Beilage zur Ober
Gießen, Samstag, den 26. Mai 1923.
hessischen Volkszeitung Nr. 117
Gießen und umgebung. i Hilfe für Unglückliche!
Nach der Tagung des Heilstättenvereins für Hessen, die am Mittwoch hier in Gießen abgehalten wurde— wir be⸗ richteten im gestrigen Blatte darüber— besichtigten einige
Teilnehmer das Lupusheim, dessen 10jähriges Be⸗ stehen zu gleicher Zeit mit„gefeiert“ wurde. In der Anstalt befinden sich gegenwärtig etwa 40 Kranke, die meisten davon
sind Frauen. Im Gebäude auf dem Seltersweg herrscht
in allen Räumen peinlichste Sauberkeit. Von allen Fenstern
aus genießt man die schönste Rundschau, die in Gießen von
irgend einer Stelle überhaupt möglich ist und das ist wenig⸗
stens etwas, was die armen Kranken von vielen der übrigen Bewohner der Stadt voraus haben. Es ist ihnen wirklich
zu gönnen. Gerade über sie wollten wir bei der Gelegen⸗
heit einige Worte sagen, dabei auf die dringende Notwendig⸗
keit hinweisen, daß hier Hilfe geschaffen werden muß, soweit
J das nur irgend möglich ist. Wer die Krankenzimmer betritt denn sist erschüttert von dem Geschauten. Bei einer Anzahl Kran⸗ 0 ken hat die tückische Krankheit, die Hauttuberkulose,„Wolf“, bezeichnet wird(Lupus), auch fressende Flechte genannt, noch keinen großen Umfang ange⸗ nommen, die Zerstörungen der Haut sind gering. Dagegen sind sie bei anderen furchtbar, das Gesicht oft gänzlich ver⸗ 5 unstaltet, so daß man beim Anblick von tiefem Mitleid für Satt die Unglücklichen ergriffen wird. Die Bekämpfung der Ungehng dg Krankheit ist äußerst schwierig, desto mehr, je länger der en hben se 0 Kranke gezögert hat, ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, je weiter also die Krankheit vorgeschritten ist. Im Lupus⸗
.——
10 wie sie im Volksmunde 4
1 u heim wird vorzugsweise die Lichtbestrahlung angewendet. e znr! In aufopfernder und liebevoller Weise widmet sich der Leiter fh der Anstalt und Direktor der Hautklinik Professor Dr. Luer 6 Dir 5 ionek 5 7 Kranken: alle nur erdenkliche Mühe A. daß die ech wird angewendet, ihnen Heilung zu bringen. u des Ne Große Kosten erfordert Kur und Pflege. Wie in der Eberaml Versammlung mitgeteilt wurde, ist angesichts der wirtschaft⸗
lichen Verhältnisse die Aufrechterhaltung der An⸗ 0 stalt in Frage gestellt. Sie zu erhalten, ist aber eine d auch sulch Aufgabe, an der von allen Seiten und mit allen Kräften ge⸗ N 0 holfen werden muß. Wie schon bemerkt, stammen zahl⸗ für Kinder il reiche Kranke aus Oberhessen, die ganze Provinz sollte des⸗ i sch auch e halb ein hohes Interesse an der Anstalt nehmen. Die Ge⸗ drozent fes“ meinwirtschoft Oberhessen bezweckt mit in erster Linie die zum 8. z Bekämpfung der Tuberkulose. Zwar ist die Gemeinwirt⸗ „Nach dee schaft Oberhessen gesichert, aber eine Anzahl Gemeinden sind um 1 Pteeßh ihr nicht beigetreten. Es wäre zweckmäßig, wenn sich wider⸗ ion witd un! sstrebende Gemeinderäte mal das Elend im Lupusheim an⸗ ssehen würden, sie kämen jedenfalls zu anderer Ansicht.
Heutzutage haben wir schwer über Not und Teuerung zu klagen. Viele Tausende haben nicht genügend Nahrung fund Kleidung, Und doch: Wer als Gesunder die unglück⸗ lichen Menschenkinder im Luvusheim gesehen hat, wird sich 15 2 aller Not glücklich preisen und sich seiner Gesundheit freuen. 5
en ful 1 J 1—— 45 8 Rückzahlung alter Goldschulden(Hypotheken) mit 4 wurde. d. entwertetem Papiergeld.
iachenluch f 5 Vor einiger Zeit wurde in einer Gießener Mieterversammlung
1 fltht eie darauf hingewiesen, daß viele Hausbesitzer sich durch Rückzahlung der
bein kant. früher aufgenommenen Hypotheken für ein Spottgeld in den Besitz
* eines Hauses gesetzt hätten. Zweifellos besteht in dieser Beziehung
1 ein Unrecht. Das Darmstädter Oberlandesgericht hat 5 r einem Falle am 18. Mai ein Urteil gefüllt, wonach die Kündigung ——
1 5 Hywpothel von 54 000 Mark für nichtig erklärt und entschieden wird: N
Die beiden im Juli und November 1907 von der Klägerin ge⸗ gebenen und von dem Beklagten bet dem Kaufe des verpfändeten Hauses übernommenen Darlehen von 34800 Mk. und 19 200 Mk. kann der Beklagte nicht durch Zahlung von 54000 Pa⸗ piermark, sondern im Rahmen des klägerischen Anspruchs nur durch Zahlung eines Betrages tilgen, der die Nachteile der Geldent⸗ wertung angemessen zwischen den Parteien ausgleicht.
Der Beklagte trägt die Prozeßkosten beider Instanzen.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.“
Aus der ausführlichen Begründung des Urteils sei nach der
Darmst. Ztg. folgendes hervorgehoben:
Der Kaufpreis, um den der Beklagte zu Anfang 1919 das be⸗ lastete Haus erworben hat, entspricht dessen Vorkriegswert. Der Be⸗ trag der übernommenen Hypotheken der Klägerin stellte beim Kaufe 54 Neunzigstel des Hauswertes dar. Nach den Sach⸗ und Preisver⸗ hältnissen, die als gerichtsbekannt besonderen Beweises nicht be⸗
dürfen, kann der Beklagte für das Haus zur Zeit mindestens 50 Mil⸗
lionen Papiermark erlösen. An die Stelle des Verhältnisses 50: 90 tritt somit ein solches vohn 54: 50 000. Könnte der Beklagte die Hypotheken durch 54 000 Papiermark tilgen, so würde die Klägerin durch weit weniger als den Wert eines Zehnmarkstückes abgefunden und der Beklagte um etwa 1 Sechshundertstel des beim Kauf über⸗ nommenen Wertbetrages freier Eigentümer des belasteten Hauses. Seine Bereicherung würde erhöht, wenn er auch die Nachhypothek von 12 000 Mark und den Restkaufpreis von 4000 Mark in ent⸗ wertetem Papier getilgt hätte.
Nach§ 138 BGB. ist ein Rechtsgeschäft nichtig, das gegen die guten Sitten verstößt. Wenn hinsichtlich des Begriffs der guten Sitte§ 138 nicht auf besonderes Feingeflühl abstellt, so ist doch auch micht das robuste Empfinden desjenigen maßgebend, der alles für sittlich erlaubt hält, was ihn mit dem Strafgesetz nicht in Berührung bringt. Dem normalen Anstands⸗ und Billigbeitsgefühl aber läuft es zweifellos zuwider, wenn derjenige, der Goldwert empfangen hat und in Gestalt eines Sachwertes fortbesitzt, die Markentwertung und die allgemeine Notlage ausnützt, um sich zum möglichen Ruin seines Gläubigers auf dessen osten ungerechtfertigt zu bereichern. Daß die Kündigung vom 30. November 1922, wie sich bei etwa jahrzehntelang bestehenden Hypotheken und gleichzeitiger Kündigung mehrerer solcher ohne weiteres ergäbe, nur zu dem bezeichneten Zweck erfolgt ist, nimmt das Gericht als erwiesen an. Denn sie erfolgte mit dem Be⸗ N 15 Markttiefstandes und dessen Ausbeutung durch weite Schuld⸗ nerkreise.
Solange die Reichsbanknoten gedeckt und der Kredit von Reich und Reichsbank unerschlittert waren, standen Gold⸗ und Papiermark einander gleich. Mit dem Schwinden dieser Voraussetzungen schwand in immer weiterem Umfange die Gleichheit und das Verhältnis der Papiermark zur Goldmark, die ihre Parität bewahrt hat, kommt im Dollarkurse, den Indizen, dem Goldankaufspreise, den Preisen der wertbeständigen Anleihen u. a. m. zum Ausdruck. Da die gleich⸗ zeitige Gleichheit und Ungleichheit von Gold⸗ und Papiermark wider⸗ sinnig ist, läßt sich die Meimuig, daß der Verkehr den Nennwert⸗ zwangskurs der Papiermark beseftigt habe, vertreten. Verneint man die Frage, so stehen der Tilgung alter Goldschulden durch Papiermark vom gleichen Nennbetrage die§8 133, 157 u. 242 BGB. entgegen. Daß es nach Treu und Glauben bei Darlehen der Vertragsabsicht nicht entspricht, daß der in Gold oder vollwertigem Papier hingegebene Betrag in nahezu wertlosem Papier vom gleichen Nennwert erstattet werden kann, bedarf schon im Hinblick auf§S 607 BGB. keiner Dar⸗ legung. Daran wird auch dadurch, daß die Rückerstattung in Reichs⸗ währung bedungen ist, nichts geändert. Denn die Vertragsteile hatten die zur Zeit des Vertragsschlusses bestehende Gold⸗ oder ge⸗ deckte Papierwährung im Auge und konnten an einen Zustand, wie Krieg und Revolution ihn geschaffen hahen, nicht denken.
Nach§ 242 BGB. ist die geschuldete Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rlicksicht auf die Verkehrssitte es er⸗ fordern. Die Tilgung einer Goldschuld durch Papiermark vom Bruch⸗ teil eines Tausendstels der Kaufkraft des Empfangenen steht aber mit Treu und Glauben jedenfalls dann im Widerspruch, wenn der Schuld⸗ ner das Empfangene oder seinen Wert noch besitzt. Dies träte beson⸗ ders deutlich zutage, wenn beispielsweise der Schuldner von 60 000 Mark die empfangenen 3000 Doppelkronen noch besäße und mit einer derselben seine Schuld mit dem Verlangen tilgen wollte, daß ihm vom Gläubiger 25 000 Papiermark herausgegeben werden. Ganz ebenso verhält es sich aber, wenn der Schuldner das Empfangene in Gestalt von Grundbesitz, Geschäftsinventar, Maschinen oder Waren usw. forthesitzt, die er damit angeschafft hat. Daß die bezeichneten Verstöße gegen Treu und Glauben auch mit der Verkehrssitte nicht
im Einklang stehen, ergibt sich aus den Prozessen und dem Zusam⸗
menschluß der Gläubiger, die die Kündigungen der letzten Monate
im Gefolge hatten. Das Reichsgericht, das der Berücksichtigung der
Geldentwertung insolange widerstrebt hat, als sie verhältnismäßig gering war, hat ihr mit ihrem Wachsen in immer weiterem Umfange Rechnung getragen.————
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Lohn der Sparsamkeit.
„Wie ich Millionär wurde“ erzählte vor einiger Zeit jemand in der Oberhessischen Volkszeitung. Ich möchte demgegenüber mal zum Besten geben— so schreibt uns ein Freund unseres Blattes— wie ich um meine Erspar⸗ nisse kam. Vor dem Kriege wurde den Arbeitern in der bürgerlichen Presse immer viel vorgepredigt, daß nur Fleiß und Sparsamkeit den Menschen vorwärts bringe und rühmend auf den einen oder anderen hingewiesen, der es damit zum Millionär und Villenbesitzer gebracht hat. Die einzelnen Fälle dieser Art will ich nicht weiter untersuchen; genug, ich nahm mir vor, auch mal mit dem Sparen anzu⸗ fangen. Lange vor dem Kriege, es mag in 1912 gewesen
sein, ließ ich mir ein Sparbuch bei dem Konsumverein aus-
stellen und legte 5 Mark ein. Fünf Mark! Dafür bekam man damals mindestens 6 Pfund bestes Ochsenfleisch. Bis etwa 1916 brachte ich mit Mühe und Zinsen rund 200 Mark zusammen. Dafür hätte man zu dieser Zeit, wo es schon etwas teuerer geworden war, immer noch zwei Zentner Ochsen⸗ fleisch, fast einen halben Ochsen— um bei dem Vergleiche zu bleiben— bekommen. Weiter sparte ich und konnte immer größere Summen beilegen, die ich früher niemals mein eigen genannt hatte. Mein Guthaben weist jetzt die Summe von sechzehntausend Mark auf! Mit Stolz blickte ich auf die Ziffern und das Resultak meiner Spar⸗ samkeit, zeigte das Kontobuch meiner Frau, um sie dadurch auch zur Sparsamkeit anzuregen, weil siß jede Woche mehr Geld verlangt. Sie schien aber meinem Sparsinn nicht viel Hochachtung entgegenzubringen;„na, was willst Du denn, dafür kriegst Du kaum zwei Pfund Fleisch!“—„Was?!“ ——— Wahrhaftig, es ist so. Mehr als zehn Jahre lang gespart an einem Betrage, für den man zwei Pfund Fleisch bekommt! Und für die ersten 5 Mark hätte ich doch schon sechs Pfund gut und gern kaufen können! Wo ist mein Geld hin. und der halbe Ochse? Ich glaube, ich war ein ganzer, daß ich überhaupt gespart habe.... Die Hypothekengläubiger wollen sich nicht mit den Papierscheinen abspeisen lassen. Wer entschädigt mich aber und andere Sparer, die ihr Gold auf die Bank und nach der Sparkasse trugen?.. f — Oeffentliche Impfungen finden am 6., 13. und 20. Juni in Gießen statt. Näheres über Lokal und Stunde ist aus der durch Aushang erfolgten Bekanntmachung ersichtlich.—(Nebenbei bemerkt üist die jetzt mit den städt. Bekanntmachungen getroffene Einrichtung daß nämlich in der Zeitung nur auf die im Aushang befindliche Bekanntmachung hingewiesen wird, für die Einwohnerschaft wirk⸗ lich nicht bequem. Vielleicht waren Sparsamkeits⸗Rücksichten Ver⸗ lassung, so zu verfahren. Ob aber dabei gespart wird ist doch sehr
fraglich. Hätte dun in der die Impfung betreffenden Bekanntgabe
noch hinzugefügt, wo und zu welcher Stunde die Impfungen abge⸗ halten werden, so hätte das kaum eine Druckzeile mehr ausgemacht. Jetzt müssen aber eine Anzahl Abschriften angefertigt und in den in verschiedenen Stadtteilen verteilten Aushängekästen eingeheftet werden. Bis ein Mann das letztere erledigt hat, wird so ungefähr in halber Tag vergangen sein; der dafür aufgewendete Kosten⸗ betrag hätte mehr als genügt, die ganze vollstäudige Bekannt⸗ machung mit Lokal⸗ und Zeitangabe zu bezahlen. Abgesehen da⸗ von ist der Bürger, der sich insormieren will, genötigt, einen Aus⸗ hängekasten ausfindig zu machen, hat er glücklich einen gefunden, so studiert er fleißig die Bekanntmactungen, deren Inhalt er teil⸗ weise vergessen hat bis er wieder zu Hause kommt. Wir sind sehr
für Fortschritt, Vereinfachungen und Sparsamkeit, kann man aber
hier von alledem reden?)
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Gießener Plauderei.
Gegensätze.
ü 115
Wir wiederholen: Unser Bedarf an Beleidigungs⸗ prozessen ist gedeckt. Wo sollen wir hinflüchten vor dem Grimm serr irdischen Richter? Den Wahrheitsbeweis antreten? Eine
det 9 05 formale Beleidigung kommt immer heraus. Legt ihr's nicht aus, so Aufnahme. 6 legt ihr's unter. In diesen teueren. Zeiten fehlt, so vermuten wir, 5 l übten 8050 der Redaktion der Oberhessischen Volkszeitung die Goldwagr, auf der egal vielleicht vorher abzuwägen wäre, was in juristischem Sinne Belei⸗ n. 40 digung ist, was micht. Sollen wir auf mildernde Umstände hoffen?? rrschte dqrol ö Aber ein Sozialdemokrat kann doch bei den Ohrfeigen, die er austeilt, unerlich sto 1 nicht auf treudeutsche Erregung hinweisen. Was tun? spricht Zeus. nern zi uns selbst einen Maulkorb anlegen??? Das geht über die Kraft.
Da müsfen wir den gegnerischen Anwalt loben. Ihn ficht nichts an, uns ficht nichts an. Nur Ueberempfindlichkeit läuft zum Kadi. So utet denn unser Stoßseufzer: Der Himmel beschere uns Gegner wie Der hat Sinn für Humor und läßt die Höchstens bei einem gewaltsam zertrüm⸗ merten Firmenschild läuft ihm einmal die Galle über. Aber auch dann wird er nur anzüglich im Gießener Anzeiger. Im übrigen denkt er wie wir: Was mir dran leit! Frei abgeschwächt nach Götz von Berlichingen oder nach dem von Homberger gepriesenen, Altgießener 1 Die bekannte Rhinozeroshaut! Allen am politischen und furistischen Kampf Beteiligten wäre sie dringend zu wünschen. Dazu etwas vom lachenden Philosophen, um nicht gleich gekränkte Leberwurst und den Beleidigten zu spielen: fü ö an! Herr Richter, der hat über mich gelacht.. Ich fühle mich bzwar— gemaßregelt, aber ich bin doch gar nicht— gemaßregelt. So wären wir denn unvermerkt ins öffentlich⸗politisch⸗ ö jurfstische Fahrwasser hineingeglitten. Bei dieser Fahrt steht das Barometer auch auf Unbeständig bis Sturm, dem heurigen
Ich fühle mich
5 Mai ö ffeutli i 3 die Fahrt. Wir U. 9 Maiwetter entsprechend. Hoffentlich gelingt uns ie Fahrt.
1 del verwahren bon e die Annahme, als ob von ver⸗ * gelbet ständigen Lesern unser Ulk anders als nicht beleidigend aufgefaßt 720 ö 40 e edlichen Gießen gibt es also auch
Ng N 8 0 üscheinend so friedlichen Gießen
21 und Lr 5 eee. wie kalt und warm oder Schlampampen und ste N 5 schmucke Weiblichkeit. Zum Beispiel: Anzeiger und Volkszeitung, * 2 Schiane und Weißgeber, Semiten, Prosemiten und Antisemiten. Auch dci 100 000 Mark und 3 Mark. Das ist ja ein vielfach gehäuftes
5 f i inisch i itens Be⸗ estraft aus wilhelminischen Zeiten. Zweitens 5 dennis und Antisemiten. Tabu. Drittens: Der
% beg. f anheilschwangere Wort, das
beidigu A Pechvogel hat's gar nicht geschrieben,.
zu protzen, wie eine
nur Theologieprofessoren in der deutschen Uebersetzung„gemaßregelt“ auf die„im Interesse des Dienstes Versetzten“ ungestraft anwenden dürfen; sondern ein anderer hat es geschrieben, ein ebenso ahnungs⸗ loser Schriftsteller wie der verantwortliche Schriftleiter. Vergleiche etwa das Verhältnis zwischen Professor Jung und Redakteur Hotten⸗ roth.—„Kennst Du das Wort...“ Gebrauchen wir es lieber nicht mehr! Es könnte, lasgelöst aus allem Zusammenhang, be⸗ leidigend wirken. Es hat den beleidigenden Charakter vielleicht an sich in sich. Seien wir vorsichtig mit dieser Handgranate! Sie könnte noch einmal explodieren. Wer weiß? Hüten wir unsere Zunge, seien wir nicht undisziplinjiert! Viertens: wir leben und weben nicht in der Ordnungszelle Bayern. Dort geht sogar ein„Saustall“ ruhig durch. Und im Notfall erscheint der Verantwortliche einfach nicht vor einem republikanischen Gericht. Fünftens hat unser Peter Schlemihl das geradezu höllische Mißgeschick entwickelt, nicht vor das Schöffengericht des Herrn Amtsgerichtsdirektors Schmahl zu kommen. Dieses mildeste aller Schöffengerichte quittiert eine(freilich national⸗ patriotische) Ohrfeige mit sage und schreibe drei Reichsmark. Danach gemessen, wäre unser Unglücksrabe für seine formale Wortbeleidigung wahrscheinlich mit höchstens drei Reichspfennigen davongekommen. Auf den heutigen Geldwert sodann, nach der, wie es scheint, üblich werdenden Berechnungsweise, diesmal viellejcht nach unten hin redu⸗ ziert: 0,000,003 Mark. Die wären dann leichter zu bezahlen ge⸗ wesen, wie ganze drei Mark. Aber selbst die hätte der Sünder, wenn auch mit sauersüßer Miene, schließlich wicht allzu unbequem aufge⸗ bracht. 3 Mark gleich Sachwert: 2½ Streichhölzer. Besser jeden⸗ falls als 100 000 Mark. O jerum, jerum! Wie taxiert man denn auf jener Seite die sozialdemokratische Parteikasse? Wir haben doch nicht so vermögliche Gönner hinter uns wie Hitler und Wulle. Wir leben doch nicht in München oder Essen oder Worms oder... Wir sind in Gießen. Wir sind doch eine antikapitalistische Partei. Vom Großkapital sind wir wirklich nicht finanziert. Bei uns geht es doch einzig und allein aus den bekannten„Arbeitergroschen“, von denen sich nunmehr auch noch unser straffälliger Redakteur„mästen“ soll. Löffelstiel! Das ist einfach fatal. Und dieser wirklich nicht ganz ge⸗ ringe Happen von hunderttausend Mark, kein Pappenstiel, ist nun gar von der Strafkammer bestätigt worden. Woihgeschrieen! Von welcher? Es gibt doch auch milde Gießener Strafkammern, z. B. eine solche, die die fälschliche Nachrede, ein Arbeiter habe gestohlen, nur mit 1000 Märkerchern ahndet. Wie wird uns? Wir hatten in unserem unverwüstlichen Optimismus— wie könnte man sonst die Zeiten und die Rechtsprechung ertragen? Der Mensch hofft, nach Schiller, immer Verbesserung. Oder gehört das zu den„Worten des Wahns“, der Glaube„an die goldene Zeit, wo das Rechte, das Gute wird siegen“ Aber einerlei, ob mit oder gegen Schiller, wir hatten ernstlich von der Strafkammer schöffengerichtliche Milde erhofft. Wir
meinen natürlich das andere, das 3 Mark-Schöffengericht, und wir verwechselten vielleicht die dralonische Strafkammer mit jener milden, die eine„Ohrfeige im Backhaus nebst einem Stoß vor den Magen, so daß die— beleidigte Frau mehrere Tage zu Bett liegen mußte“ mit 5000 Mark sühnte, einem Zwanzigstel der Buße für unsere ominöse Wortbeleidigung. Wir können nicht mehr mit. Uns wird von alle⸗ dem so dumm, als ginge uns ein Mühlrad im Kopf herum. Es wirbelt in unserer Gehirnkammer von Gerichten und Berichten. Aber wir wollen gerecht sein. Wir erkennen an, daß eine Ohrfeige in der Backstube etwas anderes ist, als eine Ohrfeige in dem Kaffee. Wenn zwei dasselbe tun, so ist es nicht dasselbe. Die Ohrfeige in der Back⸗ stube traf sozusagen privatim unter Ausschluß der Oeffentlichkeit eine simple Frau. Die Ohrfeige im Kaffee traf(streifte?) coram publico sozusagen offiziell einen Vaterlandsfeind, der das Deutschlandslied in vorgeschrittener Feststunde nicht mitsingen wollte. 5
Aber, was wir letzten Endes feststellen wollten, wir verstehen, es gibt Unterschiede zwischen Ohrfeigen, Schöffengerichten, Strafkammern, Beleidigungen, Beleidigten, Gerichtsurteilen usw. usw. Und solche Unterschiede beruhen auf Gegensätzen, als da sind(wie zum Teil schon gesagt): Semiten und Antisemiten, Ober⸗ und Unterpatrioten, Juristen und Laien, Plebs und Adel, Staats⸗ bürger und Rowdys, Friedliche und Kriegerische, Kaffehausbesucher und Familiensimpler, Empfindliche und Abgehärtete, Menschen und Götter, petrefakte Sauertöpfe(Versteinerungen) und quitschfidele Menschen. Besagte Unterscheidungen bilden den Sauer⸗ teig dieser Welt. Er verhütet die verdammte Zufrieden⸗ heit mit dieser Welt, als wäre sie die beste aller Welten, Zu⸗ kunftsmusik! Es gibt doch schließlich noch eine bekömmlichere Luft als die gegenwärtige Gießener, in der drakonische Gerichtsurteile wie lebensgefährliche Projektile herumsausen und außerdem politische Parteien über ihre Pflichten belehren wollen.
Wir sind allzumal Sünder, und unterschiedslos regnet es, zu⸗ mal in diesem Mai, auf Ungerechte und solche, die sich gerecht dünken, wenn die nötigen Nachtkaffees fehlen, in die sich Krethi und Plethi vor nächtlichen Platzgüssen hineinflüchten können. Gott sef Dank ist uns das Kaffee Amendt mit seinen patriotischen Gesangsübun⸗ gen erhalten geblieben. Doch allerdings gerade hierin gibt es wiederum Gegensätze: Ueberpatriotische und Unpatriotische, Be⸗ geisterte und Begeisterungsunfähige, Gesangsfreunde und Unmusika⸗ lische, Kräftige und Schwächliche, kurzum schallende Ohrfeigen oder behauptete Bloßstreifschüsse. Wer will da gerecht richten? Die Richter haben es wahrlich schwer in diesen gegensätzlichen Zeiten! Also in dubio(im Zweifelsfalle), nur human pro reo, d. h. ein Drei⸗Mark⸗Urteil für einen patriotischen Tatüberschwang!
Nehmen wir diese gegensätzliche Gießener Welt nicht zu tragisch Der Plauderer wenigstens hat versucht, ihr mit


