Ausgabe 
5.5.1923
 
Einzelbild herunterladen

300 000340 000 Mk., mittlerer Qualität 240 000290 000 Mk., ge⸗ ringeren Qualität 200 000230 000 Mk., Schafe 180 000 270 000 Mark, Schweine unter 80 Kilo 370 000-385 000 Mk., von 80100 Kilo 390 000400 000 Mk., über 100 Kilo 400 000-410 000 Mk. Der Markt wurde bei lebhaftem Handel geräumt.

Ein schwerer Autounfall.

Am Donnerstag abend um 8 Uhr wollte ein von Frankfurt nach Offenbach mit drei Personen besetztes Auto der Adlerwerke in voller Fahrt den Straßenbogen vor der Brücke an der Landesgrenze herauffahren. Es kam dabei aber auf den Fuß⸗ gängerweg, stieß an einen Mast der Elektrischen Straßenbahn, der fast umgerissen wurde. Das Auto überschlug sich vollständig und wurde zertrümmert. Der Chauffeur Wilh. Göllner kam unter das

Auto zu liegen; er starb auf dem Wege ins Stadtkrankenhaus,

während eine mitfahrende Kontoristin, Frl. Tr. von Offenbach mit komplizierten linken Unterschenkelbruch davonkam. in anderer männlicher Fahrgast, W. R. erlitt starken inneren Bluterguß. Durch den Anprall mit dem Leitungsmast entstand Kurzschluß in der Leitung der elektrischen Straßenbahn, so daß der Bahnbetrieb bis nach 10 Uhr unterbrochen wax.

Raubmord und Selbstmord. Am Soumtag abend überraschte der Stoffwarenhändler Becker in Liegnitz zwei Einbrecher in seiner Wohnung. Einer der Einbrecher schoß auf ihn: die Kugel durchschlug das Gehirn wodurch Becker tot zusammenbrach. Mt 92793 zweiten Schuß tötete der 1 2 au ö i eilenden Gastwirt Starkloff. er Mörder flüchtete, tötete sich aber, als er kein Entkommen mehr sah, in der Katzbach durch einen Schuß. Der zweite Einbrecher ist entkommen.

Schätze vom Meeresgrunde. Der Engländer Edgar Anderson, der von der griechischen Regierung das Recht erlangt hat, Nach⸗ forschungen auf dem Grunde der Bucht von Navarino vorzu⸗ nehmen, hat eine Gesellschaft gebilbet, die demnächst mit der Auf⸗ suchug der Trümmer der im der denkwürdigen Seeschlacht von Naparsno im Jahre 1827 gesunkenen türkischen Schiffe beginnen wird, Man vrmittet in den Wvacks Schätze, die auf zehn Mil⸗ lioren Pfund Sterling veranschlagt werden. Allein die Bronze⸗ kanonen und das die Schisse bedeckende Metall würden gegen⸗ wärtig einen Wert von etwa 300 000 Pfund Sterling haben. Die Kanonen, ungefähr 1300 an Zahl, sollen einen Wert von 55 Pfund Sterling die Tonne haben. Die grfechische Reglerung wird, wie wir der Frkft. Ztg. entnehmen, ein Zehntel des Wertes der Holz⸗ und Metallniaterjals und eim Fünftel des Wertes der gehobenen Kostbarkeiten und Münzen erhalten.

ö Dag Urteil im Mäbchenhändlerprozeß. Das Urteil im Prozeß gegen den des Mädchenhandels ange⸗ klagten Holländer Zwaan lautet: Der Angeklagte Wilhelm Zwaan wird wegen Verbrechens gegen 8 48 Abs. 1 des Gesetzes über die Auswanderung vom 7. Juli 1897(Mädchenhandel) sowie wegen gefährlicher Körper⸗ verletzung in einem Fall und einfacher Körperverletzung in einem zweiten Fall zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr sechs Monaten Zuchthaus und zur Tragung der Kosten des Verfahrens verurteilt. Fünf Monate werden ihm auf die Untersuchungshaft angerechnet. Außerdem werden dem Angeklagten die bürgerlichen Ehrenrechte auf fünf Jahre aberkannt und die Zulässigkeit der Stellung unter Poligeiaussicht verfügt.

Aus den Verhandlungen ist noch erwähnenswert: Fräulein E. wußte, weshalb sie wie in Holland so auch in Berlin ihren Ghe⸗ mann nur wegen Körpermißhandlung anzeigte. Es geschah aus 5 Grunde, aus dem heraus sie vor dem Gericht die Naive spielte und nur Schritt für Schritt mit ihrer reichen sexuellen Er⸗ fahrung herausrückte; es war die Furcht vor der Oeffentlichkeit. So war es kein Zufall, daß der Vorsttzende und der Verteidiger Dr. Frey sich jeder je einmal versprachen, indem sie die Neben⸗ klägerin als Angeklagte bezeichneten. Ihre Vergangenheit stand eben in schreiendem Mißverhältnis zu ihrer Jugend. Den Augen des unerfahrenen Zuschauers offenbart sich ein Bild sexueller Ver⸗ wahrlosung. Ein Vater, dessen Erziehungsmethoden sthlagend durch

1

seine eigenen Worte gekennzeichnet sind: ich mach's mit meinen

Töchtern so, wie mit meinen Gesellen: wer nicht pariert, fliegt raus. Eine Mutter, die verängstigt und vom Manne, der Trinker ist, mißhandelt, den Ehemann mit ihren Töchtern verläßt; die ver⸗ heiratete Schwester der Nebenklägerin, die da meint, das Betragen der letzteren unterscheide sich in nichts vom Betragen eines Ber⸗ liner Mädels überhaupt ihre Kompetenz soll nicht bestritten werden;: eine zweite Schwester, auch Kontortstin, die in der harmlosen Weise erklärt, daß das Auskneifen von den alten Herren, von denen man sich im Alten Ballhaus aushalten ließ, im entschei⸗ denden Augenblick eine Selbstverständlichkett ist immer aus⸗ gekniffen worden ist, mag dahingestellt bleiben: endlich die Nebenklägerin, die sich ihr Geschlechtvergnügen heute bei dem einen holt, morgen bei dem anderen.

Wie kam fun der Valutamann in diese sittsam, ehrbare, klein⸗ bürgerliche Familie hinein, deren Tochter mit Entrüstung die Be⸗ hauptung zursickweist, daß ihr Vater, der Stellmacher ist, Arbeiter wäre. Das Rätsel der Lösung gab die Mutter einer anderen 2

Zeugin, die Freundin des Fräulein E., die der kahltöpfige hollän⸗

dische Othello liegen ließ, als er seine Aufmerksamkeit dem Fräu⸗ lein E., nach der von ihr bei einem Holländer glänzend bestan⸗ denen Prüfung, die Aufmerksamekit geschenkt hatte. Die Mutter klagte gegen die Tochter: Du trittst dein Glück mit Füßen! Um dieses ckes willen konnte man sich so manches gefallen lassen. Eins aber nicht: die Valutalosigkeit. Wären an Stelle aller im Toben zerschnittener Kleider noch andere mehr gekauft worden, o wäre die Sache wohl nicht zun Klappen gekommen. Die paar

ißhandlungen hätten das wirklich nicht zuwege gebracht: War man das doch von Mutter und Vater her nicht anders gewöhnt. Daß man so in der breiten Oeffentlichkeit bloßgestellt werden könnte, hat die Jamilie wohl nicht gedacht.

Die Hochzeit desArbeiterprinzen.

Das englische Volk, das seine parlamentarische Regierungs⸗ form bereits seit Jahrhunderten hat und mit ihr und durch sie allein groß und mächtig geworden ist, kann es sich wohl leisten, auch einmal seinem Königshaus in aller Oeffentlichkeit eine Ver⸗ beugung zu machen. Das ist am Donnerstag, den 26. April, an⸗ läßlich der Hochzeit des Herzogs Georg von Pork, des zweiten Sohnes des englischen Königs, mit der Tochter des schottischen Grafen von Strathmore der Fall gewesen. Unter der Devise: Ganz London will einmal einen Tag Not und Sorgen der Nach⸗ kriegszeit vergessen! nahm diese überschäumende Festfreude der Engländer mitunter höchst drollige Formen an. Mit Feldstühlen und Regenschirmen ausgestattet und mit Lebensmitteln versehen, besetzte man bereits am Mittwochabend die Straßen und verblieb dort die ganze Nacht. Am Abend des Hochzeitstages war ganz London in ein Lichtmeer getaucht. Der Hochzeitskuchen aber war drei Meter hoch und wog Zentner. Getreu der freiheitlichen, im englischen Volk lebendigen Ueberlieferungen erinnerte der Erz⸗ bischof von Canterbury in seiner Traurede das funge Paar daran, daß der englische König durch seine tatsächliche überparteiliche Stellung dazu berufen sei, vermittelnd und bindend bei den im Volk vorhandenen Gegensätzen zu wirken. Der junge Ehemann hat sich in der englischen Oeffentlichkeit bereits den Ehrennamen einesArbeiterprinzen erworben, weil sein wissenschaftliches In⸗ teresse dem ernsthaften eingehenden Studium der Arbeiterfrage gilt, eine Arbeit, mit der er in Zukunft seinem Volk wahrscheinlich ganz anders nützen kann als jener Festlandsfürst, der groß⸗ 8 und ohne jede ernste Kenntnisse ausrief, er werde mit er Sozialdemokratie schon allein fertig werden.

Arbeitsrecht, Gewerkschactliches, Arbeiterbewegung.

Die Sattlermeister in Alsfeld⸗Oberhessen als Säboteure des Achtstundentages..

Seit kurzem bemüht sich der Sattlerverband für die Kollegen in Alsfeld auch zeitgemäße Arbeitsverhältnisse durchzufetzen. Wir konnten feststellen, daß die Arbeitszeit in den Handwerksbetrieben noch auf 10 bis 12 Stunden ausgedehnt war. Das Eingreifen des Ver⸗ bandes lag nicht im Sinne der dortigen Sattler⸗Zunung und man war eifrigst bemüht, den Sünder zu finden, der die Verbindung mit dem Verband herbeigeführt hatte. Entlassung wird jeden Arbeiter ange⸗ droht, der es wagt, gegen die einseitigen Arbeitsbedingungen der Sattler⸗Innung aufzutreten. Nachdem das Hessische Kreisamt, die Arbeitgeber verwarnt hat, mit dem Anfügen, daß bei weiteren Zu⸗ widerhandlungen gegen die Arbeitszeitbestimmungen Strafanzeige er⸗ hoben würde, hat die Innung ein Gesuch um eine Ausnahmebewil⸗ ligung eingereicht, trotzdem der Innung bekannt ist, daß im Kreise Alsfeld noch arbeitslose Sattler vorhanden sind. Wir erwarten, daß unter diesen Umständen von Seiten der zuständigen Landesbehörden die Bewilligung zur Ueberschreitung des Achtstundentages nicht ge⸗ geben wird. Den rückständigen Sattlermeistern von Alsfeld möchten wir aber mitteilen, gaß ihre Arbeiter sich das durch die Reichsver⸗ fassung gewährleistete Koalitionsrecht nicht nehmen lassen und daß wir auch die Durchführung des Achtstundentages in den rückständigen Sattlerbetrieben erzwingen werden. Auch die dortige Innung wird erkennen müssen, daß sie den berechtigten Forderungen der Arbeiter Rechnung tragen muß.

Sattler⸗, Tapezierer⸗ und Portefeuiller⸗Verband, Gau Frankfurt a. M., Geschäftsstelle: Allerheiligenstraße.

Abänderung des Gewerbe⸗ und Kaufmannsgerichtgesetzes.

Das Reichsgesetzblatt vom 26. März 1923 enthält wiederum ein Gesetz zur Abänderung der Einrichtungen der Gewerbe- und Kaufmannsgerichte. Der Zweck ist eine weitere Anpassung an die Geldentwertung. Erst unterm 27. November 1922 war ein ähn⸗ liches Gesetz ergangen, das aber schon wieder als überholt anzu⸗ sehen war.

Nach§S 3 des Gewerbegerichtsgesetzes unterliegen der Zuständigkeit eines Gewerbegerichts diejenigen Gesellen, Ge⸗ hilfen, Fabrikarbetter und Lehrlinge, auf die der stebente Titel der Gwerbeordnung Anwendung findet, und zwar ganz ohne Rücksicht auf die Höhe ihres Arbeitsverdienstes. Ein Arbeiter kann also, wenn die örtliche Zuständigkeit gegeben ist, vor dem Gewerbe-

gericht immer klagen und verklagt werden, selbst wenn sel lohn noch so hoch ist. Anders verhält es sich mit den 8 beamten, Werkmeistern und sonstigen mit höheren fe Dienstleistungen betrauten Angestellten. Diese nehmen ein Stellung insofern ein, als sie nur dann vor den Gewerb klagen können, wenn ihr Jahresarbeitsverdienst nicht stimmte 5 überschreitet. Dise Grenze war bei Erlaß fetzes 2000 M., inzwischen ist sie fortgesetzt erhöht worden, jetzt auf 8 400 000 M. acht Millionen vierhundertausen Aehnlich verhält es sich mit dem Kʒaufmannsgeri diesem können auch nur solche Handlungsgehilfen klagen ul

klagt werden, die mit ihrem Jahresgehalt unter einer b 0 Grenze bleiben. Diese ist jetzt ebenfalls f 8 400 000 9

gesetzt worden. Als Jahresarbeitsverdienst gilt dabei nt

das Entgelt, das der Arbeitnehmer im letzten Jahre tatsahh zogen hat, sondern der Verdienst, den er zuletzt vor d erhebung bezog, der auf den Jahresbetrag umzurechnen. den vor die Gewerbegerichte gehörigen

4

fache Beschwerde zulässig. U g f gehen an das örtlich zurständige Landgericht. Die veveinsachhe Be. schwerde gegen alle Beschlüsse über Festsetzung des Wir 15 Streitgegenstandes ist deshalb zugelassen worden, damit nh Gericht unrichtig, um die Berufung unmöglich zu machen 0 Streitwert zu niedrig festsetzt. Bet den Kaufmannsgerjsch it nunmehr die Berufungsgrenze ebenfalls übereinstimmend g feine halbe Million Mark festgesetzt worden. i ö

Die der Berufung oder dem Einspruch unterliegendes sind von Amts wegen für vorläufig vollstreckbar zu erklä der Gegenstand der Verurteilung an Geld oder Gelde Summe von 12 000 Mk. nicht übersteigt. Die Einrichtung troffen worden, damit nicht etwa der Arbeiter der durch g zu feinem Recht gekommen ist. durch ein langweiliges Be berker nicht in den Genuß seiner Ansprüche komant.. läufige Vollstreckbarkeit ist nicht auszusprechen, wenn gan gemacht wird, daß die Vollstreckung dem Schuldner 1 ersetzenden Nachteil bringen würde. Auch bann die Voll belt 9 einer vorgängigen Sicherheitsleistung abhängig ge wer

Schließlich sind die Gebühren vor den Gewerbegersch ändert worden. Der Vorteil dieser Gerichte liegt bekangt darin, daß jene Gebühren nicht einheitliche, ohne Rücksicht gif e Zahl der Termine usw au bemessende und sehr geringe s Gebühr wird nach dem Streitwert berechnet und zwar komm iet je 100 Mk.= 5 Mk. in Anrechnung. Die höchste Gebühr dai edo 12 000 Mk. nicht übersteigen. Wird ein zur Beilegung des Rech streites abgeschlossener Vergleich aufgenommen, so wird eig s bühr nicht erhoben auch wenn verhandelt worden ist

So sehr bie Neuerungen auch zu begrüßen sind, 1 bleibe doch micht unerwähnt, daß die Hauptmängel des Ge 5 und des Kaufmannsgerichtsgesetzes bestehen bleiben. See ruh darin, daß die Gerichte noch nicht 15 alle Stadt⸗ und reise obligatorisch sind und sich noch nicht auf alle Arbeitn strecken. Die Teilung in Gewerbe- und Kaufmannsgericht if salls als überholt zu bezeichnen. Fr. Kles

Geschäftliches. 15 Was ist Süßstoff? Ueber diese Frage führt der auf dem ge⸗ biet des Ernährungswesens bekannte und geschätzte Geh. Nag Rat Prof. Dr. A. Juckenack im Heft 6 der Schriftensammhm des Reichsarbeitsmintisteriums für Ernährung und LandwirtschasDie Vollsernährung folgendes aus: ö Als kiinstliche Süßstofse kommen Sacherin und Dulleigz in Betracht. Für den Haushalt eignet sich wegen seinet shichten Löslichkeit insbesondere das Sacharin. Der sogenannte Kristale süß stoff, das reine Natriumsalz des Sacharins, hat em de 450 fache Süßkraft des Zuckers und ist daher zum Süße van Speisen besonders geeignet. Außerdem gelangen auch 8 zuberektungen mit geringerer Süßkraft(namentlich zum ha Süßen von Kaffee und Tee) in Form von Tabletten in de kehr. Der Genuß von Sacharin ist gesundheitlich un Ich. Die künstlichen Süßstofse sind zwar keine e

recht beachtenswerte Genußmittel, weil sie das Bedürfnis n süßem Gesschmack zu befriedigen vermögen. Da sie keinen besitzen, sind sie gewissermaßen als würzende Stoffe 0. die insbesondere zum Ssißen von solchen Speisen und ken geeignet erscheinen, die Nährstoffe enthalten und e be⸗ nit

1

reits einen mehr oder weniger vollen Geschmack haben. dessen verwendet man Süßstoffe auch zweckmäßig zusammelz Zucker, um Zucker zu sparen.

Allerlei.

Der Elbe⸗Biber als Naturdenkmal. Da der Biber bei uns in Deutschlond nur noch in wenigen Exemplaren vorhanden ist, so sind

die etwa 200 Tiere die an der Elbe oberhalb Wittenbergs und unter⸗

halb Magdeburgs in einer sorglich gehegten Kolonie leben, ein erst⸗ Hassiges Naturdenkmal. Ueber die Lebensgewohnheiten dieses heute so überaus seltenen Tieres berichtet der Direktor des Museums für Naurr⸗ und Heimatkunde in Magdeburg, A. Mertens, auf Grund . mehr als 30 jährigen Beobachtungen im einer besonderen Schrift, ö der in den Nalurwissenschaften das Wichtigste mitgeteilt wird. Der Elbe⸗Biber ist mit seiner Körperlänge von etwa 1 Meter, wozu noch 25 30 Zentimeter für den Schwanz kommen, das größte Nage⸗ ker der alten Welt. Als sein höchstes Gewicht sind 33 Kilogramm festgastellt. Der Körper ist plump, der Bauch hängt tief herab und berührt fast den Boden, der Schwanz schleift auf der Erde nach. Die kurzen Beine, von denen die himteren viel kräftiger und länger sind als die vorderen, haben fünf Zehen mit breiten Krallen; die Hinterfüße bositzen eine feste Schwimmhaut. Der Schwanz ist im vorderen Teil walzenförmig, dann aber länglich eiförmig. Die kleinen Ohren sind auf der Innenseite der Muschel behaart die Augen be⸗ sitzen eine Nickhaut, die Nase kann durch Muskeln in den Flügeln

geschlossen werden, das alles, damit das Tier sich längere Zeit im

Wasser halten kann. In ruhiger Lage kann der Biber gegen eine Viertelstunde unter Wasser bleiben; beim Schwimmen unter Wasser muß er jedoch nach 2 Minuten heraufkommen, um zu atmen. Er hat ein echtes Nagetiergebiß mit mächtigen scharf schneidigen Nage⸗ zähnen. Der Pelz ist sehr dick, von brauner Farbe, der Schwanz in setnem unteren Teile nackt und schuppig. Das Gesicht ist nur schwach, Gehör und Geruch besser entwickelt. An Nahrung nimmt er nur Pflanzenkost und frißt niemals Fische. Hauptsächlich hält er sich an Baumrinde und um diese zu gewinnen, werden felbst starke Bäume von ihm gefällt, indem er die Stämme sanduhrartig anschneidet, sodaß sie umstürzen. Dünnere Stämmchen und Zweige werden glatt in schräger Richtung abgeschnitten. Die Tiere der Kolonje haben in letzter Zeit auch Zucker⸗ und Futterriiben genommen. Die Wohnung des Bibers ist ein unterirdischer Erdbau im hohen Ufer, der weite Röhren und einen Kessel enthält. Dicht am Ufer werden auch Burgen angelegt die zum Teil im freien Wasser stehen und eine trockene Wohnkammer haben. Sie sind aus zurechtgeschnittenen Holz⸗ stlicken errichtet, mit Schilf und Schlamm abgedichtet; mit demselben Material baut der Biber Dämme durch das Wasser, um den Stand des Wassers zu erhöhen, damit er darin schwimmen kann. Seltener sind reine Landburgen, die den Tieren zum Verbergen dienen, damit man sie vom Lande aus nicht beobachten kann. Die Vermehrung des Bibers ist gering und beträgt meist 24, selten einmal 5 Junge.

Ein neues Rudersystem. Aus Hamburg wird gemeldet: Ein Er⸗ eignis in der Schiffahrt stellten am Ostersonntag und montag die

Prnfie⸗ und Mehnfabrten. des 9000 Tonnen. oroßten Doppelschrauben⸗

motorschiffesOdenwald dar, das für die Hapag auf der deut⸗ schen Werft in Hamburg erbaut worden ist. Als erstes großes See⸗ schiff führt dieses das Flettner⸗Ruder, ein strombetätigbes Hand⸗ steuer ohne Rudermaschine, wobei die Bewegung des Ruders durch ein an einem großen Hebelarm in der Hauptendfläche gelenkig ein⸗ gebautes Hilfssteuer erfolgt. Die Ergebnisse der 30stündigen Unter⸗ suchungen und Manöver in der Helgoländer Bucht führten zur vor⸗ behaltlosen Uebernahme des Schifses. Das neue Steuerruder bricht mit der jahrtausendelangen Ueberlieferung, indem es die Steuerung der Schiffe auf eine neue Grundlage stellt. Durch die Verknüpfung dieser Erfindung mit dem Anschiitz⸗Kreiselkompaß⸗Selbststeuerer wird auf derOdenwald außer der Rudermaschine auch der Steuer⸗ mann gespart, da der Kreiselkompaß nach jeweils von dem Wachoffizier eingestellten Kursen selbst die Bewegungen des Hand⸗ steuerrades unter selbsttätiger Einschaltung eines halbpferdigen Mo⸗ tors bewirkt.

Finanzspekulation in alter Zeit. Die allgemein verbreitete An⸗ schauung, daß die Börse ein Kind der Neuzeit sei, entspricht durchaus nlcht dem tatsächlichen Werdegang des Finanzwesens. Denn der Spekulationsmarkt sieht sich schüchtern schon bei den alten Römern, und im Mittelalter war er bereits zu ansehnlicher Entwicklung ge⸗ diehen. Ein beliebtes Spekulatjonsobjekt waren damals beispiels⸗ weise die Kriegsgefangenen. Am Abend einer Schlacht kaufte feder, der über bares Geld verfügte, vom Sieger die Gefangenen, in der spekulativen Absicht, sich durch das Lösegeld für die Freigabe mehr oder weniger hohe Gewinne zu sichern. So wurde auch Jeanne d'Arc, die Jungfrau von Orleans, die bei der Belagerung von Com⸗ pléègne von einem pikardischen Bogenschützen gefangen genommen worden war, im burgundischen Lager mehrere Tage lang zum öffent⸗ lichen Verkauf gestellt. Neben der Spekulation auf die Gefangenen bllihte auch die auf die feudalen Leibrenten. Es war fest⸗ stehender Brauch, daß beim Verkauf eines Grundbesitzes der Käufer die Verpflichtung übernahm, dem Vorbesitzer ein lebenslängliches Leibgedinge in Bodenerzeugnissen auszusetzen, eine Naturalrente, die übertragbar war und deshalb ein marktfähiges Spekulatfonsobjekt daystellte. Oft sicherte sich der Käufer durch Vertrag auch die Um⸗ wandlung des Leibgedinges an Naturalien in eine Geldrente, was die Finanzoperation naturgemäß stark erleichterte.

Sportnachrichten im Altertum. Auch im alten Griechenland be⸗ stand großes Interesse, über den Ausgang sportlicher Wettkämpfe ehestens Kunde zu erhalten, das mußte damals die Brieftaube leisten. Die Wettkämpfe in Olympia waren wohl die gewaltigste sportliche Veranstaltung im Altertum. Der Sieger von Olympia wurde wie ein Halbgott, besonders in seiner Heimat, gefeiert und es darf nicht wunder nehmen, wenn der Sieger bestrebt war, seiner Vaterstadt umgehend von seinem Erfolg Mitteilung zu machen. Wie das geschah, erfahren wir aus dem in griechischer Sprache geschrie⸗ benen Sammelwerk des in der Nähe von Nom geborenen Schrift⸗

stellers Aelianus. Er erzählt uns im neunten Buch seihe, Ver. mischten Geschichten, ein gewisser Taurosthenes aus Aegina hahe,

er nach Olympia zu den Wettkämpfen zog, eine Taube mit jah nommen, die ihre Jungen noch nicht flügge zurückgelassen h* Erringung des Sieges habe Taurosthenes der Taube en sarbenes Läppchen an den Fuß gebunden, das verabredote im Falle seines Sieges, und sie dann fliegen lassen. Noch au lichen Tage habe so der Vater des Taurosthenes die Kunde og seines Sohnes erhalten. Auch bei den Römern finden mr Aehnliches. Varro berichtet in seinem Landleben, daß maß Wagenrennen in den Zirkus Tauben mitgenommen habe

nach dem Kampfe auffliegen zu lassen und so den zu Hause n den Freunden die Sieges nachricht zu melden. Also:Allg dagewesen!

Eine gläserne Chaussee. Wohl die eigenartigste Straße in den Vereinigten Staaten ist ein Glasweg, der die beideß wertesten Punkte in dem berühmten Pellowstone⸗National paß Raring Mountain und Golgen Gate miteinander 108 1 würdig wie die Anlage selbst, ist auch die Baugeschichte diet dastehenden Straße. Nachdem die Strecke planmäßig abge machten die Regierungsingenieure die peiuliche Entdeckung, aussetzung für die Ausführung der Anlage die Erfindung! Verfahrens zur Durchschneldung eines aus vulkanischem ba

Zunächst versuchten die Ingenieure, die Masse du wallige Dynamitmengen zu sprengen, aber alle diese Veisich wiesen sich als fruchtlos. Da kam ein Arbeiter, der fiihg Glasbläser gearbeitet hatte, auf den Gedanken, die Glaspafse Bergkegels durch starke Hitze zum Glühen zu bringen und dan kaltem Wasser zu übergießen.

hänge des glühenden Berges mit dem eiskalten Wasser, dem benachbarten Fluß herausgepumpt wurde. D

dierte mit ohrenbetäubendem Getöse, und els sich hatte, sah man, daß der Teil, der die Straf. verschwunden war. Die Glasbrocken, die in ungezählter Boden bedeckten, wurden als Straßenunterlage benutzt, ug wiesen sich für diesen Zweck als vorzügliches Material, waren hart wie Kieselsteine und boten eine Schotterunterst man sie sich besser nicht hätte wünschen können.