Ausgabe 
20.7.1937
 
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Dienstag, 20. Juli 1931

Hierfür kommen folgende Grundstücke in Frage:

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2.

3.

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»utragen.

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Anttäge ans Einrichtung und Unterhaltung von Anlagen, welche für dir benachbarten Grundstücke zur Sicherung gegen Gefahren und Nachteile notwendig find, oder notwendig werden, bei Meidung des Ausschlusses mit solchen, etwaige auch unbekannte Ansprüche und Rechte an das za enteignende Grundstück bei Meidung des Ausichlusses mir

Betr.: Enteignungsverfahrcn der Ruhrgas Aktiengesellschaft in der Gemarkung Ober-Eschbach.

Bekanntmachung.

Die Ruhrgas AG in Essen beabsichtigt, eine Gasfernleitung von dem Ruhrgebiet in das Rhein-Main-Eebiet zu legen. Die Leitung bzw. die Anschlußleitung sott durch den westlichen Teil des Greises Friedberg, vor allem durch die Gemarkung Ober-Eschbach lausen.

Die Ruhrgas AG hat daher auf Grund der Bestimmungen des Gesetzes, die Enteignung von Grundeigentum betrcjsend, vom ; 26. Juli' 1884, in der Fassung vom 30. September 1899, sowie des Gesetzes über ein vereinfachtes Enteignungsverfahren vom 4. Oktober 1935 (Heff. Reg.-Bl. vom 4. Oktober 1935 Seite 193) beantragt, die nachstehend aufgeführten Grundstücke mit einer dauernden Beschränkung des Eigentums in der Weise zu be- lasten, daß: , m ,

1. die Ruhrgas AG in Essen berechtigt ist, nach Maßgabe des im Ente'ignungsverfahren festgestellten Planes in einem Grundstücksstreisen von 10 Meter Breite eine Gasfern­leitung zu verlegen und die Grundstücke zum Zwecke des

Betr.; Enteignungsversahren de» Ruhrgas Aktiengesellschaft in der Gemarkung Rodheim v. d. Höhe.

Bekanntmachung.

folchen,

Anträge auf Einrichtung und Unterhaltung von Anlagen, welche für die benachbarten Grundstücke zur Sicherung gegen Gefahren und Nachteile notwendig sind, oder notwen­dig werden, bei Meidnng des Ausschlusses mit solchen, l, i) etwaige auch unbekannte Ansprüche und Rechte an das zu ent­eignende Grundstück bei Meidung des Ausschlusses nut solchen

Zur Verhandlung über den Plan und die Entschädigung * Mjrd Tagfahrt vor der Lokalkommission aus Dienstag, den 3. August 1937, nachmittags 15 Uhr, auf dem Rathaus in Ober- Mörlen anberaumt. Die Beteiligten, insbesondere die Eigen­tümer, sowie sonstige Berechtigte werden hiermit au dem Termin geladen und aufgefovderkl^

Einwendungen gegen den Plan bei Meidung des Aus­schlusses und Annahme der Einwilligung in die beanspruchte

vereinfachte Enteignungsverfahren nach dem Gesetz vom 14. Oktober 1935 (Hess. Reg.-Bl. 1935, Seite 193) ungeordnet.

Der Antrag der RuhrgasA. E., der Plan, aus dem die Lage der mit der vorgesehenen Beschränkung zu belastenden Grundstücke ersehen werden kann, sowie die übrigen durch das Gesetz vorgeschriebenen Nachweisungen liegen in der Zeit vom 20. Juli bis 2. August 1937 auf der Bürgermeisterei Ober- Mörlen während der üblichen Dienststunden zu jedermann Ein­sicht offen.

solchen y

in den Termin vorzutragen.

Die Lokalkoinmission wird den, Ausschluß der im Termill trotz der hiermit vollzogenen öjfentlichen Ladung unentzchuldigt Ausgebliebenen mit Anträgen und Einwendungen aussprechen. Einzelladungen zu diesem Termin ergehen nicht.

Der Ausschluß bewirkt insbesondere, daß die int Art. Y8 Abs. 3 des Enteignungsgesetzes zngelasfene Beschreitung des Rechtsweges nicht mehr stattsinden kann.

Zugleich mit der Tagfahrt vor der Lokalkommission findet die Einweisungsverhandlung statt.

Friedberg (Hessen), den 16. Juli 1937.

Hessisches Kreisaint Friedberg.

I. B.: Bach.

Beschränkung,

Erklärung auf die angebotene Entschädigungssumme bei Meidung der Unterstellung der Annahme des Angebots, Anträge auf Ausdehnung der Enteignung bei Meidung des Ausschlusses mit folchen,

Anträge auf Aufrechterhaltung bestehender Lasten (Art. 19 des Enteignungsgesetzes) bei Meidung des Ausschlusses mit

Die Ruhrgas AG in Essen beabsichtigt, eine Gasfernleitung von dem Ruhrgebiet in das Rhein-Main-Eebiet zu legen. Die C- Leitung bzw. die Anschlußleitung soll durch den westlichen Teil des Kreises Friedberg, vor allem durch die Gemarkung Rovheim v. d. Höhe laufen.

Die Ruhrgas AG hat daher auf Grund der Bestimmungen des Gesetzes die Enteignung von Grundeigentum betrefsend,, vom 26 Juli 1884, in der Fassung vom 30. September 1899, ]oroie des Gesetzes über ein vereinfachtes Enteignungsverfahren vom 4 Oktober 1935 (Heff. Reg.-Bl. vom 4. Oktober 193o Seite 193) beantragt, die nachstehend aufgeführten Grundstücke mit einer dauernden Beschränkung des Eigentums in der Weise zu bc lasten, daß: 1' .

1 die Ruhrgas AG in Essen berechtigt ist, nach Maßgabe des im Enteignungsversahren festgestellten Planes in « Grundstücksstreifen von 10 Meter B.reite °^e Gasfern­leitung zu verlegen und die Grundstücke zum Zwecke des Baues, des Betriebs und der Unterhaltung der Leitung jederzeit zu benutzen, jedoch vorbehaltlich des Anspruchs der Nutzungsberechtigten auf Ersatzleistung für jeden hierbei angerichteten Schaden; ,

auf dem 10 Meter breiten Schutzstreifen der in Anspruch ge­nommenen Grundstücke für die Dauer des Bestehens der Leitung keine Gebäude errichtet oder loustige Einwirkungen vorgen'ommen werden dürfen, die den Bestand der Gussern- 1Clt$ie Außengrenzen des Schutzstreifens werden bestimmt durch die Lage der Rohrleitung, deren Achse unter der Mittellinie des 10-Meter-Streifens liegt;

die Ausübung einem Dritten überlasten roetben.rann.

Dieses Recht ist mit Vorrang vor allen sonstigen Rech- und Lasten an dem Grundstück in das Grundbuch ein-

In dem Termin vorzutragen.

Die Lokalkommission wird den Ausschluß der '.m Termin trotz der hiermit vollzogenen öfsentlichen Ladung unentschuldigt -dn'-5 gebliebenen mit Anträgen und Einwendungen aussprechen. Ein- zellndungen zu diesem Termin eigeycn nicht.

Der Ausschluß bewirkt insbesondere, daß die im Art. 35 Abs. 3 des Enteignungsgesetzes zugelassene Beschreitung des Rechtsweges nicht mehr stattsinden kann.

Zugleich mit der Tagfahrt vor der Lokalkommifsion findet die Einweisungsverhandlung statt. ...

F r i e d b e r g / H., den 15. Juli 1937.

. Hessifches Kreisamt Friedberg

I. B.: Bach. ' , f .

giewirt chaft vorn 13. Dezember 193a (Reichsgesetzbl. I S 14al) hat der Reichs- und Preußische Wlrtschastsm,nister mit Der, fuqunq vom 12. Oktober 1936, verossentlicht durch Bekannt- machunq des Reichsstalthalters in Hessen - Landesregierung am 24 November 1936 (ABBl. Nr. 130 vom 27 November 1Q30) zugunsten der Ruhrgas AG für die Serstellung die,er. Gas. leitunqen die Beschränkung, ober; wenn dies nicht ausreicht, die Enteignung von Grundeigentum für zulässig erklärt und das vereinfachte Enteignungsverfahren nach dem Gesetz vom 14. Ok­tober 1935 (Hess. 'Reg.-Bl. 1935 Seite 193) angeordnet. ,

Der Antrag der Ruhrgas AG, der Plan aus dem die Lage der mit der vorgesehenen Beschränkung zu belastenden Grund­stücke ersehen werden kann, sowie die übrigen durch das Gesetz vorgeschriebenen Nachweisungen liegen in der Zett vom 21. suU bis 3. August 1937 auf der Bürgermeisterei Nodhenn v d Hohe während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht assen.

Zur Verhandlung über den Plan und die Entschädigung wird Tagfahrt vor der Lokalkommifsion aus Mittwoch, den 4. Sliiqust 1937, 15 Uhr, auf dem Rathaus in Rodheiin v. d. Hohe anberaumt. Die Beteiligten, insbesondere die Eigentümer, so, wie sonstige Berechtigte werden hiermit zu dem Termin ge­laden und aufgefordert:

Einwendungen gegen den Plan bei Meidung des Aus­schlusses und Annahme der Einwilligung in die beansprucht» Beschränkung, .,

Erklärung auf die an gebotene Entschädigungssumme bei Meidung der Unterstellung der Annahme des Angebots Anträge auf Ausdehnung der Enteignung bei Meldung de» Ausschlusses mit solchen,

Anträge auf Aufrechterhaltung bestehender Lasten (Art. 19 des Enteignungsgesetzes) bei Meidung des Ausschlusses mit

Flur

Nr.

qm

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Nr.

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