Ausgabe 
21.2.1923
 
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abzuhalten.

Vom Deutschen Textilarbeiterverband wird uns folgendes vertrauliche Rundschreiben übermittelt: Der deutsche Arbeitgeberverband für Industrie, Gewerbe, Hand⸗ werk, Land⸗ und Forstwirtschaft, Handel und Verkehr. Vertraulich. Berlin, den 21. Januar 1923. An die Herren Geschäftsführer der örtlichen Arbeitgeberverbände Schlesiens.

Der Reichswirtschaftsrat beschloß die Ueberweisung des Ar⸗ beitszeitgesetzes an den Sozialpolittschen Aussckuß, damit dort eine Einigung erzielt wird. Wo Vertreter christlicher Gewerkschaf⸗ ten Reichswirtschaftsratsmitglieder sind, sind diese örtlicherseits nach den von uns angegebenen Richtlinien zu beeinflussen, damit diese nicht mit den freien Gewerkschaften bonform gehen. 8

Das von uns Ihnen zugesandte Material kontra Achtstunden⸗ tag muß möglichst mit nächster Post uns zugesandt werden.

Die von uns Ihnen im Rundschreiben Nr. 16/23 angegebenen

Richtlinien gegen die freien Gewerkschaften

werden immer noch nicht genügend beachtet. Auf alle Fälle müssen die Gegensätze zwischen Gelernten und Ungelernten durch die Lohnpolitik, die auch vor den Schlichtungsausschüssen mit Nach⸗ druck zu vertreten ist, gespannter werden. Wir wetisen nochmals darauf hin, daß Delatoren(Angeber) aus den Reihen zuverlässiger Arbeiter und Angestellter, die uns gut gesinnt sind, erzogen wer⸗ den müssen. Durch Geschenke und Nebengratifikationen werden sie unbewußt deprimiert und die uns genehme Aufklärung bei den Belegschaften leisten. Nach den bei uns eingegangenen Berichten können durch Propaganda gegen Zahlung zu hoher Beiträge bei den roten Gewerkschaften die besten Erfolge erzielt werden. Zur⸗ zeit sind die freien Verbände noch im Besitz nicht unbedeutender Kampffonds, die ihnen gestatten, örtliche Kämpfe längere Zeit durchzuführen. Eine Schwächung der gewerkschaftlichen Finanzen könnte uns nur die Möglichkeit geben, die Arbeiterschaft nach der früheren Art zu entlohnen. Wo die Konfunktur nicht besonders abet ist und finanzielle Verluste durch Schutzverbände gedeckt werden, 5 müssen Streiks ausgedehnt werden,

was die Kassen der Gewerkschaften bedeutend schwächen würde, was gleichbedeutend mit einer Lahmlegung der andauernden Lohn⸗ bewegungen zu betrachten ist. Denn nur stark fundierte rote Ver⸗ bände können uns gefährlich werden.

Deshalb muß versucht werden, diese zu zersplittern und deren Mitglieder durch Delatoren von jeder erhöhten Beitragsleistung

Wo mehrere Gewerkschaften in einem Betriebe vorhanden ind, müssen die finanziell am gesündesten bekämpft werden, denn döejenigen, die nur geringe Beiträge leisten, können uns nie un⸗ bequem werden, und sollen auch diese der Arbeiterschaft durch dritte Personen empfohlen werden.

Wo irgend vom Arbeitgeber Einfluß ausgeübt werden kann, müssen sich die Betriebsräte aus den kranken, einschließlich christ⸗ lichen und Hirsch⸗Dunckerschen Organisationen rekrutieren. Durch geschickte Operation lassen sich aber auch die Vorstandsmitglieder der freien Gewerkschaften beeinflussen, so daß diese selbst gegen jede Erhöhung der Beiträge sind. Dies agitiert an einzelnen Orten vortrefflich, ohne daß sich die Mehrzahl der Arbeiter deren Folgen bewußt ist.

Soweit das Rundschreiben, das eines Kommentars nicht be⸗ barf, Spitzel und Lockspitzel sollen gezüchtet, finanziellkranke Organisationen gefördert, eine demagogische Propaganda soll gegen hohe Beiträge entfaltet, Streiks sollen ausgedehnt werden, ganz nach kommunsstischem Rezept. Diese Seelenverwandtschaft wird keinen aufgeklärten Arbeiter überraschen. Das ist die

innere Umstellung der Unternehmer, die es uns sicher danken werden, wenn wir ihr Rundschreiben der Oeffentlichkeit zugänglich

Das ist aber auch dieEinheitsfront, wie sie der Arbeit⸗ ee zur Abwehr des Einbruchs in das Ruhrgebiet dert.

Ein Unternehmergeständnis zur Lohnhöhe.

Der Zimmerer gibt in Nr. 3 vom 20. Januar ein Rundschreiben wieder, das der Nordwestdeutsche Arbeitgeberverband für das Baur⸗ gewerbe(Sitz Hannover) kürzlich seinen Mitgliedernstreng ver⸗ traulich zugesandt hat. Darin heißt es:

Wir haben schon seit längerer Zeit auf Grund der auch von uns aufgestellten Ermittelungen den Standpunkt vertreten müssen, wenn wir ihn auch selbstverständlich den Arbeitern gegenüber nie zum Ausdruck gebracht haben, daß sich die dauernde immense Ver⸗ teuerung aller Bedarfsartikel nicht nur der Lebensmittel auf Stadt und Land in gleicher Weise auswirkt und wird durch die Reichsstatistik unsere Auffassung allerdings für die kleineren Gemeinden in für sie noch weit ungünstigerer Form bestätigt. Wir bitten namentlich unsere ländlichen Vereine, die uns stets den Vorwurf machen, daß ihre Interessen bei den Lohnfestsetzungen

nicht in genügender Weise gewahrt werden, diese statistische Zu⸗ sammenstellung auch auf ihr Gebiet sinngemäß in Anwendung be⸗ ziehungsweise in ihren Mitgliederversammlungen zur Kenntnis zu bringen, damit auch die Mitglieder zu der Ueberzeugung ge⸗ langen, daß gegen derart amtlich machgewiesene Tatsachen noch mehr anzukämpfen, als es stets bisher geschehen ist, auch für uns eine Unmöglichkeit darstellt.

Im Zufammenhang hiermit möchten wir noch darauf hin⸗ weisen, daß die Inderzahl für das ganze Reich im Monat November gegen Oktober um 102,2 Prozent gestiegen ist. Unsere Lohnfest⸗ setzungen für den Monat Dezember haben diese prozentuale Steige⸗ rung nicht annähernd erreicht. Falls die Indexziffer voll ausge⸗ glichen wäre, hätte eine Verdoppelung der Löhne erfolgen müssen. Diese Mitteilung bitten wir, im eigensten Interesse streng ver⸗ traulich zu behandeln.

Dieses Eingeständnis von der völligen Unzulänglichkeit der Löhne wird man den Unternehmernstreng vertraulich noch oft unter die Nase reiben.

Moskau oder Amsterdam.

Das folgende Schreiben, das der Internationale Gewerkschafts⸗ bund soeben veröffentlicht, liefert zu diesem Thema einen neuen be⸗ merkenswerten Beitrag: Nr. 70(J. G. B.) Amsterdam, den 30. Januar 1923. Herrn A. Losowsky, ö Sekretär der sogenannten Roten Gewerkschaftsinternationale Moskau. Werter Genosse!

Ich erhielt Ihr an die Sozialistische Internationale und an den Internationalen Gewerlschaftsbund adressiertes Telegramm vom 13. Jamar, in dem Sie den Vorschlag machen, unverzüglich Ver⸗ handlungen über gemeinsame Aktionen zur Abwehr eines neuen Krieges einzuleiten; desgleichen Ihr an das Bureau des Inter⸗ nationalen Gewerkschaftsbundes und den Vorstand der Zweiten Inter⸗ nationale gerichtetes Schreiben vom 15. Januar, in dem Sie eine 1. 5 Aktion gegenüber dem immer gewalttätiger auftretenden Jascismus vorschlagen.

So wülns

fördert, von Ihrer Organisation dagegen hervorgerufen und unaus⸗ gesetzt geschürt wurde, schließlich nur der Bourgeviste zustatten kommt, ist ein Faktum, das von niemandem mehr bedauert wird als von mir. Die Verantwortung hierfür fällt jedoch auf Sie und die Ihren zurück.

Sollten Sie es aus propagandistüschen Gründen für notwendig und erwünscht erachten, weitere Angebote zu gemeinschaftlichen Aktionen an den Internationalen Gewerkschaftsbund zu richten, so steht Ihnen dies natürlich frei. Sie werden mir nur gestatten, diese Ersuchen und Angete, solange sie nicht ehrlich und ernst gemeint sind, in Zukunft unbeantwortet zu lassen und von meiner Zeit an⸗ deren und mutzbringenderen Gebrauch zu machen, um die Einheit des

Proletariats flir den gemeinsamen Kampf gegen den Kopitalfsmus

und Imperialismus vorzubereiten und zu realisteren. 0 Mit internationalem Gruß! Für das Bureau des Internationalen Gewerbschaftsbundes: Fimmen, Sekretär. . ,. ZK. ̃ ⁵˙². 2.28

Gewerkschaftskartell Gießen.

Die Betriebsräteversammlung am 11. Februar beschloß, die Arbeitsgenossen im Ruhrgebiet mit allen Mitteln zu unterstützen. Sie lehnt jedoch ab, diese Unterstützungsaktion gemeinsam mit den Unternehmern durchzuführen. Die ge sammelten Gelder sollen unter der Verwaltung der Arbeiter- schaft bleiben. Die Gelder sind an das Gewerkschaftskartell Gießen abzuführen, wo sie unter der Kontrolle der Arbeiter Oberhessens stehen. Die Gelder können auch auf das Post⸗ scheckkonto Nr. 64 422 Frankfurt a. M., Otto Ottilie, Gießen, Schanzenstraße 18, eingezahlt werden.

Bisher wurden abgeführt:

Bereits quittiert: 1223 844% Von den Arbeitern der städt. Betriebe Gießen 91220% Von Gießener Schreinergesellen 5 290 ,. Von den Arbeitern der Firma Sack u. Juchard 10 440 Von Holzarbeitern der Möbelfabrik Wilmenroth 5 400 Von Metallarbeitern Lollar(zweite Rate) 405 670%% Schreiner der Firma Haubach, Gießen 1500 ½¼ Von Fabrikarbeiter der Firma Scheidhauer u.

Gießing, Mainzlar 323 000 Arbeiter des Sägewerks Himmelsbach, Nidda 134 700%

Arbeiter der Möbelfabrik Ringelshausen, Nidda 37 700% Metallarbeiter der Firma Scheidhauer u. Gießing, Mainzlar

Arbeiter des Sägewerks Hungen

26 250 8% 21 340 Summa: 2 286 354% Den Gebern besten Dank. Gewerkschaftskartell Gießen und Umgegend.

Zz. dßpppß, èðV1v'̃?! Eine tendenziöse Falschmeldung.

Unter dieser Stichmarke verbreitete die Telunion folgende Mit⸗ teilung der Vereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände:

Durch die linksstehende Presse geht eine vom Vorwärts siber⸗ nommene Mitteilung über einUnternehmerzirkular, welches der Deutsche Arbeitgeberverband für Industrie, Gewerbe, Handwerk, Land⸗ und Forstwirtschaft, Handel und Verkehr in Berlin vertraulich ant 21. Jammar 1923 herausgegeben habe und welches an die Ge⸗ schäftssührer der örtlichen Arbeitgeberverbände Schlesiens gerichtet sein soll. Einen deutschen Arbeitgeberverband des oben angeführten Namens gibt es nicht. Der Inhalt des angeblich versandten Rund⸗ schreibens entspricht nicht den in der Vereinigung der deutschen Ar⸗ beitgeberverbände herrschenden Ansichten. Da die Veröffentlichung ganz augenscheinlich dazu dienen soll, Unruhe und Mißtrauen zu er⸗ regen in einer Zeit, in welcher die Ueberbrückung vorhandener Mei⸗ mungsverschiedenheiten mehr denn je erforderlich ist, legen wir Wert auf obige Feststellung.

Bei dieser Gelegenheit sei zunächst erwähnt, daß bei Veröffent⸗

lichung des vom Deutschen Textilarbeiterverband übermittelten Rund- schreibens in Nr. 69 des Vorwärts(Dieinnere Umstellung der Unternehmer) versehentlich der Schluß fortgefallen war. Er hatte folgenden Wortlaut:

Diese Taktik bei jeder sich bietenden Gelegenheit in Anwendung zu bringen, ist Pflicht jedes einzelnen Arbeitgebers. Wir bitten, uns monatlich über die damit erzielten Erfolge sowie über jede Verände rung in den Arbeftergewerkschaften zu berichten. Auch das Material über den Achtstundentag muß weiter gesammelt werden, damjt uns

dieses reichlich zur Verfügung steht. Die von der Generalversammlung

in München beschlossenen Beiträge, 900 Mark pro Vierteljahr und Arbeiter, sind im voraus, spätestens bis 30. Januar, an Dr. Brünner, Berlin W. 9, Potsdamer Straße 4, zu senden. gez.: Dr. v. Karger.

Was den Titel des Arbeitgeberverbandes betrifft, der in dem Rundschreiben angegeben ist, scheint es sich um einen Fehler in der Abschrift zu handeln. Die Deutsche Arbeitgeberzeitung führt in ihrem Kopfe die gleichen Bezeichnungen auf, die in dem Titel des Rund⸗ schreibens angegeben sind. Dr. v. Karger, Verlin W. 50, Nlirn⸗ berger Straße 7, zeichnet verantwortlich für die Beilage der Deut⸗ schen Arbeitgeber-Zeitung. Blätter für Arbeitsrecht, während Dr. Brönner, Berlin W. 9, Potsdamer Str. 4, für die Beilage Steuer⸗ blatt zeichnet.

Bis zur vollständigen Ausklä rung der Angelegenheit müssen wir uns mit diesen Feststellungen begnsigen.

Ein wichtiges Urteil.

Eim Arbeiter war am 21. Dezember 1922 fristlos entlassen wor⸗ den. Er erhob gegen die Entlassung Eimspruch. Im Schlichtungsver⸗ fahren beantragte der Arbeitgeber die Aussetzung der Verhandlung zur Herbeiführung einer Entschsidung des Gewerbegerichts, ob ein Grund zur fristlosen Entlassung gegeben sei oder nicht. Es fanden mehrere Termine statt, sodaß der Arbeiter selbst bei Verurteilung des Arbeitgebers durch die inzwischen eingetretene Geldentwertung einen erheblichen Nachteil gehabt hätte. Denn das Urteil erging erst am 24 Januar. Aus diesem Grunde wurde beantragt, den Arbeit⸗

egung

. 7 5 geber zu verurteilen, außer dem am Entlassungstage fälligen Lohn noch den Differenzbetrag zwischen den damalig geltenden und den jetzt geltenden Tarifsätzen zu zahlen. Diesem Antrag wurde vom Frankfurter Gewerbegericht durch Urteil vom 31. Januar 1923 unter dem Vorsitz von Magistratsrat Dr. Seeger mit folgender Begrün⸗ dung entsprochen:

Nachdem durch Urteil vom 24. Januar 1923 über die fristlose Eutlassung entschieden ist, war nunmehr noch über den Klageanspruch auf Ersatz des Geldentwertungsschadens, zu entscheiden. Was zu⸗ nächst den Grund dieses Schiedsspruches anlangt, so stützt er sich auf§ 288 Absatz 2 B. G. B., der bestimmt, daß infolge des Verzugs neben Verz insen die Geltendmachung eines weiteren Schadens nicht ausgeschlossen ist. Der Arbeitnehmer, der den ihm zustehenden Lohn am Fälligkeitstage durch Verschulden des Arbeitgebers nicht erhält oder, wie im vorliegenden Falle, bei ungerechtfertigter frist⸗ loser Entlassung erst später in den Besitz seines Lohnes für die Kündigungszeit gelangt, erleidet zweifellos infolge der stetig fort⸗ schreitenden Markentwertung durch die verspätete Auszahlung einen Schaden, da die Kaufkraft des ausgezahlten Betrages, auf den der Arbeitnehmer zu seinem und seiner Familie Unterhalt allein ange⸗ wiesen ist, sich inzwischen vermindert hat. Wie sehr jeder Arbeit⸗ nehmer auf die rechtzeitige Auszahlung seines Lohnes oder Gehalts am Fälligkeitstage zur Bestreitung seiner Lebenshaltung angewiesen ist, beewist schon die Tatsache, daß gerade infolge der stets wachsen⸗ den Teuerung die tariflichen Lohn⸗ und Gehaltsregelungen zur Zeit in ganz kurzen Zeitspannen, meistens von Monat zu Monat, vorge⸗ nommen werden müssen, da der zuletzt festgesetzte Lohn oder Gehalt meistens schon nach ganz kurzer Zeit in keinem Verhältnis mehr zu den Kosten der wirtschaftlichen Bedarfsgegenstände steht. Dieser -wirtschaftliche Grundlohn führt dazu, daß gerade bei Lohn⸗ und Ge⸗ haltsansprüchen ein Anspruch auf Ersatz des Geldentwertungsschadens anerkannt werden muß.

Was sodann den Nachweis dieses weitergehenden Schadens im Sinne des§ 288 Absatz 2 B. G. B. anlangt, so muß zwar verlangt werden, daß der Arbeitnehmer Tatsachen behauptet, aus denen sich ergibt, daß durch die inzwischen eingetretene Geldentwertung der geltend gemachte Schaden entstanden ist. Zur Substantierung dieser Behauptung genügt es nach Ansicht des Gerichts, wenn der Arbeit⸗ nehmer auf die rasch fortschreitende Markentwertung und die da⸗ durch verursachte allgemeine Verteuerung aller Lebensverhältnisse hinweist und behauptet, daß er mit dem verspätet ausgezahlten Lohn oder Gehalt nicht mehr in der Lage ist, sich die gleichen notwendigen wirtschaftlichen Bedarfsgegenstände zu verschaffen, wie im Zeit⸗ punkt der Fälligkeit der Lohnforderung. Das Gericht ist dann gemäß § 287 Z. P. O. in der Lage, unter Würdigung aller Umstände nach freier Ueberzeugung zu entscheiden, ob der Schaden entstanden ift und wie hoch sich der Schaden beläuft. Unstreitig hat der Kläger den ihm am 28. Dezember 1922 zustehenden Lohn Ende Januar 1923 noch nicht erhalten und es bedarf keines weiteren Nachweises, daß er bei der endgliltigen Bezahlung des Betrages infolge der Mark⸗ entwertung und der Verteuerung aller Lebensverhältnisse einen Schaden erleidet. Zu dem gleichen Ergebnis kommt auch das Ober⸗ landesgericht Karlsruhe in seiner Entscheidung vom 18. Oktober 1922 in dem es anführt daß bei einer reinen Geldforderung aus einem kaufmännischen Berieb der Gläubigerin wegen verspäteter Zahlung ein Schaden in noch zu bestimmender Höhe entstand, weil kein kauf⸗ männisches Unternehmen bei der seit langem klar zutage liegenden, steten Verschlechterung des Markkurses deutscher Geldbestände längere Zeit unverwendet läßt..

Was die Höhe des Geldentwertungsschadens betrifft, so be⸗ ziffert der Kläger diesen Schaden auf die Differenz zwischen dem in Frage kommenden Tariflohn zur Zeit der Fälligkeit der Forderung (400 Mark pro Stunde) und dem Tage der Urteilsfällung(600 Mk. pro Stunde). Das Gericht hat keine Bedenken, sich dieser Berech⸗ nungsweise in vorliegendem Falle anzuschließen, da diese Differenz als Maßstab der Geldentwertung angenommen werden kann. Hiernach rechtfertigt sich die getroffene Entscheidung.

Es ist dies wohl das erste Urteil im Gebiet des Arbeitsrechtes, welches die Geldentwertung berücksichtigt, und zwar ohne einen näher bestimmten Nachweis des Schadens zu verlangen(ogl. AufsatzLohn⸗ forderung und Geldentwertung in Nr. 25 der Volksstimme vom 30. Januar 1923). Dr. A. Lorch.

Schiedsspruch im Buchdruckgewerbe.

Das Zentralschlichtungsamt der deutschen Buchdrucker hat folgenden Schiedssyruch gefällt:

1. Für die Zeit vom 19. Februar bis 3. März beträgt der tarifliche Lohn in der Spitze 57 090 Mark.

2. Bis zum 20. Februar ist eine einmalige Wirtschaftsbeihilse in Höhe von einem Sechstel des Tariflohnes der laufenden Woche zu zahlen. 5

3. Es wird empfohlen auf dem Wege der Vereinbarung für das besetzte Gebiet eine Sonderzulage zu bewilligen.

Tarifabschluß im Schneidergewerbe.

ünchen zwischen den zuständigen Organisationen im Schneidergewerbe das am 17. Februar endende Mannheimer Abkommen vom 29. Januar revidierl. Die dritte Lohnstaffel wurde um 20 Proz. erhöht und darüber hinaus ein ab 18. Februar auf zwei Lohnwochen geltendes Lohnabkommen er⸗ zielt. Tie Lohnerhöhungen betragen in den einzelnen Städte⸗ gruppen 85 bis 110 Proz. Die Spitzeulöhne für Herrenmaß⸗ Ischneiderei wurden wie folgt festzese g Städtegruppe 1: 4435 Mk., 2: 1320 Mk., 3 a: 1240 Mk., 35: 7100 Mk. Au: 1120 Mk. 4 b;

We., 5 a: 1000 Mk., 5 b: 25 Mi, 6 a 85 Mk., 6 5: 885. 7 a: 820 Mk., 7b: 760 Mk. Für die Damenschneider sind die Löhne in den Gruppen um 5 Proz. höher. Arbeits- kräfte erhalten rund 70 Proz. der Löhne. Lohnabkommen gilt für 240 Städte mit 50 000 Herren- und Daenenschneidern.

Der in Abständen von zwei zu zwei Wechen erfolgenden Lohn regulierung liegt ein Teuerungsinderx zu ide, der sich auf

Am 14. Februar wurde in M

die in 195 Städten gemeinsam von den Arbeitgeber- und Arbeit⸗ nehmerverbänden laufend notierten Preise aufbaut. Aus diesen Notierungen wurde am 8. Februar gegenüber der voraufge⸗

gangenen Periode eine Steigerung von 81 bis 108 Proz. errechnet. Die höchste Steigerung von 108 Proß, ist in der Gruppe 3a ein⸗ getreten.

GG Gοοeοοοαο,ee0ese Zeder Gewerkschakta⸗Angehärige

muß es als selbstverständliche Pflicht ansehen, für die weitere Ausbreitung und Stärkung der politischen Ver- tretung der Arbeiterklasse, der Sozialdemokrati⸗ schen Partei, nach besten Kräften tätig zu sein. Das geschieht am besten durch Weiterverbreitung der Parteipresse. Die Oberhessische Volkszeitung ist jederzeit für die Interessen der arbeitenden und minderbemittelten Be- völkerung eingetreten. Darum lest die Oberh. Volksztg. und werbt stets neue Leser für sie in Kollegen- und Bekannten⸗ kreisen.

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