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um sich nach Hause zu begeben und gina durch die Meuge neugierig zu sein. Da trat ein Herr mit den Worten auf ihn zu,
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das ist doch Dieb stahl oder Raub“,
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eilage zur Oberhessischen
Gießen, Samstag, den 12. Mai 1923.
olkszeitung Nr. 107
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Gießen und umgebung.
Feier zum 75. Jahrestage des Zusammentritts der Natioualversammlung im Jaßre 1848 in Frankfurt.
Zur Feier dieses Tages trifft die Stadt Frankfurt
5 große Vorbereitungen. Es werden dazu der Reichspräsident
und zahlreiche geladene Gäste erscheinen. Nach dem Plane wird neben der Feier für die geladenen Gäste in der Pauls⸗ kirche auf dem Römerberg eine allgemeine Feier abgehalten werden. Diese Feier wird durch einen Bläserchor vom Turm der Nikolaikirche eingeleitet werden. Vorher haben bereits die einzelnen Vereine und Korporationen Aufstellung auf dem Platze genommen. Nach einem Chorgesang wird vom Balkon des Römers der Reichstagspräsident eine Ansprache halten. Gleichzeitig wird eine alte schwarzerot⸗ goldene Fahne gehißt werden. Nach der Ansprache ist wiederum ein Chorgesang vorgesehen und zum Schluß ein gemeinsamer Gesang des Liedes: Deutschland, Deutschland über alles. Während dieser Feier auf dem Römer soll, wenn es sich als notwendig herausstellt, auf dem Platz an der Paulskirche eine ähnlich geartete Feier abgehalten wer— den. In den Abendstunden ist ein Fackelzug vorgesehen. Im Volksbildungsheim wird am Abend der bekannte Historiter und ehemalige deutsch⸗österreichische Gesandte in Berlin, Ludo Hartmann, sprechen.
Beleidigungsprozeß gegen die Ober“ ess. Volkszeitung
Ueber die Verhandlung der Beleidigungsklage des Dr. Lenz gegen Vetters vor der Berufungsinstanz haben wir im gestrigen Blatte bereits kurz berichtet. Der Vertreter des Klägers brachte im allgemeinen dieselben Klagegründe vor wie vor dem Schöffengericht. Er fügte nur noch hinzu, daß aus den früheren Artikeln, die sich mit seinem Klienten beschäftigten, das Bestreben herauszulesen sei, diesen von seiner Stellung zu bringen. Weiter warf er sich zum Schützer des Schöffengerichts auf, dessen Ansehen durch eine Reihe Artikel in der Oberh. Volksztg. beeinträchtigt worden sei. Durch diese sei auch der Privatkläger wieder schwer beleidigt worden. Schließlich beantragte der klägerische Vertreter Verwerfung der Berufung.— Vom Verteidiger des Ange⸗ klagten Dr. Aaron wurde dargelegt, daß in den Artikeln Beleidigungen nicht enthalten seien; das in Bezug auf den Kläger gebrauchte Wort„diszipliniert“ sei im Laiensinne zu verstehen, außerdem wurde es vom Beklagten zurückgenom⸗ men. Uebrigens haben auch Akademiker(3. B. Professor Schian) dice Versetzung der Herren Direktor Schnell und Dr. Lenz als„Maßregelung“ angesehen. Weiter wandte ich Redner gegen das vom Schöffengericht ausgesprochene
eit entgegenstellte. Wolle man in dem Wort wirklich eine eidigung erblicken, so sei auf eine viel mildere Strafe zu erkennen. Er beantrage in erster Linie Freisprechung.— Zum Schluß wandte sich der Angeklagte Vetters dagegen, doß R.⸗A. Fischer Vorstrafen von wer weiß wie viel Jahren als erschwerend anführen wolle. Im übrigen habe sich Fischer früher anders geäußert. In einem Beleidigungs⸗ prozeß eines antisemitischen Agitators, den Fischer auch ver⸗ treten habe, erklärte dieser auf seinen(Vetters) Hinweis, daß jener Agitator bekanntermaßen stets eine überaus un⸗ anständige Kampfesweise führe, als belanglos. Hier in diesem Falle will er alle möglichen früheren Artikel der Oberh. Volksztg. in Betracht gezogen wissen. Dieser Fall sei für sich allein zu beurteilen; mit den Verhältnissen an der Oberrealschule sich zu befassen, habe sein Blatt ein berech⸗ tigtes Interesse gehabt. Er ersuchte das Gericht um Frei⸗ sprechung.— Das Urteil wird am Dienstag, 15. Mai, 8 Uhr vormittags, verkündet.
e dem er Urteile anderer Gerichte in der letzten
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4. 42 95— Antisemitische Nüpeleien.
Eine an Zwischenfällen reiche Verhandlung, die jetzt gerade ür Gießen von einigem Juteresse ist, spielte sich vor der Frank⸗ furter Strafkammer ab. Auf der Anklagebank weilten der Londitoreibesitzer und Akademiker Emil Berlemann und der Student Walter Keil. Sie waren vom Schöffengericht zu je zwei Wochen Gefängnis verurteilt worden und hatten Berufung eingelegt. In einer Septembernacht gegen zwölf Uhr hatten die Angeklagten und noch andere Akademiker in der Schweizerstraße ssich auf dort haltende Droschken gesetzt, um ohne Kutscher los⸗ zufahren. Die Kutscher wollten sich das mit Recht nicht gefallen lassen, es gab einen Wortstreit und es sammelten sich Leute an. Eim unbeteiligter im Nordend wohnender Prokurist am e ohn
„Geben Sie Ihren Namen an, Sie sind hier Zeuge gewesen.“ „Wie komme sch dazu,“ erwiderte der Prokurist, der mit dem an⸗ getrunkenen Unbekannten nichts zu tun haben wollte und ging Der Herr, es war B. ging hiter ihm her und mit ihm ging nun Keil, der ingwischen hingu⸗ gekommen war.„Wollen Sie jetzt Ihren Namen sagen, spricht Keil.„Ich weiß nicht was Sie wollen,“ entgegnete der Prokurist, worauf jener schrie:„Das werden Sie merken.“ 9 5 Nun wurde dem Prokurssten der Stock abgenommen und als 2 um dessen Rlickgabe ersuchte erklärte B.:„Stehen Sie auf dem Boden der unbedingten Satfssakt on.“„Geben Sie den Stock, war die Antwort des 1 1 pöbelten von dem man nochmals fosortige Satisfaktion verlangte und ihm 1 1 Amen Handschlag auf die rechte Schläfe versetzte, der sehr derb wor. Als der Prokurist nun darauf bestand, daß sich die beiden Angeklagten aufs Revier mitbegaben, höhnte man ihn: „Da können Sie ja Anzeige machen. Wir bezahlen gerne tausend Mark Geldstrafe Die Hauptsache ist. daß der Jude eines in die Fresse bekommen hat. Gehen Sie doch nach Neu⸗ Jerusalem, da gehören Sie hin“ Es fiel dann später noch das
ort Dreckjude und als man auf dem dreizehnten Revier anlangte, 1 schimpften die beiden Mlabemien 191 weite 15 der aner 0 ist d. d so; ja gar kein Jude, entgegnete ihm einer ben e i Nater einer oder ihr Großvater.“ den Stock wieder zu erhalten. Als einer Eutschuldigung bewogen
Es gelang dem Prokucisten nun
die beiden Angeklagten nicht zu fühlten, erstattete der Prokurist drei e Anzeige.
Tage nach dem Vorfall gegen
In der Strafkammerverhandlung erklärte B. auf Befragen des Vorsitzenden, warum er denn den Zeugen geschlagen habe:„Er hatte ein solches Ohrfeigengesicht daß ich mich nicht mehr halten konnte.“ Berlemann behauptete water, daß ihn der Pro⸗ kurist durch Ausdrücke wie besofsenes Schwein beleidigt habe, eine Bekundung, die B. bei seiner polizeilichen Vernehmung nicht machte. Der Prokurist bestritt. diese Acußerung getan zu haben, Keil erlaubte sich hier von der Anklagebank:„Unverschämtheit“ zu rufen, was dem Staatsanwalt Veranlassung gab, eine Ord⸗ nungsstrafe gegen K. wegen Ungebühr zu beantragen. Wie in der Verhandlung weiter erwähnt wurde, hatte Keil vor dem Schöffen⸗ gericht zu dent Vorsitzenden gesagt:,„Sie wissen ja. Juden sind Schäblinge am deutschen Vaterland“. Er soll dann noch gesagt haben, daß die Juden überall verhauen werden müßten. Diese letzten Worte will K. nicht gesagt haben, fügte aber hinzu:„Ich bekämpse sie auf andere Weise“.
Der Verteidiger der Angeklagten, Rechtsanwalt Wüstner, be⸗
Haupsete, es werde hier Stimmung zu machen versucht. Ein öffentliches Interesse habe hier gar nicht vorgelegen, öffentliche
Anklage zu erheben. Dem widersprach der Staatsanwalt, der das Verhalten des Angeklagten als feige charakterisierte. Milde sei nicht am Platze dio Berufung sei zu verwerfen.
Das Gericht verurteilte Keil zunächst wegen Ungebühr vor Gericht zu einer Geldstrafe von 10000 Mark und verwarf die Be⸗ rufung der Angeklagten. Ein öffentliches Interesse habe hier wohl vorgelegen, wenn ein harmloser Passant nachts auf der Straße von zwei Leuten überfallen werde. Im flegelhafter und lümmelhafter Weise halben die Angeklagten geschimpst. Ihr Ver⸗ halten sei um so schlimmer, als sie behaupteten, den gebildeten
tänden anzugehören. Als das Urteil verkündet war, vief Keil: „Sehr gut“ und lachte spöttisch. Der Staatsanwalt bezeichnete das Verhalten als unglaubliche Unverschämtheit. Keil habe sich lausbubenhaft benommen. Eine sofort zu vollstreckende dreitägige Haftstrafe sej am Platze. Das Gericht beschloß den An⸗ geklagten mit einem Taa Haft zu bestrafen und ließ ihn sogleich abführen. 5
— Amtstage des Kreisamts. Mit Rücksicht auf die großen Kosten, welche der Bevölkerung bei Reisen nach Gießen entstehen, wird das Kreisamt am 25. Mai 1923, vormittags 9½ Uhr beginnend auf dem Rathaus zu Grünberg und am 28. Mai, vormittags 9½ Uhr beginnend, auf dem Rathaus zu Hungen Amtstage abhalten. Die Einwohner derjenigen Gemeinden des Kreises, welche zu den Amts⸗ gerichtsbezirken Grünberg, Homberg und Laubach gehören, können auf dem Amtstage in Grünberg vorsprechen, diejenigen aus Gemein⸗ den, welche zu den Amtsgerichtsbezirken Hungen, Lich und Nidda gehören, auf dem Amtstage in Hungen.
— Für erwerbstätige Kriegsbeschädigte ist folgende Mitteilung betressend erhöhter Werbungs kosten beim Steuera b⸗ zug beachtenswert. In einem Erlaß hat der Reichsfinanzminister eine einheitliche Regelung für die Zulassung erhöhter Werbungs⸗ kosten bei erwerbstätigen Kriegsbeschädigten aufgestellt. Im Einver⸗ nehmen mit dem Reichsverband deutscher Kriegsbeschädigter und Kriegerhinterbliebenen in Leipzig und mit dem Reichsbund der Kriegsbeschädigten, Kriegsteilnehmer und Kriegerhinterbliebenen in Berlin ist bestummt worden, daß den Kriegsbeschädigten auf An⸗ trag eine Erhöhung des gesetzlichen Werbungskostenpauschsatzes nach dem Prozentsatz der Erwerbsbeschränkung zuzubilligen ist. Insbeson⸗ dere wird bei erwerbstätigen, Kriegsblinden im allgemeinen ein be⸗ sonderer Zuschlag zuerkannt werden können. Als Nachweis für die Höhe der Erwerbsbeschränkung dient der Rentenbescheid. Es kön⸗ nen much den nicht im Kriege, sondern aus andern Ursachen beschädig⸗ ten Personen(3. B. Invaliden, Militärrentnern) erhöhte Werbungs⸗ kosten zugebilligt werden, wenn mit Rücksicht auf die Beschädigung erhöhte Aufwendungen bei der auszuübenden Erwerbstätigkeit er⸗ forderlich sind.
— Der allgemeine Ausflugstag, den die Hälfte der Be⸗ völkerung zu Spaziergängen in des Waldes Grün benutzt, der Himmelfahrtstag, machte diesmal alle derartigen Pläne gründlichst zunichte. Vom frühen Morgen bis zum späten Abend regnete es fast unaufhörlich in Strömen, so daß, wer nicht im Besitze eines wasserdichten Gummimantels ist, nicht daran denken konnte, ein paar Schritte in den Wald zu gehen. Zwar wurde nach vorhergegangener Trockenheit der durchdringende Regen von allen Land⸗ und Garten- besitzern freudig begrüßt, denn die Klagen über die Trocken heit wurden schon von allen Seiten laut. Nunmehr dürfte Futtermangel— wenigstens vorläufig— nicht zu befürchten sein. Ob aber die Milch dadurch von dem gegenwärtigen Hungersnotpreise etwas heruntergeht, ist noch sehr fraglich; für die Steigerung gibts stets allerlei Gründe, für Er⸗ mäßigung keinen einzigen. Von vielen kann man das fatalistische Urteil hören: ganz gleich, ob viel oder wenig wächst, wir, die Verbraucher, müssen ja doch alles teuer be⸗ zahlen! Man muß zugeben, daß manches für die Richtigkeit dieser Ansicht spricht.— Hoffentlich entschädigen die bevor⸗ stehenden Feiertage für den verregneten Himmelfahrtstag.
— Der Männer⸗Badeverein Gießen hat seine Badcanstalt an der Lahn eröffnet. Frauen und Töchter der Mitglieder sind die Stun⸗ den von 8—11 Uhr vormittags an den Werktagen zur Benutzung der Anstalt eingeräumt.
— Stadttheater Gießen. Am nächsten Mittwoch, 16. Mai kommt das Schauspiel von Wilh. Scholz„Der Wettlauf mit dem Schatten“ zur Aufführung. Hierbei werden Trude Tandar, Alfons Pape und Kurt Uhlig vom Staatstheater in Cassel als Gäste auftreten. Auf das Inserat sei aufmerksam gemacht.
— 25 Jahre in städtischen Diensten. Der bei der Berufsfeuer⸗ wehr tätige Emil Gernand ist 25 Jahre in städtischen Diensten. Nach einem im Eisenbahndienst erlittenen Unfall wurde G. Turm⸗ wächter und nach Aufhebung dieses Postens wurde er der Berufs⸗ feuerwehr zugeteilt. Nunmehr befindet er sich ein Vierteljahrhundert im Dienste der Stadt.
— Treibriemen⸗Diebstahl. In der Nacht vom 5. bis 7. d. Mts. wurden uus einer hiesigen Maschinenfabrik zwei Treibriemen von 10,45 bezw. 8,60 Meter Länge und 10 bezw. 12 Zentimeter Breite entwendet. Vor Ankauf wird gewarnt. Sachdienliche Mitteilungen nimmt die hiesige Kriminalpolizei entgegen.
— Trohe. Als eine Seltenheit auf dem Gebiete der Viehzucht ist die Tatsache zu verzeichnen, daß die Ziege des Beigeordneten Rau dieser Tage ihren Besitzer mit vier Zicklein beschenkte, die alle wohlauf sind. Das brave Tier läßt es sich also angelegen sein, den Wohlstand der Landwirtschaft zu fördern: es wird aber schwerlich fertig bringen, daß die Milch billiger wird!
Lollar. Einbildung. Wirklich gebildete Leute achten ihre Mit enschen wie sich selber und verfallen besonders nicht in den Dünkel, daß sie besseren„Standes“ seien als andere Sterbliche. Vor kurzem passierte hier ein Vorkommnis, das bei allen Kopfschütteln verursachte, die davon erfuhren. Es war bei Holzverteilung. Die Kommission hatte die Einteilung nach dem Alphabet getroffen, jedes⸗ mal awei Berechtigte hatte sich zwel Raummeter Holz zu teilen. Man
wird zugeben müssen, daß kaum gerechter und umparteiischer ver⸗ fahren werden kann. Niemand hatte auch dagegen irgend etwas ein⸗ zuwenden, nur ein Eisenbahner beschwerte sich, weil man ihn— den Beamten— zusammen mit einem Arbeiter das Holz zugeteilt hatte! Wir freuen uns gewiß, wenn sich jemand emporarbeitet; Dünkel und Dicktuerei sind aber in unserer heutigen Zeit weniger noch als früher am Platze. 8 K.
n. Nieder⸗Bessingen. In der letzten Gemeinderatssitzung wurde die kürzlich stattgefundene Ebersubmission nicht genehmigt. Es waren nur 2 Angebote eingegangen, einmal 1450 Mk., das andere Mal 1500 Mk. für das Pfund Lebendgewicht. Den sonstigen Schweine⸗ preisen gegenüber war dieser Preis reichlich knapp. Ein Nauheimer Metzger bot nachträglich am Telephon 2700 Mk. und erhielt den Zuschlag.— Der von der Gemeinde gekaufte neue Eber kostet 740 000 Mark.— Der Bürgermeister erstattete Bericht über seine Erkun⸗ digungen, wegen der in Kündigungsgefahr stehenden Eisenbahn⸗Obli⸗ gationen der Butzbach⸗Licher Eisenbahn. Das hessische Kreisamt Gießen und der Vertrauensmann hatten den Rat gegeben, Eisenbahn⸗ altien zum Nennwert in Tausch zu nehmen. Ob die Firma so zuvor⸗ kommend sein wird, ist eine Frage. Im übrigen ist wegen der Sache eine Eingabe an das hessische M. d. J. gemacht worden. Zu wünschen wäre, wenn sich das M d. J. der Sache mit demselben Erfolge wie bei der Biebertalbahn annehmen würde.
Kreis Friedberg⸗Büdingen.
dt. Hirzenhain. Unsere diesjährige Maifeier wurde um 1. Mai bei über Erwarten großer Beteiligung von Seiten der Nach⸗ barorte abgehalten. Vom Metallarbeiterverband war die Veran⸗ staltung in die Wege geleitet worden und andere Gewerkschaften schlossen sich an. So gestaltete sich die Feier, besonders der Festzug, zu einer außerordentlich eindrucksvollen Kundgebung. Die Zahl der Teilnehmer wird auf etwa 2000 Personen geschätzt, was für unsere abgelegene Gegend gewiß etwas bedeuten will. Im Zuge, der von Hirzenhain nach Gedern mit einer Musikkapelle an der Spitze mar⸗ schierte, befanden sich drei Wagen, auf welchen verschiedene Berufe und die Arbeit überhaupt symbolisch dargestellt war. In den Orten, die der Zug passierte, löste er Bewunderung aus, von der Arbeiter⸗ schaft, soweit diese nicht selbst mitmarschierte, freudigst begrüßt und uch die Landleute hielten mit ihrer Anerkennung nicht zurück. Auf dem Festplatz in Gedern angekommen, sprach ein Frankfurter Ge⸗ nosse über die Bedeutung des Weltfeiertages in zündenden Worten. Die Arbeiter⸗Gesangvereine aus Gelnhaar und anderen Orten umter⸗
stützten die Feier durch Gesangsvorträge in bester Weise. So nahm
die Feier den besten Verlauf und wird allen Teilnhmrn noch lange in Erinnerung bleiben. Hoffentlich sorgt aber auch die Arbeiterschaft dafür, daß unsere Bewegung gestärkt und befestigt wird.
Strafkammer Gleßen. N Sitzung vom 8. Mai.
Opfer der Spekulation. Das Urteil gegen den Techniker Curt Bikoni von Butzbach und Genossen wurde verkündet und lautete gegen Bikoni wegen Urkundenfälschung in einheitlichem Zu⸗ sammentreffen mit Betrug in 2 Fällen und wegen einfachen Dieb⸗ stahls in Fällen auf 6 Monate 3 Tagen Gefängnis, ab⸗ züglich 1 Monat 3 Tage Haft. Die Mitangeklagten Roth und Diether wurden freigesprochen. Das Gericht hielt in ob⸗ jektiver Hinsicht Roth der Anstiftung zur Urkundenfälschung und Dieter der Urkundenfäschung für überführt, glaubte aber auf Grund der Beweiserhebung bei beiden die Schuldfrage in sub⸗ jektiver Hinsicht verneinen zu missssen, und erkannte deshalb auf Freisprechung.
Eine bewegte Wahlversammung. Gelegentlich der letzten Ge⸗ meinderatswahlen hiett der aus Mainz vertriebene Abgeordnete Schildbach in Nieder⸗ Roßbach in einer öffentlichen Ver⸗ sammlung die Rede. Ein Eisenbahnschaffner von Nieder⸗Roßbach machte sich in der Versammung durch fortwährende Zwischenrufe bemerkbar. Hierbei und als er dann zum Gegenwort aufgefordert worden war, machte er zwei Gemeinderatsmitglieder Vorwürfe, dem einen: er habe bei Wohnungszuweisungen in der Gemeinde Schiobungen vorgenommen, dem anderen: er müßte aus dem Ge⸗ meinderat verschwinden, wegen einer gegen ihn anhängig ge⸗ wesenen Voruntersuchung.(Es war gegen diesen Gemeinderat s. 3. ein Strafverfahren eingeleitet wegen eines Mordes, das Verfahren aber dann eingestellt worden.) Die beiden Gemeinderäte machten
ihrem Herzen durch kräftige Ausdrücke gegen den Zwischenrufer
Luft, wodurch dieser sich beleldigt fühlte. Das Schöffengericht er⸗ kärte— da die Gemeinderäte sich durch die in der Versammliing aufgestellten Behauptungen des Zwischennrufers ebenfalls be⸗ leidigt fühlten, die beiden zwar der Beleidigung schuldig aber für straffrei! Der Zwischenrufer— dem die Kosten auserlegt waren, verfolgte Berufung, die von der Strafkammer unter Billigung der Gründe des ersten Urteils verworfen wurde.
„Die Ohrfeige im Backhaus. Ein Landwirt aus Stangen rod war mit einer Frou aus der Gemeinde verfeindet. Geines Tages folgte er dieser in das Backhaus nach und verabfolgte ihr eine Ohrfeige und einen Stoß gegen den Magen, sodaß die Frau mehrere Tage zu Bett liegen mußte halte den Landwirt freigesprochen, weil er den Landwirt der Tat nicht überführt erachtete. Nach einer umfangreichen Beweis⸗ erhebung kam die Straflammer zu der Feststellung, daß die Frau von dem Mann geschlagen worden war, und verurteilte ihn zu 5000 Mark Geldstrafe und zu den nicht unerheblichen Kosten.
Wegen„Weidfrevels“ freigesprochen wurde ein Schäfer aus Butzbach. Es wurde nicht für erwiesen angesehen, daß gerade die Schase des Angeklagten die jungen Obstbäume be⸗ nagt haben, da um die gleiche Zeit auch eine Wanderschafherde auf demselben Grundstücke geweidet hatte.
Das verschwundene Geld. Giner Frau aus Münster b. Butzbach war aus ihrer Stube ein größerer Geldbetrag ver⸗ schwunden. Anderen Leuten gegenüber stellte sie nun die Behaup⸗ tung auf, ein Arbeiter— der am Abend vorher ihr Geld gebracht hatte— habe das Geld gestohlen. Der Arbeiter erhob wegen Be⸗ leidigung Privatklage und nach dem Urteil der Strafkammer mußte die Frau ihre unwahre Behauptung mit 1000 Mark Geldstrafe
Hessischer Landtag.
Protest gegen die Schandurteile. Darmstadt, 9. Mai
Präsident Adelung eröffnet 9½ Uhr die Sitzung mit fol⸗ gender Ansprache: Meine Damen und Herren! Soeben kommt die Kunde von neuen Schreckensurteilen französischer Mili⸗ tärgerichte im besetzten Gebiet.(Die Abgeordneten, mit Aus⸗ nahme der Kommunisten, erheben sich von den Plätzen.) In Wer⸗ den wurden der Vorsitzende des Aufsichtsrats der Firma Krupp, mehrere Direktoren und ein Mitglied des Arbeiterbetriebsrats zu Gefängnisstrafen von 6 Monaten bis zu 20 Jahren und zu Geld⸗ strafen verurteilt, die etwa den Betrag von 1 Milliarde Mark repräsentieren. Das Urteil soll die Sühne darstellen dafür, daß französische Soldaten 14 wehrlose deutsche Arbeiter töteten. Die Nachricht von dem fürchterlichen, jedem Rechtsempfinden hohn⸗ sprechenden Urteil in Werden wird aber noch überboten, in ihrer Ungeheuerlichkeit durch die Meldung aus Mainz: Das Mainzer französische Militärgericht verurteilte unter Ausschluß der Oeffentlichkeit und nachdem französische Anwälte in ihrer Ver⸗
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Das Schöffengericht
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