Ausgabe 
10.2.1923
 
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5 4 0 neuen Einrichtung entgegenstehen. So wichtig es ist,

immerhin nur Nebenerscheinungen sind, die unsere

zahl sozial schwächere

dener aher Pichtungen und die Verkreter der Mfeterorganssatlon einer Ansicht. Sie die Wohnungsbautck

Na von dax richtigen Erkenntnis aus, daß; ateit und die zu ihr gehörenden Industrien

unter keinen Umständen stillgelegt werden dürsen. Die Aus⸗ 5 fh enz dieses Wirtschaftszweiges würde den völligen Zu⸗ sammenbruch unserer gesamten Wirtschaft herbeiführen, den Mil-

lionen Wohnungsloser jede Hoffnung nehmen, jemals wieder ein abzusehende Arbeits⸗

eigenes Heim zu bekommen und eine nicht Vetrachten wir die neue Abgabe im Lichte dieser Tatsache, so dürfte es kaum einen einsichtigen Politiker oder Wirtschaftler geben, der nicht bereit wäre, den Mietexn zu empfehlen, die er⸗ forderlichen Mittel aufzubringen. Es kann eingewandt werben, daß das Reichsmietengesetz und dessen Ausführungsbestimmungen 0 5 das Mieterschutzgesetz große Mängel aufweisen und daß das sherige Baukostenabgabe⸗Gesez den Baustoffabrikanten und Vaustoffhändlen Riesengewinne ermöglichte. Das ist zuzugeben. Die Hauptschuld daran trägt die heutige Zusammensetzung des Reichstags und die Schwiergkeiten, die heute der Durchführung ie Be⸗ deutung dieser Vorkommnisse richtig zu erkennen und deren Ab⸗ hilfe anzustreben, so darf doch nicht verkannt werden, daß es Aufmerksam⸗

losigkeit hexaufbeschwören.

keit von der Kernfrage nicht ableiten dürfen.

Es bedarf keiner besonderen Betonung, daß alles aufzubieten ist, das den wucherischen Gewinnbestrebungen ein Ziel setzt und die Baustoffe verbilligt. Davon muß sogarx die Stellung unserer Partei zu dieser Vorlage abhängig gemacht werden. Diese Aktion wird nach zwei Richtungen zu fübren sein. Einmal zur sofortigen Verbilligung bestimmter Baustoffe durch Vereinbarungen oder Verordnungen und zum anderen in Maßnahmen mit dem Ziele, die Monopolwirtschaft und Pressringbildung der Kartelle und ühnlicher Organisationen aufzuheben, die Einschaltung der Kon⸗ kurrenz zu ermöglichen und den Konsumenten ein Kontroll- und Mitbestimmungsrecht zu sichern.

Es bleibt noch zu erwägen, ob die Mieter aus dem bisherigen

Einkommen die neuen Lasten werden bestreiten können, insbe⸗ sondere unter der Berücksichtigung der Notwendigkeiten, die zu einer Ausführung eines Bauprogramms von mindestens 50 000

Wohnungen nötigt. Hierfür dürfte der angeforderte 15fache Be⸗ trag auch dann nicht ausreichen, wenn noch andere Finanzquellen

herangezogen werden. Diese außerordentliche Belastung der Lohn⸗ und Gehaltsempfänger müßte durch eine besondere Erhöh⸗ ung der Löhne und Gehälter abgebürdet werden Die Durch⸗

führung dieser notwendigen Aufgabe darf nicht allein den Gewerk⸗ schaften überlassen bleiben, sondern daran müssen Regierungen, Behörden und Arbeitgeber im eigenen Interesse mitwirken. Das alte Gesetz über Wohnungsabgabe sieht Befreiungen für eine An⸗ 0 Schichten vor. Die jetzige Vorlage er⸗ weitert diesen Kreis um mehrere Kategorien, z. B. Renten⸗ empfänger der Invaliden⸗ und Angestelltenversicherung, Kriegs- beschädigte, Kriegshinterbliebene und sonstige Militärrentner, Kleinrentner und Personen, die Wartegelder, Ruhegehälter, Witwen⸗ oder Waisenpenstonen beziehen. Es ist ernstlich zu prüfen, impieweit eine noch weitere Befreiung notleidender Schichten möglich ist.

Genossenschaftlicher Geschäftsauteil und genossenschaftliche Warenabgabe.

Nach den Berechnungen des Reichsstatistischen Amtes betrugen schon im Monat Dezember des verflossenen Jahres die Mindest⸗ kosten für die notwendigsten Lebensmittel einer vierköpfigen

amilie in ener Woche im Durchschnitt 11277 Mk. Was bedeutet

s für den Konsumverein? Der Konsumrverein soll den Bedarf seiner Mitglieder decken. Die Vorteile des genossenschaft⸗ lichen Großeinkaufs und der genossenschaftlichen Verteilung gehen werloven, wenn etwa Mitglieder des Konsumvereins zum Privat⸗ händler gehen müssen, um womöglich bei dem die Lebens⸗ und Nahrungsmittel zu kaufen, die der Konsumverein nicht zu ver⸗ teilen vermag. Ber Konsumverein muß also für seine Mitglieder Waren vorrätig halten. Ein Warenvorrat flür eine Woche für jedes Mitglied ist das Mindeste. Dieser Vorrat für eine Woche muß aber vom Konsumverein entweder sogleich bei der Bestellung, spätestens aber bei der Lieferung bezahlt werden. Das heißt,

daß für jedes Mitglied nach der amtlichen Berechnung schon im

Dezember pro Woche zum allermindesten für. 11277 Mark Nah⸗ fungsmittel im voraus zu bezahlen waren. Heute sind es noch weit mehr! Nun ist der Konsumverein kein Kapitalist. Er hat peine ererbten oder vom Profit gekommenen Millionen und Mil⸗

liarden. Seine Betriebsmittel sind die eingezahlten Mitglieder⸗ geschäftsanteile. Für den geringsten Wochenbedarf eines Mitgließs

umißte die Verwaltung der Genossenschaft im Dezember elf⸗ bis zwölftausend und muß sie jetzt schon wieder viel mehr Mark zur Verfügung haben. Es ist mithin bestimmt nicht unbillig, in dieser Zeit der schauderhaften Geldentwertung einen Geschäftsan⸗ teil von 10000 Mark und dessen schnellste Einzahlung zn fordern. Kein Zauberer kann für nur 1000 ober noch weniger Mark Lebensmittel im Werte von 12000 Mark in das Lager⸗ gebäude des Konfumvereins hexen. Eine reelle Genossenschafts⸗ verwaltung vermag das auch nicht. Soll sie nun die Mittel, die Rilcklagen, verbrauchen, die zur Erhaltung und zum ferneren Ausbau der genossenschaftlichen Betriebsanlagen vorhanden sein müssen? Soll sie fremde Gelder borgen und alsdann die jetzt sehr hohen Zinsen dafür auf den Preis aufschlagen, den die Mitglieder für die Waren zu entrichten haben? Das kann kein wirklicher Genossenschafter wollen Nein, er st hergeben, was dazu notwendig ist, damit die Verwalt r n auf bie vorteilhafteste Weise Bedarfsartikel beschassen kan er muß den Geschäftsanteil bis zur Höhe der Gestehungskosten eines kleinen Wochenvorrats einzahlen. Wo die Anleileinziehung durch Hauskassierung nicht den unerläßlichen raschen Erfolg versprach und dazu noch umständ⸗ lich und womöglich kostspielig wurde, ist die Sammlung ber Ge⸗

schäftsantefle durch Hergabe eines Aufschlags auf die bei der Warentnahme entstelende Umsatzsumme vorgengmmen worden.

Auf diese lezte Weise sind zur Freude der keteiligten Genossen

dc melee eingegangen. nicht mehr mit Vorteil im Konsumverein zu sein und bie in solcher

erb pfererorts berests pfet MNinenesf Marr ge

santene 5. Mitglieder, die 15

a meinten, nun

Kurzsichtigkeit zum Händler gegangen waren, sind bemerkenswe rasch zur Warenabgabestelle ihrer Genossenschel ere ere Es bleibt eben wahr: wer sich von der genossenschaftlichen Bedarfs⸗ versorgung abwendet, der macht sich dem Privathandel tributpflich⸗ tig, der zahlt früher und später ein Vielfaches mehr an Kapital⸗ profit, als er seinem eigenen genossenschaftlichen Unternehmen zu dessen Betriebs⸗ und Wirtschaftsf hrung im eigenen Interesse zur Falschen 1 55 95 fc 17 A een ist, daß alle per⸗ nlichen, der Genossenschast gegebenen Mittel auch immer 0 liches Eigentum bleiben. 1 W

Was wird der Zucker im Februar kosten?

Vom Reichsverband Deutscher Kolonialwaxen- und Lebens⸗ mittelhändler e. V. Sitz Berlin wird dazu geschrieben:

Der Grundpreis für den Zucker wird bekanntlich vom Beirat der Zuckerwirtschaftsstelle, der aus Vertretern der Zucker ver⸗ arbeitenden Industrie, des Groß⸗ und Kleinhandels und der Ver⸗ braucher besteht, sestgesetzt. In der letzten Sitzung dieses Beirats beschloß man unter Protest der Vertreter der Zucker verarbeiten⸗ den Industrie mit großer Mehrheit unter Zustimmung der Ge⸗ werkschastsvertreter ab 1. Februar einen Grundpreis von 350 Mark für das Pfund festzusetzen. Der Beschluß unterliegt, um rechtskräftig zu werden, der Zustimmung des Reichsernährungs⸗ ministers. Dieser hat nunmehr dem Beschluß nicht zugestimmt, statt dessen aber der Grundpreis auf 400 Mark festgesetzt. Zu diesem Grundpreis kommen dann noch der Orxtszuschlag bis zu 12,50 Mark für das Pfund und der Sortenzuschlag bis zu 17 Mk.

für das Pfund, die beide an die Zuckerfabriken fallen. Rechnet man dazu noch die sehr hohen Fracht- und Rollspesen, die Sack⸗ nutzungsgebühr, die ebenfalls an die Zuckerfabriken fällt, die Zinsvergütung für Sackpfandgebühr, den Großhandels⸗ und Kleinhandelsnmtzen, so ergibt sich ein Ladenverkaufspreis von

mindestens 600 Mark für das Pfund. noch einige Spesenpunkte vergessen!

Hoffentlich sind aber nicht

Seht euch enre Führer an!

Diese Mahnung rief auf dem Parteitage in Dresden August Bebel den Parteigenossen zu. Heute ist das Mahn⸗ wort berechtigter als je, die verflossenen vier Jahre nach der Revolution beweisen es. Da tauchten Leute auf, von denen man vorher in unserer Bewegung nicht das Geringste ge hört, die ihr oft genug fern gestanden hatten, die aber das Maul ungeheuer weit aufrissen und damit stets eine zahl⸗ reiche Anhängerschaft hinter sich brachten, im übrigen sich aber als unfähige Tröpfe erwiesen. nicht Unfähige, hat ihr Radikalismus völlig den Kopf ver⸗ dreht. Zu diesen gehört der frühere Abg. Otto Rühle, der öfter auch in Versammlungen in Gießen und Wetzlar sprach. Ueber eine Versammlung, die er dieser Tage in Dresden abhielt und überKrieg oder Revolution sprach, berichtet unser Dresdener Parteiblatt u. a.:

Die Reklame, die er vorher in den Straßen machen ließ, hatte gewirkt. Der Zirkus war von unten bis oben gefüllt. Rühle wetterte gegen alles, was er früher anbetete. Die Gewerkschaftler und Sozialdemokraten nannte er Volksverräter und Stellenjäger, die Kommunisten Spitzbuben, die mit dem Sturz der Regierung nur Plätze an der Regierungskrippe erringen wollen. Von ihnen sei gar nichts zu erwarten. Gegen einen nach seiner phantastischen Ansicht unmittelbar drohenden neuen Weltkrieg helfe nur eine wirkliche Revolution, die unter Zertrümmerung der Gewerkschasten, unter Abkehr von allen Parteien und ohne Führer von unten auf durch die Arbeiter in den Fabriken durchgeführt werden müsse. Ohne Führer, sagte Rühle. Allerdings, er wird im Ernstfalle nicht führen, wie er auch damals, als die im Zirkus von ihm gegen die Dresdener Volkszeitung aufgehetzten Massen nach dem Mettinerplatz zogen, nicht geführt hat, sondern sich auf dem Postplatz in die Büsche schlug. Die Massen merkten denn auch zum großen Teil, daß hier ein böser Geist, ein Unverantwortlicher wieder einmal von sich reden machen wollte. Deshalb fiel der Beifall mager aus....

* 4 8*** Arbeitsrecht, Gemerkschatliches, Arbeiterbewegung. Schlichtungsausschuß der Provinz Oberhessen in Gießen. Verhandlung vom 7. Februar 1923.

In der Lohnstreitigkest des Deutschen Metallarbeiter⸗ verbandes, des Christlichen Metallarbeiterverbandes und des Zentralverbandes der Maschimisten und Heizer mit dem Arbeit⸗ geberverband für Lahngau und Oberhessen erging folgender Schiedsspruch: 1. Eine Nachgahlung für den Monat Januar erfolgt nicht. 2. Für die Zeit vom 1.14. Februar 1923 einschließ⸗ lich wird für die Arbeiter ssher 29 Jahre eine Erhöhung der Löhne um 115 Proz, für alle unter 22 Jahren eine solche von 100 Proz. zu den Löhnen festgesetzt, die nach dem Schiedsspruch vom 15. Jan. 1929 für die zwefte Hälfte des Janstar zu zahlen waren. Ange⸗ fandene Markbeträge sind auf volle Mark nach oben aufzurunden. Die Arbeiterinnen erhalten 75

Andere wieder, an sich

75 Proz. der Arbeiterlöhne derselben

Gruppe und Altersllasse. 4. Die bn der Vereiubriunng am b. Der 1022 sestgesetzten Zulagen für alleinige Ernährer und Pane unter 25 Jahren erhöhen sich um 100 Proz. gegenüber dem durch den Schiedsspruch vom 15. 1. 23 flür die zweite Januarhälfte fest⸗ gesetzten Satz. 5. Eine generelle Regelung des Akkorödgrundlohneg kann heute nicht statfinden. Nach Erklärung der Arbeitgeberbeisstzer ind Erhebungen über diesen Punkt angeordnet worden. Es wird den, Verbänden empfohlen, zunächst eine Regelung im Wege gegen⸗ seftiger Verhandlungen herbeizuflihren. Hiernach erhält der ge⸗ lernte Arbeiter über 25 Jahre Mk. 1136 Stundenlohn, der ange⸗ lernte Mk. 1110 und der ungelernte Mk. 1088. Die Streitteile er⸗ hielten Frist zur Erklärung über Annahme oder Ablehnung des Schbodsspruches bis zum 10. 2. 23, mittags 12 Uhr. Verkürztes Verfahren im Tariswesen.

Das Gesetz über die Erklärung der allgemeinen Verbindlich⸗ leit von Tarisverträgen, das am 2. Februar in Kraft getreten ist, bringt eine wesentliche Vereinfachung des bisherigen Verfahrens. Bet Abänderungen allgemeinverbindlicher Tarifverträge, die aus⸗ schließlich eine Anpassung der geldlichen Leistungen an die Teu⸗ erungsverhältnisse enthalten, kann künftig die Erklärung der all⸗ gemeinen Verbindlichkeit ohne vorherige Bekanntmachung und Sotzung einer Einspruchsfrist ersolgen, wenn der Antrag auf Er⸗ klärung der allgemeinen Verbindlichkeit von sämtlichen Vertrags⸗ parteien gestellt oder gegen den von einzelnen Vertragsparteien ge⸗ stellten Antrag von den andern keine Einwendung erhoben wird. Falls also die Vertragsparteien den Antrag entsprechend vorbe⸗ reiten und unverzüglich stellen, werden solche Lohnabkommen künf⸗ tig schon etwa innerhalb einer Woche nach ihrem Abschluß allge⸗ meinwverbindlich sein können, Die Parteien eines Tarifvertrages werden hiernach gut tun, Abänderungen von Lohn vereinbarungen aus Anlaß veränderter Teuerungsverhältnisse nicht mit andern Abänderungen des Tarifvertrages in einem gemeinsamen Abkom⸗ men zu treffen, sondern über sie eine besondere Vereinbarung ab⸗ zuschließen, die im Wege des vereinfachten Verfahrens beschleunigt für allgemeinverbindlich erklärt werden kann. Ferner ißt es zur Beschleunigung des Verfahrens zweckdienlich, wenn die Parteien den Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung gemeinsam stellen. Stellt nur eine Vertragspactei den Antrag, sn muß sie um Ver⸗ zöge rungen zu vermelden, gleichzeitig die schriftliche Erklärung der andern Parteien beibringen, daß diese gegen den Antrog keine Ein⸗ wendungen erheben. Kann eine solche Erklärung nicht mit dem Antrage zusammen eingereicht werden, so empfiehlt es sich, sie be⸗ schleunigt nachzubringen.

Lokale Parteinachrichetn.

Bezirksselretariat der sozialdem. Partei Hessens

An die Ortsvereine!.

Von dem Parteivorstand sind uns eine größere Anzahl Partei⸗ abzeichen zu einem außergewöhnlich billigen Preise zur Verfügung gestellt worden, sodaß wir diese an die Parteimitglieder um 100 Mark abgeben können. Wir ersuchen die Genossen von diesen günstigen Angebot zahlreichen Gebrauch zu machen.

Die Einkassierung der Beitzäge für den Monat Januar ist jetzt in allen Ortsvereinen erledigt. Die Kassierer werden ersucht, den Anteil der Bezirkskasse sofort an das Bezirkssekretariat einzu⸗ schichen, damit der Anteil des Parteivorstandes, die Gehälter der n und die laufende Verwaltung bestritten werden önnen.

Für die Nothilfe der V. S. P. D. und weiter eingegangen:

Direktor der Landesversicherungsanstalt Neumann⸗Darmstadt 5000 Mk., Minister Ragb⸗Darmstadt 5000 Mk. Landtagsabgeord⸗ neter Neff⸗Michelstadt 2000 Mk., Landtagsabg. Roß⸗Bensheim 1500 Mark, Lehrer Vogel-Dietesheim 1000 Mk., Gen. Kalbitz⸗Offenbach 1000 Mk., vom Ortsverein Groß⸗Steinheim 1000 Mk., von einem Genossen aus Lollar 1000 Mk., Gen. Keil⸗Wetterseld 100 Mk.: zu⸗ sammen 17600 Mk.; bereits quittiert 26 100 Mk., Summa 43 700

ark. Den freundlichen Gebern herzlichen Dank. Da die finanzielle Krisis der Partei noch nicht überwunden ist, sind weitere Spenden

willkommen. Mit Parteigruß! W. Widmann. Bezirkssekretär. *

An die Parteivereine des 7, Unterbezirks. Londorf.

Am Sonntag den 11. Februar, nachmittags 2 Uhr, findet bei Gastwirt Louis Weber⸗Kesselbach unsere Generalversammlung des 7. Unterbezirks statt wozu alle dem 7. Unterbezirk angehörige Vereine eingeladen sind

Tagesordnung: Jahresschluß Kassenbericht Beitragsfrage Vorstandswahl.

Wir hoffen, daß alle Genossen zu dieser Generalversammiung erscheinen.

Der Vorstand des 7. Unterbezirks Londorf: H. Schäfer, Unterbezirksleiter. 2

5. Agitationsbezirk, Friedberg⸗Bsidingen⸗Schotten. Gemeindevertreterkursus. Sonntag den 11. Februar finden in Stockheim und Echzell die Kurse statt und zwar:

Stockheim vormittags 10 Uhr. Gastwirtschaft Adam, Ref. Gen. Kroner-⸗Vilbel. 5 Echzell, vormittags 10 Uhr, Gastwirtschaft Alt, Ref. Gen.

Wittio⸗Butzbach.

Ich ersuche die Vorsitzenden die Gemeinderatsmitglieder auf den Besuch der Kurse nochmals hinweisen zu wollen. Kein Genosse Mit Parteigruß Br. Witig. Sekketär.

Der Dollar zeigte auch gestern fallende Tendenz. Gestern mittag 12 Uhr wurden ca. 32 000 Mark notiert.

Othürdlice Vckanntmachungen Bekanntmachung.

Aus den Waldungen der Stadt Gießen, Bezirk des Försters Brück, Rödgen, Abteilungen 1b, 2a, 3, 4a, 6a, 6b, 9a sollen Montag, den 12. Februar 1923, vorm. 9 Uhr beginnend, versteigert werden:

7 Rm Niefernscheit 225 Rm Eichenkuüppel

1 Bm Lärchenknüppel 66,7 Em Fichlenkuüppel

2 Em Fichtenknüppelreisig 1565 Wellen Eichenreisig 1800 Wellen Eichenstammreisig la 1160 Wellen Kiesernreisig 400 Wellen Fichtenxeisig

2 Nm Esche nstöcke 38,1 Km Kiefernstöcke 49,2 Rm Fichtenstöcke

Hufammenkunst an der Ochsenwiese.

Die Abfuhrscheine sind vom 4 Tage nach der Ver⸗ steigerung ab, spätestens jedoch bis zum 24 Februar 1926, gegen Barzahlung bei der Sladikasse, Garten⸗ straße 2, Eingaug von der Südanlage, in Empfang zu nehmen.

Gießen, den 6. Februar 1923. der Oberbürgermeister. J. A.: Dr. Rosenbera.

Arbeitsvergebung. Die nachstehenden Arbeiten für einen Erweiterungs⸗ bau am Geräteschuppen am Oswaldsgarten sollen Donnerstag, den 15. Februar 1923 vorm. 10 Uhr öffentlich vergeben werden. 1. Maurerarbeiten.. 2. Zimmer⸗ und äußere Schreinerarbeiten 3, Speuglerarbeiten 4 Dachdeckerarbeiten Die Unterlagen liegen bei uns z ur Einsicht offen und sind Angebote rechtzeitig abzugeben. Zuschlags⸗ frist 3 Wochen. Gießen, den 8 Februar 1923 7 Stadtbauamt Gießen. Braubach.

Etäbt. Arbeitsamt Gießen Liebigstraße 16 Telephon 2054

Kostenlose Arbeitsvermittlung und Berufsberatung für

beiderlei Geschlecht, u. a. guch für Kriegerwatsen und Kriegsbeschaͤdigtenkinder.

Es können eingestent werben:

a) bel hlesigen Ardestgebern:

1 Dreher, 1 Provistonsreisender.

Lehrlinge: 1 Friseur, 1 Bäcker, 2 Lackierer, 1 Einrahmer, 2 Schmiede, 2 Gärtner, 1 Schuhmacher, 1 Maler und Weisbinder. 1 Glaser, 1 Meß ger, ein

Buchbinder, 2 Schreiner, 2 Spengler und Installaieur, 2 Kellner, 2 Schneider, 1 Schriftsetzer.

bh bet auswärtigen Arbeitgebern:

2 landwirtschaftliche Knechte, m Hauer, 1 verheirate⸗ ter Knecht mit älteren Kindern, 3 Dreher, 2 Sattler und Polsterer, 1 verh. Gutsgärtner.

Lehrlinge: 1 Steinmetz. 1 Spengler u. Installatenr,

Es suchen Arbeit:

Schriftsetzer, Buchdrucker. 2 Schreiner, Kaufleute, Schreiber und Reisende, Packer, Hausburschen und Ausläufer, Maschineuschlosser, Bauschlosser, Schuh- macher, 1 Krankenpfleger, 1 Sattler, Ulandw. Verwalter, Bäcker und Metzger, 2 Kellner, 1 Kraftfahrer, 1 Buch⸗ binder, Mechaniker, 1 Heizer, 1 Wagner, mehrere Anstreicher, 3 Weißbinder, 1 Konditor, 2 Bautechulber, landw. Verwalter, 1 Landwirtschaftspraktikaut, ein Maschinenbaupraktikant, 1 verh. landw. Pferdeknecht, 3 Schueider.

Leyrtinge: 1 Kaufmann. 2 Autoschlosser, 2 Schlosser, 1 Spengler, 3 Mechaniker, 3 Elektromon⸗ teure, ein Schuhmacher mit Kost und Wohnung, 1 Schreiner desgl., 1 Schneider.

Gelegenheitsarbeiten werden ebenfalls eutgegen⸗ genommen.

Weibliche Abteilung:

Es können eingestellt werden:

a) bei hliestgen Arbeitgebern:

Mädchen für tagsüber, Dienstmädchen, Lauffraue n und mädchen für einzelne Tage, tüchtige Alle in⸗ mädchen, einfache Stiitzen, 1 Köchin, 1 Schäftestepperin,

d) bei auswärtigen Arbeitgebern;

3 landwirtschaftliche Dienstmädchen, Dienstmädchen, Hausmädchen, Zimmermädchen, Alleinmädchen, eine Köchin, 1 Stütze, 1 Haushälterin.

Es suchen Arbeit:

2 Biiglerinnen, Kontoristinnen, 2 Flickerinnen, drei Verkäuferinnen, 1 Haushälterin, einige Lauffrauen, auch für Nachmittagsdeschäftigung, Mädchen für tags⸗ über, Fabrikarbeiterinnen, 3 Waschfranen, 1 Kaffeeköchin, 1 Schneiderinnenlehrmädchen, 1 Bürolehrmädchen.

Die Berufsberatung und Arbeits-Vermittlung für Musiker findet Dienstag, Donnerstag und Samstag

Hans Krüger: Die Meichspachtschutzordnung

nebst der Preußischen Ausführungs⸗ verordnung. Ventlicher als in der bisher geltenden Pachtschutzordnung vom 9. Juli 1020 tritt in dem neuen Gesetz zur Verlängerung der Pacht⸗ schutzordnung, welche das geltende Recht enthielt, der Gedanke des sogzialen Schutzes für die kleinen landwirtschaftlichen Betriede hervor.

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m. Waschfrauen.

Preis 150 M. Buchhandl. Oberhess. Volksztg.

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