— Die Tragödie des armen Mädchens. Unter dieser Ueber⸗ schrift behandelten wir vor etwa 5 Wochen den hier in Gießen vor dem Schwurgericht verhandelten Fall gegen ein Dienstmädchen aus Schweickartshausen, das sich wegen Kindestötung zu verantworten hatte und verurteilt wurde. Die Angeklagte behauptete glaubhaft,
ß ihr Dienstherr, der Bauer Reutzel, der Vater des getöteten
des sei. Dieser, der übrigens vorher auch wegen Beihilfe in Untersuchung gezogen worden war, hatte das Mädchen in skan⸗ dalöser Weise behandelt. Nach dessen Angabe sollte er es zur Tötung des Kindes verleitet haben.— Dieser Tage erhielten wir nun eine Zuschrift von einer Apothekenbesitzerin in Recklinghausen, Der unser Artikel zur Kenntnis gekommen ist, in welcher sich die Dame erbietet, das Mädchen zu unterstützen und eventl. später aufzunehmen und wir werden um nähere Angaben ersucht. Das edle, menschenfreundliche Vorhaben der Dame verdient gewiß die hö Anerkennung; wir halten es selbstverständlich für unsere
„dazu beizutragen, daß dem unglücklichen Mädchen geholfen wuerde.
— Sonntagsruhe im Friseurgewerbe. Die Barbier⸗ und iseurgeschäfte haben jetzt völlige Sonntags ruhe eingeführt, nur
Oster⸗, Pfingst⸗ und Weihnachtstage darf gearbeitet werden. ese vom Kreisamt erlassene Anordnung ist auf Antrag von mehr
zwel Dritteln der beteiligten Gewerbetreibenden erlassen
n.
— Sonderausgabe von Brot. Diese Woche werden auf die
sarke 1 der Brotkarte 1900 Gramm Brot oder die ent⸗ Mehlmenge ausgegeben.— Auf die im gestrigen Blatte ent Bekanntmachung wird aufmerksam gemacht.
— Großen⸗Buseck. Der einige Zeit vermißte aber wieder rvückgekehrte Ballh. Schmidt von Großen⸗Buseck ist am Freitag plötzlich gestorben. Die Todesursache konnte noch nicht aufge⸗ kürt werden, die Angehörigen vermuten Gelbsucht. Schmidt war Lage rhalter beim Landwirtschaftlichen Konsumverein.
.. Nieder⸗Bessingen. Ein starkes Stückchen. Am Sonntag, den 8. April war hier seit langer Zeit wieder einmal Sesegottesdienst. Er wurde von unserem Organisten, Herrn Lehrer Graulich abgehalten. Zwischen Predigt und Schlußlied habe er, wie er sagte, den wenigen Kirchenbesuchern ein paar Worte mitzu⸗ teilen. Er führte dann ungefähr aus: Der alte Gemeinderat hatte mir im November des vergangenen Jahres für das Orgelspielen N halben Werte meines Friedensgehaltes zugesprochen. wollte also für die Hälfte des Friedenspreises die Orgel spielen und die kirchlichen Lieder auch zu Weihnachten efnüben. Der neue inderat hat mir das Holz gestrichen. Wenn die Sache diese ö„d. h. im Laufe derselben, nicht geregelt wird, steht die Orgel bis Sonntag still.— Bemerkt muß dabei werden, daß für Sonn⸗ tag, 15. April, hier Konftrmation angesetzt war. Also es war bamtt Streik angekündigt.— Der Erfolg der Sache: Am 10. April war Gemeinderatssitzung. Erster Punkt: Organistenbesoldung. Als es zur Neuabstimmung gehen sollte, verließen drei unserer Genossen zum Protest die Sitzung. Der letzte Gemeinderat wurde dann durch den Polizeidiener geholt und so war man beschlußfähig, der Anzahl nach. Man sprach das Holz erneut 15 Unserer Ansicht nach ist dieser Beschluß nicht rechtskräftig, weil der Schwager des Graulich mitstimmte, bezw. zur Beschlußfähigkeit verhalf, weil dann ein anderer Gemeinderat früher erklärte: Er könne nicht gegen Graulich stimmen, da ihm derfelbe im Kriege viel Gefälligkeit er⸗ aptesen habe.(Der Mann brauchte damals nicht zu den Preußen.) 8 nun weiter geschieht, mag die Zeit lehren. Vielleicht hört man bald Antwort auf unsere diesbezügliche Eingabe an das Kreisamt Gießen.(Anm. d. Redakt. Eigentlich ift die Bezahlung des Or⸗ ganisten 91 der Kirche, nicht der politischen Gemeinde, es sei enn, daß diese durch frühere Verträge diese Leistungen über⸗ nommen hat. Im Uebrigen wird man dem Lehrer das Recht nicht nenen können, für seine Arbeit angemessene Entschädigung zu sangen.
Kreis Friedberg⸗ Büdingen.
Butzbach. Innerhalb des Butzbacher Gemeinderats besteht ein stärkerer Gegensatz zwischen Soztaldemokratie und den gnern als anderwärts. Woran es liegt, ist leicht zu sagen: Hier findet sich unter den Geistesgrößen der deutschnationale Professor Dr. Ferdinand Werner, der gern alles nach seinem Gutdünken er⸗ lebdigt wissen will. So ist es in diesem Jahre seit dem Zusammen⸗ tritt des neuen Gemeinderats noch in keiner einzigen Sitzung sach⸗ lich und ruhig zuggangen. Unsere Parteigenossen nmußten auch schon einen Streik in den Ausschüssen durchführen, um auf Grund ihrer Stärke dort mitarbeiten zu können, nachdem zuerst die Bürger⸗ lichen es ablehnten, uns auf Grund unseres Stärkeverhältnisses Sitze und Stimmen in den Ausschüssen zu gewähren. Nun dieser Kumpf beendet ist, suchen sie auf andere Art uns Knsippel zwischen die Beine zu werfen. So ist es in letzter Zeit vorgekommen, daß ste zweimal hintereinander den Sitzungssaal verließen und auf folche Art die Beschlußfassung über Punkte der Tagesordnung ver⸗ hinderten, die ihnen nicht paßten. In der letzten Sitzung aus denn Grunde, weil der Antrag„Austritt der Stadt aus dem Marburger Verband“ auf der Tagesordnung stand, wobei die Löhne der städtischen Arbeiter kritisch uner die Lupe genommen wurden. Als darauf von Seiten der betreffenden Arbeiter einige Zwischen⸗ rufe aus dem Zuhörerraum gemacht wurden, verbaten es sich die Bürgerlichen, und als dennoch nochmals Zwischenrufe erfolgten, verließen sie wieder demonstrativ den Saal. Nun ist es ja falsch, immerfort durch Zwischenrufe eine geregelte Beratung unmöglich au machen, aber wenn sich die Herren so fehr darüber aufvegen, so müssen sie auch weglaufen, wenn aus ihren Anhängerkreisen da⸗
wir wetten zehn gegen eins, das haben die Bilrgerlichen nicht ge⸗ hört. Am stärksten aber muß man sich darüber wundern, daß der von den Beamten und Angestellten gewählte Vertreter, der ja be⸗ kanntlich unpolitisch gewählt ist, mit wegläuft. Ueberhaupt ist dieser Vertreter so rechts gerichtet, daß er sogar gegen den damals von unserer Fraktion eingebrachten Antrag auf Rationierung des Brennholzes stimmte, worüber sich ja seine eigenen Wähler nicht mit einverstanden erklären konnten. Mit diesem Weglaufen hat
man auch diesmal wieder den Antrag eines Arbeiters um Ge⸗
währung eines Bauplatzes sowie Bauzuschusses verhindert, so daß der betr. Arbeiter vielleicht dadurch Hunderttausende von Mark mehr aufwenden muß. Aber das ist die bürgerliche Moral; alles für sich, für andere nichts.
Kleine Nachrichten.
Bestrafte Mogelei bei Verrechnung von Zeugengebühren. Aus Limburg berichtet der Nass. Bote: Das Limburger Schöffen⸗ gericht verhängte jünast eine empfindliche Strafe gegen einen Zeu⸗ gen, der gegenüber einem Obersekretär des Landgerichts bei Er⸗ hebung der Zeugengebühren angab, 3. Klasse gefahren zu sein, wäh⸗ rend er sin Wirklichkeit die 4. Wagenklasse benutzt hatte. Der Ange⸗ klagte, ein begüterter Mann von auswärts, ist geständig. Der Amts⸗ anwalt beantragte eine Geldstrafe von 50 000 Mark. Das Gericht ging über diesen Antrag hinaus und erkannte auf eine Geldstrafe von„100 000 Mark“. Der Angeklagte, der den Justizfiskus un „380 Mark“ betrogen hatte, erklärte auf die Frage des Vorsitzenden, ob er die Strafe annehmen wollte:„Ich bitte die Sache gleich be⸗ zahlen zu dürfen“, was allgemeines Erstaunen und zugleich Heiter⸗ keit hervorrief.— Wenn der Mann bei seinen sonstigen Geschäften immer so seinen Vorteil wahrzunehmen weiß, ist es ja kein Wunder, wenn er über reichliche Barmittel verfügt!
Im Bade verbrüht. Aus Mannheim wird ber Fr. tg. fol⸗ gender Unfall berichtet, den man kaum für möglich halten sollte. Im dortigen Krankenhause war einem 20jährigen Dienstmädchen ein Sitzb nd verordnet worden. Die mit der Verabreichung des Bades betraute Krankenschwester öffnete den Wasserhahn, während die Patientin in der Wanne fsaß, entfernte sich dann und vergaß nach⸗ zusehen. Die Patientin, eime starke Person, hätte, als die Temperatur bedrohlich wurde, sich erheben können; sie glaubte aber, es müsse so sein, imd erlitt derartige Verbrühungen, daß sie daran starb. Gegen die Kramkenschwester ist ein gerichtliches Verfahren eingeleitet
Zum Tode verurteilt. Wegen Raubmords verurteilte das Volks⸗ gericht Mlinchen II den zwanzigjährigen Kaufmann Erich Imen⸗ ö aus Dlisseldorf zum Tode, den 22jährigen Angestellten Julius Kaske, ebenfalls aus Düsseldorf, wegen Verbrechens des bsonders schweren Raubes zu lebenslänglicher Zuchthusstrafe. Die beiden hatten am 26. Februar v. N. den 27 Jahre alten Kaufmann Reinhold Daum von Marienberg bei einem Ausflug von Garmisch nach Mittenwald mit Prügeln totgeschlagen und beraubt.
Bankräuber. In dem Bankgeschäft Sternfeld und Tiefenthal in Köln überftelen am Donnerstag zwei Leute die Geschäftsinhaber, müt denen sie sich vorher etwa eine halbe Stunde unterhalten hatten, plötzlich mit Browningpistolen und zwangen sie, den Geldschrank zu öffnen. Während einer der Täter mit der Pistole die Bankinhaber im Schach hielt, durchschnitt der andere die Telephonleitung und durchwühlte den Geldschrank. Den Tätern fielen etwa fünf ⸗ zehn Millionen Mark und eine Brieftasche mit 52 000 Mark in die Hände. Nachdem sich einer der Täter mit dem geraubten Gelde entfernt hatte, folgte ihm der andere mach einigen Mirutten. Beide sind unerkannt entkommen. a
Die Güter des Reichspräsidenten. 1
Emem Genossen erzählte der Bahnhofswirt in Vollratsruhe von dem„Grumdbesitz des Reichspräsidenten“. Da unser Genosse diese Erzählung als Fabel bezeichnete, ohne daß der Widerpart sich hätte fiberzeugen lassen, machte man schließlich eine Wette um 10 000 Mark. Unfer Genosse war sich seiner Sache ja sicher und schrieb also an den Reichspräsidenten. Von dort kam denn auch alsbald folgende
„Im Auftrage des Herrn Reichspräsidenten bestätige ich er⸗ gebenst den Eingang Ihrer geehrten Anfrage vom 16. ds. Mts. Alle Behauptungen und Gerüchte über angeblichen Grundͤbesitz des Herrn Reichspräsidenten gehören, wie bereits mehrfach fest⸗ gestellt, in das Reich der Fabel. Der Herr Reichspräsident ist weder unmittelbarer noch mittelbarer Besitzer von Grundstücken
oder Glitern. Der Herr Reichspräsident ermächtigt Sie, von
vorstehender Feststellung Gebrauch zu machen
- Im Auftrage: Dr. Doetzel.“ Als dies Schreiben vorlag, gabs bei der Gegenpartei lange Gesichter, vor allem deshalb, weil es jetzt hieß: zahlen. Und das schmerzt. Unser Genosse stiftete einen erheblichen Teil für den Pressesonds und wartet nun darauf, ob nicht wieder mal jemand — der„Güter“ des Reichspräsidenten eine kleine Wette machen
Neuerdings wird ja auch vom evangelischen Sonntagsblättchen behauptet, Fritz Ebert sei mit seiner ganzen Familie zum katholischen Glauben übergetreten. Vielleicht macht auch darauf einmal einer
Parteinachrichten. Die Mainzer Volkszeitung.
er Parteiblatt, das mehrere Wochen lang von den Frangosen ey 1 war, ist am Samstag zum ersten Male wieder erschienen.
Arbeitsrecht, Gewerkschastliches, Arbeiterbewegn Schlichtungsausschuß der Provinz Oberh in Sießen. Sitzung vom 17 4 Den Angestelltengewer aften 1 beitgebervereinigungen des Gießener Ei schlug der Schlichtungsausschuß durch Schiedsfpruch vor, für Marz die Tarifgehaltssätze und Lehrlingsvergütungen um 10 zent zu erhöhen, die Zulagen der verheirateten und alleinstehe Angestellten aber mit den Februarsätzen bestehen zu lassen. Monatsgehalt des Angestellten über 28 Jahren der unteresten 5 ohne Zul kommt hiernach auf Mk. 201 300.—. Die Nheinische referent enn ee ca soll in ihren Baugebieten Alsfeld und Lauterbach 1 3 23 an den Stundenlohn der Monteure über 24 Jahren von hältnis erhöhen, die Auslösung der Verheirateten von Mk. 1400— 1125.— airf Mk. 1300.— und die übrigen Löhne in demselben je Kalendertag auf Mk. 1600.— und die der Ledigen von
1050.— auf Mk. 1200.—. g. Arbeiter der Fabrik landwirtschaflicher Ma en A
stein in Lich erhoben Einspruch gegen Arbeit Einhaltung der Ankündigungsfrist gemäß 8 12 1
ordnung vom 12. 2 1920 eingeführt worden war. Schlich tungsausschuß erklärte, daß die Lohnklürzun bei den Arbetten die nicht mit der sofortigen Kürzung einverstunden waren, en vom Ablauf der Ankündigungsfrist im Sinne der genannten
stimgung menge ist. n en 3 Sachen erhielten die Streitteile Erklärung ad abi eines Arbeiters der Eisenstein Luse und Ilsdorf bei Weickartshain nach§ 84 des 5 setzes gab der Schlichtungsaus schuß nicht statt. Sitzung vom 13. April. 4 n 2 Antragssachen gegen die Baugeschäfte Fischer in Buber, 5 Bezirk Mali, und Stamm in Bad⸗Nauheim erklärte zu Schlichtungsausschuß, daß vor der Entlasfung der Arbeitnehmer de Versuch der Arbeitsstreckung hätte semacht werden follen und 0 Antragsteller wieder einzustellen seien. Es wurde— daß es sich in diesen Fällen nicht um Erledigung von Dam handelt, die einem drin Wohnbedürfnis hätten abhesse sollen, sodaß Arbeitsstreckung zulässtg und zumutbar erschien. In Sachen des Verkehrsbundes gegen die Verein der Gießener Kohlenhändglfer schlug der 8 ausschuß als Vergleich für die in der Lohnregelung url bltebene Gruppo der Arbeitnehmer mit Wirkung vom 26. 8. einen Juschlag von 10 Prozent vor, der auch für die Arrords
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mit Wirkung 0 19. 3. 23 mit Mk. 1390.— in Vorschlag gebracht. f
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den Arbeitgeberverband für die Kreise Als feld 0
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die durch Vereingen 5 vom 27. 2. 23 festgelegten 2
und e ee 1. N 15 4% wee eure nere weten Ea arne n weitere Sachen wurhen bunch Werstüntseme erlebe
Aus den amtlichen Bekanntmachungen.
Das Amtsverkündigungsblatt für das Kreisamt Gießen Nr. 20 vom 13. April enthält: Kreistagswahlen.— 9 verdienst land- und forstwirtschaftlicher Arbeiter.— Ortslohn. Festsetzung ber Getreidepreise für das fechste Sechstel der 1 ernte 1922.— Erhebung der Kurtare und der Budegelder zu daß Frilhjahrhsversammlung der Fleischbeschauer g
Sonntags ruhe im ö
in der Stadt Gießen.— Schafräude in Eberstadt.—
nigung der Straßen und Bürgersteige und die des mülls in der Stadt Gießen. Versammlungskalender. 5
Gießen. Frauengruppe der Verein Soz. Parke Donnerstag, den 19. April, abends 8 ½ Uhr Frauen versamm lung mit Vortrag des Genossen Rechtsanwalts Homberger hen „Frauen als Schöffen und Geschworene“ und sonstiger wichtsge“ Tagesordnung. Erscheinen aller Genossinnen wird erwartet. ö
Dollarstand unverändert: 21 150 Mk. f
.
7
wischen gerufen wird, was bei einem vorher erledigten Punkte eine Wette. on seiten eines MWeißbindermeisters und Architekten geschah. Aber 5 Sehürdliche Bekaunkmachungen! Bekanntmachung. g
Zucker⸗Ausgabe
für Austalten usw.
Der März⸗Zucker wird in der Zeit vom 14. bis 21. April 1923 durch die Firma Import- und Handels- gesellschaft Benner, Krumm und Sauer, Bleichstraße 4, aus 5
ur Ausgabe gelangt nur Grießraffinade zum Preis don Mk. 1300.— für das Pfund. 0 15 Gießen, den 13. April 1923.
Der Oberbürgermeister(Lebens mittelamt).
Bekanntmachung.
Nach Artikel 1 8 6 des Gesetzes über die Berlck⸗ 20 as der Geldentwertung in den Steuergesetzen vom 20. März 1953(Reichs gesetzblatt 1 Seite 198) wird von den Erträgen aus Kapitalvermögen, die nach dem 3. Kpril 1923 fällig werden, die Kapitalertragsteuer bis auf weiteres nicht erhoben. Die Aprilzinsen sind noch kapitalertragsteuerpflichtig, insbesondere wid also der
Aprilkupon noch gekürzt. Während der Dauer der Nichterhebung der Kapital⸗ ertragsteuer erhöht sich nach Artikel 1 8 2 des Gesetzes bei den Erwerbsgesellschaften die nach§ 11 Abs. 2 des Körperschaftssteuergesetzes auf die verteilten Gewinn⸗ anteile zu entrichtende Steuer um 10 v. H. Sie beträgt somit bei den nach dem 3. Ap eil 1923 fällig werdenden Dividenden usw. nicht mehr 15, sondern 25 v. d. Die Erhöhung auf 25 v. H. gilt jedoch nicht 15 e 5 ee Haftung der im iffer apütalertragsteuergesetzes bezeich⸗ 3 osteuergesetz zel Gießen, den 14. April 1923. 10.
5 Die Finanzämter Gießen, Butzbach, Grünberg, Hungen.
Auf Beschluß der Stadtverordneten⸗Versammlung vom 15. März 1923 und mit Genehmigung des Hessischen Ministeriums des Innern sind die Gebühren fur Ver⸗ wiegungen auf den städtistten Lastwagen erhöht worden Die erhöhten Gebühren werden vom 23. Mär; 1953 erhoben und betragen 10 Mk. für einen Zentner Nettogewicht. Die Mindestgebühr für eine Wiegung be⸗ trägt 80 Mk. Für Verwiegungen außerhalb der festge setzten Dienststunden ist die doppelte Wiegegebühr zu bezahlen..
Gießen, den 13. April 1923.
Der Oberbürgermeister. J. V.: Kreunzien.
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