Ausgabe 
17.8.1937
 
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Kmtsverkündigungsblatt

der Kreisämter Gießen, Friedberg, Bübingen, Lauterbach, Schotten und Kisfeld

Nr. 93. Jahrgang 1937 Beilage der Oberhefsijchen Tageszeitung Gießen, 17. August 1937

Kreisamt Friedberg

Bekanntmachung

über die Aenderung der Anweisung zur Durchführung der viehseucheupolizeilichen Anordnung über die Bekämpfung de- seuchenhaften Berkalbens (Banginsektion des Rindes). Vom 30. Juli 1937.

nur berechnet werden, wenn

die Zahl der auf der gleichen Reife entnommenen Blutproben weniger als 10 Stück beträgt. Wird auf der gleichen Reife bei

ist

von 11 bis 30 Stück von 31 bis 50 Stück über 50 Stück

je Tier 1,00 RM.

je Tier 0,75 RM.

je Tier 0,50 RM.

j« Tier 0,40 RM.

je Doppelkilometer 0,60 RM.

Tieren mehrerer Besitzer die Blutentnahme durchgeführt, fo dis Reifekoftenentschädigung anteilmäßig umzulegen.

Darmstadt, den 30. Juli 1937.

Der Reichsstatthalter in Hessen Landesregierung. Sprenger.

Für Reisekostenentschädigung Reisekostenentschädigungen sollen

Die Anweisung zur Durchführung der viehseuchenpolizei­lichen Anordnung über die Bekämpfung des seuchenhaften Ver­kalbens (Banginfektion des Rindes) vom 18. Januar 1937 (Reg.-Bl. S. 11) wird, wie folgt, geändert:

Die Absätze 1 bis 3 der Ziffer 8 zu 8 8 (Kosten) erhalten folgende Fügung:

Die Kosten der Blutentnahme, ausgenommen im Falle des § 3, Abs. 2 der V. A. tragen die Tierbesitzer. Für die Ent­nahme der Blutproben find die Tierärzte an folgende Vergü­tungen gehalten, die auch für den Auftrieb auf SammelroeiCen gültig find:

Für die Blutentnahme auf der gleichen Reife

bis zu 10 Stück

Bekanntmachung.

Zur Ausführung von Jnstandsetzungsarbeiten wird der Strafienübergang beim Posten 82 Vf. Butzbach in der Zeit vom 23. August 1937, 7 Uhr bis 24. August 1937, 20 Uhr, halbseitig gesperrt.

Friedberg, den 13. August 1937.

Kreisamt Friedberg. Dr. Straub.

Bekanntmachung.

Wegen Ausführung von Arbeiten der Reichsautobahn wird di« Reichsftraße Nr. 3 zwischen Nieder-Mörlen und Rieder- Weisel vom 17. bis 19. August 1937 für jeglichen Verkehr gesperrt.

Umleitung erfolgt über Nieder-Mörlen Langenhain Fauerbach Ostheim Nieder-Weisel und umgekehrt.

Die ausgestellten Warnungstafeln sind zu beachten.

Friedberg, den 11. August 1937.

Kreisamt Friedberg. Dr. Straub.

Dien st nachrichte ii

Wilhelm Geist aus Harheim wurde als kommissarischer Wehrleiter der Gemeind« Harheim ernannt und verpflichtet.

Kreisamt Lauterbach

Nr. 29.

Bekanntmachung

über di« Aenderung der Anweisung zur Durchsührung der viehseuchenpolizeilichen Anordnung über die Bekämpfung des seuchenhaften Verkalbens (Vanginsektion des Rindes).

Vom 30. Juli 1937.

Die Anweisung zur Durchführung der nriehseuchenpolizei- lichen Anordnung über die Bekämpfung des seuchenhaften Ver­kalbens (Banginsektion des Rindes) vom 18. Januar 1937 (Reg.-Bl. S. 11) wird, wie folgt, geändert:

Die Absätze 1 bis 3 der Ziffer 8 ju § 8 (Kosten) erhalten folgende Fassung:

Die Kosten der Blutentnahme, ausgenommen im Falle des 8 3, Abs. 2 der B. A. tragen die Tierbesitzer. Für die Ent­nahm« der Blutproben sind die Tierärzte an folgende Vergü­tungen gehalten, die auch für den Auftrieb auf Sammelweiden gültig find: I

Für di« Blutentnahme auf der gleichen Reise

bis zu 10 Stück je Tier 1,00 RM.

von 11 bis 30 Stück je Tier 0,75 RM.

von 31 bis 50 Stück je Tier 0,50 RM.

über 50 Stück je Tier 0,40 RM.

Für Reisekostenentschädigung je Doppelkilometer 0,60 RM. Reisekostenentschädigungen sollen nur berechnet werden, wenn die Zahl der aus der gleichen Reise entnommenen Blutproben weniger als 10 Stück beträgt. Wird auf der gleichen Reise frei Tieren mehrerer Besitzer di« Blutentnahme durchgesührt, so ist die Reisekostenentschädigung anteilmäßig umzulegen.

Darmstadt, den 30. Juli 1937.

Der Reichsstatthalter in Hefien Landesregierung. Sprenger.

Nr. 30.

Polizeioerordnung betrefsend die Regelung des Fährverkehrs in der Stadt Schlitz.

Auf Grund der §§ 34 und 36 der Reichsstraßenverkehrsord- nung vom 28. Mai 1934 in Verbindung mit Artikel 64 Absatz 1 der Kreis- und Provinzialordnung vom 8. Juli 1911 wird nach Anhörung des Bürgermeisters und der Gemeinderäte der Stadt Schlitz und mit Genehmigung des Reichsstatthalters in Hessen Landesregierung Abtlg. III (Innere Verwaltung) vom 22. 7. 1937, Nr. III 35 544 folgendes verordnet:

§ 1.

Für den Verkehr von Fahrzeugen aller Art find gesperrt: a) die Hindenburgstraße von der Kirche bis zum Hause Hin- denburgstratze Nr. 29 und von derWacht" bis zur Ring­mauer.

b) Der Durchgang vom Marktplatz bis zum Niedertor. c) Der Stadtberg von dem Haufe. Nr. 5 bis Nr. 13.

d) Das Hirtengäßchen, das Kumpjtreppchen, der Treppenausgang vom Grund zur Untergasse, der von der Hainbuche bis zum Grund und der in der Schulstraße.

§ 2.

Für den Durchgangsverkehr von Fahrzeugen aller Art sind gesperrt:

a) Die Plätze an der Kirche.

b) Die Schulstraße von der Ringmauer bis zur Bahnhofstraße, c) Die Hindenburgstraße vom Marktplatz bis zur Schachtenburg, sowie vom Marktplatz bis zum Haufe Hindenburgstraße 15.

d) Die Untergasse vom Grabenberg bis zum Grunds e) Die Obergasse vom Grabenberg bis zur Untergasie.

f) Der Fried Hofs weg vom Grabenberg bis zur Abfahrt nach der Friedhofshohl.

g) Der Siebertshof.

h) Die Günthergaße vom Haufe Eünthergafie Nr. 8 bis zum Stadtberg.

i) Der Knottenberg.

k) Die Hallen gaff« vom Hause Nr. 4 bis zum Knottenberg.

1) Verbindungsweg Erabenberg bis Grund.

m) Weg zwischen den Gebäuden Stadlberg Nr. 32 und 34.

n) Der Stadtberg von der Ringmauer bis zur Adolf-Hitler- Straße.

§ 3.

Das Parken von Fahrzeugen aller Art ist in der Günther- gaff« zwischen dem Hause Nr. 17 und 28 verboten.

§ 4.

Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 RM. oder mit Hast bestraft.

§ 5.

Dies« Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver­öffentlichung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft.

Lauterbach, den 6. August 1937.

Hessisches Kreisamt. Z ll r tz.

Kreisamt Schotten

Bete.: Tierärztliche Fleischbeschau im Kreise Schotten.

Ab Montag, den 16. August 1937 übernimmt Tierarzt Her­mann Wember die Stellvertretung des Tierarztes Oskar Kloss in der Schlachtvieh- und Fleischbeschau im Stadtbezirk Schotten auf die Dauer von 14 Tagen.

Schotten, den 14. Äugust 1937.

Kreisamt Schotten. I. V.: Burk.