels im Großen hat ſich aber in Niedereſchbach auf die glänzendſte Weiſe gezeigt, indem dort im Laufe dieſes Sommers unter Leitung des thätigen gr. Büͤrgermeiſters Faatz auf dieſe Weiſe 90,000 Mäuſe eingefangen worden ſind. Welche Wohlthat für die Landwirthe daſelbſt, wenn man erwägt, daß bei der ungeheuer ſchnellen Vermehrung der Mäuſe(ein Paar erzeugt jährlich deren mehrere Tauſend) die Zahl dieſer verderblichen Geſchöpfe ſonſt auf eben ſo viel Millionen angewachſen ſein würde.— Sie werden ſich deßhalb vorzugsweiſe bemühen, der Anwendung dieſes Vertilgungsmittels Eingang in den Gemeinden zu verſchaffen, und dabei nur die eine Vorſicht anzurathen nicht verſäumen, daß nicht verſaumt werden darf, die Locher zeitig nachzuſehen,


