mit dem Vierzigfachen des Wehrbeitrages herangezogen, der dekanntlich schon vor dem Kriege eine Prämie für Steuer- scheue war. i
Es ist bezeichnend, daß wir keine Statistik darüber haben, wie groß der Latifundienbesitz in Deutschland eigent⸗ lich ist. Wir haben nur eine Betriebsstatistik, die uns sagt, wieviel landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe von bestimmten Größenklassen es 1882, 1895 und 1907 in Deutschland gegeben hat. Aber diese Statistik sagt uns nichts über die Verteilung des Eigentums. Wenn daher 1907 nicht ganz ein Viertel des landwirtschaftlich benutzten Bodens auf sog.„große Güter“(Betriebe über 100 Hektar) entfiel, so besagt das noch nichts für die Verbreitung des Großgrundeigentums in Deutschland. Denn einmal ist im Süden und Westen ein erheblicher Teil des Latifundien⸗ besitzes in kleinen Parzellen verpachtet, sodaß dieser Boden in der Betriebsstatistik den mittleren und kleinen Betrieben zzugezählt ist. Und andererseits sind östlich der Elbe eine erhebliche Zahl von großen Betrieben mit gewaltigen Forst⸗ komplexen in wenig Händen vereinigt. Gehörte doch nach einer Berechnung Conrads im Jahre 1883 nicht weniger als ein Fünftel der gesamten land- und forstwirtschaftlichen Fläche in den östlichen Provinzen Preußens Grundeigen⸗ tümern mit mehr als 1000 Hektar Eigentum.
5 Aber auch in den großen Städten und Industriebezirken finden wir ähnlich schädliche Auswüchse des Eigentums. Die wachsende Bevölkerung verleiht hier dem Boden Monopol⸗ wert und macht ihn zum Gegenstande einer volksschädlichen Bodenspekulation kapitalkräftiger Konzerne, welche im Boden lediglich ein Objekt zur Bereicherung sehen, und denen das Wohl und Wehe der Bevölkerung gleichgültig ist. Wenn dann Arbeiter, Angestellte und Beamte eine be⸗ scheidene Parzelle für einen Garten oder eine Heimstätte kaufen wollen, so sehen sie sich den unerhörten Forderungen der organisierten Spekulation gegenüber, die ihnen den Heimatboden verteuert. So wird auch hier der Boden zu einem Instrument der Ausbeutung, zu einer Rentenquelle.
Vergegenwärtigen wir uns diese Verhältnisse, so ist es klar, wie die Parole im Kampf um den deutschen Boden lauten muß: Sie muß heißen: Kampf dem Gewalteigentum, dem Ausbeutereigentum, den überkommenen und neu be⸗ [gründeten Bodenmonopolen, aber Schutz und Förderung dem Arbeitseigentum! 5
Wie diese Reform im einzelnen durchzuführen ist, kann nur unter Berücksichtigung der verschiedenen Gestaltung der Bodenbesitzverteilung in Deutschland entschieden werden. Jedenfalls darf sie nicht zu einer Störung der landwirt⸗ schaftlichen Produktion führen. Es kann daher auch keine Rede davon sein, etwa die landwirtschaftlichen Großbetriebe, die großen Güter wahllos zu enteignen oder aufzuteilen. Es gilt zu scheiden zwischen dem Großbetrieb und dem Großejgentum, das sich keineswegs deckt. Wollte man den Eigentümer eines Großbetriebs enteignen, der seinen Betrieb selbst leitet, so würde man zugleich jemanden aus der produktiven Arbeit herausreißen, der, wenn auch privi⸗ legiert, doch als Wirtschaftsleiter gesellschastlich notwendige Arbeit leistet. Anders bei den obengekennzeichneten Lati⸗ fundieneigentümern: wenn ihre Beamten und Pächter eines Tages die Gefälle und Pachten nicht mehr dem Bankkonto des Eigentümers, sondern dem Finanzamt überweisen wür⸗ den, dann wäre lediglich der Bezieher der privaten Grund⸗ rente ersetzt durch die Volksgesamtheit, die auf die Rente Anspruch hat.
Die Sozialdemokratische Partei ist sich darüber klar, wie diese notwendige Neuordnung der Bodenbesitzverteilung, die in Deutschland bisher versäumt ist, zu erfolgen hat. Ein weiterer Artikel wird das im einzelnen zeigen. Sie zweifelt
sttungen zur Swangsanleihe und zur Vermögenssteuer nur f nicht daran, daß der Kampf, den sie beginnen will, pon
den weitesten Kreisen des Volkes freudig mitgeführt werden wird, und daß die Massen der Arbeiter, Angestellten und Beamten ihr folgen werden, wenn sie die Fahne erhebt zum Kampfe für die Bodenreform. N
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Der Antrag der sozialdemokratischen Fraktion hat fol⸗ genden Wortlaut: a
„Der Reichstag wolle beschließen: 5
Die in der dei laing derhetßene Reform der Boden⸗ verteilung und Bodennutzung ist unverzüglich durchzuführen. Ihr Ziel muß die Steigerung des landwirtschaftlichen Ertrages sein. Von diesem Grundsatz ausgehend ist die Frage der Betriebsgröße unter Berücksichtigung der Bodenbeschaffenheit, des Klimas, der Möglichkeiten der Bodenbearbeitung und des Grades der Aus⸗ nutzung unter Anwendung der wissenschaftlichen und techmischen Fortschritte, der Verkehrslage usw., zu beurteilen.
Bei dieser Reform sollen folgende Richtlinien gelten:
I. Die Privateigentümer von mehr als 750 ha land wirtschaft⸗ lich oder 100 ha forstwirtschaftlich benutzten Bodens sind verpflichtet, den überschießenden Teil an das Reich abzu⸗ treten. Als angemessene Entschädigung ist der für die Ver⸗ anlagung zur Vermögenssteuer festgelegte Wert der Grund⸗ stücke zu zahlen. 5
7 5 Verwertung dieses Bodens soll folgendermaßen erfolgen: 1) Der Wald verbleibt dauernd im Eigentum des Reiches. Das Reich kann die Nutzung und Verwaltung den Ländern übertragen. Auch jede Waldnutzung in anderer Besitzform ist der staatlichen Forstaufsicht zu unterstellen. 2) Bei der Verwertung des landwirtschaftlichen Bodens sind nach Möglichkeit die Vedürfnisse der Siedlung in ihren ver⸗ schiedenen Formen zu berücksichtigen: Landwirtschaftliche Neufiedlung, Anliegersiedlung, Gartensiedlung, Heimstätten⸗ siedlung, Pachtland für landwirtschaftliche Arbeiter und andere landbesitzlose Gemeindeangehörige. Bäuerliche Neu⸗ siedlungen und alle entwicklungsfähigen kleinwirtschaftlichen Betriebe sind bis zur Mindestgröße einer Ackernahrung zu gestalten. Geschlossene Güter können unter Mitwirkung der Angestellten und Arbeiter bei der Verwaltung in öffentliche Bewirschaftung(Reich, Länder, Gemeinden) übernommen werden. Auch können Genossenschaften berücksichtigt werden, wenn eine fachgemäße Bewirtschaftung gewährleistet ist. Der enteignete landwirtschaftliche Boden bleibt Eigentum des Reiches und darf zur Nutzung nur in langfristiger Pacht, Erbpacht oder nach Heimstättenrecht vergeben werden. So⸗ wei der enteignete Boden bisher in bäuerlichen Stellen oder Parzellen verpachtet war, soll den Pächtern, die eine Gewähr flir sachgemäße Bewirtschaftung bieten, die Benutzung des Bodens in Erbpacht gesichert werden. 3) Die auf dem enteigneten Boden bisher beschäftigten Ar⸗ beiter sollen bei Verwendung desselben als Siedlungsland in erster Linie als Siedler berücksichtigt werden. 4) Arbeiter und Angestellte, die durch die Aenderung der Be⸗ sitzverhälnisse ihre Arbeitsstätte verlieren, find in anderer Form schadlos zu halten.
II. Bei jedem Grundstücksverkauf ist dem Reich, dem Staat oder g der Gemeinde das Vorkaufs⸗ oder Ankaussrecht zu sichern. III. Der genossenschaftliche Zusammenschluß der Klein⸗ und
Mittelbetriebe ist mit öffentlichen Mitteln zu fördern, ebenso alle Bestrebungen, die dem unmittelbaren Austausch zwischen den Erzeuger⸗ und Verbraucher⸗Genossenschaften dienen.
IV. Die bestehenden Pachtschutzgesetze sind auszubauen mit dem
Ziel, die Interessen des Heinen Pächters zu stärken gegen⸗ über privaten Grundherren, die lediglich Rente beziehen, ohne der Volkswirtschaft einen Dienst zu leisten. Besonders ist den bäuerlichen Pächtern, die eine bestimmte Reihe von Jahren das Land bewirtschaftet haben, sichere Gewähr gegen Entziehung des Landes zu schafsen. 1
V. Zur Versorgung der landbedürftigen Bevölkerung mit Pacht⸗
land ist ein Kleinpachtlandgesetz für das ganze Reich zu er⸗ lassen(8 8 der Kleingaren⸗ und Kleinpachtordnung) wie solche Gesetze bereits in Braunschweig, Hamburg, Lippe, Schaumburg⸗Lippe und Bremen mit gutem Erfolge er⸗ lassen worden sind.
Die bestehenden Kleingärten sind zu schützen, die Anlage neuer Kleingärten ist zu fördern. Bei der Aufstellung von Bebauungsplätzen ist die dauernde Anlage von Kleingärten von vornherein zu berücksichtigen.
1) Die Gemeinden und Gemeindeverbände sollen verpflichtet sein, bei vorhandenem Bedürfnis für Heimstätten⸗ und Gartenland besondere Teile ihres Gebietes zu Siedlungs⸗ bezirken zu erklären. Innerhalb dieser Bezirke sollen sie das Recht haben, die zum Bau von Heimatstätten, zur An⸗
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lage von Gärten und für öffentliche Zwecke Grundstücke, falls sie nicht freihändig erwahl können, zu enteignen. Die Entschädigung ist aß lage des Steuerwertes der e erf
2) Die Enteignung von kleinem Grundeigeniiim, d Eigentümer selbst gärtnerisch oder landwirtst ftli, foll innerhalb dieser Bezirke nur zulässig sein enn g stücke von gleicher Ertragsfähigkeit als Entschsdigun geboten werden.
3) Zur Durchführung solcher Heimstätten⸗ unt geh
politik steht den Gemeinden(Gemeindeverbänsen) kaufsrecht und in Fällen des dringenden öffntli dürfnisses insbesondere zur Beseitigung von Heim der Anlage von Bebauungsplänen, das Enteigeung VIII. 1 ein alsbald, zu erlassendes Bodenbewe ring, auf der Grundlage des Steuerwertes eine Jo stellen, die für alle aus der Siedlungsgeseßgeb⸗ springenden Enteignungen und Verkaufsbetäi
gebend ist.
IX. In Ausführung des Art. 153, Absatz 3 und An der Reichsverfassung:„Eigentum verpflichte brauch soll zugleich Dienst sein für das geme und„die Bearbeitung und Ausnutzung des Na Pflicht des Grundbesitzers gegenüber der Gemzinse alsbald ein Reichsbodenbewirtschaftungsgesetz 5 das gewisse Mindestforderungen für die lang Bodennutzung vorschretbt und den Rückfall in e schaftsform verhindert. f 1) Als Grundlage für dieses Vodenbewirt soll dienen das vom„Reichsausschuß der Deusch schaft“ im Winter 1921½2 aufgestellte und gierte Produktionsprogramm, Nach dem Wa sogenannten„Hilfswerkes r deutschen sollen nachstehende Aufgaben erfüllt werden: AIntensivste Bodenbearbeitung und planmß verbesserung, zweckentsprechende und verstärl Förderung der Pflanzenzucht, richige Sorten entsprechender Wechsel des Sagtgutes, planmäß und Schädlingsbekämpfung, Vermehrung und Ve des Hackfruchtbaues, Verallgemeinerung der zweckmäßiger Maschinen, gesteigerte und verbesfe⸗ erzeugung, Hebung und Förderung der Vieh sondere zur Vermehrung von Milch und Fe Bekämpfung der Tierkrankheiten.
2) Besitzer, die sich hartnäckig weigern, ihre zu erfüllen und die Ausnützung des Bodens o soll die Bewirtschaftung des Betriebes dauernd entzogen werden. Auch ist in solche Enteignung ohne Rücksicht auf die Betriebsgröß 3) Alle über den einzelnen Betrieb hinausgreif verbesserungen im großen, wie Flurbereinigu Bewässerung, Moor⸗ und Oedlandkultur sind lichen Mitteln energisch zu fördern.
Politische Uebersicht
Einigung über die Reichsarbeitel ö
Die Verhandlungen über die Lohnerhöhungen ff und Staatsbediensteten sind beute zum Abschluß geh Verhandlungen gestalteten sich während der ganzen schwierig, sodaß sehr oft mit Verhandlungsabb 0 werden mußte. Erst im letzten Augenblick bequemteg gierungsvertreter, der entschiedenen Forderung der entgegenzukommen. N
Die Spannumg beträgt von Ortsklasse zu Ousssfasse ersten Hälfte des Mai 21 Mark., in der zweiten Hä de Der Fvauenzuschlag beträgt für den gesamten Monat ebenso der Kinderzuschlag. Die Sonderzahlungen ss miedergeschlagen. Im Zusammenhang mit dieser im System der Ortslohnzulagen insofern eine als höhere Ortszulagen als 100 Prozent vom 1. M gezahlt wedden. Die Verständigung erfolgte um behalt der Zustimmung des Kabinetts und der B
erforderlichen Mittel durch Reichsrat und Reichstag
entsprechende Regelung der Beamten⸗ und ig sinden heute nachmittag im Reichsfinanzministersg lungen statt. Die Verhandlungen im Reichsfinanzministari Regelung ber Beamtengehälter haben gebnis geführt, daß die bisherigen Teuerungszuschsh ge Prozent rückwirkend vom 1. Mai auf 1219 Pran 16. Mai ab auf 1672 Prozent erhöht werden. D gezahlte 4. Monatsgehalt wird nicht angerechnet.
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Der Deserteur. 5
Roman von Robert Buchanan.
Unter den Abtrünnigen Napoleons befand sich auch Mikel Grallon, der, wenn es ihm Nutzen gebracht hätte, wahrscheinlich ohne Bedenken auch seine eigene Haut hätte zumkehren lassen. Der saubere Ehrenmann hatte die Idee, Marcelle zu heiraten, schon längst aufgegeben, grollte ihr aber nichtsdestoweniger, weil sie seinem Rivalen die Treue bewahrte. Ganz im stillen, wie es seine Maulwurfsart, suchte er den Einfluß des alten Derval zu untergraben, was ihm auch glänzend gelang; die Anhänger des Königreichs mehrten sich von Tag zu Tag und die des Kaiserreichs schmolzen arg zusammen.
Infolge aller inneren und äußeren Aufregungen be⸗ gann die Gesundheit des Korporals zu leiden. Er ver⸗ brachte einen schlechten Winter, unzweideutige Zeichen des Alters begannen sich einzustellen, seine Stimme verlor an Klang und Kraft, seine Augen wurden schwächer und sein Gang weniger fest. Ganze Abende saß er, vor sich hin⸗ brütend und wahre Rauchwolken aus seiner Pfeife paffend, vor dem Kamin. Rohan erwähnte er nur selten, aber dann stets mit einer an ihm ungewohnten Zärtlichkeit; Marcelle behauptete, daß sich der Alte im stillen gräme, den unglück⸗ lichen Neffen so ungerecht behandelt zu haben.
„Ich sage Euch, Onkel Ewen ist nicht gesund,“ erklärte Marcelle eines Abends.
„Ich weiß, was ihn sofort heilen würde— die Nachricht von einem großen Sieg Napoleons,“ entgegnete Gildas, überlegen lächelnd.
Ende März verbreitete sich in Kromlaix die Nachricht, daß die Verbündeten sich Paris näherten.
„Glaubt Ihr, daß der Kaiser nicht wisse, was er tut?“ rief der Korporal, als er das vernahm.„Das ist einer seiner bekannten Geniestreiche! Paris wird sie wie eine große Falle verschlingen. Schwupps. hin sind sie alle, die Maulmacher! Jeder Schritt mit dein die Feinde sich Paris nähern, entfernt sie um einen Schritt von dem nötigen Proviant. Wartet nur, wer zuletzt lacht, lacht am besten.“ Einige Tage später hieß es, daß die Kaiserin geflohen sei.„Der Korporal lachte höhnisch auf:„Die Weiber haben natürlich vor Belagerungen und Kanonaden angst, und dann.
ihre Verwandten, die Oesterreicher, bei lebendigem Leibe
will sie es wahrscheinlich nicht mit eigenen Augen sehen, wie
aufgefressen werden! das verargen?“
Als ihm vierundzwanzig Stunden später das furcht⸗ bare Ereignis der Einnahme von Paris zu Ohren kam, wankte der Alte, als ob man ihm ein Messer ins Herz ge⸗ bohrt hätte. 5
„Der Feind in Paris! hauchte er.
Der war zum erstenmal in seinem Leben in eine Falle gegangen. Während Paris eingenommen wurde, hatte man ihn von der Grenze weggelockt. Vergebens eilte er, seiner Armee weit voraus, im Wagen nach Paris. Seine Generale trafen außerhalb der Hauptstadt mit ihm zu⸗ sammen und ermahnten ihn, umzukehren. Er tobte, drohte, flehte— zu spät! Mit Entsetzen vernahm er die Kunde, daß die Stadtbehörde die Eindringlinge willkommen ge⸗ heißen, ja, herbeigerufen habe, daß das Kaiserreich tatsäch⸗ lich gestürzt sei. Verzweifelt, halb wahnsinnig begab sich Napoleon nach Fontainebleau..
Vater Rolland war gerade anwesend, als der Korporal diese Schreckensbotschaft las.
„Die verbündeten Herrscher weigern sich also, mit dem Kaiser zu verhandeln? Na, na!“ Dieses„na, na“ konnte ebensogut als ein Zeichen der Verwunderung wie als eines der Zustimmung oder des Tadels aufgefaßt werden. Der Geistliche war ein Diplomat und wollte es mit niemandem gründlich verderben, er nahm alle Dinge ruhig auf. Selbst das größte Wunder hätte ihn nicht aus der Fassung bringen können. Sein schlichter Geist hielt alle menschlichen Vor⸗ kommnisse für wunderbar, für wunderbar alltäglich nämlich. Der Veteran aber war aus anderem Holz geschnitzt und leicht erregbar:„Was, sie weigern sich! Am Ende wird es gar heißen, daß Mäuse sich weigern, mit einem Löwen zu verhandeln! Krähenseelen! Was bilden sich diese Kaiser und Könige eigentlich ein? Der kleine Korporal hat dutzend⸗ weise Könige entthront und zum Frühstück Kaiserreiche ver⸗ speist! Sie sollen sehen, Vater Rolland, gar bald wird dieser Zar Alexander froh sein, die Füße Napoleons küssen du dürfen. Das Benehmen des Kaisers von Oesterreich ist einfach schändlich, denn ist er nicht ein naher Verwandter
Welcher vernünftige Mensch kann ihr
Ja, wo ist denn der Kaiser?“
unseres Kaisers?“
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„Was glauben Sie, Onkel Ewen, wird ö Schlachten geben?“ 5 „Es ist leichter, seine Hand in eines Löwen Rach stecken, als sie wieder herauszuziehen. Wenn der zornig ist, ist er fürchterlich, das weiß die ganze! man ihn so gröblich beleidigt hat, wird er nicht er diese Kanaillen vom Erdboden vertilgt ha
„Ich habe heute gehört,“ mischte sich je Gespräch,„daß der Herzog von Berri wieder au landet sei und daß der König———“ 0
„Der König? Verflucht! Welcher Könige u ihn der Alte wutschnaubend. 5
„Nun, König Louis,“ stotterte Gildas verle
„Nieder mit den Bourbonen!“ donnerte de am ganzen Körper zitternd.„Gildas Derval, 0 Dir, in meinem Hause diesen Namen auszuspre Capet!“ 195
„Ich muß gehen,“ bemerkte der Pfarrer, „aber erlauben Sie mir,
zu und ging. Derval sank wie vernichtet in „In ihre alten Rechte eingesetzt werden? Sol, kleine Korporal lebt, ist keine Gefahr!“ brumm sichtlsh. Der Gedanke, daß sein angebeteter Throne gestürzt werden konnte, tauchte ihm 3 Ebenso leicht könnte das Himmelreich selbst 00 was die verbannte Königsfamilie betraf, die mi wiß hüten, in die Löwengrube zu steigen! Der! hatte sich einfach lächerlich gemacht! Er war ei Seelenhirt, aber ein schlechter Politiker. Big sich unter Napoleons Herrschaft ganz wohl gefühl, n er ins Lager der im Dorfe immer stärker antpachse legitimistischen Parlei, um es mit seiner Gent zu verderben. Ihn über die„göttlichen Rech bonen schwatzen zu hören, war einfach, um aus d fahren. Konnte er denn ein„göttlicheres Rech die Herrschaft des Kaisers? 9 (Fortsetzung falt] rr
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