Kmtsverkündigungsblatt

der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und RIsfelö

9it. 99. Jahrgang 1937 Beilage der Ober hessischen Tageszeitung Gießen. 31. August 1937

Kreisamt Gießen

Dienftiiachrichtcn.

g-crmnnn Ludwig. Hermann Knorr und Albrecht Bopp wurden als Felvgcfchworene jüt die Gemeinde Langd ver- pflichtet.

Kreisamt Friedberg

Betr.: Scharfschießen.

Bekanntmachung.

Am 15., 16. und 17. September 1937 findet jeweils von 7 bis 13 und von 14 bis 18 Uhr auf dem Exerzierplatz Butzbach Gefechtsschießen mit scharfer Munition statt. Es wird geschossen in Richtung Kleeberg. Gefährdet ist das Gelände südlich Ebers- (6öii5, südlich Oberkleen und ostwärts von Kleeberg. Für die Echießtage wird gesperrt: die Straße Hausen Kleeberg und die Straße Ebers-GönsKlccberg. Den Weisungen der aus­gestellten Sicherheitsposten ist Folge zu leisten.

Die gefährdete Höhe bei dem Gefechtsschießen beträgt 500 Meter.

Friedberg (Hessen), den 26. August 1937.

Kreisamt Friedberg.

Dr. Straub.

Dicnftnachrichtcn.

Adam Bechtold aus Nieder-Wöllstadt wurde als Rechner der evangelischen Kirche zu Rieder-Wöllstadt ernannt und verpflichtet.

Kreisamt Büdingen

Bekannt in achun g.

Wegen Ausführung von Kleinpflasterarbeiten wird die Land­straße 1. Ordnung Rr. 274 Echzell Landstraße 1. Orvnung Rr. 263 (Beistadr'Grunv-Schwalheim) vom 30. August 1937 ab für jeglichen Verkehr gesperrt.

Umleitung erfolgt in' Richtung Nidda über Visses und in Richtung Dorheim rind Hungen über die sogenannte Römcr- straße zwischen Wölfersheim und Berstadt.

Die ausgestellten Warnungstafeln sind zu.beachten.

Büdingen, den 24. August 1937.

Kreisamt Büdingen.

Dr. B e cke r.

Die Pläne und Beschreibung des beabsichtigten Unterneh­mens liegen während 14 Tagen, beginnend mit dem Ablauf des Tages, an welchem diese Bekanntmachung im Amlsverkündi- gungsblatt erscheint, auf der Bürgermeisterei in Lauterbach an den üblichen Dienststunven zur Einsichtnahme offen. Etwaige Einwendungen gegen die geplante Anlage sind bei Meldung des Ausschlusses innerhalb der angegebenen Frist schriftlich oder ZU Protokoll bei der genannten Behörde vorzubringcn.

Lauterbach, den 24. August 1937.

Krcisamt Lauterbach.

3 iirtz.

Bekanntmachung.

Am Mittwoch, dem 8. September 1937, findet unter den üblichen Voraussetzungen in Erainfeld ein Schweiuc- markt statt. Der Auftrieb beginnt vormittags 9 Uhr und endet 9.30 Uhr vormittags.

Rr. 32.

Anordnung zur Ausführung des Reichsviehfeuchcngcfctzcs.

SB ui» 17. August 1937.

Wegen der günstigen Seuchenlage wird bestimmt, daß die Vorschriften in den §§ 1, 2 uno 6 der Anordnung zur Ausfüh- hrung ües Reichsviecheuchcngesetzes des früheren hessischen Mini- sters des Innern vom 13. Januar 1928 (Reg.-Bl. S. 2) über Vie Anzeige und amtstierärztlichc Untersuchung der im Eisenbahn-, Schiffs- oder Kraftwagenverkehr eintrefscnden Klauenviehtraus- portc bis auf weiteres keine Anwendung finden auf die Tiere, bei denen durch Vorlage eines amtstierärztlichen Zeugnisses nachgewiesen ist, daß ihr Hcrknnftskreis seuchenfrei ist. Es bleibt vorbehalten, diese Ausnahmeregelung jederzeit auszu- hcben.

D a r in st a d t, den 17. August 1937.

Der Rcichsstntthaltcr in Hessen Landesregierung In Vertretung: Rein c r.

Betr.: Wie oben.

An die Eendarmeriestationcn des Kreises.

Wir machen Sie auf vorstehende Anordnung aufmerksam. Bei Ihre» Kontrollen wollen Sie darauf achten, daß das nmts- tierälziliche Zeugnis des Hcrkuuftskreiscs vorhanden ist.

Lauterbach, den 24. August 1937.

Kreisamt Lauterbach.

Z ü r tz.

Dicnftnachrichten.

Friedrich Ditzcl, Gustav Lenz, Otto Nagel, Ludwig Hermann S e i b und Konrad W i l t h e i ß von Lorbach wurden zu Ehrenfeldschützcn der Gemeinde Lorbach ernannt und vcr- pslichtct.

Friedrich Ludwig Krämer von Ober-Widdersheim wurde als LBehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr zu Ober-Wib- dersheim ernannt und verpflichtet.

Otto K o ch von Aulendiebach wurde als Wiefenvorstands- mitglicd für die Gemeinde Aulendiebach ernannt und ver- pslichtet.

Kreisamt Lauterbach

Rr. 31.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Errichtung eines Fabrikgebäudes zum Betrieb einer Hajenhaarschneiderci durch Fritz Jockel in Lauterbach.

Die Firma Fritz Jöckcl in Lauterbach beabsichtigt, auf dem Grundstück Flur IV Nr. 90 der Gemarkung Lauterbach (hinter dem Nordbahnchos) ein Fabrikgebäude zum Betrieb einer Hascn- haarfchnciderei zu errichten. -

Rr. 33.

Verordnung, betreffend die Bekämpfung der MUbenseuchc der Honigbienen. Vom 17. August 1937.

Auf Grund des § 81.% des Viehsenchengcfctzcs vom 26. Juni 1909 (Reichsgefetzbi. S. 519) in der Fassung des Gesetzes über die Ergänzung des Vichscuchengesetzes vom 18. Juli l928 (Re:chs- gejetzbi. 1 S. 289), des Art. 37 des Hessischen Feldstrafgesetzcs vom 13. Juli 1904 (Rcg.-Bl. S. 282) in der Fassung ves Gesetzes vom 27. Juni 1923 (Reg -Bl. S. 153) und der Verordnung vom 22. Dezember 1923 (Reg.-Bl. S. 514), ves Art. 64 Abs. 3 der Kreis- und Provinzialordnung in der Fassung des Abänderungs- gcjctzes vom 5 Januar 1937 (Rcg-.Bl. S. 9) in Verbindung mit der Verordnung über, Vermögensftrafen und Bußen vom 6. Fe- oruar 1924 lReichsgefetzbl. I S. 44) bestimme ich für das Lauo Hessen das Folgende:

§ 1.

Jeder Besitzer von Bienenstöcken ist verpflichtet, Stöcke, die von der Milbenseuche befallen sind, sosort dem Kreisamt auzu- zcigen.

Jeder Besitzer ist verpflichtet, die Untersuchung seiner Bienenstöcke aus Milbenseuche durch einen Ausschuß von Sach-