Gießen, Mittwoch, den 4. April 1923.
Beilage zur Oberhessischen Volkszeitung Nr. 76
gießen und Umgebung.
Ein sauberer Streich.
Wie der Prozeß Lenz⸗Vetters in der Berichterstattung 0 Gieß. Anz. aufgebauscht wurde, dürfte einem Teile erer Leser bekannt sein.(Wir werden über den ganzen dere und seine„sensationelle“ Aufmachung noch Weiteres bringen.) Die Krone der gegnerischen Machenschaften wird aber erreicht durch eine Notiz, die dem Bericht über das Urteil unmittelbar angehängt ist und lautet: Sachbeschädicung am Hause des Rechtsanwalts Fischer. Von Rechtsanwalt Fischer erhalten wir folgende Mitteilung: 5„In der Ihrem Bericht über die Beleidigungssache Dr. Lenz gegen Oberhess. Volksztg. folgenden Nacht wurde mein am Ein⸗ gangs in das Haus befindliches großes Anwaltsschild, das lange Jahre unbehelligt geblieben war, mit einem mitgebrachten schwe⸗ ren Werkseug völlig demoliert, insbesondere der Name unkennt⸗
lich gemacht“ 5
Was soll diese Notiz und der Umstand, daß sie dem Prozeßbericht angehängt ist, bedeuten? Schabeschädi⸗
gungen kamen schon vielfach vor, jeder gebildete Mensch
wird sie natürlich verurteilen, gleichgültig, gegen wen sie sich immer richten, ob größerer oder geringerer Wert zerstört
wurde. Hier wird diese Sachbeschädigung aber direkt mit
dem Prozeß in Zusammenhang gebracht, mit anderen Wor- ten ungefähr gesagt:„Vermutlich hat Vetters Rohlinge an⸗ gestiftet, die das Schild des Vertreters seines Prozeßgegners ö beschädigten. Muß es nicht den Eindruck machen, daß
diese Wirkung der Notiz beabsichtigt war? Gegen eine solche niedrige Unterstellung braucht sich Vetters zwar nicht zu verteidigen; jeder, der ihn kennt, weiß, daß er der⸗ ortige Roheiten verurteilt. Die Mehrheit der Bevölkerung
kennt ihn aber nicht, und da war die Gelegenheit günstig, ihm und seiner Partei eins anzuhängen. Wir überlassen die Beurteilung dieses Streiches den Lesern und jedem an⸗ ständigen Menschen..
Raoheit bleibt Roheit. Zu obiger Sache wird uns von einem Freund unseres Blattes geschrieben:
Welcher anständiger Mensch wird nicht eine so rohe Sachbeschädigung streng verurteilen? Wer möchte nicht den Wunsch hegen, daß der feige Täter ermittelt und gründlich bestraft würde, etwa mit 1 Mill. Mork Geldstrafe(100 000 Mark steht auf der Beleidigung„Diszipliniert“) oder besser
mit Gefängnis! Aber ich will dem Herrn Rechtsanwalt 6 Fischer eine Geschichte erzählen, die sozusagen eine Gegen⸗ rechnung auftut. In jener Zeit als die bekannte Versamm⸗ lung im„Einhorn“ stattgefunden hatte, in der Dr. Lenz seinerseits seine politischen Gegner, also die Juden und die Republikaner, bekanntlich auch gerade nicht glimpflich be⸗ handelte, wurde in einer Nacht die schwarz⸗rot⸗goldene Jahne, die der Erzähler an seinem Häuschen aufgezogen hatte, heruntergerissen, zerfetzt, besuldet und teilweise ge⸗ stohlen, die Fahnenstange zerbrochen und die zersplitterten Stücke in den Garten geworfen. Von den Tätern(es waren mindestens zwei gewesen) war der eine am Baum heraufge⸗ nettert und hatte mit Gewalt die Demolierung vorge⸗ nommen. ö 5 Der Anwalt des Rechtes, der dem Unrecht und der Ge⸗ walttätigkeit, von wem sie auch verübt werden mögen, aus moralischen und natürlich auch schon aus amtlichen und be⸗ ruflichen Gründen prinzipiell feindlich gegenübersteht, wird mir also gewiß Recht geben, wenn ich ihn an den Spruch des römischen Dichters erinnere: Peccatur intra et extra, d. h. gesündigt wird auf beiden Seiten.
Vermutungen über die unbekannten Täter hatten wir ja natürlich beide, nicht wahr, Herr Rechtsanwalt? Nur sprechen wir sie vorsichtigerweise nicht aus, sondern lassen sie höchstens zwischen den Zeilen lesen; wir machen Zeit⸗ keine Kausalangaben. So möge hier auch die Frage nach den intellektuellen Urhebern, den eigentlich Schuldigen
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An unsere Leser!
Wir können unseren Lesern endlich die erfreuliche Mit⸗ teilung machen, daß keine wesentliche Erhöhung des Bezugspreises im Monat April stattfindet. Ob⸗ wohl einige Materialien noch steigende Tendenz haben, ist zu erwarten, daß der Papierpreis im April nicht steigen wird.
Der Bezugspreis der Oberhessischen Volkszeitung be⸗ trägt für Monat April.
3300 Mk. einschließlich Trägerlohn.
Diejenigen Postabon nenten, die bereits den bei der Post Anfang März gemeldeten Aprilpreis von 5000 Mk. bezahlt haben, erhalten nach Einsendung der Postquittung den zuviel bezahlten Betrag zurück, vorausgesetzt, daß die Nachgahlungen für den Monat Februar u nd März geleistet worden sind.
Wir hoffen, daß unsere Leser und Leserinnen das Be⸗ streben, trotz aller Schwierigkeiten den Bezugspreis der Oberh. Volksztg. niedrig zu halten, anerkennen und durch vermehrte Werbetätigkeit für weitere Verbreitung Sorge tragen werden. Verlag der Oberh. Volksztg.
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fährten im Unglück. Wir hören, daß auch einem seiner Kollegen, einem sozialdemokratischen Rechtsanwalt, sein Be⸗ rufsschild in der zweitfolgenden Nacht zertrümmert wurde. Hoffentlich wird das nicht allgemeiner Brauch zur Aus- fechtung politischer Kämpfe. Die Knüppel⸗Schulzes über⸗ lassen wir gern der Großstadt.„Schwere Werkzeuge“ bringen freilich, abgesehen von den schweren Jungen, ins⸗ besondere die Besucher deutschvölkischer Tagungen im Reichstag mit, wie jüngst in diesem Blatte nach authenti⸗ schen Nachrichten mitgeteilt wurde.
Auch die Linksbolschewisten neigen bekanntlich zu Waffenführung. Alle friedlichen Leute möchten jedoch wün⸗ schen, daß solche Sitten der politischen Extremparteien nicht überhandnähmen, und daß vor allem in unserem ruhigen Gießen der Kampf gegen Strazenschilder und Namen- platten akademischen und nichtakademischen Alkoholfreunden als trauriges Vorrecht nach wie vor reserviert bliebe, bis schließlich auch diese von der sich weiter verbreitenden Zi⸗ visation ergriffen wird— ein freundliches Zukunftsbild.
— Die Zuschläge zur Wohnungsmiete. Auf die Be⸗ kanntmachung in unserem heutigen Blatt über die Neufest⸗ setzung der Hundertsätze zum Reichsmietengesetz sei hiermit besonders hingewiesen. Es ist hiernach abweichend von der seitherigen Regelung bestimmt, daß die ab 1. April 1923 entstehenden und zur Erhebung gelangenden Grundsteuern, Brandversicherungsbeiträge und Kanalgebühren nach dem Verhältnis der Grundmieten auf die einzelnen Mietparteien umzulegen sind. Soweit die erwähnten Abgaben für den vor dem 1. April 1923 liegenden Zeitraum zur Veranlagung kommen, sind sie durch die bereits früher festgesetzten Hun⸗ dertsätze abgegolten; dies gilt auch dann, wenn die Er⸗ hebung aus irgend welchen Gründen verspätet wird. Zu be⸗ achten ist, daß die Grundsteuer nur in der Höhe umgelegt werden darf, die dem Steuerwert 1914 entspricht; dies gilt auch dann, wenn im Falle eines nach dem Jahre 1914 er⸗ folgten Verkaufs des Hauses die Grundsteuer von dem höheren Kaufpreis berechnet wird. Eine Ausnahme würde nur insoweit zu machen sein, als etwa Nachtragsziele an Grundsteuer usw. erhoben werden. Diese wären, da bei den Hundertsätzen nicht berücksichtigt, besonders umzulegen. Ent⸗ sprechende Vekanntmachungen werden gegebenenfalls er- folgen. Wassergeld und Schornsteinfegergebühren werden ebenfalls, wie seither, umgelegt. Ferner sei darauf aufmerk⸗ sam gemacht, daß nach dieser Bekanntmachung die betref— fenden Anforderungszettel und der Verteilungsplan den
Zahlungspflichtigen vorzulegen sind. Es ist
wieder⸗
worden, daß Hausbesitzer Zahlungen für umzulegende Be⸗
träge verlangen, ohne dem Zahlungspflichtigen die Unter⸗ lagen vorzulegen. Die Pflicht zur Zahlung entsteht erst dann, wenn dem Zahlungspflichtigen die Anforderungs-
zettel und der Verteilungsplan vorgelegt sind. Es empfiehlt
jeweils für die Umlegung benutzt werden kann. Betragen z. B. die Grundmieten in einem Hause im Erdgeschoß 700 Mark, im 1. Stock 800 Mk., im 2. Stock 700 Mk. und im 3. Stock 300= 2500 Mk., so ist der Verteilungsschlüssel für die noch dem Verhältnis der Grundmieten umzuliegenden
Beträge für die einzelnen Stockwerke sieben Fünfund⸗ zwanzigstel, acht Fünfundzwanzigstel, sieben Fünfund⸗
zwanzigstel und drei Fünfundzwanzigstel fünfundzwanzig Fünfundzwonzigstel. Nach diesem Schlüssel lassen sich dann leicht alle Umlagen bewerkstelligen. Tie Umlegung nach dem Verhältnis der Grundmieten greift überall Platz mit Ausnahme des Wassergeldes, das unter Berücksichtigung der Zahl der Zimmer und der Personen in jedem Stockwerk um⸗ gelegt wird. 7 — Anleihe der Provinz Oberhessen von 1919. Nach einer Be⸗ banntmachung des Provinzialdirektors werden die noch im Umlauf befindlichen Teilschuldverschreibumgen der Aprozentigen Anleihe der Provinz Oberhessen vom 20. Juli 1909 zur Rückzahlung auf 1. Juli 1923 gekündigt. Die Verzinsung hört mit diesem Tage auf. Die Rück⸗ zahlung erfolgt zu 100 Prozent gegen Einreichung der Stücke.— Die Prov.⸗Kasse ist bereit, unter gewissen Bedingungen die bei ihr bis spätestens zum 25. April vorgelegten Stücke gegen Stlicke der 7prozentigen Anleihe der Provinz einzutauschen. 5 — Wahlverein Gießen. In der am Donnerstag vor den Feier⸗ tagen abgehaltenen Mitgliederversammlung berichteten die Landtags⸗ abgoerdneten Kiel und Mann über die Tätigkeit des Landtages. Von ersteren wurden die Verhältnisse zwischen den Koalitionsparteien erörtert und der Verlauf der letzten Regierungskrise geschildert. Die Zusammensetzung des Landtages trage die Schuld daran, daß manche von uns erhobene Forderung noch nicht durchgeführt, dazu noch nicht einmal der geringste Anfang gemacht worden sei. Von der Demokrati⸗ ste rung der Verwaltung sei noch nichts zu merken. Mißstände be⸗ stehen namentlich im Bereich des Ministertums des Innern und der Justiz. In Hessen wurde z. B. der jungdeutsche Orden noch nicht aufgelöst. Im Schul wesen liege ebenfalls noch vieles im Argen: auf den Hochschulen herrsche ein reaktionärer Geist.— Weiter er⸗ wähnt Redner die Abfindung des früheren Großherzogs, die wahr⸗ scheinlich noch eine große Rolle spielen werde. Darüber habe kürzlich. ein Jurist interessante Ausführungen gemacht und nachgewiesen, daß das im Jahre 1919 vereinbarte Abkommen endgültig sei und nicht noch einmal einer Revision unterworfen werden könne.— Redner geht dann auf einzelne Kapitel des Voranschlags ein, der in nächster Zeit zur Beratung kommt und bemerkt dabei, daß er mit einem Fehl⸗ betrag von 895 Mill. Mark abschließe. Die Zuschsisse für die höheren Schillen seien weit größer als die für die Volksschulen.— Mann weist darcutf hin, daß auch in Hessen die politische Konstellation von den wirtschaftlichen Verhältnissen bestimmt wird. Redner geht naher auff die Regierungskrise ein, dabei das Verhältnis der Koalitions⸗ parteien erörternd. Wenn manchmal von Parteigenossen unser Aus⸗ tritt aus der Koalitson gefordert werde, so stehen dem gewichtigte Bedenken gegenüber. eee muß noch werden, daß der Innenminister eine merkwürdige Stellung zu dem Verband der Schutzpolizet einnahm, mit dem er nicht als berechtigten Faktor zu Verhandlungen schreiten wollte.— In der Diskussion wurde von einem Redner erwähnt, daß es tatsächlich vielfach berechtigt sei, von Klassenjustiz zu reden. Wie an anderen Stellen. so müßten auch im Ministe rium die umteren und mittleren Beamten die Arbeit tun. — Häuser meint, die hessische Politik sei nicht minder wichtig als die Reichspolitik. Es könnte uns durchaus nicht gleichgültig sein, wie
mal Klarheit über das Verhältnis des Staates zu den Kirchen ge⸗ schaffen werde, besonders über die Zuschüisse, welche der Staat zu leisten verpflichtet sein soll.— Mann geht auf die Bemerkungen des Vorredners ein und erklärt, daß die Regelung des Verhältnisses von Staat und Kirche schwierig sei, besonders im Hinblick auf die Zu⸗ sammensetzung des Landtages.— Homberger spricht über die Abfindung des früheren Großherzogs und die Refocm der Verwal⸗ tungsgesetze.— Hausmann legt dar, wie er die größte Mühe hatte, bei Vertretung der Forderungen. staatlicher Arbeiter bei den Ministerien Gehör zu finden. Ottilie brachte Beschwerden vor, daß im Mimisterium filr Arbeit und Wirtschaft sich Einflüsse geltend machten, die sich gegen die Arbeiterinteressen richteten. Nach einigen weiteren Rednern antwortet Kiel im Schlußwort auf verschiedene Anfragen.— Die Beitragsfrage wird hierauf nach Vorschlag des Kassierers Ottilie dahin geregelt, daß für April 120 Mk. für
9 5 5 — der beiden Roheiten unerörtert bleiben. 5 waren Im übrigen mag sich Herr Fischer trösten: er hat Ge⸗ Iller ö oethe im Gießener Staditheagter. Zum Gedenken an des Dichters Todesttg(22. März 1832) wurde Stwarens an 28. des Monats„Iphigenie auf Tauris“ gegeben. Eine
Einführung und ausführliche Besprechung enthalten die Nummern 204 und 205 des vergangenen Jahrganges dieses Blattes anläßlich der
— l Damals spielte Trude
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Festoorstellung zu Goethes Geburtstage. 8 Tandar vom Stattstheater Kassel als Gast die„Iphigenie“ Kar! Lembertin den„Orest“, Georg Heding den„Pylades“, hebe Paul Schubert den Thongs, Adolf Teleky den„Arkas“.
Damals fehlte jeder Konnex zwischen Bühne und Publikum, zwischen des Dichters herrlichen Versen und Gedanken und den Herzen der Hörer. Damals stand eine Zphigenie vor uns, die der von Goethe ge⸗ wollten urd gedichteten serne stand äußerlich und innerlich, und Paul Schubert, der Auffassung des Gastes folgend, veränderte den Goesheschen Thoas zu seinem und der Rolle Nachteil. Die jetzige 14 dussührung aber bedeutete— war auch das Haus unverständlicher Weise mur halb besucht— einen Höhepunkt der Leistungen unserer Künstler in klafsischen bezw. auch nachllaffischen(Grabbe) Werken, die den Erfolgen einer Rose Rubner und eines Karl Juhnke in modernen Stücken ebenbürtig waren. Dies festzustellen, ist eine besondere Freude für denjenigen, dem unser Stadthegter und seine Fümstler wahrhaft om Herzen liegen, der weiß, daß und wie mehr ie und Gießen als Theaterstadt zu Bedeutung geführt werden mite. Alle seinerzeit gerügten Mängel sehlten erfreulicherweise der hrung, insbesondere lagen die Gestalten der Iphigenie und des Thogs bei goetheisch fühlenden Künstlern. So bot Paul Schuber! setzt denjenigen Thoas, dessen Charakteristik(nach Goethe) wir einst in kurzen Worten skizziert hatten. Noch etwas mehr ab⸗ und zugeben in Stärke und Ton der Stimme, die dem wohllaukenden Organ nicht r fallen diirfte, und arch der Thoas wäre eine Muster⸗ und leitung gewesen, wie es die Verkörverungen des Orest, der f und(bei künftig noch etwas freierer und
elt.„, Uhigense, des Axkas 10% I Tongebung) auch des Pylades waren. 5 darl Lamberkius Orest war hochkünstlerisch, unbedingt
e emwandfret, einen Glückwunsch dem Künstler! Wenn er und die 8 rin der Hauptrolle un letzten Aufzuge stimmlich etwas erlahm⸗ darf dieser Umstand nicht den Künstlern, zugerechnet werden,
sag einzig umd allein darin begründet, daß— für den Zu⸗
schauer ideal— das ganze Schauspiel mit mur einer Pause nach dem dritten Akte im richtigen Tempo in rund zwei Stunden abgewickelt wurde. Um künftig eine gleiche Ueberanstrengung der beiden Haupt⸗ rollen zu vermeiden, muß auch nach dem vierten Akte eine Atempause eintreten. Kitty Franke kann schauspielerisch nur von den„großen“ Iphigenien übertroffen werden; sie bot eine(von wenigen Sätzen abgesehen auch auch spra chlich) ausgezeichnete Leistung und übertraf den Kasseler Gast in jeder Beziehung. Unser einziges Bedauern ist, daß ihre Jphigenje den Abonnenten vorent⸗ halten bleibt, nachdem ihr manchmal Aufgaben zugewiesen waren, deren Lösung ihrem Rollenbereiche forner liegen mußte. Das Zu⸗ scunmenspiel unserer Künstler im dritten Akte bot vollsten Kunst⸗ genuß. Adolf Telekys Arkts erschien noch lebensvoller umd da⸗ her bedeutender als im vergangenen Sommer, und seine Tätigkeit als Spielleiter zeigte ihn als geistvollen und wissenschaftlich geschul⸗ ten Interpreten Goethes. Vielleicht beschert er uns zum 28. August eine Wiederholung der Iphigenie auf einer Stilbühne. Hans Frommann war der richtige hossende, kluge sonnige Griechenjüng⸗ ilnng und trug in fein fühlender und erkennender Gegenüberstellung seiner Rolle reichlich zu einer abgerundeten und vollendeten Auf⸗ flihrung bei.
Bei einer solchen Darbietung war es denn selbstverständlich, daß das wusterbliche Werk seine ganze Wirkung ausstrahlte, und aufrichtig und warm war der Beifall Gießener Goethefreunde.— t.
Der Steinach⸗Film. Der Name des Professors Steinach in Wien dürfte unseren Lesern bekannt sein. Es ist der Wissenschaftler, dessen medizinische und anatomische Forschungen und deren Ergebnisse vor mehreren Jahren allgemeines Aufsehen erregten. Sie gingen dahin, daß es dem genannten Forscher gelungen sei, durch eine Operation ben tierischen(oder menschlichen Körper) zu„verjüngen“. Darüber ist viel geschrieben, gewwitzelt und gespottet worden. Indessen, bei welchen neuen Entdeckungen oder Erfindungen war das nicht der Fall? Ohne Zweifel haben die Forschungsergebnisse Prof. Steinachs ihre hochwissenschaftliche Bedeutung.— Für die Darstellung dieser Operationen und der im tierischen Körper vorgehenden Veränderun⸗ gen wurde mit jahrelanger unsäglicher Mühe ein Film hergestellt, der in den nächsten Tagen im Lichtspielhaus, Bahnhofstr. 34, ur Vorführung kommt.(Siehe Inserat.)— In einer Schrift über
ferner um die lächerlich übertriebenen Hoffnungen und Wünsche, die sich an das Wort„Verjüngung“ und den Namen Steinachs knüpfen, auf
Schrift enthaltenen Gutachten medizinischer Sachverständigen sei ein Auszug desjenigen von Prof. P. Fränkel von der Universität Berlin hier wiedergegeben:
„.. Im allgemeinen bin ich allerdings der Ueberzeugung, daß schwebende, wissenschaflliche Streitfragen nicht vor den Richter⸗ stuhl der Lafen gehören. Aber ich bin weit entfernt, einem Gelehr⸗ ten die gemeinverständliche Veröffentlichung seiner Forschungser⸗ gebnisse zu bestreiten, auch wenn sie teilweise umstritten sind. Denn er selbst ist ja von der Richtigkeit der von ihm gegebenen Dar⸗ stellung überzeugt; vielen nach geistiger Fortbildung ringenden Menschen leistet er aber durch den Einblick in seine Arbeitsweise einen großen Dienst. Daß er sich dabei der jeweils besten Technik der Verbreitung bedient, die heute für experimentelle Arbeiten doch wohl sickerlich ein wissenschoftlich hergestellter, wahcheitsge⸗ mäßer Film darstellt, ist sehr verständlich.
... Die genauere Kenntnis naturwissenschaftlicker Tatsachen und Probleme kann meiner Ueberzeugung nach nur bildend und sittlicher Verrohung entgegenwirken. Die Wissenschaft kann es nur begrüßen, wenn durch gute, auf Sensation verzichtende, gemein⸗ verständliche Vorführungen im Volke auch Interesse für ihre Arbeit geweckt wird.“
Der Vorwärts schrieb über die Vorführung: N
5 Die Bilder sind klar, sie betonen immer das Wichtige auch bei den Operationen und Sektionen. Wo die Natur aufnahme nicht ausreicht, greift der Trickfilm ein. um innere Vorgänge ver⸗ ständlich zu machen. Auch fürs bloße Schauen und Unterhaltung ist durch Aufnahme schöner Tierbilder Sorge getragen. Man wird der Leitung des Dr. Thomalla und den zahlreichen wissenschaftlichen Mitarbeitern Dank wissen für die gute und gewiß nicht immer
leichte Arbeit, die sie geleistet haben. Und so wird der Film ein wertvolles Aufklärungsmittel sein.“
holt aus Kreisen der Mieter darüber Beschwerde geführt
sich, für jedes Haus einen Verteilungsplan aufzustellen, der
die Regierung zusammengesetzt ist. Notwendig wäre, daß endlich ein⸗
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