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Gießen, Freitag, den 6. Aurik 1923.
eilage zur Oberhessischen Volkszeitung Nr. 78
Der Herr über Oesterreich.
Aus Wien wird uns geschrieben: ö Seit einem Vierteljahr beehrt der Generalkommissar des Völkerbundes Oesterreich mit seiner Anwesenheit, und wir haben nun genügend Zeit und Gelegenheit gehabt, den Kurator, den der um unser Wohl so besorgte Völkerbund r uns gesetzt hat, gründlich kennen zu lernen. Herrn Zimmermann, dem ehemaligen Bürgermeister von Rotter⸗ dam den der Völkerbund mit der Aufgabe betraut hat, uns heim Wiederaufbau zu helfen oder, richtiger gesagt, uns die cht der Entente fühlen zu lassen, ging der Ruf voraus, Hasser der Sozialdemokratie zu sein, und es ist nicht ausge⸗ lossen, daß bei der Auswahl dieses Kurators dem Wunsche des Bundeskanzlers entsprochen wurde, der bekanntlich nen strengen Herrn wünschte, um leichter mit den Pro- ten fertig zu werden. Immerhin konnte man annehmen, f der neue Herr über Oesterreich, wenn er auch der bür⸗ serlichen Regierung in ihrem Kampfe gegen die Arbeiter zur Verfügung stehen werde, doch wenigstens die Formen der Demokratie beobachten werde. In seinen ersten Aeußer⸗ gen hat er auch wirklich irgend etwas von Zusammen⸗ arbeit mit allen Schichten der Gesellschaft gesagt, und man deutete das damals dahin, daß er auf die Mitwirkung, wenn auch nicht der Sozialdemokraten, so doch mit den gewerk⸗ schaftlichen Organisationen der Arbeiter und Beamten, Wert lege. Aber bald kamen dem Herrn die Gelüste, sein Amt etwas in der Art eines englischen Vizekönigs in Indien oder eines französischen Generals in Marokko aufzufassen, der nicht nur mit den„Eingeborenen“ nicht viel Geschichten macht, sondern auch mit den heimischen Häuptlingen nur in
der Form des Kommandierens derkehrt. 10 Aus zwei Berichten, die er bisher an den Völkerbund
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erstattete, hat man über die Art, wie er sein Amt auffaßt, 7 b einiges Interessante erfahren. Da kanzelt er die Regierung ab wie seine Untergebenen. Er erklärt es als ihre Aufgabe, sich nicht von politischen Erwägungen leiten zu lassen und wirft die Frage auf,„ob das gewünschte Ziel erreicht wer⸗ den. könne, wenn die Regierung selbst durch ihre Zusammen⸗ setzung und Mentalität nicht die notwendigen Garantien gibt.“ Was er unter dieser„Mentalität“ meint, darüber läßt er keinen Zweifel. Die bürgerliche Regierung, deren Kanzler aus seinem Haß gegen die Arbeiter kein Hehl macht, erscheint ihm noch viel zu nachgiebig gegen die Arbeiter und Beamten. Nachdem er in dem ersten Bericht verlangt hat, daß die Regierung auch davor nicht zurückschrecke,„Inter⸗ essen und Wünschen mehr oder minder wichtiger Bevölke⸗ 0 ngsgruppen zuwiderzuhandeln“, beschwert er sich in dem teren Berichte darüber, daß die Minister ohne sich vor⸗ her mit ihm zu besprechen,„in Besprechungen mit Partei⸗ führern und mit Gewerkschaften der Bundesangestellten“ irgend welches Entgegenkommen beweisen, und verlangt, daß endgültig mit dem System gebrochen werde,„die eine Klasse der Gesellschaft zum Schaden der anderen zu be⸗ günstigen.“. Der Herr Generalkommissar des Völkerbundes spricht schon ganz mit der Phraseologie der Scharfmacher, die sich ja auch immer über die Begünstigung der Arbeiter und Ange⸗ stellten beschweren. Daß er diese Phraseologie so schnell er⸗ lernt hat, hat seinen Grund darin, daß er nicht nur aus⸗ schließlich mit den reichsten Kapitalisten verkehrt— die reichische Regierung muß ihm ja dier Mlliarden Kronen jährlich zahlen, damit er es sich hier im Kreise seiner
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Klassengenossen gut gehen lasse— sondern daß die Feinde
5 der neuen Ordnung ihm auch den ganzen Tag mit ihren
he Beschwerden und Wünschen überlaufen. Bald sind es 1 irgendwelche Industrielle, bald Hausherren, bald Mo—
narchisten, die als Abordnungen ihm die Wünsche des öster⸗ reichischen Volkes vortragen, bald unzufriedene Sektions⸗ chess, die ihm Memoranden darüber zuschicken, wie nach ihrer Ansücht der Staat eingerichtet werden soll. Alle jam⸗ mern und schimpfen sie über den Uebermut der Arbeiter und Angestellten. und der Generalkommissar des Völker⸗ bundes fühlt sich als ihr Klassengenosse und gibt die Münsche als Befehle an die ohnedies willige Regierung weiter.
Ist es nicht bezeichnend daß dieser Vertreter des Völ⸗ kerbundes noch nicht ein einziges Mal eine höhere Be— steuerung der Kapitalisten verlangt hat, während er die Re⸗ gierung unaufhörlich zu Konflikten mit den Arbeitern und Angestellten hetzt? Allerdings sind die Befehle des Herrn i Zimmermann nicht immer sehr leicht durchzuführen. Das ng„ mußte der gute Mann sehr bald merken. Das Prunkstück sweg 057 eines Programms ist der Abbau der überzähligen Be⸗
lamten. Es ist kein Zweifel, daß Oesterreich zu viel Beamte e lhat. Da man aber die überzähligen Beantten nicht einfach Kala
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umbringen kann, muß man über ihren Abbau mit ihren Organisationen verhandeln und ihnen überdies Abfin⸗ ngen zahlen. Aber beides paßt den Kapitalisten nicht,
1 5, Giese und der Generalkommissar ist sofort dabei. die Regierung Jeleplen, zur Unnachgiebigkeit zu hetzen. Aber so oft die Regierung
N seinem Befehl folgte und sich über die Organisationen der 690 bagsongesealten hinwegsetzte, mußte sie bald erkennen,
U 1 daß sie damit nur den Staat in die größte Unordnung cnebe dl stürzte So hat sie erst kürzlich gerade wöhrend der Wiener : sse einen Kampf der Post⸗ und Telegraphenangestellten beraufbeschworen, als sie, ohne die Oraanisationen zu fragen, eine Regelung der Fahrtbegünstigungen der Staats⸗ ungestellten diktieren wollte, und sie mußte zum Schluß feierlich das. Mitbestimmungsrecht der Personalvertretungen mnerkennen. Nicht besser erging es ihr, als sie auf Befehl bes Generalkommissars mit Uebergehung des von den So⸗ f( arte ekraten erzwungenen„Außerordentlichen Kabinetts- 1 dates“— eines Ausschusses des Parlaments, der bei allen
0 Werordnungen mitzuwirken hat, die auf Grund des Wieder.
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aufbaugesetzes erlassen werden sollen— die Zölle und Ge— bühren erhöhte. Der Verfassungsgerichtshof erklärte die beiden Verordnungen als ungesetzlich und hob sie auf.
Jetzt geht der Kampf des Generalkommissars gegen die demokratische Wehrmacht, die Oesterreich besitzt. Da er aber nicht offen seine Absicht aussprechen kann, versucht er sie auf einem Umweg durchzusetzen. Er verlangte also, daß die Zahl der Ministerien von elf auf acht herabgesetzt werde und daß u. a. das Heeresministerium mit dem Ministerium des Innern vereinigt werde. Dadurch sollte das Heer zu einer bloßen Polizei verwandelt und womöglich auch der demo⸗ kratischen Einrichtungen beraubt werden. Aber der Plan war so plump, daß, als die Sozialdemokraten mit dem hef⸗ tigsten Kampf dagegen einsetzten. auch die bürgerlichen Kreise ernüchtert wurden und erkannten, welche Gefahr ein Abbau des Heeres angesichts der noch immer drohenden ungarischen Gefahr für Oesterreich bedeuten würde. So wurde diese Aktion zunächst dertagt. Der Herr Kurator wird übrigens wohl noch öfter Gelegenheit haben, sich zu überzeugen, daß das Proletariat in Oesterreich stark genug ist, um die Anschläge des Kapitals, möge es sich auch hinter den Vertreter des Völkerbundes verstecken, abzuwehren.
Gießen und Umgebung.
Zum Beleidigungsprozeß Lenz Vetters. Das Delikt und was daraus gemacht wurde.
Mit der Verurteilung unseres Redakteurs Vetters ist die An⸗ gelegenheit natürlich für uns nicht erledigt. Gegen das ungeheuer⸗ liche Urteil— 100 000 Mark— ist zunächst Berufung eingelegt worden Aber auch die ganze Art wie der Prozeß geführt wurde, seine Aufmachung als volitisches Sensationsstück, die Begründung des Urteils und manches andere nötigt uns zu einer eingehenden kritischen Besprechung an dieser Stelle, nicht nur aus Rücksicht auf uns und unsere Partei, gegen die von gegnerischer Seite ja auch so manches Wort fiel sondern auch im Interesse der Wahr⸗ heit, der politischen Reinlichkeit und des Rechts. Die Gegner haben uns den Fehdehandschuh hingeworfen— wir heben ihn auf. 5
Wir besprechen zunächst heute das was der Beleidigungsklage zugrunde lag und was daraus gemacht wurde.
Am 25. Oktober vorigen Jahres hatte unser Blatt einen Ar⸗ tikel gebracht, in dem von der„vom Ministeglum disziplinarisch in Aus sicht gesbellten Versetzung des Herrn Direktor Schnell und Oberlehrer Dr. Lenz“ gesprochen und im weiteren auf eine frühere deutschvölkische Versammlumg(Einhorn) Bezug genommen war, in der„Dr. Lenz eine Reihe antisemitischer Schandschriften der jugendlichen Zuhörerschaft zur Lektüre empfohlen habe, Schriften, die voll von Lügen, Fälschungen und Verleumdungen seien und die Keimzellen und Gärungserreger därstellten die zur Ermordung eines Rathenau geführt hätten.“ Am 28. Oktober erschien ein zweiter Artikel, in dem mitgeteilt wurde, daß unter den Schülern der Oberrealschule Unterschriftan gesammelt wurden, damit die „disziplinierten“ Herren Direktor Schnell und Dr Lenz in Gießen verbleiben könnten 5
Wegen des Ausdruckes„diszipliniert“ wurde Strafantrag ge⸗ stellt, und in der Tat war dieses Wort nicht ganz zutreffend. Denn es bedeutet im juristischen und beamten rechtlichen Sinn: bestraft auf Grund eines förmlichen Disciplinar verfahrens, kürzer: disgiplinarisch bestrast oder gemaßregelt. Dies trifft aber in Wirk⸗ lichkeit auf Dr Lenz nicht zu, da er lediglich im Anschluß an die von der Schulaussichtsbehörde gegen die Schulleitung einge⸗ leitete Untersuchung im Interesse des Dienstes“ an eine andere Anstalt versetzt worden ist. Der Ausdruck„diszipliniert“ war also objektiv falsch. Rührte er aber auch an die Ehre des Herrn Lenz? Mußte die Oeffentlichkeit unbedingt zur Auffassung kommen, daß er sich eines schwereren dienstlichen oder außerdienstlichen Vergehens schulda gemacht das eine disziplina cische Bestrafung zur Folge hatte? In vollem Umfang kann die Frage schwerlich mit ja beantwortet werden. denn es wird wohl kaum jemand im Zweifel gewesen sein. daß die Versetzung des Herrn Lenz nur in Zusam menhang stehen konnte mit seiner deutschvölll sch⸗antisemiti⸗ schen Betätigung. Der Ausdruck wird wohl überall einfach als „bestraft, gemaßregelt“ aufgefaßt worden sein. Er war freilich auch so, in strengem Sinne aufgefaßt, unzutreffend, da ja nur Versetzung im Interesse des Dienstes vorlag. Aber wird nicht eine solche Versetzung die also gegen den Willen des Be⸗ amten erfolgt. nicht allgemein und besonders in Beamtenkrehsen selbst in dem Sinne aufgefaßt daß irgend ein persönliches Ver⸗ schulden des Versetzten vorliegt? Freilich nicht ein solches, das die persönliche Ehrenhaftigbelt berührt, da ja sonst Disziplinierung er⸗ folgt wäre. Es muß aber zugegeben werden, daß in der Laien⸗ welt, in der Oeffentlichkeit allgemein„Versetzung im dienstlichen Interesse“ gleichgesetzt wird einer„Strafversetzung“, einer„Maß⸗ regelung“, 5
Es ist nun sehr erhafternd daß Dr. Lenz sich ja, selbst„straf⸗ versetzt“„gemaßregelt“ fühlt: er bestreitet entschioden, daß er durch sein persönliches Verhalten die Versetzung verschuldet habe, er betrachtet sich als Opfer seiner deutschvölkischen Gesinnung. Dem gab er auch im Gerichtssaal Ausdruck. Aber auch die ganze, Rechtspresse, die ja auch den Fall Lenz gehörig ausgeschlachtet hat und deren Informationen aus den Kreisen um Dr. Lenz stammen, hat von Ansaua an von eimer„Maßregelung“ gesprochen. Wenn also der Gleßener Anzeiger von einer„Maßregelung“ spricht, dann ist das ein Eintreten für Dr. Lenz, tut es ein sozialdemo⸗ kratisches Blatt, dann ist's eine Beleidigung!
In diesem Zusammenhana ist aber weiter auch die Ver⸗ fafserschaft der Artikel von Bedeutung. Sie stammen balde von einem Einsender der weder Jurist noch Beamter, also ein wirklicher Lale ist und dem die bei Dr. Lenz gebrauchte Formel „Versetzung im Interesse des Dienstes“ unbekannt war, eben su wie dem verantwortlichen Redakteur. Beide sahen die Untersuchung an der Oberrealschule als eine Disziplinaruntersuchung an und erblickten in der Versetzung als Resultat dieser Untersuchung eine Strafmaßnahme der Regierung. Daher auch die Wahl des Wortes „diszipliniert“.
Walter ist noch dies zu beachten: Als im Oktober bekannt wurde, daß Direktor Schnell von Gioßen wegversetzt werden sollte, nahm man allgemein an. daß auch Dr. Lenz an eine kleine Anstalt in der Provinz versetzt werden würde. Und tat⸗ sächlich bestand ja auch bei der Regierung diese Absicht, erst auf mannigfache Gesuche, von Dr. Lenz selbst seinen Freunden und anderen die auf die persönlichen Verhälttsse von Dr. Lenz Bezug nahmen wurde die mildeste Form der Versetzung an eine Anstalt in Gießen gewählt. Bei dieser Sachlage ist es dem Einsender der Artikel wahrhaftig nicht übelzunehmen, daß er der Meinung war, es sei eine„Strasverfetzung“ in Aussicht genommen, und daß er dafür just den Ausdruck„Disziplinierung“ wählte.
Daß Dr. Lenz nur im Interesse des Dienstes versetzt worden ist, hat die Oeffentlichkeit in Gießen durch die Presse überhaupt nicht erfahren. Auch Prof. Schian sprach in sesnem Artikel vom
18. November, in dem zum erstenmal diese Dinge behandelt wur⸗
den, nur von einer Versetzung„gegen den Willen“ und von einer „Maßregelung“,(Warum ist Prof. Schian nicht verklagt worden?) Man muß wirklich beinahe mit der Lupe suchen. um in dem Wort „disziplinsert“ eine Beleidigung zu entdecken.
Das Beleidigungsdelikt entpuppt sich also schlimmsten Falles als Wiederggabe esner objektid falschen aber fubjektiv(im Vewußtsein des Klägers und der Oeffentlichkeit) richtigen Auffassung in jucistisch unzulässiger Form, oder kürzer: als eine Bagatelle, eine Lappalie.
Aber Herr Lenz hatte wieder einmal das Bedürfnis, zu klagen, und so wurde flugs noch die„beleidigende Absicht“ konstruiert und zu diesem Zweck noch der erste(sowie einige andere vorausge⸗ gangene) Artikel herangezogen. Man mag nun an diesen Ar⸗ tikeln manches auszusetzen finden, besonders an der Ausdrucks⸗ weise, aber bei einer sachlich⸗kritischen Betrachtung müssen diese Beanstandungen ausscheiden. Man erkennt doch daß der Ver⸗ fasser immer nur das sagen will: die antisemitisch⸗deutschvölkische Agftation wie sie auch von Herrn Lenz hier betrieben würd, ist eine Gefahr für das deutsche Volk und den deutschen Staat, und sie ist um so gefährlicher, als sie von einem Erzieher der Jugend ausgeübt wird. In keinem Artikel ist der Kläger persönlich, in schner bürgerlichen Ehre angegriffen oder herabgesetzt, die Angriffe richten sich allein gegen den politischen Agitator Lenz. Und an der Bekämpfung der antisemitisch⸗ deutschvölkischen Agitation Wullescher oder gar Hitlerscher Prägung ist unserer Zeitung in der Tat alles gelegen, an der Person des Herrn Lenz nicht soviel. Dieser Herr war ehedem Vorsitzender der hiesigen deutschvölkischen Ortsgeuppe, und so war die öfstere Nennung seines Namens im Zusammenhang mit der allgemeinen Polemik nicht wohl zu vermeiden. Man kann eben an den lokalen Führern, so wenig sie volitisch auch bedeuten mögen. nicht gut vorbeigehen, selbst auf die Gefahr hin, ihre Neigung zur Ueber⸗ N ihrer politischen und geistigan Qualitäten dadurch zu
rdern.
Wir stellen also fest. daß dem Verfasser wie dem Redakteur 1 N Absicht gegenüber der Person des Klägers fern⸗ gelegen hat. 15
Es steht aber Herrn Lenz auch wenig an, den Empfindlichen zu spielen. Wer wie er so oft als Fahnenträger seiner„volks⸗ rettenden“ Bewegung und als Herzog feiner deutschvölkischen Jugendscharen aufs Land hinauszieht und Juden und Juden⸗ genossen geistig verprügelt und totschlägt, der sollte doch bei einem Mücken shsch als welcher das„diszipliniert“ sich wirklich an⸗ sieht, nicht gleich wie eim schwer Verwundeter aufschreien.
Indessen— Rache zu nehmen für solchen Mickenstich, war ja wohl auch kaum die eigentliche Absicht bei der Veranstaltung dieses „politischen“ Beleibigungsprozesses: der höhere Zweck war viel⸗ mehr der die ganze Unterfuchungsaffäre an der Oberrealschule und damit die verhaßte demokratische Regierung vor Gericht zu stellen. Darum die Ladung des Ministerialdirektorz Urstadt als Zeugen (die ilberflüssig war da ja der Beklagte die Behauptung der Dis⸗ ziplinierung als unrichtig von Anfang an zugab), darum die Ladung der anderen Zeugen und darum auch die Ladung einer überaus zahlreichen Zuhörerschaft aus deutschvölkischen, deutsch⸗ nationalen und deutschvolksparteilichen Kreisen, die mit zu Gericht sitzen sollte über eine Regierung, die es gewagt hatte, gegen rear⸗ tionäre Beamten einzuschreiten. Das wohlvorbereitete Stück konnte beginnen doch darüber im nächsten Artikel.
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Deutschlands„Erneuerer“ oder Justiz und Politik. 4
Der Staatsgerichtshof zum Schutze der Repu⸗ blik hat kürzlich den Redakteur Hottenrott der Mitteldeutschen Presse und des Staßfurter Tageblattes wegen Beleidigung des Reichspräsidenten zu zwei Jahren Gefängnis ver⸗ urteilt. Damit hat eine schnöde Tat ihre Sühne gefunden. Das Schlimme ist nur, daß der eigentliche Urheber dieser schmäh⸗ lichen Verleumdungen wieder einmal frei ausgeht. Der ärgste der von Hottenrott veröffentlichten Artikel war der Monatsschrift Deutschlands Erneuerung entnommen. Dort war als Verxfasser Dr. phil. J. Jung angegeben, dessen Name auch in das Blatt Hotten⸗ rotts übernommen wurde. Der Oberstaatsanwalt in Magdeburg und der Generalstaatsanwalt in Naumburg haben zunächst Be⸗ denken gegen die Strafverfolgung geäußert, so daß es des Ein⸗ greifens des preußischen Justizministers bedurfte, um die Anklage überhaupt herbeizuführen. Der Strafantrag wurde ganz korrekt auch gegen den Verfasser gestellt. Die Staatsanwalt⸗ schaft unter ließ es aber, irgend etwas zu tun, was die Ver⸗ jährung gegen den Verfasser Dr. Jung, dessen Aufenthalt damals nicht bekannt war, unterbrochen hätte. Als es endlich gelang, den Aufenthalt des Autors sestzustellen, war dank dieser Verfäumenisse die sechsmonatige preßgesetzliche Verjährungsfrist überschritten.
Dieser Dr. Jung, der zur Zeit der Abfassung des Artikels in München lebte, ist inzwischen drdentlicher Professor an der Universi ät Marburg geworden. Ein Difszip⸗ linarverzabzen hat dantt geendet, daß ihm ein„Verweis“ er⸗ teilt wurde. Der Redakteur des Staßfurter Lokalblättchens, der i Vertrouen auf den Ruf der Zeitsch⸗ist Deurschlands Erneuerung und den Nang des Verfassees die Gemeinheiten nachgedruckt hat, muß— für sein Teil völlig mit Recht— mit zwei Jahren Gefäng⸗ nis dafür büßen. Der gelehrte Herr Verfasser der Verleumdungen aber behält, dank der Sonderbarkeiten der politischen Justiz, das Recht, die deutsche Jugend weiter zu unterrichten. Und dabei be⸗ klagt sich die ehrenwerte Gesellschast, zu der Herr Jung gehört, noch über Gesinnungsvexfolgung.
Dank der Sonderbarkeiten der politischen Justiz und ihrer— Verschiedenartigkeit im weiten deutschen Vaterland! Eben haben wir es in Gießen erlebt, daß in einem„politischen Be⸗ leidigungsprozeß“ der Schwerverbrecher, Redakteur Vetters, von einem strengen Schöffengericht, zu 100 000.— Mark Geldstrafe verurtetlt wurde, weil in seinem Blatt über einen anti⸗ semitischen Oberlehrer fälschlich behauptet worden war, er sei„diszipliniert“ worden, während er doch tatsächlich nur„im Interesse des Dienstes versetzt“ worden war. In München und Marburg gelang es nicht, einen professoralen Ver⸗ leumder des Reichspräsidenten vor Gericht zu bringen, dessen Aeußerungen als so schwere Beleidigungen gewertet wurden, daß der sie nachdruckende Redakteur dafür 2 Jahre Gefängnis erhielt. Da griff doch das simple Schöffengericht anders zu. Die Herren Generalstaatsanwälte dagegen...
Eine besonders feine Nüance erhält übrigens der Fall Dr. Jungs noch, wenn es stimmt, was uns mitgeteilt wird, daß Jun Professor der Jurisprudenz in Marburg ist. Lieber Leser!„Vergegenwärtige Dir, daß„Jurisprudenz“ Rechtswissen⸗ schaft bedeutet, also Wissen vom Recht und wissenschaftliches Unter⸗ scheidungsvermögen zwischen Recht und Unrecht und daß selbiger Professor, der also wegen Verleumdung des Repräsentanten der deutschen Republik zum mindesten 2 Jahre Gefängnis verdient hätte(soviel wie der die Verleumdung nachdruckende Redakteut!] empfangen hat), der juristischen Nachwuchs an einer deutschen Uni⸗ versität über Recht und Unrecht(wohin auch Beleidigung und Ver⸗ leumdung gehört), belehren und zu künftigen Rechtsprechern im neuen Staat heranbilden darf, selbst nur mit einem Verweise„dis⸗ zipliniert“. Im alten freien Staate(des Herrn Rechtsanwaltes Fischer) wurde bekanntlich seinerzeit der Privatdozent Dr. Arons mit Ausschluß aus dem Lehrkörper der Universität Berlin„diszip⸗ liniert“, weil er, der hervorragende Physiker seiner politischen Ueberzeugung nach sich zur Sozialdemokratie bekannte


