Ausgabe 
6.6.1937
 
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Saasen' Staufenberg Steinbach

Treis a. d. Lumda

Trohe Weickartshain Weitershain Wiefeck

Ober-Hörgern Reinhardshain Röthges Steinheim Trais-Horloff Utphe Villingen Watzenborn- Steinberg

Urkunden und Nachweise.

Jeder Dienstpflichtige hat mitzubringen:

1. Zur Musterung:

a) den Geburtsschein,'

b) Nachweise über seine Abstammung, soweit sie in seinem oder leiner Angehörigen Besitz sind (Ahnenpaß);

c) die Schulzeugnisse und Nachweise über seine Berufsaus- biivung (Lehrlings- und Gesellenprüfung);

$ ^?,?,^?^^sbuch; dieses hat der Unternehmer dem Dienst- ' , pflichtigen zu diesem Zweck auszuhändigen;

e) Ausweise über Zugehörigkeit

Zur SJ (Marine-HI, Lüftsporteinheiten der HI), zur SA (Marine-SA), °

zur SS, zum NSKK, zum NS-Reiterkorps, zum Deutschen Segleroerband, zum DLV (Deutscher Luftsportverband) und über die Aus­bildung in diesem, zum RLB (Reichsluftschutzbund), zum FWGM (Freiwilliger WehrfunkGruppe Marine), zum DASD (Deutscher Amateursende- u. Empfangsdienst), zur TN (Technische Nothilfe), zur Freiwilligen Sanitätskolonne (Rotes Kreuz), zur Feuerwehr;

1) den Nachweis über den Besitz des Reichssportabzeichens oder des SA-Sportabzeichens;

g) Freischwimmerzeugnis, Rettungsschwimmerzeugnis, Erund- schcin, Leistungsschcin, Lehrschein der Deutschen Lebens- rettungsgesellschaft (DLRG);

h) den Nachweis über fliegerische Betätigung; für Angehörige . des fliegerischen Zivilpersonals der Luftwaffe, der Luft- verkehrsgesellschaften und der Reichsluftverwaltung, die Be­scheinigung des Dienststellenleiters über fliegerisch-fachliche ^Verwendung und Art der Tätigkeit;

i) den Führerschein (für Kraftfahrzeuge, Motorboote);

k) £ie$<d)einigun9 üßcr die Kraftfahrzeugausbildung beim NeoKK Amt für Schulen, den Reiterschein des Reichs- inspckteurs für Reit- und Fahrausbildung;

l) den Nachweis über die Ausbildung beim Roten Kreuz;

m) den Nachweis über Seefahrszeiten Seefahrtsbuch , tlöer den Besuch von Seefahrtschulen, Schiffsingenieurs- schulen, der Debegfunkschule Patente;

nZ das Sportseeschifferzeugnis, den Führerschein des Deutschen Scglerverbands, den Schein C einer Scesportfchule, bas Ceesportfunkzeugnis;

o) den Nachweis über geleisteten Arbeitsdienst (Wehrpaß, Ar- beitspaß oder Arbeitsdienstpaß, Dienstzeitausweise, Pflich- tcnhest der Studentenschaft);

p) den Nachweis über geleisteten aktiven Dienst in der Wehr- macht, Landespolizei oder SS-Verfügungstruppe;

es) den Annahmeschein als Freiwilliger der Wehrmacht, des Reichsarbeitsdienstes ober der SS-Verfügungstruppe;

. r) das Brillenrezept beim Vorliegen von Sehfehlern; 2 Paß­bilder (37X52 mm, in bürgerlicher Kleidung ohne Kopf­bedeckung) sind nur dann mitzubringen, wen» sie bei der Erfassung durch die polizeilichen Meldebehörden nicht ab­gegeben werden konnten.

Zur Aushebung:

a) den Wehrpaß,

b) etwaige sonstige Unterlagen über sein Wehrdienstverhältnis, c) bei Verlust des Wehrpasses eine Bescheinigung der Wehr- ersatzdienststelle, baß der Verlust zur Ausstellung eines neuen Wehrpasses gemeldet worden ist,

u) das Brillenrezept beim Vorliegen von Sehfehlern, e) Nachweise, wio unter lar aufgeführt, soweit fie nach der Musterung erworben oder Aenderungen in ihnen vor- genommen wurden.

Bellersheim Bersrod Beuern Burkhardsfelden Climbach Dauiringen Ettingshaufen Geilshausen am 5. Juli 1937; Bellersheim Virklar Karbenteich GroßenLinden Gröningen Haufen Heuchelheim Holzheim Hungen

Lindenftruth Lollar Londorf Mainzlar Münster Odenhausen Oueckborn Reiskirchen

Inheiden Klein-Linden Langd Lang-Göns Langsdorf Leihgestern Lich Maschenheim Obbornhofen

Etrafvorschrlste» und Zwangsmaßnahmen.

Die Dienstpflichtigen haben pünktlich zum angeordneten Musterungs- und . Aushebungstermin zu erscheinen. Einzel­ladung der Dienstpflichtigen ergeht nicht.

.. Dienstpflichtige, die ihrer Gestellungspflicht nicht ober nicht pünktlich nachkommen oder den vorstehenden Anordnungen zu­widerhandeln, werden, wenn keine höhere Strafe verwirkt ist, von dem unterzeichneten Kreisamt mit Geldstrafe bis zu 150. RM. oder mit Haft bestraft. Gegebenenfalls kann mit polizeilichen Zwangsmaßnahmen zur sofortigen Gestellung an­gehalten werden.

Dienstpflichtige, die während der Musterung und Aus­hebung gegen die militärische Zucht und Ordnung verstoßen und gegen die Anordnung des Wehrbezirkskommandeurs zu­widerhandeln, können vom Wehrbezirkskommandeur disziplina­risch bestraft werden.

Versuche Dienstpflichtiger zur Vortäuschung von Krankheiten werden nach § 143 des Strafgesetzbuches bestraft.

Gießen, den 5. Juni 1937.

Hessisches Kreisamt:

Dr. Lotz.

Betreffend: Durchführung der Fleischverkaufsordnung; hier: den Verkauf von Hackfleisch.

An die Bürgermeister und die Gendarmeriestationen des Kreises.

Nach § 5 unserer Polizeiverordnung überden Verkehr mit Fleisch und allen übrigen von Tieren herstammenden Fleisch­waren" vom 18. Oktober 1924 darf Hackfleisch während der warmen Jahreszeit nicht vorrätig gehalten werden, sondern ist ber Bedarf stets frisch herzustellen.

Wir weisen auf diese Vorschrift sowie auf die Bestimmungen Der Reichsverordnung über Hackfleisch vom 24. Juli 1936 s.NGVl. I S. 570) hin und empfehlen, ihre Durchführung zu überwachen.

Gießen, den 3. Juni 1937.

Krcisamt Gießen.

I. V.: Weber.

Kreisamt Schotten

Betreffend: Den Mühlgraben in der Gemeinde Nainrod; hierk die Errichtung einer Stauanlage durch den Turn-

, verein Nainrod.

Bekanntmachung.

Der Turnverein Nainrod hat in der Gemarkung Rainrod, Fl. IX, Abt. B, ein Schwimmbad errichtet. Um das Schwimm­becken füllen zu können und ihm dauernd frisches Wasser zuzu­leiten, wurde eine Stauschleuse in den Mühlgraben eingebaut, die den Wasserspiegel etwa 90 cm an staut. Das Wasser fließt durch das Becken und wieder in den Mühlbach.

Die Pläne der Anlage liegen während 14 Tagen von dem Tage des Erscheinens dieser Bekanntmachung an gerechnet, auf Zimmer Nr. 4 unseres Amtes zur Einsicht offen.

Einwendungen gegen die Anlage sind bei Meidung des Ausschlusses, während der Offenlegungsfrist bei unterzeichnetem Amt schriftlich oder zu Protokoll vorzubringen.

Schotten, den 26. Akai 1937.

Kreisamt Schotten.

I. V.: Schwan.

Betreffend; Grundfragen nationalsozialistische Erziehung, An die Schulvorstände des Kreises.

Wir erinnern die Rückständigen an die Erledigung unserer

Verfügung vom 16. Februar d. I.

Schotten, den 3. Juni 1937.

Kreisschulamt Schotten.

I. V.: Dr. Meu« r.

Kreisamt Friedberg

Dienstnachrichten.

Walter Jakobi von Nonnenroth wurde zum 2. Beigeord­neten der Gemeinde Nonnenroth ernannt.

Berichtigung.

Die Dienstnachricht vom 18. Mai 1937 über die Verpflich­tung der Feldschützen Emil Beutel, Franz Kleinhardt und Theo Michel zu Feldschühen in der Gemeinde Bad-Nauheim wird da­hin berichtigt, daß die genannten Gärtner lediglich auf den Feldschutz verpflichtet worden find.