Kmtsverkündigungsblatt
der Kreisämler Gießen. Friedberg. Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.
Re. 74. Jahrgang 1937 Beilage der Oberhessischen Tageszeitung s Gießen. 20. Juni 1937
Kreisamt Friedberg
Ecstellungsausruf zur Musterung und Aushebung
Auf Grund des Wehrgesetzes vom 21. M«i 1935 und des Reichsarbeitsdienstgesetzes vom 26. Juni 1935 wird zur Musterung und Aushebung 1937 Nachstehendes bekanntgegeben:
Zur Musterung und Aushebung 1937 haben sich zu stellen: a) Zur Musterung:
1. Alle männlichen Reichsangehörigen, die im Jahre 1917 gekoren sind und sich, wenn auch nur vorübergehend, im Kreise Friedberg aufhalten;
2. alle bisher nicht gemusterten Dienstpflichtigen der Jahrgänge 1913, 1914, 1915 und 1916;
3. die bei den Musterungen 1935, 1936 zurückgestellten Dienstpflichtigen der Jahrgänge 1913, 1914, 1915 und 1916, deren Zurückstellungsfrist abgelaufen ist oder deren Zurllckstellungsgründe weggefallen sind;
4. diejenigen Dienstpflichtigen und Freiwilligen der Wehrmacht der Jahrgänge 1913, 1914, 1915, 1916 und 1917, die bei der Einstellung zum aktiven Wehrdienst oder Neichsarbeitsdienst im Herbst 1936 oder Frühjahr 1937 Seitlich untauglich befunden und entlassen wurden.
b) Zur Aushebung:
1. Die tauglichen (tauglich 1 und 2) Ersatzreservisten I des Geburtsjahres 1915;
2. die im ersten Vierteljahr geborenen tauglichen (tauglich 1 und 2) Ersatzrejeroisten I des Gebürtsjahrganges 1916, soweit sie bereits ihrer Arbeitsdienstpflicht genügt haben;
3. die bei früheren Musterungen Zurllckgestellten der Geburtsjahrgänge 1914 und 1915 (vom Geburtsjahrgang
• 1915 jedoch nur, wenn sie ihrer Arbeitsdienstpflicht schon genügt haben).
Befreit von der Gestellung zur Aushebung sind diejenigen Dienstpflichtigen der vorgenannten Jahrgänge, die als Freiwillige oder Offiziersanwärter der Wehrmacht oder SS-Ver- fügungstruppe angenommen oder als Bewerber für die Offizierslaufbahn zugelaffen und im Besitze eines Ausweises eines Truppenteils oder Annahmescheins sind.
Dienstpflichtige, die am Musterungs- und Aushebungstag aus zwingenden Gründen vom Ort ihres dauernden Aufenthaltes abwesend sind, müsien Dauer und Grund der Abwesenheit rind ihre Anschrift während dieser Zeit möglichst zwei Wochen vor Beginn der Musterung der Ortspolizeibehörde mündlich oder schriftlich mitteilen.
Dienstpflichtige, die durch Krankheit an der Gestellung zur Musterung und Aushebung verhindert sind, haben hierüber ein Zeugnis des Amtsarztes oder ein mit dem Sichtvermerk des Amtsarztes versehenes Zeugnis des behandelnden Arztes vorzulegen. Entstehende Gebühren müssen von dem Dienstpflichtigen lelbst getragen werden.
Dienstpflichtige, die aus irgend einem Grunde zurückgestellt werden wollen, haben dies, soweit noch nicht geschehen, spätestens zwei Wochen vor der Musterung unter Vorlage der erforderlichen Beweismittel über die polizeiliche Meldebehörde ihres Aufenthaltsortes bei dem unterzeichneten Kreisamt zu beantragen. Treten die Zurückstellungsgründe erst nach diesem Zeitpunkt ein, so kann der Antrag bei der Musterung oder nachträglich bei dem Kreisamt gestellt werden. Antragsberechtigt sind der Dienstpflichtige, seine Verwandten ersten Grades nnd seine Ehefrau. Arbeits- oder aufstchtsunfähige Personen, zu deren Gunsten die Zurückstellung ausgesprochen werden soll, haben sich hierzu persönlich bei der Musterung vorzustellen oder ein amtsärztliches Zeugnis vorzulegen.
Die Dienstpflichtigen haben gewaschen, mit geschnittenem Haar und mit sauberer Wäsche zur Musterung und Aushebung zu erscheinen. Sport- oder Badehose und Turnschuhe sind nach Möglichkeit mitzubringen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, das; Anspruch auf Reisekosten und Entschädigung für Lohnausfall, für die Dienstpflichtigen nicht besteht. Vor und bis zum Abschluß der Musterung und Aushebung ist der Genug von alkoholischen Getränken verboten.
Das Mitbringen von Verpflegung ist erwünscht, da das Musterungs- und Aushebungsgeschäft durchgehend durchgeführt wird. Es empfiehlt sich, keine Wertgegenstände und dergleichen mitzubringen.
Die Musterung und Aushebung 1937 findet nach folgendem Plan statt:
Musterungs- und Aushebungsplan
. Zuständige Wehrersatzdienststelle: Wehrbezirkskommando Frredberg.
Musterungs- und Aushebungsort: Friedberg.
, Musterungs- und Aushebungslokal: Augustinerschule Friedberg, Eoetheplatz 4.
Zeit: 12. bis 30. Juli 1937, jeweils von 8 Uhr ab.
Die Gestellung der Dienstpflichtigen der einzelnen Gemeinden zur Musterung und Aushebung erfolgt:
Am 12. Juli 1937: Bad-Nauheim. '
Am 13. Juli 1937: Asienheim, Vauernheim, Beienheim, Voden- rod, Bönstadt, Bruchenbrücken, Büdesheim, Vurg-Eräfenrode, Ockstadt.
Am 15. Juli 1937: Butzbach, Dorheim, Dorn-Assenheim, Dortelweil, Fauerbach v. d. H, Gambach, Pohl-Eäns.
Am 16. Juli 1937: Griedel, Erotz-Karbsn, Harheim, Hausen mit Oes, Heldenbergen, Hoch-Weisel, Holzhausen.
Am 19. Juli 1937: Friedberg, Buchstabe A—L.
Am 20. Juli 1937: Friedberg, Buchstabe M—Z.
Am 21. Juli 1937: Ilbenstadt, Kaichen, Kirch-Göns, Klein- Karben, Kloppenheim, Langenhain mit Ziegenberg, Maibach.
Am 22. Juli 1937: Massenheim, Melbach, Münster, Miinzen- berg, Nieder-Erlenbach, Rieder-Eschbach, Ostheim.
Am 23. Juli 1937: Nieder-Mörlen, Nieder-Rosbach, Nieder- Weisel, Nieder - Wöllstadt, Oppershofen, Offenheim.
Am 26. Juli 1937: Ober-Erlenbach, Ober-Eschbach, Ober-Florstadt, Ober-Mörlen, Ober-Wöllstadt, Nieder- Florstadt. ■
Am 27. Juli 1937: Ober-Rosbach, Okarben, Petterweil, Nei- chelsheim, Rendel, Rödgen.
Am 29. Juli 1937: Rockenberg, Rodheim v. d, H., Schwalheim, Södel, Staden, Stammheim, Steinfurth.
Am 30. Juli 1937: Tr<ns-Miinzenberg. Vilbel, Weckesheim, Wiffelsheim, Wölfersheim, Wohnbach, Wickstadt.
Urkunden und Nachweise
Jeder Dienstpflichtige hat mitzubringen:
A. Zur Musterung:
a) den Geburtsschein;
b) Nachweise über seine Abstammung, soweit sie in seinem oder seiner Angehörigen Besitz sind (Ahnenpasz);
c) die Schulzeugnisse und Nachweise Uber seine Berussausbile düng (Lehrlings- und Gesellenprüfung);
d) das Arbeitsbuch; dieses hat der Unternehmer dem Dienstpflichtigen zu diesem Zweck auszuhändigen;
e) Ausweise über Zugehörigkeit
zur HI (Marine-HI, Luftsvorteinbeiten der HI), zur SA (Marine-SA), zur SS, zum N2KK, zum NS-Reiterkorps, zum Deutschen Seglerverband, zum DLV (Deutscher Luft- svortverbanÄ) und über die Ausbildung in diesem, zum NLB (Reichsluftschutzbund), zum FWGM (Freiwilliger Webrfunk — Gruppe Marine), zum DASD (Deutscher Amateursende- und Empfangsdienst), zur TN (Technische Nothilfe), zur Freiw. Sanitätskolonne (Rotes Kreuz), zur Feuerwehr:
k) den Nachweis über drn Besitz des Reichssportabzeichens oder des SA-Soortabzeichens:
g) Freiichwimmerzeugnis, Rettungsschwimmerzeugnis, Krund- schein. Lsistungsschein, Lebrichein der Deutschen Lebens- rettungsgesellichaft (DLRG):
h) den Nachweis über fliegerische Betätigung; für Angehörige des fliegerischen Zivilversonals der Luftwaffe, der Luftver- kehrsgesellichaften und der Reichslustverwaltung die Beschei- nigung des Dienststellenleiters Uber fliegerisch-sachliche Verwendung und Art der Tätigkeit:


