klmlsverkündigungsblatt
der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und HIsfelö
91c. 83. Zahcgang 1937 Beilage der Oberhefsifchen Tageszeitung Gießen. 10. Juli 1937
Kreisamt Alsfeld
Alsfeld, den 26. Juni 1937.
Betreffend: Gewerblich tätige Schulkinder.
An die Schulvorstände des Kreises.
Sie wollen uns die Verzeichnisse der gewerblich tätigen Schulkinder oder Fehlberichte bis spätestens zum 15. ^uh 1937 vor le gen. Der Termin ist pünktlich einzuhalten.
Kreisamt Alsfeld.
I. 23.: Dr. Schönhals.
Bekanntmachung.
B«tr.: Die Abhaltung von Viehmärkten in Homberg.
Für den Schweinemarkt am 14. Juli 1937 in Homberg wird auf Grund des Reichsviehseuchengesetzes und der zu seiner Ausführung erlassenen Vorschrift angeordnet:
1 Ausgetrieben werden dürfen nur seuchenfreie Schweine aus Öberhejsen und aus den an den Kreis Alsfeld angrenzenden preußischen Kreisen. Händlerschwein« müssen nachweislich die vorgeschriebene sünstägige Beobachtung durchgemacht haben oder hiervon befreit sein. Hustende Schweine und solche mit verdächtigen Hautausschlägen werden zurückgewiesen.
2. Schweine aus Sperrbezirken, Veobachtungs- und gefährdeten Gebieten dürfen nicht ausgetrieben werden.
3. Für alle auf den Markt gebrachten Schweine muß ein vorschriftsmäßiges Ursprungszeugnis (vergl. die Bekannt- machung des Herrn Ministers des Innern vom 30. April 1927) mitgeführt und vorgelegt werden.
4. Vor dem Auftrieb auf den Markt müßen die Schweine dem beamteten Tierarzt zur Untersuchung vorgesührt werden.
5. Händler werden nur zugelassen, wenn sie beim Austrieb durch das Zeugnis eines beamteten Tierarztes nachweisen, daß ihre Ferkel seuchenfrei und für Hessen quarantänefrei sind.
6. Die Beförderung der Schweine hat in Wagen zu erfolgen. Di« Vorschriften des Reichstierschutzgesetzes vom 24. November 1933 sind zu beachten.
7. Die Auftriebszeit wird festgesetzt von 8—9, Uhr.
8. Zuwiderhandlungen gegen, vorstehende Vorschristen werden nach dem Reichsviehseuchengesetz bestraft. ■
Den Anordnungen des beamteten Tierarztes und der Poli- zeibeamten ist Folge zu leisten: ebenso sind die Vorschriften der Marktordnung zu beachten. Der Handel mit Schweinen ist am Markttage-und am vorhergehenden Tage außerhalb des Viehmarktplatzes in Homberg und der Umgebung des Marktes untersagt.
Alsfeld, den 2. Juli 1937.
Kreisamt Alsfeld.
I. 23.: Dr. Schönhals.
Bekanntmachung.
Betreffend: Die Bekämpfung der Schweinepest.
Di« nachstehend abgcdruckte Bekanntmachung des Herrn Ministers des Innern zu Darmstadt vom 3. März 1930 bringen wir wiederholt zur öffentlichen Kenntnis.
Alsfeld, den 2. Juli 1937.
Kreisamt Alsfeld.
I. 23.: Dr. Schönhals.
Bekanntmachung, die Bekämpfung der Schweinepest betreffend.
Vom 3. März 1930.
Auf Grund des § 17 des Reichsviehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (Reichsgesetzblatt Seite 519) wird folgende- bestimmt. i
Für die im Besitz von Viehhändlern befindlichen Schweinebestände müssen beim Handel außerhalb des Ortes der gewerblichen Niederlassung des Händlers oder, wenn dieser eine, gewerbliche Niederlassung nicht begründet hat, außerhalb seines Wohnortes Gesundheitszeugnisse (Bekanntmachung vom 30. April 1927, die Ausführungen des Reichsviehseuchengesetzes, hier die Ursprungs- und Gesundheitszeugnisse für Vieh betresfeiid, Reg.- Bl. S. 107) beigebracht sein, bevor aus den Beständen Schweine veräußert »der sonst entfernt werden. Aus den Cefundheitszeug-
nisien muß die Gesundheit des gesamten Bestandes ersichtlich sein. Die Gesundheitszeugnisse sind in die Kontrollbücher und, soweit Nebenkontrollbücher gesührt werden, auch in diese einzutragen.
Die Gesundheitszeugnisse haben eine Gültigkeitsdauer Dort 5 Tagen.
Der Beibringung von Gesundheitszeugnissen bedarf es nicht, wenn die Veräußerung der Schweine auf einem unter amts-, tierärztlicher Kontrolle stehenden Markte stattfindet.
§ 2.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen unterliegest den Strafbestimmungen feer §§ 74 sf. des Reichsvieseuchcim gesetzes.
§ 3.
Diese Anordnung tritt mit dem Tage der Verösfentlichung in Kraft.
Darmstadt, den 3. März 1930.
Der Minister des Innern.
Alsfeld, den 2. Juli 1937, I An die Bürgermeister des Kreises.
Auf die vorstehend abgedruckte Bekanntmachung des Herrst Ministers des Innern vom 3. März 1930 machen wir Sie besonders aufmerksam.
Kreisamt Alsseld.
I. 23.: Dr. Schönhals.
Alsfeld, den 5. Juli 1937.
Vetr.: Sommerkampsspiele 1937.
An die Schulvorstände des Kreises.
Entgegen der Anordnung im Rundschreiben 4 Punkt 7 voist 14. 6. 1937 sollen die Sommerkampfspiele noch vor den Sommerserien zum Abschluß gebracht werden (die Gruppenwettg kämpfe bis zum 12. und die Vezirkswettkämpfe bis zum 20,1 lsd. Mts.). Die Berichte werden bis zu den genannten Tcr-i minen an die bekannten Stellen erbeten.
Da mittlerweile Aenderungen eingetreten sind, folgt noch« mals die Gruppen- und Bezirkseinteilung (man vgl. auch das A.-V.-Blatt Nr. 61 vom 24. 8. 1936!):
1. Bezirk: Alsfeld-Ost. (Leiter: Schmieder-Eudorf.) 1. Gruppe: Altenburg, Liederbach, Romrod, Strcbendors, Nie-r der-Vreidenbach, Ober-Breidenbach. (Leiter Lehren Winter- Strebendorf.)
2. Gruppe: Vrauerschwend, Rainrod, Hergcrsdorf, Ober- unb' Unter-Sorg, Hopfgarten, Vadenrod und Storndorf. (Lei-. 1er: E re i n -Vrauerschwend.)
3. Gruppe; Elbenrod, Eifa, Eudorf, Heidelbach und Schwaben« rod. (Leiter: Schmieder-Eudorf.)
4. Gruppe: Angenrod, Leusel, Billertshausen, Heimertshausen, Ohmes und Zell. (Leiter H e dde r i ch - Leusel.)
5. Gruppe: Arnshain, Bernsburg, Fischbach, Gleimenhain, Wah-r len, Seibelsdorf, Vockenrod, Ruhlkirchen. (Leiteri Kaiser- Ruhlkirchen.)
6. Gruppe: Vieben, Grebenau, Schwarz, Udenhausen. (Leiter: Red l i n g - Grebenau.)
2. Bezirk: Alssest-West. (Leiter: Dönges-Merlau.) 1. Gruppe: Appenrod, Dannenrod, Deckenbach, Ober-Osleiden, Rieder-Osleiden, Haarhausen, Maulbach. (Leiter Dahlke- Homberg.)
2. Gruppe: Kirtorf, Ober-Gleen, Erbenhausen, Lehrbach. (Leiter: I m m e l t - Ober-Gleen.)
3. Gruppe: Rieder-Gemünden, Burg-Gemünden, Bleidenrod, Büßfeld, Schadenbach, Vernsfeld, Otterbach, Ehringshausen. (Leiter: W e i seu be r ger-Nieder-Gemiinden.)
4. Gruppe: Merlau, Atzenhain, Wettsaasen, Flensungen, Ilsdorf, Ruppertenrod, Ober-Ohmen, Lehnheim. (Leiter: Dönges- Merlau.)
5. Gruppe: Ermenrod, Elpenrod, Hainbach, Groß-Felda, Windhausen, Kestrich, Zeilbach. (Leiter: Arnold-Windhausen.)
Unterstufe 21 (vier- und mehrklassige Schulen).
Teilnehmer: Ober-Realschule Alsseld, Stadtschule Alsfeld, Volksschule Homberg, Realschule Homberg, Volksschule Nicder-Ohmen. (Leiter: Stud.-Assessor Kimmel« Alsfeld.)
Kreisfchulamt. 2llsfeld.
I. V.: Walter.


