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3.3.1923
 
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Organ für die Interessen des werktätigen Volkes der Provinz Oberhessen und der Nachbargebiete.

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Nr. 52

Gießen, Samstag, den 3. März 1923

18. Jahrganb

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Arbeitslosenversicherung.

Zu dem vorliegenden Gesetzentwurf.

Alles ist jetzt vorläufia in Deutschland: der Stand der (Valuta, die Preise, die Gehälter und Löhne wie alles andere, einschließlich der Ruhrbesetzung. Der Vorläufige Reichswirt⸗ schaftsvat beschäftiat sich gegenwärtig mit dem Entwurf eines Gesetzes über eine vorläufige Arbeitslosen⸗ versicheruna Vorläufig deshalb, weil wie in der Be⸗

ründung des Entwurfs ausgeführt wirdbei der Dauer und

der Intensität der Wirtschaftskrisen und der unberechenbaren Lage des Arbeitsmarkts der voraussichtliche Aufwand, die Voraus⸗ setumg für jede Wahrscheinlichkeitsberechnung ohne die eine reine Versicherung sich nicht aufbauen läßt. sich unmöglich nach ver⸗ sicherungs technischen Grundsätzen schätzen läßt. Ferner wird die Bildung örtlich oder beruflich begrenzter Gefahrengemeinschaften 5 70 re 1175 i le die bestimmte 92 rke besonders r trifft, heu undurchführ⸗ bar Bezeichnet. g* 1

Schließlich kommt der Charakter vorläufigen Regelung auch dadurch zum Ausdruck, daß zwar die geltende Erwerbslosen fürsorage durch eine Arbeitslosen versicherung abgelöst wird. in diese Versicherung jedoch noch Momente der Für⸗ sorge insofern aufgenommen werden müssen. als es der orga⸗ nische Uebergang von der Fürsorge zur Versicherung er⸗ heischt. Beim Inkrafttreten der Arbeltslosenversicherung sind wohl versorgungsbedürftige Arbeitslofe vorhanden, aber keine an⸗ a Ae e Arbeitslosenver⸗ ö. ill in sich gleichzeitg gen Abbau der Fürsorge un 0 dee Versiiherune. Fürsorge und den

5Entwurf gebt von der Problemstellung aus,. nächst gilt den Eintritt der Arbeitslosigkeit möglicht 5

5

einer

verhüten weiter aber die eingetretene Arbeitslosigkeit bald⸗

möglichst wieder zu beendigen den durch sie eingetretenen Schaden zu heilen und schließlich für den Fall der Arbeitslosigkeit eine laufende Unterstützung zu gewähren.

Die Einführung einer vorläufigen Arbeitslosenversicherung muß als ein notwendiges Uebel betrachtet werden. Mögen wir vorläufig von einer Stabilisierung unserer Mark 8 Aemlich entfernt sein. so wird und muß sie doch einmal N und damit muß die deutsche Arbeitnehmerschaft durch eine Krise hindurch, die an Umfang und Dauer der Ar⸗ beitslosigkeit wahrscheinlich alles übertreffen wird, was wir in Deutschland auf diesem Gebiete bisher erlebt haben. Es mag be⸗ guemer sein, die Beibehaltung und Ausgestaltung der Erwerbs⸗ 1 senfürsorge zu fordern und vom Reich den Ländern und Gemeinen zu fordern. daß sie die Lasten der Fürsorge allein tragen. Soll dies auf die Dauer möglich sein, so nicht ohne in⸗ direkte Heranztebung der Arbeitnehmerschaft, in Vergleich mit der freilich eine direkte Mitbeteiligung in Form der Arbeits⸗ losenversicherung den Vorzug verdient. Sind wir also im Prinzip mit der Versicherungspflicht einverstanden, so doch nicht ohne weiteres auch mit allen einzelnen im Entwurf vorgesehenen Be⸗ stimmungen.

. In Artikel 163 der Reichsverfassung wird jedem Deutschen das Recht auf Arbeit zuerkannt und, soweit ihm angemessene Arbeit nicht nachgewiesen werden kann, ihm die Sicherung des notwendigen Lebensunterhaltes gewährleistet. Daraus ergibt sich in erster Linie die Aufgabe der Or ganisa ion des Ar⸗ beitsmarkts weshalb die Reichsregierung zunächst die Regelung des Arbeitsnachweiswesens in Angriff genommen, das Arbeitsnachweisgesetz vom 22. Juli 1922 eingeführt hat. Hieraus wird in dem Entwurf die weitere Folgerung abgeleitet, daß die Mittel der Arbeitslosenversicherung mit dazu dienen sollendie Lücke auszufüllen, die das Arbeitsnachweis⸗ gesetz bezüglich der Kosten der Arbeitsnachweis⸗ ämter gelassen hat. Diese Kosten der Arbeitsnachweisämter sollen nach§ 67 des Arbeitsnachweisgesetzesdurch besonderes Gesetz geregelt werden, Zu dieser Regelung soll die Arbeits⸗ losenversicherung herangezogen werden. Von dennotwendigen Kosten der Arbeitsvermittlung sollen zwei Drittel zu Lasten der zur Arbeitslosenversicherung beitragspflichtigen Personen gehen, das letzte Drittel soll für jedes Arbeitsamt die⸗ jenige öffentlich⸗rechtliche Körperschaft tragen, bei der das Amt errichtet ist.

5 Obwohl den Arbeitsämtern ein großer Teil der Verwal⸗ tungsarbeiten sür die Arbeitslosenversicherung aufgebürdet wird, bedeutet diese Art der Kostenregelung für die Versicherung von vorneherein eine erhebliche finanzielle Belastung.

Organe der Anbeitslosenversicherung sind die öffent⸗ [ichen Arbeitsnachweise und die Krankenkassen. Einmal um die Verwaltungskosten möglichst niedrig zu halten, weiter aber um die Vereinheitlichung der Sozialversicherung nicht noch mehr zu erschweren, mußte von der Schafsung eines beson⸗ deren Verwaltungsapparates für die Zwecke der Arbeitslosenver⸗ sicherung abgesehen werden. Die Feststellung des Schaden falles, 5. h. die Entscheidung darüber, ob Arbeitslosigkeit im Sinne des Gesetzes vorliegt, kann ohnehin nur durch den öffentlichen Arbeits nachweis erfolgen. Er ist daher vorgasehen als Fachstelle für die Prüfung und Kontrolle der Arbeitslosigkeit. Die Begründung spricht vonArbeitswillig⸗ keit ein sehr anrüchiges Wort das an keiner Stelle in das Gesetz übernommen werden dürfte für die Beendigung der Arbeitslosigkeit und für ihre Einschränkung durch plan⸗ mäßige Regelung des Arbeitsmarktes.

Die Durchführung des Beitrags systems soll den Krankenkassen übertragen werden, da sie die Voraussetzungen sukr diefe Aufgaben besser bieten als jede andere Organisation der Sogzlalversicherung. Die Beiträge sollea für die Arbeitslosen⸗ und die Krankenversicherung zusammen erhoben werden. An die Krankentassen soll für ihre Tätigkeit ein schätzungsweise zu er⸗ mittelnder Vetrag erstattet werden. 5 1

Die Aufbringung der Mittel die vor allem die⸗ jenigen Kreise tragen müssen,die an der Acbeitslosenversicherung am stärksten interessiert find und deren Mitwirkung bei ihrer Durchführung unentbehrlich ist, 115 11 6 Weise erfolgen Arbeitnehmer un rbeitgeber zu folgen, daß Drittel in Gestalt von Bei⸗ Drittel zu einem Sechstel auf

mägen zahlen. während das letzte

An das Gewissen der Welt.

Die städtischen Körperschaften, sämtliche Gewerkschaften und der Arbeitgeberverband erließen folgende Kundgebung:

Am 20. Februar d. J. wurden in Bochum 14 Schüler der Oberrealschule, weil einige von ihnen zwei Spitzel an⸗ gezeigt hatten, verhaftet und so sehr mißhandelt, daß sie zum Teil schwer verletzt wurden. Am 22. Februar wurde auf dem Wilhelmsplatz ein Mädchen von französischen Soldaten mißhandelt, in die zornige Menge wurde geschossen, Ein Arbeiter wurde getötet, zwei Mann schwer verletzt.

Im Warenhaus Alsberger und in mehreren Kaufhäusern wurden Waren für viele Millionen Mark, gewaltsam ent⸗ nommen. Abends um 8 Uhr wurde die Innenstadt für den Verkehr gesperrt und 60 Bürger verhaftet und eingesperrt. Da der Befehl über die Straßensperrung erst um 7 Uhr abends in die Hände des Magistrats kam, hatten die Bürger vor der Gefahr nicht mehr gewarnt werden können. Seit⸗ dem werden jeden Abend um 8 Uhr die Straßen gewaltsam gesäubert, Bochumer Bürger verhaftet und eingesperrt. Am 24. Februar wurden außerdem viele Straßenpassanten miß⸗ handelt und geschlagen.

Am 23. Februar nachmittags wurde das Rathaus um⸗ zingelt und aus der Tagung der Stadtverordneteu⸗Ver⸗ sammlung der Magistrat und 18 Stadtverordnete verhaftet.

Die deutschen Eisenbahnen. Todesstrafen für die Eisenbahner.

Die Franzosen haben am Donnerstag weitere Bahn⸗ stationen im neubesetzten Gebiet mit Militär belegt und ebenso die Besetzung des albbesetzten Gebietes auf ver⸗ schiedene Bahnhöfe ausgedehnt. Das alles sind Vorbe⸗ reitungen dafür, die bereits seit 14 Tagen in Paris be⸗ schlossenekaufmännische Organisation der deutschen Eisen⸗ bahnen durchzuführen. 5

Der Pariser Ministerbeschluß ist jetzt von der Rhein⸗ landskommission sanktioniert worden. Dieses Gebilde, das sich als ausführendes Organ französisch⸗belgischer Gewalt⸗ taten zeigt, kündigt an, daß die deutschen Eisenbahnen jetzt inalliierte Regie übernommen werden und daß diese

Regie über das gesamte Eisenbahnnetz des besetzten Gebietes

absolute Vollmacht hat, auch in der Frage der Einstellung und Entlassung des Personals. Der Beschluß wird mit der Haltung der Reichsregierung und der Bevölkerung im Westen begründet.

Ein Vorläufer der Verwirklichung dieser Absichten ist die Ankündigung von Todesstrafen für unsere Eisenbahner unter den verschiedenartigsten Umstanden. Diese Maßnahme weist am klarsten auf die Unfähigkeit der Franzosen und Belgier hin und soll schließlich in ihrer Auswirkung ver⸗ hüten, daß die Welt auf den französisch⸗belgischen Mangel en Fähigkeiten zur Bewirtschaftung des besetzten Gebietes aufmerksam wird.

Gegen die Todfeinde des Prosetariats

Das Vorstandsmitglied des Alten Deutschen Bergarbeiterver⸗ bandes, Gen. Martmöller, der bei der Bergarbeiterschaft viel Sym⸗ pathie besitzt und über die Stimmung im Industriegebiet gut unter⸗ richtet ist, schreibt uns zur Lage im Ruhrgebiet u. a. folgendes:

Nicht für die Kapitalisten wird der Kampf im Ruhrgebiet von den Gewerkschaften geffihrt, sondern im Interesse der Arbeit⸗ nehmer, für den Bestand der deutschen und auch der internationalen Arbeiterbewegung. Militarismus und Imperialismus sind die Todfeinde des Proletariats. Wo der Kampf gegen sie geführt wird, gehören die Gewerkschaften und die sozies⸗ demokratische Partei in die vordersten Reihen, sind alle Kräfte zu konzentrieren. Werden wir erst mit dem französisch⸗belgischen Mili⸗

tarismus und Imperialismus fertig, dann wird es umso leichter mög⸗

lich sein, die Auseinandersetzungen mit dem deutschen Kapitalismus zu führen. Gleichzeitig aber nach zwei Fronten einen Kampf aus⸗ fechten ist unmöglich. Dieseniqen, die immer darauf hinweisen, daß Aach im gegenwärtigen Augenblick der Kampf gegen das deutschen Kapital unumschränkt geführt werden soll, erweisen der Sache des Proletariats einen schlechten Dienst. Sie zersplittern die Kräfte, die dringend notwendig gebraucht werden, um die schlimmste Gefahr von der Arbeiterschaft abzuwenden. Darüber sollte doch endlich Klarheit Cr.* N das Reich entfällt und das weltere Sechslel, also je ein Zwölftel von den Ländern und Gemeinden je zur Hälfte zu tragen ist. Die Festsetzung der Beiträge erfolgt durch den Reichsarbeitsminister mit dem Verwaltungsrat des Reichsamts für Arbeitsvermittlung zusammen, alljährlich in der zweiten Hälfte des Jahres für das folgende Kalendersahr. Die Festsetzung bedarf der Zustimmung des Reichsrats und eines vom Reichstag gewählten Ausschusses von 28 Mitgliedern. Für die Bemessung der Beiträge wird der Aufwand zugrunde gelegt, den die Versicherung im Reichsgebiet vom 1. Juni des vorhergehenden Jahres bis zum 30. Juli des⸗ jenigen Jahres erfordert hat in dem die Festsetzung erfolgt. Da sywohl die Geldentwertung wie der Grad der allgemeinen Arbeits⸗ losigkeit eine große Rolle spielt ist weiter vorgesehen daß die Beitragshöhe im Laufe des Kalenderjahres abgeändert werden kann, wenn außergewöhnliche Umstände dies rechtfertigen.

Die Verteilung der Beitragslast auf die einzelnen Arbeit⸗ geber und Arbeitnehmer sol der Gesahr der ⸗Arbeitslosigkeit im

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Stadtrat Stumpf, die Stadtverordneten Geheimrat Wehr⸗ mann, Diplomingenieur Weih, Rektor Gürse wurden aus⸗ gewiesen, die übrigen Herren wieder entlassen und ihnen mitgeteilt, das sei die erste Warnung gewesen für nicht aus⸗ geführte Requisitionen und wegen Tagung des Stadtverord⸗ netenkollegiums ohne Anmeldung.

Bochumer Handelskammer vollständig ausgeräumt und was nicht entfernt wurde, mit schweren Schmiedehämmern und mit Beilen zerstört, sodaß nur noch die kahlen Wände vor⸗ handen sind. 5

Da die französischen Machthaber die Annahme von protestieren wir hiermit feierlich vor aller Welt gegen die Greuel und Gewalttaten, die an unserer friedlichen Bevölke⸗ rung begangen werden und laden Zeugen von auswärts ein, sich in Bochum an Ort und Stelle von diesen franzö sischen Gewalttaten zu überzeugen. 5

sie für die der Stadt Bochum und ihren Bürgern angetane Gewalt volle Genugtuung von der französischen Regierung fordert. f 0

herrschen, daß die Verwirklichung der Pläne Poincarés den wiri⸗ schaftlichen und politischen Zerfall Deutschlands und da⸗ mit den Zerfall der gewerkschaftlichen und politischen Organisationen der deutschen Arbeiterschaft bedeutet.

Der Kampf muß fortgesetzt werden, bis Frankreich zu der Ein⸗ sicht kommt, daß mit Gewaltmaßnahmen keine wirtsc Dissecenzen geregelt werden können, daß das nur möglich ist, wenn man sich an den Tisch setzt und verhandelt. Dabei ist es ganz selbst⸗ verständlich, daß Deutschland bis zur Grenze seiner Leistungsfähigkeit die Folgen des verlorenen Krieges auf sich nimmt. Dieses Ziel wird aber nicht dadurch erreicht, daß täglich nach Verhandlungen gerufen wird, wie es leider in einem Teil der Parteipresse geschieht. Dadurch wird unsere Lage nur erschwert, zumal in den eigenen Reihen Ver⸗ wirrung hervorgerufen wird. Auf deutscher Seite ist die Verhand⸗ lungsbereitschaft vorhanden, auch bei der Regierung. Ein Hindernis

lungen müßte sich demnach an Herrn Poincars richten.

Die Arbeiterschaft an der Ruhr lehnt jeden gewaltsamen Kampf ob und wird sich auch zu wehren wissen, wenn vor irgend einer Seite hierzu ein Versuch gemacht werden sollte. Wir sind aber auch ent⸗ schlossen, den passiven Widerstand so lange fortzusetzen. bis eine Ver⸗ handlungs möglichkeit erreicht ist. 0

Diese Ausführungen glauben wir als Gradmesser der zuversicht⸗ lichen Auffassung unserer Bergarbeiterschaft im Nuhrrevier werten zu können. 6

Die Fortsetzung der Gewaltakte.

Im Rathaus in Steele haben die Franzosen eine Fettvper⸗ kaufsstelle errichtet. Sie geben dort beschlagnahmte und gestohlene Waren unter dem Tagespreis, angeblich für die ärmere Be⸗ völkerung ab. Es ist bisher nicht bekannt geworden, daß diese Verkaufsstelle irgend welchen Zuspruch an deutschen Abnehmern bekommen hätte. 6

Die gewaltsame Wegnahme von Waren aus Geschäfts⸗ häusern, Wirtschaften und Kaffeehäusern durch französische Sol⸗ daten scheint zu einer ständigen Einrichtung zu werden. In allen Stadtteilen Essens werden derartige Vorfälle beobachtet, wobei täglich die gleichen Lokale besucht und Waren ohne Bezahlung weg⸗ genommen werden In zahlreichen Fällen ist beobachtet worden, daß die Täter die Nummern ihres Truppenteils entweder ent⸗ fernt oder verdeckt hatten, um eine Anzeige zu erschweren.

Die Ausweisungen der Eisenbahner und die gewaltsame Räumung ihrer Wohnungen werden immer schärfer. In Kettwig mußte z. B. ein 72jähriger pensionierter Eisenbhahner mit seiner 68jährigen Frau innerhalb weniger Stunden seine Dienstwahnung verlassen, ohne die geringsten Kleinigkeiten mitnehmen zu können.

In Oberhausen wurden die Eisenbahnerfrauen gezwungen, die Betten in den geräumten Wohnungen noch frisch zu überziehen.

Der Hauptbahnhof Bochum

In der Nacht zum Freitag wurden wieder Polizeiwachen in Essen von den Franzosen aufgehoben. Die Sicherheitsverhält⸗ nisse der Stadt haben sich durch den ungenügenden Schutz in er⸗ schreckender Weise verschlechtert. Die Diebstähle mehren sich in einem bisher nie erreichten Umfange. Das Obdachlosenasyl ist für französische Zwecke beschlagnahmt worden..

Von den in Bochum verhafteten Schutzpolizisten befinden sich etwa 300 Mann in der Oberrealschule in Haft. Die gestrige Ver⸗

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Dann durften sie das Haus verlassen. ist noch außer Betrieb.

Berufe entsprechen. Es sollen drei Gefahrenklassen geschaffen werden und zwar eine für die Angehörigen derjenigen Berufs⸗ gruppen, die regelmäßig die Arbeitslosenversicherung über den Durchschuitt in Anspruch nehmen, zweitens für die Angehörigen solcher Berufsgruppen mit geringerer als der durchschnittlichen Arbeitslosigkeit. Diese Art der Beitragsfestsetzung hat wohl den zorzug, daß die notwendigen Mittel unter allen Umständen her⸗ beigeschafft werden, ein Versagen der Unterstützung aus Mangel an Mitteln nicht eintreten kann, birgt aber auch die Gefahr einer in Krisenzeit überaus starken Belastung für die Vollarbeiter in sich.

Dar Entwurf rechnet mit einem Personenkreis von 15,7 Millionen versicherungspflichtigen Mitgliedern. wovon er etwa 4,5 Milllonen in der Land- und Forstwirtschaft ausnehmen will, so daß 11,2 Millionen Versicherte bleiben würden. Auf Einzelheiten des Entwurfs wird nach Abschluß der Beratungen im Vorläufigen Reichswirtschaftsrat näher einzugehen sein.

In der Nacht vom 23. zum 24. Februar wurde bie

Protesten verweigern oder sie dem Papierkorb überliefern,

Von der deutschen Regierung aber verlangen wir, daß

hierzu bildet die französische Regierung. Der Ruf nach Verbands