Gießen, Mittwoch, den 21. März 1923.
eilage zur Oberhessischen Volkszeitung Nr. 67
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Gießen und Umgebung. Frühlings Erwachen.
Unter den Büschen, unter den Hecken gab es ein Lockern, Sichheben und Strecken, Keime trieben und Säfte stiegen,— Wind kam, die schwanken Zweige zu wiegen,— Alles in einer linden Nacht: Lenz war erwacht 1 Doch als er Umschau hielt im Gelände,
wo er am ehesten Gaben spende,
kam ihm die Welt so verändert vor:
Nirgends mehr helle lachende Lichter,
überall ernste und bleiche Gesichter, daß ihm das Herz im Leibe fror
Tücke fauchte und Mißgunst und Hassen!
War denm die Welt ganz von Liebe verlassen
und von Hunger und Elend bedroht?
Wucher vergiftete alle Quellen
und vor den Türen und auf den Schwellen
hockte grinsend Gevatter Tod.
Ja, die Welt ward ein Reich der Tücke!
Und der Frühling verhüllte die Blicke,—
machtlos ihm all' sein Wollen erschien!
Doch, wo er hintrat mit rosigen Füßen,
sah man dennoch die Blumen sprießen
und die kahlste Erde ward grün!
Und es hörten die Sonnenstrahlen
nicht auf, goldige Kringel zu malen:
alles ward wieder Glanz und Pracht!
Und dem Elend, so schwer es auch drückte,
ward von neuem der lichtuntzückte,
freudenspendende Lenz erwacht! L.
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RNuhrhilfe.
. An das Gewerkschaftskartell Gießen gingen weiter ein: Personal der Heil⸗ und Pflegeanstalt Gießen 14 900.—% del iter der Firma Bänninger, Gießen 108 350
Arbeiter d. Hartstein⸗Industrie, Nieder⸗Ofleiden 113 050.— Transportarbeiter Gießen 4 600 Dien Gebern besten Dank.
Gewerkschaftskartell Gießen und Umgegend.
Metallarbeite— + Metallarbeiter der Firma Kaufmann Gießen 11 380.— 4 —
Stadtverordneten⸗Versammlung. (Schluß) Dis Beerdigungen auf dem neuen Friedhofe sollen vom
Id 1 April ab nur des Nachmittags vorgenommen werden. Für die ben,„ Wsnahmsweise Zulassung einer Beerdigung am Vormittag ist ein 12(ebührenzuschlag, der auf dem jeweiligen Arbeitslohn beruht und
— diammen mit den übrigen Gebühren entsprechend zu verändern Str.“ zj erheben. Die Höhe derseiben wird jetzt auf 2000 Mark im An mmer und 6000 Mark im Winter festgesetzt. Die Versamm⸗ be dug stimmt dem zu.— Die Wiegegobühren an den städt. 75 kagesl werden mit sofortiger Wirkung auf 10 Mark pro Zentner
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bbdtischen Arbestern abschloß wird genehmigt.
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teöht, die Mindestgebühr soll 80 Mark betragen.. . Dem Abschluß eines Nebentarifs, den die Stadtverwal⸗ bag mit Zustimmung der Bau⸗ und Betriebsdeputation mit den Der Tarif ist 4 1. Januar in Kraf: getreten.— Für die Lohnerhöhung städeischen Arbeiter vom 15. Februar bis 31. März wird der erorderliche Kredit in Höhe von 30 210 000 Mark bewilligte. Die Endtverwallung wird ermächtigt, die jewells vom Rhein⸗Main⸗ Pbeitgeber⸗Verband sestgesetzten Löhne auszuzahlen. 1 Als Veitrag zum Arbeitgeberverband wird ein didit von 20 000 Mark bewilligt. 4 Die Zuständigkeit der Vergebung von Arbeiten ud Lieferungen innerhalb des Rahmens der bewilligten Fbbedite wird ab 1 Januar wie folgt erhöht: für die Direktoren „ städtischen Werke bis 1.5 Millionen Mark, für den Oberbürger⸗ wfiister bis zum Betrage von 3 Millionen Mark, mit Zustimmung e Finanzausschusses bis zu 6 Millionen Mark. Der Aktiengesellschaft Gießener Volksbad wird ein dorlehen von 1 Million Mark gewährt.— Bierau wünscht dabei, a; Karten zu billigerem Preise für Arbeiter zur Verfügung ge⸗ 0 elt werden möchten. Das Schulgeld für die höhere Mädchenschule wird
u jährlich 6000 Mark und für die erwellerte Mädchenschule auf 500 Mark mit Wirkung vom 1. April 1929 an festgesetzt. Es bt vorbehalten diesen Betrag nötigenfalls einer weiteren Geld⸗ mwertung anzupassen. Für Schülerinnen beider Schulgruppen, geren Eltern ober sonstige Unterhaltungspflichtige nicht in Gießen, iber in Hessen, wohnen wird ein Schulgeldzuschlag von 50 vom ssundert, für Schülerinnen, deren Eltern pp. nicht in Hessen woh⸗ ein solcher von 100 Prozent erhoben. Ausländer zahlen den sachen Grundbetrua. Das Schulgeld kommt in zwei Zielen i Erhebung und zwar das erste Ziel sofort und das andere Ziel n 1. Oktober 1923. Stadtv. Schmahl beantragt, von Aus⸗ ndern den 20sachen Betrag zu fordern. Der Antrag wird an⸗ bommen gegen die sozialdemokratischen Stimmen. Freie Lornmittel an der Volks⸗ und Fort⸗ ungsschule. Die Schuldeputation und der Finanzaus⸗ beantragen: der Antrog der Fraktion der U. S. P.„die mittel in den Volksschulen unentgeltlich abzugeben“, wird ab⸗ ühnt. Es sind wie bisher freie Lernmittel nur für die Kinder kremittelter Gemeindeeinwohner auf Kosten der Stadt zu be⸗ beffen, mit der Maßgabe, daß im Schuljahr 1923 die Einkommens⸗ deze bei einem schulpflichtigen Kinde auf 400 000 Mark festgesetzt id. Für jedes weitere Kind unter 18 Jaheen soll die Einkom⸗ eesgrenze um 100 000 Marf erhöht werden. Kinder mit eigenem stkommen über 72 000 Mark bleiben bei der Kinderzahl unbe⸗ Jiocsichtigt; der hierfür erforderliche Kredüt von 5 Millionen erk wird bewilligt. Bea De. Seib führt aus daß die Ver⸗ 9 klichung des Antrages der U. S. P. vom vorigen Jahre die Lebt ca. 25 Millionen Mark kosten würde. Mit dem vorge⸗ Iuggenen Betrage könnten 900 Kinder die Lernmittel goliefert 9 den.— Stabtv. Schmidt weist darauf hin daß die Preise
Bücher und der Übrigen Lernmittel derart gestiegen sind, daß zrmg bemittelte Leute ihren Kindern die Sachen nicht anschafsen innen. Es wäre daher im Inleresse der Erziehung und des Hulbetvebs eine Pflicht der Stadt, die notwendigen Sachen zu Atbassen. Redner wendet sich im Weiteren gegen die Einwen⸗ irgen, die gegen die Lieferung freier Lernmittel vorgebracht uden.— Mindessens sollte man die Einkommensgrenze bis zu freie Lernmittel gewährt werden follen, auf 900 000 Mark zufsetzen. Beide Anträge werden jedoch abgelehnt: der rug ber Ausschüsse würd angenommen.— Für Schreib⸗
materialien und Lernmittel flir Volks⸗ und Fort⸗ bildungsschule wird der früher bewilligte Kredit auf 500 000 Mark
erhöht. Für Oelen der Fußböden in den Schulgebäuden werden 2391514 Mark bewilligt.— Für die Benutzung von zwel
Konfirmandensalen der evangelischen Gesamtgemeinde würd 15 000 Mark jährlich Vergütung bewilligt.
Die Sanitätskolonne dankt für den ihr gewährten Zuschuß. Hilfe werde geleistet ohne nach Bezahlung zu fragen.— Wegen der Schiffenberg⸗Frage(der als Tierschutzinstitut in An⸗ spruch genommen werden sollte) hat eine Studenten⸗Vereinigung eine Eingabe an die Stadt gerichtet. Diese Eingabe wird für
erledigt erklärt.—
Zum Schluß erfolot eine längere Aussprache über die Milch⸗ versorgung, wozu Beig. Dr. Seib längere Ausführungen macht.
Jugendfürsorge und Wohlsahrtapflege.
Mit diesem Gegenstand beschäftigte sich ein Kursus, der am Sonntag nachmittag im Gewerkschaftshause abgehalten wurde.
Im Auftrage des Bezirksvorstandes eröffnete Genossin Noll am Sonntag nachmittag im Gewerkschaftshause den Kursus für Jugendfürsorge und Wohlfahrtspflege. Sie wies auf die Bedeu⸗
tung der Vortragsreihe, die nun beginne, hin, schilderte in großen
Umrissen den Werdegang des Jugendgerichts- und Jugendpflege⸗ gesetzes und erteilte dann dem Referenten, Gen. Rechtsanwalt Dr. Aaron, das Wort zum Vortrag. Der Referent sprach über das Jugendgerichtsgesetz in klarer, allgemein verständlicher Weise. Er führte zunächst aus, welche Voraussetzungen überhaupt erfüllt sein müssen, um ein Strafverfahren gegen einen Jugend⸗ lichen von 14 bis 18 Jahren einzuleiten, dabei betonend, welche milderen Bestimmungen das neue Gesetz enthält und ging dann dazu über, den Aufbau des Verfahrens bis zum abschließenden Ur⸗ teil zu erläutern, wenn ein Jugendlicher eine Tat begangen, welche eine strafrechtliche Verfolgung erheischt.
Der Referent legte hierbei im besonderen dar, daß sich das ganze Verfahren nur in engster Fühlungnahme mit dem auf Grund des Jugendwohlfahrts⸗Gesetzes zu errichtenden Jugendamt voll⸗ zieht, daß das Jugendamt berechtigt ist, dem Jugendlichen einen Beistand zu stellen, daß die Verhandlung gegen einen Jugendlichen nicht mehr öffentlich geführt wird, daß dem Jugendlichen, wenn eine Bestrafung erfolgt, schon gleich im Urteil eine Bewährungsfrist ge⸗ währt wird, daß neben der Verurteilung zur Strafe gleichzeitig auf Erziehungsmittel erkannt werden kann, daß an Stelle bes seit⸗ herigen gericktlichen Verweises, welcher eine Bestrafung darstellte, welche in den Strafregistern als Vorstrafe geführt wurde, die ge⸗ richtliche Verwarnung tritt, welche nicht als Strafe in das Straf⸗ register eingetragen wird, usw.
Durch Gegenüberstellung des neuen Gesetzes mit den früher geltenden Bestimmungen zeigte er die wesentlichen Verbesserungen des neuen Gesetzes auf dem Gebiete der Jugendstrafrechtspflege, dessen Grundtendenz sich dahin zusammenfassen läßt: Erziehungs⸗ mittel statt Strafe. Der Beifall der Versammlung dankte dem Referenten für seine belehrenden Ausführungen. In der Aus⸗ sprache erteilte der Referent auf einige Fragen aufklärende Ant⸗ wort. Allgemein wurde bedauert, daß der Besuch des Vortrages nicht zufriedenstellend war.
Die Genossinnen und Genossen sollten wirklich durch regere Anteilnahme die Bestrebungen der Partei und die immerhin nicht geringe Arbeitsleistung eines Referenten dankbar anerkennen und
igen.
Genossin und Genossen waren anwesend aus Nieder⸗Gemün⸗ den, Lollar, Beuern, Daubringen, Staufenberg und Gießen.
Zu den folgenden Vorträgen wird unbedingt die Entsendung von Vertretern von allen Ortsvereinen des 6. Agitationsbezirks erwartet, zumal das Fahrgeld sofort vergütet wird. Den 2. Vor⸗ trag am Sonntag, den 25. März, nachmittags 2% Uhr im Gewerk⸗ schaftshause hält nicht, wie vorgesehen, Genosse Dr. Aaron, sondern Genossin Quarck aus Frankfurt a. M. Die Genossinnen und Ge⸗ nossen werden jedoch schon jetzt gebeten, die Oberhessische Volks⸗ Farunf genau daraufhin nachzusehen, ob der Vortrag, mit Rücksicht arauf, daß die Referentin von auswärts kommt, auch bestimmt stattfindet; eine entsprechende Bekanntmachung erfolgt.
— Gegen Völlerei und Alkoholmißbrauch. Im letzten Amtsver⸗ kündfgungsblatt richtet das Kreisamt Gießen eine Bekanntmachung an die Bürgermeistereien und die Gendarmerie⸗Stationen, in der Anordnung gegeben wird, gegen die Trunkenbolde streng einzuschrei⸗ ten. Die Polizeibeamten haben dafür zu sorgen, daß Betrunkene so rasch als möglich von der Straße verschwinden, sie sollen in Ge⸗ wahrsam genommen werden, bis sie wieder nüchtern geworden sind. Außerdem follen die Polizeibeamten Anzeige aus Artikel 219 des Polizeistrasgesetzes erheben, fernerhin der Gemeindebehörde von je⸗ dem Falle anstößiger Trunkenheit Kenntnis geben, um Einleitung geeignete Fürsorgemaßnahmen zu veranlassen. Auf die Wirtschaften, in denen Betrunkenen Alkohol verabreicht wurde, soll besonderes Augenmerk gerichtet und die betreffenden Wirte verwarnt, unter Umständen gegen die Wirte mit dem Antrag auf Konzessionsent⸗ ziehung vorgegangen werden.— Es kann nichts schaden, wenn gegen Völlerei und Trunkfucht vorgegangen wird, ob man das Uebel aber durch Zwangsmaßnahmen ausrotten wird, ist fraglich. Die Sekt⸗ fäufer wird mon jedenfalls nicht erwischen, die halten meistens ihre Gelage zu Hause ab.... Was der Polizei in die Hände fällt, dürfte sich aus den„untersten“ Volksschichten rekrutieren.— Nach Artikel 219 des hessischen Polizeistrafgesetzbuches sollen Trunkenbolde, welche im Zustande ihrer Trunkenheit öffentliches Aergernis erregen, mit Haft von 5—14 Tagen belegt werden.
— Vrotmarken⸗Ausgabe findet morgen, Donnerstag, 22. und Freitag, 23. März in den Brotmarkenbezirken statt. Für die Be⸗ zugsberechtigten mit den Anfangsbuchstaben A—dK am Donnerstag, für L—3 am Freitag. Auf die Bekanntmachung im heutigen Blatte sei hiermit aufmerksam gemacht.
— Posthelser als Briefmarder. Am Samstag wurde hier ein Posthelfer in Haft genommen, welcher auf seinen Bestellungen ein Hauptaugenmerk auf Briefe aus Amerika hatte, diese auf ihren Inhalt umtersuchte und in einigen Fällen die in den Briefen vorgefundenen Dollarnoten an sich nehm. Die so in seinen Besitz gekommenen größeren Gelbbeträge vergeudete er beim leidenschaft⸗ 7 Kartenspiel, das besonders in einem hiesigen Café betrieben wird.
— Mißglückter Schwindel. Ein Schwindler, der in anderen Städten Kognak erbeutt hatte versuchte am Samstag einen hiesigen Gesckäftsmann dadurch hineinzulegen, daß er 8 Flaschen Koanak telephonisch nach einer bestimmten Wohnung bestellte. Der Geschäfts⸗ inhaber schickte die 8 Flaschen Kognak in das betreffende Haus. Der Schwindler verpaßte den Ueberbringer und der Inhaber war vor Schaden bewahrt. Vor dem Schwindler wird gewarnt.
— Verhaftete Schwindler. Festgenommen wurde am 16. März der 18jährige Sohn eines hiesigen Handelsmannes, der hier und in anderen Städten auf sehr großem Fuße lobte, ohne einer geregelten Arbeit nachzugehen. Um in Besitz von Geld zu kommen, stellte er bei Einkäufen Schecks aus, ohne überhaupt ein Konto zur Deckung zu haben. Die so erhaltenen Waren verschleuderte er. Das Geld ver⸗ praßte er.— An demselben Tage wurde der 19jährige Sohn eines früheren Geschäftsinhabers festgenommen, welcher es verstanden hatte, frühere Schuhlieferanten seines Vaters zu täuschen, ihnen für mehrere Millionen Mark Schuhe abschwindelte und die Schuhe auf dem kürzesten Wege umsetzte. Das so erhaltene Geld verjubelte er in lockerer Gesellschaft.
— Heuchelheim. In der am 14. März stattgefundenen Ge⸗ meinde ratssitzung wurden 12 Gegenstände beraten. Zwen Gesuche um Uebeclassuna von Bauplätzen wurden befür⸗ wortet. Die Bedingungen, ob dieselben mit Wiederkaufsrecht im Erbbaurecht abgegehen werden soll in einer nächsten Sitzung beschlossen werden.— Ein Antrag des Heinrich Gernandt, Käse⸗ fabrik, um Ueberlassung eines Geländestreisens von zirla 24 Quadratmeter zur Errichtung eines Wasserabflusse⸗ wurde genehmigt unter der Bedingung, daß das fragliche Gelände bei etwaigem Bedarfsfalle der Gemeinde zum gleichen Kaufpreise zu⸗ rückgegeben werden soll.— Die Herrichtung eines Stalles für den Gemeindeeber wurde beschlossen.— Die seitherigen, noch sehr niedtigen Wiegegebühren wurden zu etwas zeitgemäßeren Sätzen festgesetzt.— Für ein Stück Großvieh 200 Maxk, ein Schwein 150 Merk und Kleinvieh 100 Mark.— Die Friedhofs ⸗ polizei⸗Verordnung wurde gutgeheißen, und eine Er⸗ höhung der Vergütung für Erbbegräbnisse auf die nächste Sitzung vertagt.— Die von der Gemeinde angeschafften Särge sollen je⸗ dem Gemeindeangehörigen bei Bedarf auf Autrag zur Verfügung gestellt werden und zwar gegen eine Vergütung nach der Leistungs⸗ fähsgkeit des Antragstellers welche von der Finanzkommission fest⸗ gesbellt werden soll.— Die vom Kreisamte sestgesetzten Ge⸗ bühren für Feuervisitation von 1000 Mark für einen halben Tag und 2000 Mark für den ganzen Tag wurden gutge⸗ heißen.— Die Vergütung für den Törster wurde auf 30 000 Mark und für den Oberförster auf 15 000 Mark erhöht.— Das Gehalt der Krankenschwester wurde auf 30 000 Mart monatlich festgesetzt bei freier Wohnung. Licht und Brand.— Zu Beisitzern und Stellvertretern des Mieteänigungs⸗ amtes wurden außer den seitherigen noch Georg Cloos Schuh⸗ macher und Albert Volkmann. Sattler, neu hinzugewählt.— Die Anschaffung der erforderlichen Küchengerätschaften für die Mäd⸗ chenfortbildungsschule wurde beschlossen.— Die v Elektrizitätswerk Gießen vorgeschlagenen Neuanlagen im O Heuchelheim konnten wegen der ungeheuren Kosten nicht befür⸗ wortet werden, da in der Gemeinde keine Mittel vorhanden. g.
— Watzenborn⸗Steinberg. In der Gemeinderatssitzung am 8. März wurde die Ermittelung und Festsetzung der Rentensätze für Alt⸗ und Kleinrentner dem Finanzausschuß überwiesen.— Auf Antrag wurden 2 Personen als Ortsbürger aufgenommen. Der Unterbringung und Fürsorgeerziehung eines zu Ostern schulentlasse⸗ nen Jungen wurde vom Geeminderat zugestimmt.— Zwecks Be⸗ schaffung von Holz für Wohn ungsbauende sollen Ermitte⸗ lungen beim hessischen Staat eingezogen werden. Die Finanzierung des Wohnungsbaues wird zurückgestellt.— Für Ruhrspende innerhalb unserer Gemeinde gingen ein 230 Pfd. Roggen, 1174 Pfd. Gerste und 81910 Mk. in bar.— In der Gemeinderats⸗ sitzung im 17. März wunde die Errichtung einer Mä 0 bildungsschule wegen der derzeitigen unsicheren Finanz⸗ und Wirt⸗ schaftsverhältnisse und wegen der Beschaffung von Lehr⸗ und Lern⸗ mittel bis zum Jahre 1924 zurückgestellt.— Dem Wirtschaftsbund der gemeinnützigen Wohlfahrtseinrichtungen Deutschlands soll auf Grund ungenügender Auklärung über diese Körperschaft vorläufig nicht beigetreten werden.— Wegen unnützen Wasserver⸗ brauchs aus dem Ortsnetz der Wasserleitung durch einen Mühlen⸗ besitzer, wird von diesem als Entschädigung 20 Pfund Weizenmehl für Ortsarme gefordert. Dieses Mehl soll unter 5 Ortsarme zu Ostern verteilt werden.— Die Anordnung zur
ihrung des Reichsmietengesetzes, wie sie das Kreisamt festgesetzt hat,
wird angenommen. Ebenso werden die neuen Hundertsätze der Reichs⸗ miete, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Mieter und Ver⸗ mieter, angenommen.— Die Finanzierung der Wohnungsbauvor⸗ habenden wird an den Finanz⸗ und Bauausschuß zur ü Regelung überwiesen. Es soll ein Bauprogramm ausgearbeitet ö einer Bürgerversammlung vorgelegt werden.— Auf Antrag wer⸗ den wieder 4 Personen els Ortsblürger aufgenommen.— Einem Antrag auf Renovierung und Vergrößerung des Rathauses wird zugestimmt. Ein diesbezüglicher Voranschlag soll angefertigt und ein Techniker gehört werden.— Den Schuldienern wird eine ein⸗ malige Teuerungszulage in Höhe eines Monatsgehaltes bewilligt, außerdem soll Schuldiener Fellmeth für Lichtgeld eine weitere Ent⸗ schädigung von 2000 Mk. erhalten.— Die Forderung des Wasser⸗ wärters wird abgelehnt weil durch diese Bewilligung der Vertrag durchbrochen würde, hingegen wird ihm auf sein Gehalt von 25 000 Mark eine Zulage von 15000 Mark ab 1. April 1923 bewilligt.— Der Schreibgehilfe auf dem Bürgermeisterbureau wird auf seinen Antrag von Gehaltsstufe 2 in 3 versetzt.— Dem zweiten Feldschütz Schmidt wird sein Monatsgehalt von 5000 Mark auf 18 000 Mark ab 1. März 1923 erhöht.— Die Vergütung der Friedhofswärter für 1 Grab wird von 1200 auf 4000 Mark festgesetzt.— Die Hol z⸗ hauer sollen das nach dem Tarif zustehende Holz erhalten.— Die Holzversteigerung im Gemeindewald wird vom Gemeinderat genehmigt. Es wurde bei der Versteigerung ein Erlös von 25 723 000 Mark erzielt, ausschließlich des Holzes für Minderbe⸗ mittelte. Minderbemitteltenholz erhalten in unserer Gemeinde neun⸗ zehn Personen.— Die Fürsorge für die K. B. und E. B. wird von der Gemeinde übernommen, in der Weise, daß die K. B. hierher in ihr Wohnhaus zieht. Die Anstaltspflege wird vom Gemeinderat ab⸗ gelehnt. Die E. B. foll in privater Pflege in der Landwirtschaft untergebracht werden.— Alsdann wurden noch 2 Tagesordnungs⸗ punkte nichtöffentlich verhandelt, weil es sich bei diesen Punkten um persönliche Angelegenheiten handelte. Dis reichhaltige Tagesordnung fand erst nach der 2. Morgenstunde ihr Ende. 15
— Grünberg. Morgen, Donnerstag, den 22. März findet hier ein Viehmarkt statt. Der Auftrieb darf in der Zeit voe 7-8% Uhr vormittags stattfinden.
Kreis Alsfeld⸗Lauterbach.
X. Alsfeld. Gemeinwirtschaft Ob erhessen. Der Stbadtvorstand verhandelte kürzlich üder den Beitritt zur Gemein⸗ wirtschaft Oberhessen. Nachdem die Angelegenheit vorher schon in der Finanzkommission gründhch durchberaten war, der Bürger⸗ meister noch etwa gewlinschte Aufklärungen gab, wurde der Bei⸗ tritt einstimmig beschlossen.
n. Alsfeld. Der Bruderkampf in Ruhlkirchen. Im benachbarten Ruhllirchen hat am vorigen Samstag der jiingere Sohn des Müllers Lang seinen älteren Bruder Karl im Verlause eines Streits durch Revolverschüsse erheblich verletzt. Der jüngere der zusammen mit dem älteren Karl im väterlichen Gute tätig ist, hatten in letzter Zeit wiederholt Streit. Man ver⸗ mutet, daß die Ursache wohl davin liegt, daß der Vater beabsichtigt, das Amvesen(Mühle) und Landwirtschaft dem älteren, unver⸗ heirateten Karl zu übergeben und den jüngeren verheirateten Gott⸗ fried beisette zu setzen. Am letzten Samstag wollte nun der Gott⸗ fried nach Alsfeld fahren, um Geschäfte zu erledigen. Bevor er den Weg ant spat. gina er. da er nicht in der Mühle, sondern im Dorse wohnt. nochmals in die Mühle, um etwas Mehl mit nach eld zu nehmen. Bei dieser Gelegenheit gerieten die beiden Brüder wieder in Streit, in dessen Verlauf der ältere Karl mit einer Schaufel auf den jüngeren Gottfried losgeng. Um sich zu wehren, zog nun der jüngere Gottfried einen Revolver und schoß auf den Bruder, der in Arm und Hals getrofsen liegen blieb. Der Tätec hat sich darauf dem Gerichte freiwillig gestellt. Obwohl der Verletzte ansangs schwer darniederlag, hat sich der Zustand bis jetzt vecht gut gebessert sobaß anzunehmen ist, daß der Geschossene mit dem Leben davonkommen würd.
e. Ilbeshausen. In Hochwaldhausen wurde in das Sommer— hales des Herrn Prof Dr M Flesch aus Fraukfurt vorige Woche eingebrochen und verschieders Gegenstände gestohlen. Der Eligen⸗


