Ausgabe 
4.7.1854
 
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und als waſſerdichte Produkte. Herrn Goodyear war darauf gerichtet, das Steifwerden des Materials zu verhindern, welches immer erfolgte, ſo bald es kalt wurde, und man muß der Wahrheit gemäß anerkennen, daß ihm dies vollkommen gelungen iſt. Seine Schuhe leiſten der Kaͤlte hartnäckigen Widerſtand, ſie haben eine außerordentliche und anhaltende Dehnbarkeit, und ihre obere und untere Seite können zuſammengepreßt werden, ohne daß ſie feſt kleben Alles ſchätzbare Eigen ſchaften. Es ſoll mehr als zwanzig große, mit enormem Aufwand angelegte Etabliſſements in den Vereinigten Staaten geben, welche nach der von Goodyear entdeckten Methode arbeiten, wozu ſie die Erlaubniß des Erfinders erkaufen müſſen. Zu dieſen gehört die Hayward Rubber Company im Staate Connecticut. Ueberſchuhe ſind der Hauptgegenſtand dieſer Fabrikation, und die Ausſtellungs Jury in London, welche einen Bericht über den Gegenſtand abſtattete, bemerkt, daß die Hayward Company täglich dreitauſend Paar fabricirt. Die verſchiedenen Artikel, welche in dieſen großartigen Anſtalten erzeugt werden, gehen beinahe in's Unendliche: ſie beſtehen aus Wagen federn, elaſtiſchen Landkarten, Ballons, Schwammbeuteln, Tabackstaſchen, Haarkiſſen, Matratzen, Rettungsbböten, Knöpfen, Meſſerſtielen u. dergl. m.

Die Verbindung des Gummi mit anderen Subſtanzen bietet ein großes Feld zur Erweiterung ſeiner Nützlichkeit dar. Hancock in London und Goodyear waren ſchon ſeit vielen Jahren mit ſolchen Experimenten beſchäftigt, ohne daß einer von ihnen um die Beſtrebungen des Anderen wußte, und Beide ſind durch den ſchönſten Erfolg belohnt worden. Hancock's vulkaniſirtes Gummi hat allerdings einen ſonderbaren Namen, aber es iſt nichtsdeſtoweniger ein höchſt nützliches Präparat. Der Erfinder hatte ſich durch Verſuche überzeugt, daß, wenn ein dünnes Stück Gummi in geſchmolzenen Schwefel getaucht, mit demſelben geſchwängert und dann bis auf 120 R. erhitzt wird, es neue und beſondere Eigenſchaften erhält, ohne von den Vorzügen etwas zu verlieren, die es in ſeinem natürlichen Zuſtande beſeſſen. Dies war eine wichtige Entdeckung, und er benutzte ſie praktiſch auf folgende Art: Nachdem man das Gummi weich geknetet, wird es mit Schwefel gemiſcht und zu einer Maſſe verarbeitet. So lange die Miſchung kalt bleibt, erleiden die Eigenſchaften des Gummi keine Veränderung; erhitzt man es aber bis zu 120 R. eine Temperatur, die hinlänglich iſt, um das reine Kautſchuk chemiſch zu zerſetzen ſo geht eine vollſtändige Revolution mit ihm vor: die Flüſſigkeiten, in welchen das reine Kautſchuk ſich auflöst, verlieren bei ihm ihre Wir kung; es wird nicht mehr hart, wenn man es der Kälte ausſetzt; es klebt nicht mehr zuſammen, wenn zwei Stücke

222 Das Hauptbeſtreben des

zuſammengepreßt werden; es verträgt unbeſchadet eine Temperatur, die das reine Gummi in eine klebrige Maſſe verwandeln würde. Während Hancock zur Ausbeutung ſeiner Entdeckungen ſchritt, wurden, merkwürdig genug, von Goodyear Experimente unternommen, welche die Pro duction einer Subſtanz herbeiführten, die alle Eigenſchaften des vulkaniſirten oder, richtiger ausgedrückt, ſulphuriſirten Gummi beſitzt, und ihre beiden Länder ärndten jetzt die Vortheile der verſchiedenen Unterſuchungen dieſer ſcharf ſinnigen Männer. (Fortſetzung folgt.) Gemeinnütziges.

Die Verſuche, welche zuerſt in Frankreich gemacht wurden, um die wichtigſten Gemüſe durch austrocknendes Zuſammenpreſſen für längere Aufbewahrung geeignet zu machen, haben in neueſter Zeit bekanntlich auch in Deutſch land Nachahmung gefunden. Die zu kleinen Täfelchen zu ſammengepreßten Gemüſe zeigen im Ganzen ein gutes An ſehen und keine erhebliche Veränderung der naturlichen Farben. Der Geruch iſt wenig merklich, und der natür liche Geſchmack der Gemüſe tritt erſt dann hervor, wenn ſie längere Zeit im Munde verweilt haben. Wenn dieſe Gemüſe mit kaltem Waſſer auf das Feuer geſetzt und lang ſam zum Kochen gebracht werden, ſo ſchwillt die Maſſe be deutend auf, ſo daß etwa eine 3 Loth ſchwere Tafel ½ Quart von der Conſiſtenz eines friſch bereiteten Gemüſes liefert. Durch Zubereitung mit Butter und Salz erhält die Speiſe einen dem friſchen Gemüſe nicht unähnlichen Geſchmack. Dieſe Reſultate ſind allerdings prächtig. An dererſeits aber wird die Verwendung dieſer Produkte da durch ſehr erheblich erſchwert, daß mindeſtens ein vierſtün diges Kochen erforderlich iſt, um ſie erträglich weich zu machen. g

III. Quartal.

Anklagen:

Montag den 3. Juli, Vormittags 11 Uhr, gegen Heinrich Rühl von Rüddingshain und Heinrich Müller von Eulersdorf, wegen ver ſchiedener Diebſtahle; Verth. Großh. Hofg.-Adv. Hensler. Dienſtag den 4. Juli, Morgens 8 Uhr, gegen Johannes Lecke von Eichelſachſen, wegen Brandſtiftung; Verth. Großh. Hofg.-Adv. Dornſeiff. Mittwoch den 5. Juli, Morgens 8 Uhr, gegen Johannes Fiedler von Langenhain, wegen Diebſtahls; Verth. Großh. Hofg.⸗Adv. Briel. Donnerſtag den 6. Juli, Morgens 8 Uhr, gegen Johannes Naumann, Johannes Schanz und Johannes Jöckel von Colbach, wegen Diebſtahls; Verth. für Erſtere: Großh. Hofger.-Adv. Dr. Sames, für Letzteren: Großb. Hofg.⸗Adv. Dr. Schüler. Freitag den 7. Juli, Morgens 8 Uhr, gegen Daniel Dornſeiff von Battenberg, wegen Körperverletzung mit todtlichem Erfolg; Verth. Großh Hofg.-Adv. Welcker. Samſtag den 8. Juli, gegen Heinrich Port von Ruppertsburg, wegen Meineids; Verth. Großh. Hofg.-Adv. Briel.

Bekanntmachungen von Behoͤrden und Privat-Anzeigen.

Oeffentliche Aufforderung. 1999] Die verſtorbenen Andreas Mackers Ehe leute zu Ilbenſtadt haben ein Grundſtück: 363/14b 19 Ruthen in den Aulochswieſen hin terlaſſen, welches bereits vor längerer Zeit an Franz Heller von Ilbenſtadt verkauft worden iſt. Da jedoch die zahlreichen Erben des An

dreas Macker und deſſen Ehefrau, Suſanne,

geborne Rübſamen, zum Theil unbekannt, zum

Theil abweſend ſind, wodurch de Ratification

des Verkaufs ſeither gehindert war, ſo werden dieſelben, wie auch etwaige Dritte, hierdurch aufgefordert, ihre Anſprüche an das oben be⸗ zeichnete Stück binnen 3 Monaten von heute an dahier anzumelden, widrigenfalls die Erben, ſoweit ſie ſich bereits erklärt haben, oder nach

den Akten noch ausfindig zu machen ſind, als allein zum Verkauf und Bezug des Kaufgeldes berechtigt, betrachtet werden, und alle ſonſtige 1 bei der Beſtätigung unberückſichtigt ben Friedberg den 2. Juni 1854. Großberzogliches Landgericht Friedberg Hofmann, v. Preuſchen, Landrichter. Landgerichts-Aſſeſſor.

Bekanntmachung.

[1059] Nachdem die Verſteigerung der Oellie ferung zur Straßenbeleuchtung der Stadt Fried berg für das 2. Semeſter 1854 nicht genehmigt worden iſt, ſo ſoll dieſe nunmehr auf dem Sou miſſionswege vergeben werden. Hierauf Reflec⸗

tirende haben ihre Soumiſſionen ſchriftlich und

verſiegelt bis längſtens Donnerſtag den 6. d. M.,

Vormittags 11 Uhr, bei dem Unterzeichneten

einzureichen. Die Bedingungen können jeden

Tag eingeſehen werden.

Friedberg den 2. Juli 1854.

Großherzogliche! Bürgermeiſterei Friedberg Binde

Fiſcherei⸗Verpachtung. Lto60] Donnerſtag den 6. d. M., Vormittags 10 Uhr, wird in hieſigem Rathhauſe die Fiſcherei im langen Weiber auf drei Jahre öffentlich meiſt bietend verpachtet. Friedberg den 2. Juli 1854. Großherzogliche Bürgermeiſterei Friedberg e e