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alte. Der Bolschafterrat habe das Interesse Polens an ber zestlegung des Memeler Statuts anerkannt. In der Note wird die Hoffnung ausgedrückt, daß die im Botschafterrat vertretenen Großmächte die Rechtslage des Gebietes demnächst fixieren und
1 und Unantastbarkeit der Verträge verteidigen
würden.
In polnischen Arbeiterkreisen bezeichnet man die litaquische bestehende Feindschaft
ee als Wahnsinn, da sie die Hofens zu Litauen verschärse und neue Feindschaft zu Deulsch⸗ land hinzufüge.
Fi auzösischer und englischer Protest.
Die Litauische Telegraphen⸗Agentur meldet: Der französische und der englische Vertreter legten bei der litauischen Regierung Protest ein gegen das Einrschen litausscher Parteigänger in das Memelgebiet und ersuchten die litauische Regierung, ihren Einfluß geltend zu machen, um Ausschreitungen gegen Personen und Eigentum zu ver⸗ hindern. Die litauische Regierung erklürte in ihrer Ant⸗ wort, daß sie die Bestrebungen der litauischen Patrioten verstehe, da die anormale Lage des Memelgebiets unerträgtich würde. Dessenun⸗ geachtet könne sie in das ihrer Souveränität nicht unlerstehende Ge⸗ biet nicht eingreifen. Obwohl die Regierung keinen Grund zur Aenderung der Stellungnahme sähe, werde sie gegen das ille⸗ gale Vorgehen im Memelgebiet einschreiten.
„Nationale Einheitsfront“ nach Hitlers Art.
Auf einem vom Verband der Vaterländischen Vereine in München abgehaltenen vaterländischen Abend sah man unter den Erschienenen Ministerpräsident von Knilling, Regierungpräsident von Kahr, den Münchener Polizeipräsidenten, den deutschnatio⸗ nalen Minister a. D., Dr. Roth und Adolf Hitler. Ferner hatten der„Bund Vaterland“, die Landespolizei und die Schutzmann⸗ schaft Delegationen gesandt. Der Vorsitzene der Vaterländischen Verbände, Zeller, erklärte die natignale Art, als die erste und letzte Lebensfrage eines Volkes, und als die wesentlichste Auf⸗ gabe bezeschnete er die Beseitigung des Versailler Vertrages. Als Präsident des Verbandes sprach Dr. v. Kahr von den Höheren Pflichten der vaterländischen Vereinigungen, von den Farben schwarz⸗weiß⸗rot als dem Beften vom deutschen Wesen, von der deutschen Treue, die ein blinder Wahn vom Thron ge⸗ stoßen und der wir wieder zu ihrem Rechte verhelsen wollen, von dem Kampf freier Weltanschauungen der ngtionalen, germani⸗ schen und der internationalen Materialistik. Ministerpräsident Dr. v. Knilling bezeichnete den Verband als einen stacken Träger des ate und Vaterlandsgedankens, auf dessen Verständnis und Unterstützung er gerechnet habe, als er vor zwei Monaten den an ihn ergangenen Ruf nicht ablehnen zu können glaubte. Ferner sprach noch Ludendorff, der auf den Idealismus des 47 deulschen Heeres hinwies, und Adolf Hitler, der stürmisch als Redner gefordert wurde. Er erklärte sich für„Hilf dir selbst, so hilst dir Gott“. Hitler glaubt, daß es in diesem Jahre noch hart auf hart gehen wird. Ein zweites Mal würde man aber nicht mehr einen 9. November hinnehmen.
Sollen wir uns vielleicht unter den vorstehend geschilderten Neale zu der jetzt so eifrig propagierten„nationalen Ein⸗ eitsfront“ hergeben? Niemals!
Volksbegehren zum Siedelungswesen.
Die Weimarer Verfassung sieht im Art. 78 das soge⸗ nannte Volksbegehren vor. Danach ist durch den Reichs- präsidenten ein Volksentscheid herbeizuführen, wenn ein Zehntel der stimmberechtigten deutschen Reichsbürger das Begehren nach Vorlegung eines Gesetzentwurfes stellt. Dem Volksbegehren muß ein ausgearbeiteter Gesetzentwurf zu⸗ grunde liegen; er ist an die Reichsregierung zu richten. Diese Verfassungsbestimmung soll jetzt zum ersten Male im Reiche in Wirksamkeit treten. Der Reichsbund für Sied⸗
lung und Pachtung in Berlin hat bei der Reichsregierung
einen Gesetzentwurf seines Vorsitzenden Hoaft eingebracht und die Zulassung eines Volksbegehrens zugunsten dieses Gesetzentwurfs beantragt. Nach dem Hoeftschen Entwurf soll jeder, der an Land, Wiesen und Wald mehr als zwei volle Ackernahrungen besitzt verpflichtet sein, ein Drittel der die zweite Ackernahrung übersteigenden Fläche ohne Ent⸗ schädigung an den Staat abzutreten. Das abgetretene Land soll bis zum Umfang einer Ackernahrung an solche Familien in Erbpacht gegeben werden, die noch kein Land oder keine volle Ackernahrung besitzen. Abgetretener Wald soll vom Staate verwaltet werden. Der Begriff Ackernahrung, der bereits im Reichssiedlungsgesetz enthalten ist, ist eine variable Größe und bezeichnet das Stück Land und Boden, das jeweils notwendig ist, um eine Familie zu ernähren.
Da die formellen Voraussetzungen vorliegen, hat der Reichsminster des Innern diesem ersten Zulasfsungsantrage zum Volksbegehren stattgegeben und den eingereichten Ge— setzentwurf im Reichsanzeiger veröffentlicht. Doch hat sich die Reichsregierung den Gesetzentwurf keineswegs zu eigen gemacht. Vielmehr wird auf die bisherigen Erfolge auf dem Gebiete der Siedlung auf Grund des Reichssiedlungsgesetzes von 1919 hingewiesen, wonach in Preußen z. B. bis Ende 1921 4447 neue Ansiedlungen mit 42 950 Hektar Fläche ge⸗ schaffen und 53 411 Hektar zur Hebung von 54 762 Klein- betrieben verwandt worden sind. Zwar wird nicht verkannt, daß das Siedlungswerk noch weit zurückgeblieben ist und daß sich Aenderungen des Reichssiedlungsgesetzes notwendig gemacht haben. Der dem Volksbegehren zugrunde liegende Gesetzentwurf wird jedoch abgelehnt, weil die jetzige Reichs- regierung keine Zertrümmerung des Großgrundbesitzes und des Großbauernstandes will zugunsten solcher Familien, die nicht aus der Landwirtschaft stammen oder nicht über aus⸗ reichende landwirtschaftliche Kenntnisse verfügen. Außerdem lehnt die jetzige Reichsregierung auf Grund des Art. 153 der Reichsverfassung eine Enteignung ohne Entschädi⸗ gung ab. 5
Der Reichsminister des Innern hat bisher also nur den Reichsbund für Siedlung und Pachtung ermächtigt, in allen Gemeinden des Reiches Listen aufzulegen, in die sich die Anhänger des Gesetzentwurfes eintragen können, damit der Reichsbund die Möglichkeit hat, den in der Reichsverfassung vorgesehenen Nachweis zu erbringen, daß ein Zehntel der Stimmberechtigten den Gesetzentwurf vorgelegt wissen will. Die Listen sollen im Laufe des Monats Februar aufgelegt werden. Sollte die notwendige Stimmenzahl tatsächlich aufgebracht werden, so muß die Reichsregierung den bean⸗ tragten Gesetzentwurf unter Darlegung ihrer Stellungnahme dem Reichstag unterbreiten. Nimmt der Reichstag im Ein⸗ verständnis mit dem Reichsrat den Gesetzentwurf nicht oder nicht unverändert an, so muß der Reichspräsident die Ent. scheidung des Volkes, den Volksentscheid, herbeiführen. Ob es zu dem ersten Volksentscheid kommt, hängt also zunächst davon ab, ob der Reichsbund für Siedlung und Pachtung Überhaupt die erforderliche Stimmenzahl für seinen Gesetz⸗ entwurf aufbringt. ö
wertes leiste.
Cuno⸗Beckers Schwachheit gegen den Baustoffwucher.
Im Wohnungsausschuß des Reichstages erstattete am Don⸗ nerstag der Vertreter des Reichsministeriums er Ernährung und Landwirtschaft Bericht über die Maßnahmen zur Verbilligung der Baustoffe. Er konnte jedoch über solche Maßnahmen nur aus Mecklenburg⸗Schwerin, aus Thüringen, aus Waldeck und aus Preußen berichten. Ferner teilte er mit, daß der Einfuhrzoll süür Schnittholz bedeutend herabgesetzt worden sei, außerdem werde mit dem Reichsverkehrsministerium verhandelt, um billigere Tarife für Holz zu erlangen. Die Erklärungen des Regierungs⸗ vertveters machten auf den Ausschuß einen sehr ungünstigen Ein⸗ druck. Nicht nur die Sozialdemokraten, auch Redner des Zentrums und der Demokraten griffen die Regierung heftig wegen ihrer Un⸗ tätigkeit gegenüber den trostlosen Verhältnissen auf dem Baustoff⸗ markte an. Die Genossen Obermeyer und Kuhn begzeich⸗ neten die Regierungserklärungen als vollkommen ungenügend und erinnerten an die Erklärung der Sozialdemokratie, daß sie eine Erhöhung der Wohnungsbauabgale nur bewilligen könne, wenn dem ae wache wirksam entgegengetreten werde. Auch der Zentrumsrebner Korthaus sagte, daß er den Baustoffwucher nicht mehr verantworten könne und eine Erhöhung der Wohnungs⸗ bauabgabe ablehnen werde, wenn die Regierung nicht Nennens⸗ Schließlich wurde auf sozlaldemokratischen Antrag ein Unterausschuß eingesetzt, der sich sofort mit dem Siedlungsaus⸗ schuß des Preußischen Landtages in Verbindung setzen soll damit Reich und Preußen gemeinsam zunächst gegen den Holzwucher
Noch keine Eutscheidung über die Umfatzsteuer. Wie die Natze um den heißen Brei.
Der Steuerausschuß des Reichstags kam Donnerstag zur Beratung des Kernpunktes des Landessteuergesetzes, zu der geplanten Erhöhung der Umsatzsteuer. Die Vertreter der sozialdemokratischen Fraktion stellten den Antrag, die Erhöhung abzulehnen und dafür den Gemeinden 10 Prozent der Kohlensteuer zu überweisen. Der Antrag wurde kurz und treffend vom Genossen Kahmann begründet. Ober⸗ bürgermeister Scholz widersprach diesem Antrag und setzte sich für die Erhöhung der Umsatzsteuer ein. Nach ihm gab Reichsfinanzminister Hermes die Erklärung ab, daß es der Regierung angesichts des für 1028 zu erwartenden Defizits des Reichshaushalts von 1,4 Billionen Mark unmöglich sei, den Gemeinden Zuweisungen aus weiteren Steuern zu machen, wenn nicht gleichzeitig die Einnahmen erhöht wür⸗ den. Er bat, den Antrag abzulehnen. Nachdem Genosse Bernstein noch einmal alle wirtschaftlichen, sozialen und auch fiskalischen Bedenken gegen die Erhöhung der Umsatz⸗ steuer vorgetragen hatte, war es an den bürgerlichen Parteien, sich zu äußern. Aber sie gingen alle, wie sich Herr Scholz ausdrückte, wie die Katze um den heißen Brei der Erhöhung der Umsatzsteuer herum. Es zeigte sich, daß von allen bürgerlichen Parteien keine den rechten Mut fand, sich für die Erhöhung der Umsatzsteuer einzusetzen. Der Demo; krat Keinath, der Bayerische Volksparteiler Merck und der Zentrumsvertreter ten Hompel gingen um eine klare Ent⸗ scheidung herum, und der Deutschnationale Hergt hielt eine demagogisch gefärbte Rede, ohne sich aber natürlich klar gegen die Umsatzsteuer zu entscheiden. So kam es, daß die erste Lesung des Landessteuergesetzes im Ausschuß beendet wurde, ohne daß eine klare Entscheidung über die Kernfrage dieses Gesetzes, die Erhöhung der Umsatzsteuer, gefallen ist. Zwischen erster und zweiter Jesung werden nun die bürger⸗ lichen Parteien mit der Regierung versuchen, einen Ausweg aus dieser Situation zu finden.
Eine öde Unremne bung Radbruchs.
Die Miinchener Zeitung bringt von guteingeweihter Seite Mitteilungen über den Besuch des Neichsjustizministers Dr. Heinze, welche scharfe Angriffe gegen den früheren Reichsjustiz⸗ minister Dr. Radbruch enthalten. Es heißt in diesem Bericht:
„Der Amtsvorgänger des Reichsjustizministers Dr. Heinze
war der Sozjalist Dr. Radbruch, ein Mann, der politisch mehr zur US p. wie zur SPD. neigte und der in der Frage der Justizresorm gußerordentlich radikal vorzugehen beabsichtigte.
Es ist bekannt, daß gerade Dr. Radbruch während seiner Amts⸗ tätigkeit als Justizminister auf die bayerische Justizverwaltung nicht nur mit einem, sondern mit beiden Augen schielte. Wir er⸗ innern nur daran, daß die in Niederschönenfeld internierten Näte⸗Nepublikaner es fectig gebracht haben, einen Kassibex an Dr. Rasbruch durchzusclnunuggeln und daß sich der damalige Noichsjustigminister tatsächlich wenigstens mit dem Gedanken
trug, den Räte-Republikanern in irgend einer Form, sagen wir parlamentarisch, unter die Arme zu greifen. Indem wir an diese Tatsachen erinnern, wird auch sofort die Erinnerung an
jene Sitzung im Verfassungsausschuß des Bayerischen Landtages wachgerufen, in der die Niederschönenfelder Affäre und die Mit⸗ wirküng des Reichsjustizministers hinter den Kulissen behandelt wurde. Dr. Nadbruch hatte die Politisierung der Rechtspflege als das ersehnte Endziel im Auge. Dr. Heinze steht auf dem Boden unpolitischer oder sagen wir entpolitisierter Rechtspflege. Es ist ja leider schon durch die Revolution die deutsche Rechts⸗ pflege in un verantwortlicher Weise politisiert worden. Die ganze Republikschutzgesetzgebung ist weiter nichts als eine Politi⸗ sierung des Rechts. Wie sich im einzelnen die Vorschläge gestalten werden, ist natürlich schwer zu sagen. da Dr. Heinze erst im Reichskabinett bei den Beratungen des Radbruchschen Reform⸗ Gesetzentwurfs seine Einwendungen wird machen können, den Dr. Nabruch guf dem ursprünglichen Entwur aufgebaut hat, der von Dr. Heinze im Jahre 1920 ausgearbeitet worden ist. Daß Dr. Rabö euch eine Umarbeitung vornahm, zeigt, daß uhm 4 Politisterung der Nechtspfloge außerordentlich Herzen ag.“
Wir werden auf diese Vorwücfe gegen den früheren RMeichs⸗ justizmänister noch näher zursig kommen. Ein klassisches Muster⸗ beispiel für die Entpolitisterung der Justiz bietet übrigens der Fechenbach⸗Prozeß.
Wie Ledebour den Klassen kampf führt.
Die Ledebour⸗Gruppe gibt seit dem 1. Januar eine Tages⸗ zektung heraus, die den Namen„Weckruf“ trägt. Die Herstellung des Organs erfolgt in einer kleinen bürgerlichen Druckerei in Ber⸗ lin⸗Neukölln, die auch eine bürgerliche Zeitung, die Neuxköllnische Zeitung, ein ausgesprochen sozialistenfeindliches Organ, fertigstellt. Sehr oft muß die sozialistische Mehrheit des Verwaltungsbezirks die schälvfsten unge rechtfertigsten Angriffe durch dieses Organ über sich ergehen lassen. Im besonderen führt das Blatt den Kampf gegen die kommunglisierten Betriebe Neuköllns. Das alles aber wäre noch verständlich; denn unter den heutigen Verhältnissen ist es eine Un⸗ möglichkeit, daß eine Parteigruppe eine eigene Druckerei unterhalten kann. Aber Ledebour leistet sich mehr! Sein Organ übernimmt nämlich täglich nicht nur die Insergte, sondern auch fast den gesam⸗ ten Text aus dem genannten anti⸗sozialistischen Organ. Nr. 3 des Weckruf, der insgesamt mr 6 Seiten umfaßt, besteht aus einer Seite zusammengesuchten Matertals, die übrigen 5 Seiten sind der in dem gleichen Beixjeb hergestellten gegnerischen Presse ohne jede An⸗ merkung entnommen.
Das sst der„reine, der unverfälschte Klassenkampf“ Ledebours!
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Hessen und Nachbargebiete.
Gießen und Umgebung.
Geschichtskalender. 15. Januar: 1622 Der franz. Lustspielbichter Moliere in Paris geboren. 1763 Friede zu Hubertusburg; Ende des siebenjährigen Krieges.
1791 Franz Grillparzer, dramatischer Dichter, in Wien geburen.
1906 Im Reichstage proklamiert der Kriegsminister das Duell⸗ recht der Offiziere im Widerspruch zum Strafgesetz.
1019 Verhaftung und Ermordung Karl Liebknechts und Nosag Luxemburgs.
1021 Erster deutscher Arbeiter⸗Sport⸗Kongreß in Jena.
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Die Verwaltung der Gemeindebetriebe.
Die Genieindebetriebe haben sich aus anfänglich rech: bescheidenen Anfängen auch in den Landgemeinden zu Unter⸗ nehmungen größten Umfanges entwickelt. Die Verwaltung dieser Betriebe im Rahmen und nach dem Grundsatze der gesamten Gemeindeverwaltung mag anfänglich nützlich und zweckmäßig gewesen sein, nach der riesenhaften Entwicklung aber genügt das alte überlieferte Verwaltungssustem nicht mehr. Was unter dieser bureaukratischen Verwaltung ge⸗ schehen kann, davon gab Diplom⸗Ingenieur A. Albrecht, der selbst Berliner Stadtverordneter ist, jüngst in einer Sitzung des Berliner Bezirksvereins deutscher Ingenieure ergötzliche Beispiele. Da braucht 3. B., so berichtet die Voss. Zeitung, ein Krankenhaus eine Desinfektionsanlage. Bevor man zur Bestellung schreiten kann, sind 25 Unterschriften nötig, mehr als ein Vierteljahr verstreicht, bevor diese ord⸗ nungsgmäß vollzogen find. Inzwischen ist der Anschaffungs⸗ preis der Anlage von 48 000 Mark auf 800 000 Mark ge⸗ stiegen. Nicht minder leiden unter der Schwerfälligkeit des bureankratischen Ganges unsere Gaswerke, deren täglicher Bedarf über 200 000 Mark geht.
Der Vortragende zeigte dann, daß werbende Betriebe, wie Elektrizitätswerke, Gaswerke, nicht von einer Gemeinde⸗ behörde verwaltet, sondern nur beaufsichtigt werden sollten, wenn sie wirklich wirtschaftlich arbeiten wollen. Die Verwal- tung könne nur durch deren dazu angestellten Organe, die Leiter der Werke, ausgeübt werden. Er befürwortet daher die vom V. D. J. zu 8 53 des Entwurfs einer preußischen Städte ordnung vorgeschlagene folgende Fassung:
Zur Verwaltung oder Beaufsichtigung einzelner Verwaltungs⸗ zweige können durch Gemeindebeschluß besondere Verwaltungsaus⸗ schüsse(Deputationen, Kommissionen) eingesetzt werden, jedoch be⸗ zliglich der gewerbsmäßigen Betriebe nur zum Zwecke der Beauf⸗
sichtigung.
c chliezlich besprach der Vortragende die Uebelstände, die mit der kameralistischen Buchführung verbunden sind. Der Kämmerer sei im allgemeinen erst ein halbes Jahr nach den Etatsabschluß in der Lage, festzustellen, welche Anstalten und Betriebe einen Ueberschuß erbracht haben, welche einen Zu⸗ schuß erfordern. Deswegen befürwortete Albrecht den Vor⸗ schlag des V. D. J., dem 8 70 der Regierungsvorlage folgende Eingangsfassung zu geben:
Sofern Anstalten, Einrichtungen und Betriebe gewerblicher Art micht in den Formen des privaten Rechts betrieben 12 5 müssen sie als wirtschaftliche Unternehmungen mit in sich* diger Wirtschafts⸗ und Betriebsführung eingerichtet sein.
Sollten die gewerbsmäßigen städtischen Betriebe wirklich gedeihen, so dürfe hier vor allem das bureaukratische Schema nicht herrschen, anstelle schematischer Starrheit müsse freie Beweglichkeit treten. Dafür genüge aber nicht, daß besondere Haushaltungspläne für die städtischen Werke nicht mehr auf⸗ gestellt zu werden brauchen und die Beschlußfassung durch Gemeindebeschluß einem besonderen Ausschuß widerruflich übertragen werden könne. Könne doch jederzeit bei wechseln⸗ den Mehrheiten em Gemeindebeschluß in der Stadtverord⸗ netenversammlung wieder umgestoßen werden. Dabei sei eine Wirtschaft auf längere Sicht unmöglich. Daher schlägt der V. D. J. vor, die Zuständigkeit der Gemeindevertretung auf die wichtigsten Beschlüsse— entsprechend etwa den Be⸗ fugnissen der Generalversammlung einer Aktiengesellschaft— zu beschränken und an die Spitze der kommunal⸗technischen Betriebe einen oder mehrere Direktoren als Werksleiter— twa mit den Befugnissen der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft— zu stellen, die das Recht haben, das Unternehmen und dessen Angelegenheiten der Stadtverord⸗ netenversammlung gegenüber mitzuvertreten.
Kann man mit diesen Vorschlägen, die dem Verlangen des Ingenieurs nach einer selbständigen Leitung Rechnung tragen, aber wichtige Rechte der Gemeindevertretung einigen Direktoren ausliefern. auch nicht durchaus einverstanden sein, so geben sie doch beachtenswerte Hinweise für die Ver ⸗ waltung von Gemeindebetrieben. f
Erfolgreiche deutschvölkische Betätigung.
Das für die deutschvölkische Blausäure⸗ und Totschläger⸗ propaganda immerhin etwa unbegueme Gesetz zum Schutze der Republik, veranlaßt die pommerschen Hakenkreuzhelden offenbar zu friedlicheren und doch genußreichen Taten. Deren„Fr machen sich bereits in den Familsenngchrichten der regktiondren Presse bemerkbar. Man lese nur folgende Anzeige aus Stettin in der Lauenburger Zeitung:
Trotz der Schutzgesetze strammer, veaktionärer völkischer Junge angekommen.
Hauptmann a. D.* 5 und folgende Ankündigung aus Karwitz Pommern) in einer Essener Zeitung: 1 Ein zweiter Befreier Deutschlands wurde heute geboren. 5 Lehrer G. 1 Solche sichtbare Erfolge zielbewußter nächtlicher Verschwö⸗
rungen müssen ja nicht nur in Pommern, sondern auch in Hesseu stärksten Anreis ausüben.
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Finanzielles der Stadt Gießen. Neulich bemerkten win an dieser Stelle, daß alle Stadtgemeinden sich in finanziellen Schwierigkeiten, im„Dalles“ befinden. Unsere Stadt macht keine Ausnahme. doch immerhin stehen die Gießener Finanzen noch immer um einiges besser. wie dei dielen anderen Städten. Zu protzen haben wir deswegen aller- dings nicht die geringste Veranlassung.— Die Schulden Gießens beliefen sich am 1. April 1814 auf 22 060 138 Mk. Jetzt betragen sie über 90 Millionen, sie dürften aber in diesem Jahre noch weiter ansteigen, wozu leider nach der


