, e e
2
22
AA
2
— 2
2
N
EZ
S
AA —
2
2 2
2 1 S
8 2
2
Lr fa A
Kbeuapzig übergeführ
lee ausgegeben
9 0
Nach Mitteilungen von maßgebender Stelle ist es gelungen, mun⸗ ehr h war die Machenschaften der bayerischen Orgeschleute in (büringen zu kommen. Seit dem November 1922 haben sie in ver⸗ nen Orten Thüringens Fuß gefaßt und Hre Anhänger mili⸗
isch Raimentern eingeteilt, ganz so, wie das in Bayern der all ist. Gera gehört zur 34. Hundertschaft. Ausgerüstet sind die litlergarden mit Gummikmüppeln, die als„Radiergummi“ aus Mün⸗ zen ankamen. Wie groß der Waffenbesitz ist, konnte nicht festgestellt erden, aber sicher ist, daß die„Ordnungsfünger“„für alle Fälle“ aisgerüstet sind. 1
Das Landessteuergesetz.
Auf Antrag Preußens hat sich der Reichsrat mit der Lotlage der Gemeinden befaßt. die dadurch entstanden ist, aß der Steuerausschuß des Reichstages sich über das landessteuergesetz nicht einigen konnte. Auf Antrag sreußens haben die Ausschüsse des Reichsrates folgende antschließung angenommen:
Die alsbaldige Verabschiedung des zurzeit dem Reichs⸗ ige vorliegenden Landessteuergesetzes(genannt Ausgleichs⸗ setz) ist jedenfalls noch vor dem 1. April d. J. angesichts ger finanziellen Lage der Gemeinden dringend geboten. Ins⸗ lesondere ist es unerläßlich, daß den Gemeinden die durch sie Erhöhung ihres Anteils an das Umsatzsteuergesetz in aussicht gestellten Mehreinnahmen in vollem Umfange zu⸗ sießen. Da das Reich zurzeit auf die gleichen Einnahmen ugunsten der Gemeinden nicht verzichten kann, sieht der heichsrat nach wie vor die einzige Möglichkeit, den Ge⸗ neinden die ihnen unentbehrlichen Mehreinnahmen zu chern, in der Erhöhung der Umsatzsteuer auf 2½ Prozent. gollten die Bedenken nicht zu überwinden sein, so würde im lußersten Falle eine Hinausschiebung der Erhebung der unsatzsteuer auf den 1. Juli in Frage kommen. Die Vollversammlung schloß sich dieser Entschließung an.
Gerechte Steuerreform!
Die„Deutsche Liga für Menschenrechte“ hat nachstehende üntschließung an die Regierung gesandt:
Zur endlichen Regelung der Reparationsfrage waist die zautsche Liga für Menschen rechte auf das Sachverständigenurteil ur Herren Cassel und Keunes usw. vom Oktober vorigen Jahres
Sie schärfste Bekämpfung des Wuchers er Rohstoffmonopole, wodurch die deutsche Wirtschaft 8 mehr geschädiat und Deutschland zahlungsunfähig gemacht 2. Sie bemängelt die gänzlich unzureichende Erfassung er Gewinne die beim Export erzielt werden.
g. Sie richtet das dringende Ersuchen an Regierung und geichstag, endlich den Skandal der bisherigen Steuer⸗ „ und Steuererhebung ein Ende zu tenchen.
Für die Zwangsanleihe. die teilweise schon 1922 er⸗ üben werden sollte sind bis heute noch keine Einschätzungsformu⸗
Der materielle Inhalt der Zwangsanleihe. ist ene krasse rtbesitzes. Aktienbesitzer
Bevorzugung des.
tauchen vielfach nur ein Fünfzehntel, Forstbesitzer nur ein Zwei⸗ hundertstel des heutigen W. zu versteuern.
Die Einkommensteuer die im Dezember 1922 zu 84 Prozent den Lohn⸗ und Gehaltsempfängern bestritten wurde, läuft in Praxis auf eine Liebesgabe an den Grund⸗ und Kapitalbesitz s. Sie wird denen, die von ihrem Arbeitseinkommen leben. amtomatisch sofort abgezogen. Die anderen Steuerpflichtigen zahlen ide Einkommensteuer so spät. daß ihr Realwert für den Staat nur uch ein Bagatelle 1 Auch für* 3 sind die Leeuerformulare allgemein noch nicht ve—
Im Interesse der inneren und äußeren Politik und der Ge⸗
un E
ühtigkeit muß umser Steuerfystem umgehend von Grund auf lin gestaltet werden.
Ohne eine energische Operation auf diesem Gebiete— des muß der Regierung immer wieder gesagt werden— ist nen- und außenpolitisch der Kampf Deutschlands um eine vrnünftige Regelung der Reparationsfrage nicht zu führen. Cz.äatt dessen scheint man im Ernst Abbau der Löhne für
hichtiger zu halten. Die Regierung muß wissen, daß sie auf desen Wegen die Sozialdemokratie nicht für sich, sondern
wir gegen sich haben kann.
Eine Anklage gegen Tillessen.
Karl Tillessen wird sich demnächst wegen versuchter Ge⸗ sengenenbefresuna zu verantworten haben. Die Oeffent⸗
üpfeit hort daher zum erstenmal von einem geradezu abenteuer⸗
4 12 10. die e e eben. und Dittmar aus der Kipziger Gefangenenanstalt zu befreien. 5 Die beiden Offiziere waren in die Gesangenenanstalt II in 1 ihrt worden da noch keine Verfügung darüber ge⸗
bssen war, wo sie ihre Strafe verbüßen sollten. Kapitän Til⸗
11 büße 5 e sen mit seinen Freunden beschaffte sich von der inzwischen auf⸗
.
*
2
—
——
2
a
2
Fannte sofort eigen i
flübsten Hundertschaft z. b. V. in Charloltenburg einen starken
le der Pförtner zunächst Ofigier, daß das Berliner 3 775 zur Stell 1 e, pl ich ai dem ö—— Hof eilten und dem Portal zustrebten. dag sein Plan durchschaut sei sprang mit seinen lelsern in den Wagen dessen Motor noch immer lief und rief: dos!“ In voller Fahrt sauste das Auto davon und war den Vicken ber zu spät auf die Straße kommenden Laudespolizisten in
e f eu. N ö gelöst, ohne daß man für die Auflösung damals den wahren Grund kannte, der Entführu⸗
Die Hünderkfchaft J F. V würde später af
zweifellos zum Teil in der Mitbeteiligung an diesem versuch zu suchen ist. 5
Die Verhandlung wird voraussichtlich vor dem Sch gericht in Leipzig stattfinden. Neben Tillessen wurd sich ein Student Wegelin aus München ein Kaufmann Sun⸗ dermeier aus Königsberg. ein Kaufmann Krebs aus Krefeld und noch mehrere andere Personen wegen versuchter Ge⸗ fangenenbefreiung zu verantworten haben.
2
Zum Steuerabzug vom Arbeitslohn. (Aenderung des§ 46 Abs. 2 Eink.⸗St.⸗Ges.)
Wir bringen nachstehend ein von den Finanzämtern herausge⸗ gebenes, neues Merkblatt zur allgemeinen Kenntnis:
Die Sätze, um die sich der vom Arbeitslohn(Bar⸗ und Natural⸗ oder Sachbezüge) einzubehaltende Betrag vom 10 v. H. des Arbeits⸗ lohns ermäßigt, betragen vom 1. März 1923 ab bei jeder nach dem 28. Februar 1923 erfolgenden Zahlung von nach dem 28. Februar 1923 fällig gewordenen Arbeitslohn
1. für den Arbeitnehmer selbst monatlich 800 Mk.(bisher 200 Mk.) 2. für die 115 Haushaltung des Arbeitnehmers zählende Ehefrau
ngs⸗
ö 800 Mk.(bisher 200 Ml.) 5
3. für jedes zur g des Arbeitnehmers zählende minder⸗
jährige Kind ohne eigenes Arbeitseinkommen bezw. nicht über
17 Jahre alte Kind mit eigenem Arbeitseinkommen oder für
jeden vom Finanzamt zur Berücksichtigung zugelassenen mittel⸗
losen Angehörigen monatlich 4000 Mk.(bisher 1000 Mk.)
4. zur Abgeltung der nach§ 13 zulässigen Abzüge(W.
kostenpauschsatz) monatlich 4000 Mk.(bisher 1000 Mk.)
Diese Ermäßigungen in Höhe von 800 und 4000 Mk. monatlich — die entsprechenden Umrechnungssätze bei kürzeren Lohnzahlungs⸗ perioden(siehe Tabelle) sind bei jeder nach dem 28. Februar 1923 erfolgenden Zahlung von nach diesem Zeitpunkt fällig gewordenem Arbeitslohn zu berücksichtigen.
Der der Ermäßigungen ei Betrag ist in allen Fällen auf volle Mark nach umten ab,
Der Arbeitgeber bleibt nach wie vor an die auf dem Steuer⸗ bauch für die Berücksichtigung vermerkte Zahl von Familienange⸗ 7 gebunden, er lann 3. B. nicht, wenn auf dem Steuerbuch je Ermäßigung für ein minderjähriges Kind vorgetragen ift, für ein inzwischen hinzugekommenes weiteres Kind, für das eine Er⸗ mäßigung auf dem Steuerbuch noch nicht vorgetragen ist, eine weitere Ermäßigung berücksichtigen.
Beispiele:
1. Unverheirateter Arbeitnehmer mit 240 000 Mk. Monatsarbeits⸗ lohn. Ab 1. März 1923 sind von dem für den Monat März 1923 zu zahlenden Arbeitslohn monatlich einzubehalten: 24 000 Mark(d. i. 10 v. H. von 240 000 Mk.)—(800. 4000) 4800 Mk.= 19 200 Mk.
2. Verheirateter Arbeitnehmer ohne Kinder, dem vom Finanzamt eine Erhöhung des Werbungskostenpauschalsatzes auf 24 000 Mk. jährlich zugelassen worden ist, mit einem Monatsarbeitslohn von 280 000 Mk. Ab 1. März 1923 monatlich einzubehalten: 28 000 Mk.—(800 + 800 + 4000 5600 Mk.= 22 400 Mk.
3. Verheirateter Arbeitnehmer mit zwei minderjährigen Kindern. Wochenlohn 60 000 Mk. Ab 1. März 1923 wöchentlich einzu⸗ e Mk.—(192 + 192 + 960 + 960) 3264 Mk. 2736
4. Verheirateter Arbeitnehmer mit drei minderjährigen Kindern und zwei vom Finanzamt zur Berücksichtigung zugelassenen mittellosen Angehörigen. Tageslohn 8000 Mk. Ab 1. März 1923 kein Steuerabzug mehr, da die Ermäßigungen von(382 + 32. 5* 160 + 160=) 1024 Mk. den an sich einzubehaltenden Betrag von 10 v. H. des Arbeitslohnes(= 800 Mk.) über⸗
Tabelle der neuen Ermäßigungssätze.
Die bei monatlicher, wöchentlicher, täglicher oder zweistündlicher Lohn⸗ oder Gehaltszahlung zu berücksichtigende Ermäßigung des vom Arbeitslohn(Geld und Natural⸗ oder Sachbezlige) einzubehaltenden Betrags von 10 vom Hundert(gültig ab 1. März 1923) beträgt: monat⸗ wöchent⸗ täg⸗ zwei⸗
Familienstand lich lich lich ftündl. Unverheirateter od. verwitweter Arbeit⸗ nehmer ohne Kinder„„„„ ae e Verheiratet. Arbeitnehmer ohne Kinder 5600 1344 224 56 Unverheirateter oder verwitweter Ar⸗ beitnehmer mit 1 mittellosen Ange⸗ hörigen oder 1 minderjährigen Kind 8800 2112 352 88 Verheirateter Arbeitnehmer mit 1 min⸗ derjährigen Kind oder mittellosen An⸗ rigen e n Ledig oder verwitwet mit 2 minderjähr. 8. Kinder oder mittellosen Angehörigen 12800 3072 512 128 Verheiratet mit 2 minderjährigen Kin⸗ 5 dern oder mittellosen Angehörigen 13600 3264 544 136 Ledig oder verwitwet mit 3 minderfäh⸗ rigen Kindern oder mittellosen Ange⸗ g VVV mee e e Ledig oder verwitwet mit 4 minderjäh⸗ rigen Kindern oder mittellosen Ange⸗ EEHCHCCV VVT o,, Verheiratet mit 4 minderjährigen Kin⸗ dern oder mittellosen Angehörigen 21600 5184 864 216 Ledig oder verwitwet mit 5 minder⸗ jährigen Kindern oder mittellosen An⸗ deni 24890 i 99 28 Verheiratet mit 5 minderjährigen Kin⸗ dern oder mittellosen Angehörigen 25600 6144 1024 256 Ledig oder verwitwet mit 6 minder⸗ jährigen Kindern oder mittellosen An⸗ 8 gehörigen 228800 6912 1152 288 Verheiratet mit 6 minderjährigen Kin⸗ dern oder mittellosen Angehörigen. 29600 7104 1184 296 Ledig oder verwitwet mit 7 minder⸗ jährigen Kindern oder mittellosen An⸗ r 8b 7872 1812 328 Verheiratet mit 7 minderjährigen FKin⸗ dern oder mittellosen Angehörigen 33600 8064 1344 336 Ledig oder verwitwet mit 8 minder⸗ jährigen Kindern oder mittellosen An⸗ gehörigen 336800 8832 1472 368 Verheiratet mit 8 minderjährigen Kin⸗ a dern oder mittellosen Angehörigen 37600 9024 1504 376 Ledig oder verwitwet mit 9 minder⸗ jährigen Kindern oder mittellosen An⸗ eee, ,,. 40800 9792 1632 408 Verheiratet mit 9 minderjährigen Kin⸗ dern oder mittellosen Angehörigen. 41600 9984 1664 416 Ledig oder verwitwet mit 10 minder⸗ jährigen Kindern oder mittellosen An⸗ nen og 752 1792 448 Verheiratet mit 10 minderjährigen Kin⸗ dern oder mittellosen Angehörigen 45600 10944 1524 456 * 8 71% „Sommerzeit“.
Kürzlich ging eine Nachricht durch die Presse, wonach in einer Kommission des Reichswirtschaftsrats oder des Reichstags die Wie⸗ dereinführung der sogenannten Sommerzeit beschlossen worden set und der Beschluß demnächst dem Reichstag als Antrag vorgelegt
werden sollte. Hat es mit dieser Meldung seine Richtigkeit, so
nunigen Sekunden entschwunden.
öffen⸗
Hehe man fm Begriff elne höchst verfehltes Experiment nochmals zu
machen. Hier wurden doch schon Erfahrungen gesammelt und blese ergaben, daß die„Sommerzeit“,— das heißt, die Uhr um eine Stunde vorstellen— nicht den geringsten wirtschaftlichen Vorteil bietet. Für die Arbeiterschaft bringt sie nur Nachteile und ver⸗ mehrte Anstrengung. Als man vor Jahren die Sommerzeit ein⸗ geführt halte, flihrten die fern von ihrer Arbeitsstelle wohnenden Arbeiter lebhafte Klage, daß sie morgens, wenn sie etwa gegen 4 Uhr von zu Haufe fort müssen, dann bei„Sommerzeit“ um 3 Uhr aufzubrechen genötigt sind, also bei Dunkelheit sich fertig machen und Licht brennen müssen. Abends dagegen wäre es nötig, bet hellem Tage ins Bett zu gehen. Mit einem Worte: Die Einführung der Sommerzeit bringt keinen wirtschaftlichen Vorteil, für die Ar⸗ beiter aber Nachteile und Plackerei mit sich.
Deutscher Reichstag.
Die Wohnungsbauabgabe. Berlin, 12. März.
Der Reichstag beriet in seiner Montagsitzung die Novelle. Abänderung des Gesetzes über die Wohnungsbauabgabe. j den Beschlüssen des Ausschusses soll die Wohnungsbauabgabe vom 1. Januar 1923 ab 1500 v. H. des Nutzungswertes vor dem Kriege betragen. Hinzu tritt ein Gemeindezuschlag in gleicher Höhe, so⸗ daß im allgemeinen mit einer Wohnungsbauabgabe von
5 3000 Proz, des Friedenswertes
zu 1 ist. Neu sind in dem abgeänderten Gesetzentwurf u. a. die folgenden Bestimmungen:
Wer nach Erlaß dieses Gesetzes gewerbliche Räume neu er⸗ richtet oder neu schafft, ist verpflichtet, für einen Teil der mehr⸗ beschäftigten Arbeiter neue Wohnräume zu erstellen. Mit der Er⸗ füllung der Verpflichtung wird der Nutzungsberechtigte der ge⸗ werblichen Räume von der Abgabe für diese Räume frei. Mit den Einkünften aus der Wohnungsbauabgabe sollen gefördert werden: 1. Wohnungsneubauten. 2. Die Einrichtungen von Woh⸗ nungen in vorhandenen Gebäuden, z. B. durch Ein⸗ oder Um⸗ bauten, Aufstockungen und Teilung großer Wohnungen. Woh⸗ nungsbauten dürfen mit Hilfe der Abgabe nur gefördert werden, sofern die Kosten der Bauausflührung einschließlich der Baustoffe durch eine öffentlich⸗rechtliche Stelle festgesetzt oder geprüft wer⸗ den. Die mit Hilfe der Wohnungsbauabgabe hergestellten Neu⸗ bauten müssen außerdem dauernd im Eigentum öffentlich⸗recht⸗ licher oder gemeinnütziger Stellen verbleiben. Sie können jedoch aus besonderen Gründen im Privateigentum errichtet werden und verbleiben, wonn durch geeignete Maßnahmen verhindert wird, daß aus der Vermietung oder dem Verkauf ein übermäßige⸗ Ge⸗ winn erzielt wird. In erster Linie sollen mit diesen Kleinhaus bauten mit Gärten in Stadt und Laud errichtet werden. Ein angemessener Teil der aufgebrachten Mitt in kann auch zur Unt⸗cstützung von Unternehmungen verwandt werden, die auf dem Gebiete der Baustofferzeugung, des Baustoffhand⸗'s oder der Bau⸗ unternehmungen anerkannt gemeinnützig tätig find. Die Befrei⸗ ungsgorschriften von der Wohnungsbauabgasße find im wesentlichen dieselben wie bisher. Von der Abgabe werden auf Antrag befreit Rentenempfänger. Kriegsbeschädigte, Kriegshinterbliebene vnd sonstige Milstär rentner, notleidende Kieinientner, Wartegeld⸗ empfänger, Peustonäre, Witwen oder Waisen, und neu hinzuge⸗ kommen sind Personen über 60 Jahre, soweit die Einkommen der genannten Schichten eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
Der Reichsarbeitsminister begründete den Gesetzentwurf in einer kurzen Rede, in der er den N
Uebergang zur freien Wirtschaft als unmöglich
bezeichnet. Er rechnete aus, daß diese Wohnungsbauabgabe zwar eine starke Belastung sei, jedoch werde auch unter Berückfichtigung des Gemcindezuschlages und der Zuschläge aus dem Reichs mieten⸗ gesetz die gesamte Miete in dem Fall, wo sie im Frieden etwa 400 Mk. im Jahre betragen habe, nun etwa 90 000 Mk. im Jahre ausmachen. Das sei bei dem am schlechtest entlohnten Teil der Staatsarbeiterschaft etwa 3 Proz. des Jahresarbeitsverdienstes, während in Friedenszeiten der Arbeiter etwa 20 Proz. seines Lohnes für die Miete opfern mußte.
Genosse Silberschmidt wandte sich ebenfalls entschieden gegen den Uebergang zur freien Wohmmaswirtschaft. In diesen Falle würden die Wohnungsmieten in kurzer Zeit um das 2000⸗ bi 3000 fache der Friedensmiete steigen, entsprechend der
Baustoffteuerung.
Silberschmidt erkannte an, daß infolge der sozialdemokratischen Jor⸗ derungen im Wohnungsausschuß einiges zur Verbilligung der Bau⸗ stoffe erreicht worden sei, jedoch sei dies ungenügend. Zu fordern sei noch ein Kartellgesetz, die Verpflichtung für die Unternehmer, Woh⸗ mungen zu schaffen, wenn sie ihre Arbeitskräfte vermehren und die Holzerfassung füir Bauzwecke auf Grund eines Reichsgesetzes. Die Behauptung, daß die Steigerung der Löhne im wesentlichen an der Teuerung des Bauens schuld sei, sei ganz irrig. Bis zum Februar 1923 seien die Löhne der Bauarbeiter um das 1300 fache, die Bau⸗
den schärfsten Worten gegen diese Auswucherung durch Baustoff⸗ industrie und Baustoffhandel und verlangte 5 Reichsvegierung Erklärungen, was sie dagegen zu tun gedenke. Die Preise der Baustoffe seien dauernd zu überprüfen und für diesen Zweck müsse ein ständiger Preisprüfer im Reichswirtschaftsminifte⸗ rium angestellt werden.
Der Zentrumsredner Korthaus erklärte, seine Partei könne dem Gesetz nur zustimmen, wenn auch Sicherungen würden, daß die alten Wohnungen erhalten werden können. Im übrigen ließ er seine Sehnsucht nach der freien Wohnungs wirtschaft, die zwar 1 jetzt für unmöglich hält, doch für die nahe Zukunft durch⸗
1
n.
Der Redner der Deutschen Volkspartei, Dr. Maretzky, sprach sich ebenso wie der demokratische Redner Bahr für die Ausschuß⸗ beschlüsse aus. 3..
Unredliche demagogische Agitation trieben auch bei diesem Ge⸗ setze die Deutschnationalen. Sie wollen nur eine Wohmt a gabe von 750 Prozent bewilligen. Natürlich wissen auch die Deutsch⸗ nationalen, daß bei der jetzigen Teuerung mit diesen 750 Prozent so gut wie nichts gegen die Wohnungsnot getan werden kann, aber ste kommen doch dadurch in die Lage, sich in idealer Konkurrenz mit
wenigsten Opfer auferlegt. Mit solchen Mitteln können sie dann um⸗ aufgeklärte und politisch ungeschulte Leute darüber hinwegtäuschen, daß sie auf der anderen Seite durch miserable Steuergesetze den be⸗ sitzenden Klassen hunderte Milliarden Papiermark im Jahre schenken.
Am Dienstag sollen die Beratungen über die Wohnungsbauab⸗ gabe zu Ende geführt werden. Auf der Tagesordnung steht auch die Fortsetzung der Beratung über die Steuergesetze. Bis zum Montag⸗ abend waren die bürgerlichen Parteien in der Steuerfrage an die Sozialdemokratie nicht herangetreten. Wahrscheinlich haben sie ihre Mannen telegraphisch nach Verlin befohlen und wollen versuchen, gegen die Sozialdemokratie ihre steuerlichen Begünstigungen des Be⸗ sitzes durchzudrücken.
Versammlun skalender. Arbeiter⸗Sängerbund Rhein⸗ und Maingan. Bezirkswertungssingen 1928.
In der gemeinschaftlichen Sitzung mit stand des Arbeiter⸗Sängerbundes Rhein⸗ und Maingau, 2. Bez. wurde beschlossen, das Bezirkswertungssingen 14 Tagen 8 Pfingsten am 3. Juni 1923 abzuhalten. Die Vereine innerhal des 2. Bezirks werden hiermit darauf angewiesen, ihre lokalen Festlichkeiten dementsprechend einzurichten. J. Hillgärtner.
stoffe aber um das 3800 fache gestiegen. Silberschmidt wandte sich iW entschieden von der
den Kommunisten als die Partei aufzuspielen, die dem Volke am
dem erweiterten Vor⸗


