Ausgabe 
24.3.1923
 
Einzelbild herunterladen

g eine 9

hohe 9.

3

ee eee eee

7...

7

deutscher Gebiete ihnen gleichgültig

kommen, wo eine Regulierung der gegenwärtigen Be⸗

r n ee e ee

Kommunistischer Klossenkampf. Man lese folgende zwei Meldungen, die in großer Auf machung auf der ersten Seste der Roten Fahne vom 21. März gestanden haben: 1 N Gen. Lenin, Ebrenvorsitzender der 3. Internationale. f 3 N OE. Moskau, 18. März. Aus Anlaß der Feier des 25. Jahrestages der Be⸗ gründung der Russischen Sozialdemokratischen Partei, aus der die Bolschewisten hervorgegangen sind, veröffentlicht die Exekutive der 3. Internationale ein Schreiben an die Russische Kommunistische Partei, worin ihre Verdienste um die Weltrevolution und ihre Führerschaft in der 8. Internationale gerühmt werden. Die Exekutive teilt mit, sie habe Lenin zu ihrem Ehrenvorsitzenden gewählt.

An die Gen. Clara Zetkin. (Eigener Drahtbericht der Roten Fahne.) i Moskau, 19. März.

Der Initiatorin des Internationalen Arbeiterinnen⸗ zages, der teuren Führerin des Frauenproletariats der Welt, Clara Zetkin, senden die Arbeiter- und Bauern⸗ frauen des Gouvernements Moskau ihren heißen Gruß und wählen sie zum Ehrenmitglied des Präsidiums ihrer feierlichen Sitzung am 18. März.

Ist das nicht ungefähr so etwas wie wilhelminischer Kriegervereinsstile Das kommunistische Zentralorgan aber balls für Klassenkampf.

Tschitscherin gegen die Memel⸗Schiebung.

Tschitscherin richtete eine Note an Poincars, in der er gegen die Zuteilung von Memel an Litauen protestiert, ohne daß die Sowjetregierung an dieser Entscheidung mit⸗ gearbeitet habe. Er hält diese Entscheidung des Völker⸗ bundes für symptomatisch für die Politik der fortgesetzten Feindseligkeiten gegen Sowjetrußland. Weiter protestiert Tschtitscherin gegen eine Lösung der galizischen Frage ohne ,

Woörtlich heißt es in der Note: Wenn durch den Vertrag von Riga Rußland und die Ukraine auf Gebiete verzichtet haben, welche wesentlich an der neuen polnischen Grenze liegen, so will dies keineswegs beweisen, daß das Schicksal ist. Weiter warnt Tschitscherin die alliierten Regierungen und benachrichtigt sie, daß Rußland sie für alle Schäden verantwortlich machen werde, welche die Sowjetregierung durch die Entscheidungen des Völkerbundes erleiden könnte. Sollte einmal die Zeit

ziehungen eintrete, so werde Rußland nicht verfehlen, diese Schäden anzumelden. Die Note schließt in einem etwas versöhnlicherem Tone.

Steuer gerechtigkeit.

Kein Staat kann bestehen, wenn so, wie es gegen⸗ wärtig immer woch im deuischen Reiche geschieht, die Lasten mög⸗ lächst auf die Schultern der Minderbemittelten abgebürdet werden, während die Reichen selbst das wenige, das sie zu tragen haben, von sich abzuschütteln suchen. Was hat England als Nation groß ge⸗ macht, was hat ihm den Krieg gewinnen helfen? Daß sein be⸗ itzendes Bürgertum willig, wenn auch seufzend, schwerste Steuerlasten trug, weil es zu stolg und politisch zu klug war, den eigenen Staat zu betrügen. Deutschland dagegen mußte unteriiegen, weil seine Kapitalisten unter Helfferichs Führung(wir wiederholen es), die Steuerhinterziehung zu einer gesetz⸗ lich erlaubten Uebung der Reichsten im Lande machte. Dieses Treiben wird heute hinter dem Rücken der schon wieder sagenhaft gewordenenEinheitsfront in frivoler Weise fortgesetzt. So wird der ganze Kuhhandel des famosenGeldentwertungs⸗ gesetzes zur Gefahr für den Bestand des Reiches. Wenn das Volk namentlich im Ruhrgebiet, den Glauben verliert, daß dem Kampfe um unser Recht und unsere Existenz, die wir gegen den äußeren Feind führen, der Wille zur Gerechtigkeit im Innern entspricht, dann geht dieser Kampf sicher verloren. Diese Gerechtig⸗ keit fordert aber, daß an den Lasten jeder nach seiner Leistungs⸗ fähigkeit trage.

Deutscher Reichstag.

Berlin, 22. März.

Erledigt werden die Gesetzentwürfe über die Eintragung von Schiffpfandrechten in ausländischer Währung, über die Aenderung des sprechgebührengesetzes über die Erbschiffahrtstkte und das Vorbereitungsgesetz zum Reichsentlastungsgesetz. Der Gesetzent⸗ wurf Dr. Everling(D. Vp.) betr. Ausführung des Art. 149 Abstz 2 der Reichsverfassung betr. Willenserklärung der Eltern über die Teil⸗ nahme von Schulkindern am Religionsunterricht und kirchlichen Feiern geht an den Rechtsausschuß.

Gemeinsam beraten werden die Interpellationen des Zentrums wegen Gefährdung der Gewissensfreiheit in Sachsen und die der Deutschnationalen wegen Gefährdung der religiösen Freiheit in Sachsen, Thüringen und Braunschweig.

Zur Begründung der Zenrumsinterpellation führt Abg. Mar x (Ztr.) aus: Die Erlasse der sächsischen Regierung, wonach an staat⸗ lich nicht anerkannten Lehrern und Schülern künftig in keinem Falle mehr Unterrichtsbefreiung zum Zwecke der Teilnahme an veligiösen Feiertagshandlungen gewährt werden darf und weiter jede Art religtöser Beeinflussung außerhalb des Religionsunterrichts verboten und die Zulässigkeit von Andachten, Gebeten und Kirchen⸗ liedern auf die Religionsstunden beschränkt wird, werden in der christlichen Bevölkerung als rechtswidrig angesehen. Wir erwarten, daß die Androhung der Verweifung der Schüler von der Schule wegen Verstoßes gegen diesen Erlaß zurückgenommen wird. tener 1. Barth⸗Chemmitz(Den.) begründet die Interpellation

er

N 2 hintereinander stehen Die ungestörte Religionsausübung wird durch die Verfassung ge⸗ währleistet und steht unter staatlichem Schutz, und dahinter:Die allgemeinen Staatsgesetze bleiben hiervon unberührt. Die genannten

Lander rellen die zusicht, daß der letzte Satz ausdrücklich den Vor⸗ rang der allgemeinen Staatsgesetze und damit auch der allgemeinen Schulgesetze bestimmt. Das ist im gewissen Umfange nicht zu be⸗ stretten. Die Reichsregierung steht auf dem Standpunkt, daß die Länder berechtigt sind, Feiertage einzuführen, solange nicht eine reichsgesetzliche Regelung entgegensteht. Ein solches Gesetz wird dem Hause demnächst zugehen. Auf Landessitten soll möglichst Rücksicht genommen werden. Eine Verständigung zwischen Landes regierungen und Kirchenbehörde soll in jedem Falle angestrebt werden. Sächsischer Minister Fleiß ner: Die Zahlung der Gehälter an

Geistliche und Beamten der Kirche durch den Staat ist rechtlich nur

ein Gewohnheitsrecht der Kirche. Wir haben auch im neuen Etat für 1923 wie bisher der Kirche Mittel zu billigstem Zinssatz vorge⸗ schossen. In Sachsen sind die hohen evangelischen Feiertage zugleich Staatsfeiertage. Ueber sie besteht also gar kein Streit. Es handelt sich nur um den Frühsahrs⸗Bußtag, den wir nicht anerkennen, da wir den Herbst⸗Bußtag für gemigend halten. Der erstere wurde auf völlig legalem Wege vom Parlament abgeschafft. Von einem Mar⸗ tyrtum der evangelischen Kirche in Sachsen und von einer Religions⸗ feindlichkeit der sächsischen Regie rung kann keine Rede sein. An der 1 8 7 2 n e 9 1 Kirche besteht, trägt im hohen a de Agitation und der 5 isser ki Kre ö die Sozialdemokraten die Schuld. 5 1 Abg. Schreck(Soz.): Der deutschnationale Redner hat eine umötige Schärfe in die Debatte getragen. Wir bedauern lebhaft, daß eine einheitliche Auslegung der Reichsverfassung bisher nicht herbeizuführen war. Die Maßnahmen der sächsischen Regierung find lediglich aus schultechnischen Gründen erfolgt, aber die Kirche lehnt sich bewußt dagegen auf. Die Frage der gesetzlichen Feiertage ist nach Auffassung meiner Partei nicht ausschließlich nach Recht und Brauch, sondern nach der größtmöglichsten Duldsamkeit zu entscheiden. Das kann mir durch Verhandlungen geschehen Wir wünschen, daß man das Resultat weiterer Verhandlungen in Ruhe abwarten möge und daß man inzwischen Toleranz übt. Das scheint allerdings gewissen kerchlichen Kreisen abhanden gekommen zu sein. Auch die frühere bayerische Regierung des Freiherrn v. Hertling, der auch der jetzige Ministerpräsident v. Knilling angehörte, hat eine Anzahl kirchlicher Feiertage aufgehoben. Damals hat niemand gegen die bauerische Regierung den Vorwurf der Gotteslästerung erhoben, gegen die modernen Regierungen, die Feiertage aufheben, glaubt man das aber 9 Nach Cel* lärungen von Vertretern der verschiedensten teien, 75 wesentlich Neues nicht mehr ergaben, vertagte sich 7 Haus

Industrie und Volkswirtschaft. Enkdeckung einer Riesenölquelle in Venezuela.. Reuter meldet aus New⸗Orleans, daß in Larao nahe bei Marazaibo eine Oelquelle gefunden worden ist, die täglich 120 000 Faß Petroleum liefert. a Dollarstand: 20 875 Mark.

Der hentigen Nummer der Oberhessischen Volkszeitung liegt ein Prospekt der Firma Kathreiners Malzkaffee⸗Fabriken, Berlin⸗München bei, worauf wir besonders hir weisen. 14

Mu

Nuten ird Serhgf ole

Amasqpb cu G.

pchinücht Füaminachrngr. Bekanntmachung.

Nutzholzversteigerung der Stadt Gie en. Aus den Waldungen der Stadt Gießen und zwar

aus den Forstwarteien: ö

Hangelstein(Förster Lotz, Wieseck)

Gießen 1(Förster Brück, Rödgen)

Gießen II(Förster Arft, Forsthaus Hochwart)

Gießen III(Förster Geißel, Gießen) 0 soll. Nutzholz meistbietend versteigert werden:

16 St. Eichenschnitthol⸗ I. Kl. 28,82 Fm 51 0 15 17 II. 6283 120 0 Hl.= 94,63 31* 1 2 82 65 1 1 Eichenbauhol263 12 5 19,5 1 4 IV.= 66,30 360 8 10% 164 2 W 29,8 4 Erlenstämme 2 2 V. 1 1. 1 Eschestamm FF 4 Eschesta mme e 1 Elsbeerestamm V= 6 5 e 85 300 5 Tiiefernschnittho. 4 55 5 4 a. 5 29,07 7 Em Eiche nutzscheit 5 48 St. Eichederbstangen(Deichseln)= 2,52

Sämtliches Holz ist aufgearbeitet, das Kiefernholz entrindet und ohne Rinde gemessen, alles übrige Holz nicht entrindet und mit Rinde gemessen. Soweit er⸗ forderlich, ist das Holz an die Abfuhrwege gerückt Protokollauszüge und Versteigerungsbedingungen können gegen Einfendung von 100 Mk dier bezogen werden. Für das Schnittholz sind besondere Stammverzeich⸗ nisse in beschrankter Anzahl hier erhältlich.

Die Versteigerung findet am

Donnerstag, den 5. 1 0 Io gs, vormittags 0 101

2 Uhr beginnend, in der hiesigen Galtwieisghaft Zur Liebigs⸗ höhe statt. 1 We i des Holzes wende man sich an die 4 ber A Aus kunft erteilt auch die Obersörsterei Gießen. den 21. März 1923. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Rasenberg.

N

Bekanntmachung.

Aus den Waldungen der Stadt Gießen sollen ber⸗ steigert werden: 2) Bezirk des Försters Arft, Forsthaus Hochwart, Abtlg. 16, 21 a und b und 22 b, Dietistag, den 27. März 1923 f vorm. Uhr

beginnend: 2 Pm Fichtenscheit 24,6 Eichenscheit 28,8 Buchenknüppel 108 Eichenknüppel 41,5G Fichtenknüppel 84 Buchenreisig 22¹ Eichenreisig

560 Wellen Eichenreisig

150 Em Fichtenreisig

440 Wellen Birkenreisig

29,3 Em Fichtenstöcke

12,6 Eichenstöcke a

Diese Versteigerung findet in der Gastwirtschast Zur Liebigshöhe statt.

Vorherige Besichtigung des Holzes wird empfohlen, da für elwa später vorgefundene Mängel jeglicher Art nicht gehaftet wird..

b) Bezirk des Försters Lotz, Wieseck, Abtlg 4, 7b 11, 13a, 14 und 19a,

Donnerstag, den 290. Mäez 1923 vorm. Uhr

104,6 Rm Buchescheit 7,2 Eichescheit 4 Fichtescheit

beginnend:

49 Bucheknüppel 2,6 Eichetnüppel 8 Fichteknüppel

1350 Wellen Buchereisig 80 Eichereisig 5 Aspereisig 23,2 m Buchestöcke 8 Fichtestöcke 1a Eichestöcke 33 St. Fichte⸗Derbstangen II. Kl.= 1,24 Fm 52 Fichte⸗Reisstangen 5 Zusammenkunst an der Straße nach in der Nahe des Steinbruchs. 5 Die Abfuhrscheine sind vom 4. bezw. 7. April 1923 ab, spälestens jedoch bis zum 9 bezw. 12. April 1923 gegen Barzahlung bei der Stadtkasse, Garten⸗ straße 2, Eingang von der Südaulage. in Empfang zu nehmen. Gießen, den 22. März 1923. 0

7 7 aubringen

der Oberbürgermeister. J. A.: Dr. Rosenberg.

Bekanntm achun g. macher, 1 Krankenpfleger, 1 Sattler, 2 landw. Verwalter,

Bücker und Metzger, 2 Kellner, 1 Kraftfahrer, 1 Buch⸗ dinder, Mechaniker, 1 Heizer, 1 Wagner, mehrere Anstreicher, 3 Weißbinder, 1 Konditor, 2 Bautechniker, 1 Maschinenbaupraktikaut, 1 Müller, 1 Zahntechniker, 3 Schneider. Lehrlinge: 1 Kaufmann,. 2 Autoschlosser, 2 Schlosser, 1 Spengler, 3 Mechaniker, 3 Elektromon⸗ teure, 2 Schuhmacher mit Kost und Wohnung, 1 Schreiner desgl., 1 Schneider. Gelegenheitsarbeiten werden ebenfalls entgegen⸗ genommen.

Kündigung Gießener Stadtanleihen.

Auf Grund der Anleihebedingungen und zufolge Beschlusses der Stadtverordneten⸗Versammlung vom 15. März 1923 werden hiermit nachstehende noch im Umlauf befindliche Sießener Stadtauleihen zur Rückzahlung gekündigt:

3¼,oige Anleihe von 1890 zur Rückzahl. auf 1. Okt. 1923 7. 1892 17.. 1 1 1893. 1. Juli 7 7 77 1894 7. 7 97 1. Juli 70 77 1895 7. 7. 7 1. Juli 5 . 5 eee 5 18. Nov. 7. 6.. 77 15. Nov.

40ů0 ige 7 7 1901.. 7 1. Sept. 0

Bene, ies, h.

Die Rückzahlung erfolgt gegen Rückgabe der Schuld⸗ urkunde und der Zinsscheinbogen(einschl. Erneuerungs⸗ schein) zum Nennwert bei der Stadtkasse Gießen und den auf den Schuldverschreibungen ver⸗ zeichneten Einlösungsstellen.

Mit den vorstehend angegebenen Rückzahlungs⸗ terminen hört die Verzinsung auf.

Gießen, den 20. März 1923.

Der Oberbürgermeister.

Etädt. Arbeitsamt Gießen Liebigstraße 16 Telephon 2054 Kostenlose Arbeitsvermittlung und Berufsberatung für beiderlei Geschlecht, u. a. auch für Kriegerwaisen und

Kriegsbeschädigtenkinder. Es können eingestellt werben: a) bel hiesigen Acbelteeber n: 1 Friseur. Lehrlinge:

2 Friseure, 1 Bäcker, 2 Lackierer,

2 Einrahmer, 2 Schmiede, 2 Gärtner, 1 Schriftsetzer, 9 1 Maler und Weißbinder, 1 Glaser, 2 Buchbinder,

1 Spengler und Justallateure, 2 Kellner.

b) bei auswärtigen Arbeitgebern: 14 75 landwirtschaftlicher Knecht, 1 verheirateter Knecht, 3 Dreher, 1 älterer Bauschlosser, Maschinenschlosser über 30 Jahre alt.

Lehrlinge: 1 Steinmetz, 1 Spengler und In⸗ stallateur.

Es suchen Arbeit:

Schriftsetzer, Buchdrucker, 2 Schreiner, Kaufleute, Schreiber und Reisende, Packer, Hausburschen und Ausläufer, Maschinenschlosser, Bauschlosser, Schuh⸗

Weibliche Abteilung: es knnen eingestellt werden: a) bei biesigen Arbeitgebern: Mädchen für tagsüber, Dienstmädchen, Lauffrauen und ⸗mädchen für einzelne Tage, tüchtige Allein⸗ mädchen, 2 einfache Stützen, mehrere Waschfrauen. b) bei aunzwürtigen Arbeitgebern 3 landwirtschaftliche Dieustmädchen, Dienstmͤdchen, Hausmädchen, Zimmermädchen, Allein mädchen, eine Köchin, 1 Stütze, 1 Hotelköchin, 1 Küchenmädchen. E suchen Arbeit: Kontoristinuen, 1 Flickerin,

1 Büglerin, drei

Verkäuferinnen, 1 Haushälterin, einige Lauffrauen, auch für Nachmittagsbeschäftigung, Mädchen für tags⸗ über, Fabrikarbeiterinnen, 1 Waschfrau, 1Schneiderinnen⸗ lehrmaͤdchen, 3 Bürolehrmädchen, eine Gutshaus hälterin.

Die Berufsberatung und Arbeits⸗Vermittlung für Musiker findet Dienstag, Donnerstag und Samstag von 1012 Uhr statt.

Gestorbene.

21. März. Marie Busch, Rentnerin, 78 Jahre alt, Liebigstraße 29. 2 1 55

für Säuglinge, Atere Kinder; kranke u. schwache Erwachsene die unùbbertroftene, krättigends und leicht verdauliche Nahrung.

Fordern Sle in Apotheken und Orogerien dasKufeke- Kochbuch.