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dis seihs Mpugte, sell er aer dann mangels Hündlaung neck ein erer Jahr laufen, so ist er damit Kuf länger als ein Jahr ge⸗
lossen und bedarf der schriftlichen Form. Ter 8 Ss eutlält
zmingendes Recht, sodaß eine Elnigung der Parteien, daß die
mafgelude Schriftsorm bedeutungslos sein solle, unbeachtlich und
unverbendlick ist.
Ein schristlicher Vertrag liegt dann ror, wenn die beide r⸗ semigen Abencchungen in einem Schraftstiuk(gedrucktes Formular genligr) festgelagt und von beiden Parteien unierschrieben sind, nnärlich gerügt es auch bei doppelter Ausfertigung, wenn jeder Vertragsteil ein Exemplar mit der Unterschrift des anderen Teiles echält, da er je seine Unterschrift jederzeit darauf nachtragen kaun. Dagegen ist dem Erfordernis der schriftlichen Form nicht engt, wenn die Parteien ledigich Briefe wechseln, der eine Teil
iusbesondere den Empfang des Bastätigungsschreibens des anderen Teiles bescheipigt, oder wenn die Parteien etwa nur mündlich sich dahin geein gt haben, daß ein früher bestaudener schrlftlicher 255 für das neue Mietverhältnis gelten solle. Zu unterschreiben hat, wer als Vermieter und Mieter in Be⸗ tracht kommen soll. Steht auf der einen Seite ein Ehepaar oder eine Erbengemeinschaft, so müssen, wenn nicht gerade eine Person in Vollmacht der underen handelt, alle Personen selbst unter⸗ schreiben. Lautet der Mietvertrag zwar ausdrücklich auf Eheleute, es unterschreibt aber nur der Mann, so ist die Frau nicht mit⸗ verpflichtet, ja es erscheint fsaglia, ob dann äber zyt ein Vertrag zustande gekommen ist. Fehlerhafte Schreiben und Unleserlichkeit, Fehler der Vornamen usw., ist belanglos, unzulässig ist dagegen, die mechanische Unterzeichnung, auch mit einem Namens zugstempel, sogen. Faksimile. Die Unterschrift muß eigenhändig vollzogen 1 5 für Analphabeten dürften drei Kreuze oder etwas Aehnliches genstgen. doch ist alsdann amtliche Beglaubigung erforderlich. Bevollmächtigte Vertreter mitssen ihrer Bevollmächtigung ent⸗ kprechend Ausdruck verleihen.
Die Unterschriften, die nicht gleichzeitig abgegeben zu werden brauchen, müssen den Schluß der Urkunde bilden. Folgen noch wesentliche Nachbestimmungen, die nicht von der Unterschrist ge⸗ deckt sind, der Vermerk d. O., den man vielfa chfindet, gensigt nicht so sind sie unbeachtlich. Das trifft aber nicht zu, für Ranbe⸗ merkungen, die keiner Unterschrift bedürfen. Wird die Unter⸗ schrift erst vollzogen und der Text des Vertrages hernach darüber⸗ gesetzt, so macht dies nichts. 0 Wird ein Mietvertrag vom längerer Dauer als ein Jahr nicht schustlich abgeschlossen so ist er damit noch nicht in vollem Um⸗ fange hinfällig er it im Gegenteil im vollen Umsange gültig. frei⸗ lich nur auf die Dauer eines Jahwves, dies eine Jahr ist jeder der Vertragschließenden sogar fest gebunden. Will er dann von sainer Bindung loskommen. so mus er kündigen. ande rufalls läuft der Vertrag immer stillschweigend bis zum nächsten zulässigen Kündigungs termin weiter. Kein Teil kann auch vom andern machträglüch schriftlichrn Vertragsabschluß verlangen. es muß eben in beiderseitiger Uebereinstimmung ein neuer Vertrag ge⸗ schlossen und erforderlichenfalls also wenn über ein Jahr, schrift⸗
lich niedergelegt werden.
Der gesetzlich geforderten Schriftform ist nur dann genügt, werm alle Ab ungen schriftlich niedergelegt sind, wesentliche wie unwesentliche sofern sie von den allgemein im Gesetz festge⸗
. Normen abweichen. Soll also einem mehrjährigen Vertrag die gesetzliche Norm„Kauf bricht nicht Miete“ in das Gegenteil verkehrt werden, so muß dies schrfftlich geschehen; bei nur ein⸗ jährigem Vertrag gilt mündliche Abrede. Ausgeschihssen ist es matlrlich nicht daß später mündlich Nebenabreden getroffen wer⸗ den sofern es nicht ausdrücklich vereinbart war daß dies aus⸗ geschlossen sein solle
Haben die Parteien ausdrücklich ausgemacht daß ein schrift⸗ licher oder gar ein notarieller Mietvertrag zwischen ihnen abge⸗ schlossen werden folle und haben sie sich zwar mündlich über alles einigt es kommt aber nicht zur Niederlegung in der verabredeten Form so ist nicht etwa wie man nach§ 566 annehmen kbumte, ein Vertrag auf die Dauer von mindestens einem Jahr, sondern überhaupt kein Vertrag geschlossen. In diesem Falle ist eben ein vorgesehener Vertrag micht zum Abschluß gekommen, wollte man doch einen schriftlichen und keinen wiindlichen Vertrag schließen.
trotzdem mit Zustimmung des Vermieters der Mieter ein. so ist hierin ein befonderer mündlicher Vertrag zu erblicken, der
ursprünglich vereinbarte ist nicht zustande gekommen.*
5 Deutscher Reichstag.
f Berlin, 23. Februar. Die Beratung des Wehretats wird fortgesetzt.— Abg. Fröh⸗
ltc(Komm.) hält die Behauptungen der Roten Fahne über die Ver⸗ bindungen zwischen Reichswehr und Orgeschverbänden aufrecht und
fragt, warum General v. Seeckt, der die Verträge mit den verbotenen
1 Organisationen abgeschlossen hat,„nicht zum Tempel hinausgeworsen wird“. Er schütze nicht die Gesetze, sondern trete sie mit Füßen und verwandle die Republik in eine Brutstätte monarchistischen Hochver⸗
rats.— Auf Vorschlag des Präsidenten Loebe wird die Beratung n
unterbrochen und i
die zweite Lesung des Entwurss eines Notgesetzes eingetreten.— Für den Nechtsausschuß⸗ berichtet Abg. Bell(8tr.): Die in der Regierungsvorlage vorgesehenen Bestimmungen sind fast
durchgängig verschärft worden. Der Artikel 6 hat wegen der darin ꝛ?ẽ—é—— ̃————
geforderten allgemeinen Ermächtigung für die Regferung lebhafte Be⸗ denken hervorgerufen. Unter Zustümmung der Reichsregierung wurde er dahin abgeändert, daß die Regierung ermächtigt wird, Vocschriften, die vom geltenden Recht abweichen, auf folgenden Gebieten und zu folgenden Zwecken zu erlassen:
1. Zur Abwehr fremder Einwirkung auf die deutsche Gerichts⸗ barkeit; 2. auf dem Gebiete der Haupt⸗ und Steuergesetzgebung zur Abwehr fremder Einwirkung auf die deutschen Finanzen oder zur Ausgleichung der Folgen einer solchen Einwirkung, jedoch ohne Aenderung von Steuersätzen; 3. zum Schutz der Währung gegen fremde Einwirkung und ihre Folgen, Bestimmungen Über den Ver⸗ kehr mit Zahlungsmitteln und Waren; 4. Fürsorge für Kriegs⸗ beschädigte und Hinterbliebene, Sozjial⸗ und Kleinrentner, Er⸗ merbsbeschränkte, Arbeitslose und andere notleidenden Personen, Anstalten und Einrichtungen; ferner Bestimmungen des Zeitpunktes der Wahl zu sozialen Aemtern und zu Betriebsvertretungen, soweit dies zur Ausschließung fremder Einwirkungen oder zum Ausgleich ihrer Folgen erforderlich ist.
Allgemeine Bestimmungen auf Grund dieser Ermächtigungen be⸗ dürfen der Zustimmung des Reichsrats. Die Dauer der Ermächti⸗ gungsvorschriften wurde bis zum 1. Juni 1023 befristet. Die auf Grund der Ermächtigung zu erlassenden neuen
Wucher vorschriften bleiben auch nach Ablauf der Ermächtigung in Geltung. Abg. Krätzig(Soz.):
Das Gesetz ist kein Gesetz gegen die Not, namentlich nicht gegen die Finanznot. Die Steuergesetzgebung müßte derart geändert wer⸗ den, daß die Sachwerte, z. B. der Grund und Boden, nach dem Muster des kleinen Anhalt erfaßt wenden. Dort stehen sich die Domänen⸗ pächter trotz der hohen Pacht sehr gut. Auch die Wirtschaftsnot wird von dem Gesetz nicht berührt. Die Regierung muß für Arbeit sorgen, die wichtiger ist als das Hamstern von Papierscheinen. Weiter muß die Ernährungsnot bekämpft werden. Ein Markenbrot wird bald 1800 Mark kosten und
ein Pfund Kartoffeln kostet bereits 80 Mark und das alles, obwohl der Dollar nicht mehr steigt. Die Spitzenor⸗ ganisationen der Land wirtschaft tun nichts gegen den Kartoffelwucher. Das Pfund Zucker soll im nächsten Monat 900 Mark kosten.(Hört! Hört! links). Wer unserem Volke den heroischen Kampf um die Exi⸗ stenz des Vaterlandes zumutet, der muß auch für eine ausreichende Volksernährung sorgen.(Sehr richtig! links.) Wir fragen weiter, ob es mit den himelschreienden Zuständen in der Kinderpflege so weiter gehen soll, wie das neulich hier der Präsident des Gesund⸗ heitszmtes geschildert hat. Es muß hier unbedingt und fest durch⸗ gegriffen werden! Bei der Beratung des Etats des Landwirtschafts⸗ ministeriums werden wir Gelegenheit haben, die Milchfrage einer gründlichen Prüfung zu unterziehen. Es ist uns mitgeteilt worden, daß dieses Ministerium den Milchverlauf in dasjenige Ausland ge⸗ nehmigt hat, das wir in der jetzigen Situation als feindlich bezeich⸗ nen müssen.(Lebh. Hört! Hört!) Während die Viehverschiebungen nach Polen kein Ende nehmen, hat man aus veterinärpolizeilichen Gründen den Austausch von Zuchtvieh gegen Schlachtvieh aus Hol⸗ land verhindert. Der Deutsche Fleischkonsum ist um die Hälfte gesunken und wird weiter sinken, menn dem Fleischwucher der Vsehhändler nicht mit einer scharfen Reichksontrolle begegnet wird.(Sehr richtig!) Wir werden überhaupt ein Verbot der Auktionen für lebenswichtige Gegenstände beantragen. Es ist ein Skandal, daß hochtragende Tiere zunn Schlachten verkauft werden, weil sie ein hohes Lebendgewicht haben. Der Augiasstall der Viehwucherer, insbesondee auf dem Ber⸗ liner Viehhof, muß sofort und gründlich ausgeräumt werden!(Lebh. Sehr richtig!) Notwendig ist eine Bestimmung, wonach die Konserven⸗ fabriken nur ausländisches Fleisch verarbeiten dürfen. Durch die Be⸗ stimmungen des Notgesetzes über den Alkoholmißb rauch werden sich die Schlemmer nicht abhalten lassen. Merkwüfrdigerweise wird gar nichts gegen den größten Spitzbuben, den Devisenspekulanten, getan. Von autoritativer Seite ist versichert worden, daß viele Banken nur vom Devisenhandel leben.
(Lebh. Hört! Hört!) Das Volk hat es nicht verstanden, daß die Regierung der Dollarspekulation tatenlos zugesehen hat.(Lebh. Zu⸗ stimmung.) Die Stützungsaktion der Reichsbank hat nur die kleinen Spekulanten getroffen, die großen sind die lachenden Erben. Der Dollar fängt jetzt an, sich wieder zu erholen und die Preise steigen weiter. Mit gutem Zureden, wie es der Minister Becker und auch der Reichskanzler getan haben, ist nichts getan.(Sehr gut! links. Das erste Mittel zur Behebung der Volksnot müßte für die Regie⸗ rung die Organisation einer vernünftigen Währungspolitik sein. Wir werden zwar der Vorlage zustimmen, aber wir wollen damit dem Volke nicht sagen, daß durch sie seine Not völlig beseitigt wird.(Lebh. Beifall bei den Soz.)
Abg. Bruhn(Dtn.) beantragt namens seiner Fraktion, im
Notgesetz die Bestimmung aufzunehmen, daß zur Unterbringung der Flüchtlinge aus den besetzten Gebieten in erster Linie die
Wohn⸗ und Gesch räume heranzuziehen sind, die von solchen Ausländern— insbesondere Ostjuden— bewohnt und benutzt zerden, welche seit dem 1. Januar 1919 aus dem Osten in das ebiet eingewandert sind— Abg. Dr. Bel](Ztr.) betont 3 sredner, daß auch in den Mittel⸗ und Kleinstädten grobe Auswüchse des Gast⸗ und Schank engewerbes zu ver⸗ zeichnen sind und bedauert, daß die praktische Rechtspflege von 2 Ee e
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Bahnhof
Leise rieseln die Flocken.
Die ganze Staßt ist weiß.
Die ganze Stadt ist weich! 2
Die Stadt hat ihre grimmigen Zähne schlau bedeckt. Die Stadt
hat eingezogen ihre scharfen Raubkrallen. Cine weiße gemütliche Nachtmütze hat sich die Stadt über die wölfischen Ohren gezogen. Die Stadt heuchelt: Sie zeiat sich heute anders als sie sonst ist!! Schnee! Schnee! Schnee! Der Bahnhof. ö Wie eine vor.—eiste schlafende Schiloͤkröte. Schläf der Bahnhof?? Näl!
fla Schaut doch nur hin— wie er sein Maul auf⸗ und zu ppt— 5 l Durch sen Tor hin speist der Bahnhof Menschen. Die vielen schwarzweißen
Wie sie nur so hineinströmen: Menschen!. 90. 5 Herangetragen von den schwerfälligen weißgelbweißen Büf⸗ feln; von den funkenspuckenden Elektrischen. hin: dort die drei Dämlein tänzerinnen. 5. Seht hin: der dicke Schieber stößt hinten. blaue Benzinwolken 8.
Seht hin: Hochehrwürden. Seine pfäffische Heiligkeit! N
humpeln wie Cier⸗
Au
hin: Prosessors mit dem gutbürgerlichen Gesetzbuch nter dem weißen Knochenarm, 7 5 5 Und Studentlein mit kirschrosigen Wäuglein(bineingeschnit⸗
ken in die Wänglein, die Inirialen der Verbindung:„Trinko⸗ mal
Alle, alle frißt der Bahnhof. Und die Zuge warten: Ungeduldig warten Die Maschinen prusten und schnur ven. 0 Dampf schmlilzt Schnee! 1 Schwarz laufen die Geleise hinaus in die 9 1 die Welt!
scherlich ist nie schön: die 5 12 So mie 1 be Welt N. sie innerlich vorstellen: So ist sie
die Züge!
schöne Welt!
schön! 0 Die
Für uns Proleten!!“. 5 0 amp ist schön! Wie auch söllte eine Welt nicht ent it den ku drauf und dran sind zu
bh sein! in der wir ringen: in der wir Fülrzen den Turm Babel der da heißt: Klassenstaat! Horcht!
Die Cylinder zie und drücken pseisend an— 1 Hinauf auf be en wolkve; Freunde! kommt alle mit!!
1
Und hinaus aus der viel zu weichen Schneestadt geht unsere gute proletarische Fahrt—
Hinein ins rote Land der morgigen Zukunft!
Schaut euch um—— Teufel! wir fahren ja alleine: abge⸗ rissen sind alle Wagen die waren alle zu schwer: die bürgerlichen Dastben konnten nicht mit uns mit!
Glückauf! So fahren wir denn Sonnenland des Sozialismus!
Rauchet. ihr unsere roten Jeuer!
Herzen! höret den Sang der fließenden Zeit.
Felsen öffnen ihre alte Brust und schenken uns den ine⸗ schlossenen Geist ührer herangereiften Jahrtausende.
Welt! neue Welt! Alle Arbeitenden Brüder]!
Heil! Sieg! Glück!
Ja— nochmals Glück: wir bannen das Glück! wir erstreiten uns das Glück!
Das Zeltfaule blieb weit dahinten zurück— in der falschen verkappten Schnsestadt!! f
Junge rote Sonne du aber liebst uns von ganzem Herzen!!!
Mar Dortu.
alleine hinein ins gute
—
Ein Denkmal sür Jaurés. Wie das Pariser jewerkschafts⸗ blatt Le Peuple(Das Volk! mitteilt, hat die Bemeindever- teetung von Carmaux(Ta nbepartement) im Einvernehmen mit den Arbeiteroranisationen de: Pogion beschlossen, Jean Jaurss, der 30 Jahre für die Giens⸗ und Bergarbeiter dieser Stadt ge⸗ wirkt hat, ein Denkmal zu setzen. Im Jahre 1885 hat Jaurés, damals ein junger Prosessor, dor: seine erste große palitische Rede gehalten. Im gleichen Jahre wurde er als Listenführex dee repu⸗ blilanischen Liste gewahlt. Durch don Druck, den der Führer der gegnerischen Liste Baron Reille als Präsident des Verwaltungs⸗ rates der Bergwerke von Carmaux auf die eVrgarbeiter ausilbte, geiang es ihm, im Jahre 138) Jaures zu schlagen. Aber nach dem Großen Streik der Arbeiter im Jahre 1892 den Jaures zum Siege führte, wurde er wieder gewählt, und damals begann er seine glänzende parlamentarische Laufbahn. Das Denkmal, das jetzt in Caimaur errichtet wird, ist ein Werk von Gabriel Pech, einem persönlichen Freund Jaures. Es ist flünf Meter hoch. Auf einem Granitsockel erhebt sich das Standbild des Volkstribunen, der dargestellt ist, wie er zu der Menge spricht, die durch einen Berg⸗ arbeiter, einen Landarbeiter, einen Schmied und ein Kind symboli⸗ stert ist. Bei der Enthüllung des Denkmals, die für den 20. Mat sestgesetzt ist, wivd das Proletariat der ganzen Welt durch Dele— oierte vertreten sern
den strengen Skrafbeseimmungen gegen Wucher und Prelstresbetẽ! zu wenig Gebrauch macht. Die Velämrfung der Preistreiberei dürse sich nicht auf die Kleinhändler beschränken, sondern müsse die Urheber treffen. Der Antrag Bruhn sei unannehmbar. Abg. Bartz(Kom.) wendet sich gegen den Antrag Bruhn und lehnt die Vorlage ab, da sie nach seiner Meinung nicht die Not des Volkes linbere, sondern die Macht der Regierung stürke. Reichsminister des Innern Oeser bittet um Ablehnung des Antrages Bruhn, weil er sich ausschließlich gegen die Einwon⸗ derung aus dem Osten wendet. Gegen den inzwischen einge⸗ laufenen Antrag der Demokraten, der sich mit dem des 5 Bruhn deckt, den gewünschten Zusatz aber auf Ausländer füber⸗ haupt anwenden will, sofern sie nach dem 1. Januar 1919 einge⸗ wandert sind, habe die Regierung keine Bedenken. Er stelle aber in der Wirkung nichts anderes als eine Dienstanweisung dar und würde daher in das Gesetz nicht aufgenommen werden können. Wo eine rechtmäßige Einwanderung vorliegt und ein recht⸗ mäßiger Mietsvertrag abgeschlossen sei, könne man keinen Eingriff
vornehmen. Wo Räume rechtswidrig in Anspruch genommen sind, werde die Regierung eingreisen.— Die Abgg. Stresemann und Genossen beantragen dasselbe, wie die Demokraten, jedoch
nur in der Form einer Entschließung.— In der Abstimmung wird der§ 6 des Artikels 1 gestrichen und die Artikel 2, 3 und 4 unverändert angenommen Die zu 8 5 gestellten Anträge Bruhn und Brodauf werden abgelehnt. Der Artikel 6 wird gegen die Stimmen der Kommuntsten angenommen, nachdem ein Regier⸗ ungsvertreter auf eine Anfrage des Abg. Hoch(Soz.) erklärt hat, daß die Regierung die Ermächtigung in leiner Weise zum Schaden von Kriegsbeschädigten handhaben werde, Der Rest des Ge⸗ setzes wird ohne Debatte und die ganze Vorlage gleich darauf in dritter Lesung verabschiedet.— Die Entschließung Stresemann zur Wohnungsfrage wird angenommen und eine Entschließung— Kommunisten wegen beschleunigter Steuererhebung und Be⸗ steuerung der Sachwerte an den Stenerausschuß über wiesen.
Nächste Sitzung: Dienstag 2 Uhr.(Kleine Vorlagen und Etat des Reichswehrminist!iums.)— Schluß 7 Uhr.
Gießen und Umgebung. Die Fleischpreise.
Bekapulich waren mit dem Steigen des Dollaxkurses die Fleischpreise verhältnismäßig weit mehr gestiegen als die übrigen Warenpreise. Aber dem Fallen des Dollars folgten sie keines⸗ wegs sondern blieben ruhia auf derselben schwindelnden Höhe. Es müssen schon vocht aut gestellte Leute sein, die sich hier und da ein Pfündchen Fleisch oder ein Viertelchen Wurst erlauben können. Das Publikum muß also gezwungenermaßen zurückhalten, dis Läden der Metzger zelgen eine ungewohnte Leere. Auf dem letzten Viehmarkt in Fraulfurt sind die Viehpreise etwas gesunken, etwa 500—600 Mark das Pfund. Hoffentlich gehen auch die Fleisch⸗ preise zurück, sonst müßten sich die Metzger den Vorwurf gefallen lassen, daß sie diejenigen sind, welche die Konsumenten übermäßig schrauben. In diesem Falle müßten die Verbraucher ihrerseits sich zur Wehr setzen daß sie weiter möglichste Zurückhaltung üben.
Die neuen Portosätze
Pakete kosten ab 1. März:
Päckchen bis 1 Kg. 200 Mk.
Pakete in der Nahzone bis 3 Kg. 300 Mk. 3—5 Kg. 500 Mark 5—6 Kg. 600 Mk. 6—7 Kg. 700 Mk., 7—8 Kg. 800 Mk., 8—9 Kg. 900 Mk. 9—10 Ka. 1000 Mk. für jedes weitere Kilo⸗ gramm bis zur Höchstarenze von 20 Kilogramm 150 Mark mehr, e bis 5 Kg. 250 Mk.; in der Fernzone die doppelten
träge.
Postanweisungen bis 1000 Mk. 60 Mk., 1000—5000 Mark 90 Mk., 5000—10 000. Mk. 120 Mk. 10 00020 000 Mark 180 Mark 20 00030 000 Mark 240 Mark, 30.000—40 000 Mark 300 Mark. 40 000—50 000 Mark 360 Mark, 30 000100 000 Mark 450 Mark.
Die Einschreibgebühr ist auf 80 Mk., die Vorzeige⸗ gebühr für Nachnahmen und Postaufträge auf 50 Mk. festgasetzt: am 15. Januar neu eingeführt ist bei Nachnahmen und Postaufträgen eine Einzehungsgeblühr von 1 von jedem ange⸗ fangenen Tausend der eingezogenen Beträge. Sie wird von dem eingezogenen Betrag abgezogen 8
Für die Eilbestelluna sind zu entrichten für eine Brief⸗ sendung, nach dem Ortsbestellbezirk 120 Mk., nach dem Landbestell⸗ bezirk 350 Mk.; für ein Paket 220 Mk., bezw. 450 Mk.
Paketbestellgebühr für jedes Paket 100 Mk. für jedes Zeitungespaket 50 Mk.: Paketausgabegebühr 30 Mk., bezw 15 Mk.
— Ueber Unfälle bei der Arbeit, ihre Ursachen usw. hielt am Diensttg Abend Prof. Griesbach den Schlußvortrag. Dabei kamen sehr interessante, für die Arbeiterschaft wissenswerte Dinge, zur Er⸗ örterung. Unter Benutzung statistischen Materials wurden Vergleiche über die Zeit der Entstehung von Unfällen in Beziehung zur Ermü⸗ dung der Arbeiter an Kurven erläutert. Bei der Tageseinteilung einer süddeutschen Maschinenfabrik von 7% Uhr morgens bis 12 Uhr mittags und von 2 bis 7 Uhr nachmittags ergab sich, daß die Kurve der experimentell festgestellten Ermüdung der Arbeiter in allen Fällen bis 9 Uhr morgens langsam ansteigt und in der halbstündigen Früh⸗ stlickspause sinkt, jedoch ohne auf den Anfangswert zurückzukehren. Alsdann erfolgt stetiger Anstieg der Kurve bis zu ihrem um 12 Uhr erreichten MWaximum. In der zweistlindigen Mittagspause sinkt die Kurve bei den meisten Arbeitern auf den Anfangswert am Morgen, in einzelnen Fällen sogar noch unter diesen. Während der Nachmit⸗ tagsarbeit erhebt si chdie Kurve bis 4 Uhr steil, hält sich zwischen 4 und 5 Uhr auf gleicher Höhe und erreicht mit steilstem Anstieg um 7 Uhr abends ein Maximum, welches das von 12 Uhr mittags erheblich übertrifft. Die statistischen Erhebungen zeigen eine Häufung der Un⸗ fälle gegen Mittag, besonders aber gegen Schluß der Tagesarbeit. Vergleiche zwischen Ermüdung und Unfall während der einzelnen Mochentage lieferten folgendes Bild: Am Montag morgen zeigt die Kurve in einzelnen Fällen keinen völligen Erholungszustand an, wie daraus hervorgeht, daß sie am Dienstag niedriger verläuft. Am Mittwoch und Donnerstag hält sich die Kurve auf annähernd gleicher Höhe wie am Dienstag, am Freitag erhebt sie sich und erreicht am Samstag beim Wochenschluß der Arbeit ihr Maximum. Diesem Ver⸗ lauf entsurechend zeigt die Statistik, daß Montags, Freitags und Samstags Unfälle sich am häufigsten ereignen. Demnach besteht ein Zusammenhang zwischen Ermüdung und Unfall. Mit Zu⸗ nahme der ersteren vermindert sich die Aufmerksamkeit, und mit Nach⸗ lassen dieser häufen sich die Unfälle. Vom gewerbehngienischen Stand⸗ punkt aus muß gefordert werden, daß die Mittaaspause 2 Stunden umfaßt und die Arbeit nicht über 5 Uhr nachmittags ausgedehnt wird. Dagegen ist gegen einen früheren Beginn der Arbeit am Morgen nichts einzuwenden. Am bedenklichsten sind im Hinblick guf Ermü⸗ dung und Unfall Ueberstunden. Der Vortragende schälderte alsdann weitere bei den Betriebsvorschriften und von der Gesetzgebung zu be⸗ achtende Ursachen, die vermindernd bezw. steigernd auf Ermitdung und Unfallentstehung einwirken. Das sogen. Taylorsystem wurde wogen seiner Vermehrung beider verworfen. Einen Ueberblick über Unfall und Unfalltodesfälle bei tausend Versicherten einer Metall⸗ berufsgenossenschaft gewährte eine tahellarische Aufzeichnung. Den Schluß des Vortrages bildete eine eingehende Vesprechung der reichs⸗ gesetzlichen Unfallentschädigung. Maßgebend für dieselbe ift nicht die nach dem Unsall verbliebene Erwerbsfähigkeit, sondern der Verlust an solcher. Eine Tabelle zeigte die Entschädigungssumme in Proenten des Jahreseinkommens für alle durch Unfälle in gewerb⸗ lichen Betrieben hervorgerufenen Beschädigungen oder Verluste von Körperteilen sowie für Funktionsbeeinträchtigung innerer Orgaue.— Bedauerlich ist, daß die wichtigen Vorträge nicht eine größere Beteili⸗ aung von Seiten der Arbeiter. aciatan.


