klmtsverkiindigungsblatt
ber Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und fllsfelö | Beilage d--Od°.I,-IIUch°n T°g-s,°i,ung gggnnl „„
Kreisamt Friedberg
Kreisamt Gießen
V e k a n n t in a ch u n g.
SBetr.: Die Aufnahme blinder und sehschwacher Kinder in die Blindenanstalt Friedberg.
An die Schulvorstände des Kreises.
Unter Bezugnahme auf das Amtsblatt Nr. 1 des Hessischen Landesamts für das Vildungswefen von 1925 und die Ihnen mit übergedrucktem Ausschreiben vom 24. Mai lfd. Is. übersandte Verfügung des Herrn Reichsstatthalters in Hessen — Landesregierung — vom 18. Mai lsd. Is. empfehlen wir Ihnen, unter Benutzung des im obengenannten Amtsblatt enthaltenen Vordrucks nach Muster B innerhalb einer Woche zu berichten, vb in Ihrer Gemeinde blinde und sehschwache Kinder vorhanden sind,
1. die für Aufnahme in die Blindenanstalt Friedberg an Ostern 1938 in Frage kommen;
2. die bereits älter sind, aber bisher noch nicht in der genannten Anstalt untergebracht wurden (s. obengenannte Verfügung vom 18. 5. 1937).
$)em Verzeichnis sind für jedes Kind beizuschließen:
a) der Geburtsschein;
b) der Impfschein;
c) eine Aeußerung des Schulvorstandes, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Unterbringung des Kindes in einer Blindenanstalt vorliegen und insbesondere, ob das Kind bildungsfähig erscheint;
d) eine Erklärung der Eltern oder ihrer Stellvertreter, daß sie mit der Aufnahme des Kindes in eine Blindenanstalt einverstanden sind bzw., wenn dies nicht der Fall sein sollte, welche Einwendungen sie hiergegen erheben.
Fehlbericht ist erforderlich.
Eießen, den 9. Juni 1937.
Kreisschulamt Gießen.
I. V.: Nebeling.
Vetr.: Schulgefechtsschießen in der Zeit vom 28. Juni bis
1. Juli 1937 bei Wißmar.
Bekanntmachung.
In der Zeit vom 28. Juni bis 1. Juli 1937, und zwar jeweils von 8 Uhr vormittags bis 5 Uhr nachmittags, wird in bem Raume nordwestlich Krofdorf—Wißmar und Ruttershausen ein Schulgefechtsschießen stattsinden. Während der Schießzeiten ist das Betreten des gefährdeten Gebietes verboten. Die Zugangswege werden durch Wachposten beseht. Den Anordnungen der Absperrposten ist unbedingt Folge zu leisten.
Die Straße Ruttershausen—Wißmar, soweit sie auf hessischem Gebiet liegt, wird während der Schießzeiten gesperrt. Umleitung erfolgt über Lollar, Gießen.
Gießen, den 7. Juni 1937.
Kreisamt Gießen.
I. V.: W eb e r,
Dieustnachrichten.
Wilhelm Meckel III. wurde zum Wiegemeister und Wilhelm Emrich I. zum stellvertretenden Wiegemeister der Gemeinde Röthges ernannt und verpflichtet.
Vetr.: Sperrung der Landstraße 1. Ordnung 268;
Abzweig Butzbach—Griedel.
Bekanntmachung.
wegen Ausführung von Brückenbauarbeiten angeordnete Sperrung des Straßenabzweigs Butzbach—Griedel wird hiermit wieder aufgehoben.
Friedberg (Hessen), den 21. Juni 1937.
Kreisamt Friedberg.
I. V.: Bach.
Dieustnachrichten.
Karl Vurkert, Okarben, wurde als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Okarben ernannt und verpflichtet.
Kreisamt Lauterbach
Rr. 22.
Vetr.: Die Besetzung des Kehrbezirks Lauterbach.
Schornsteinfegermeister Max Stau buch aus' Herbstein wurde von dem Herrn Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung — mit Wirkung vom 1. Juni 1937 auf Widerruf zum Bezirksschornsteinfegermeister des Bezirks Lauterbach einschließlich Schlitz bestellt.
L a u t e r b a ch, den 21. Juni 1937.
Hessisches Kreisamt.
I. V.: E U n g e r i ch.
Kreisamt Schotten
Dien ft nachrichten.
Wilhelm Seniler von Ulrichstein wurde als stellvertretender Führer der freiwilligen Feuerwehr Ulrichstein ernannt und verpflichtet.
Heinrich Lina II. aus Meiches wurde als Führer der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Meiches ernannt und verpflichtet.
Das
Amtsverkündigungsblatt
der provinzialdi'reßti'on Gberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und flisfeli) erscheint nach Bedarf. Wir bitten die Amtszeiten, das vor- liegende Material uns jeweils frühzeitig zukommen zu lassen.
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