Ausgabe 
22.7.1936
 
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Kmtsverkiindigungsblatt der Provinzialdirektion Oberheßen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.

Nr. Sv. Jahrgang 1936 Beilage der Oberhessischen Tageszeitung

Gießen. 22. Aull 1936

Kreisamt Gießen

Bekanntmachung.

Betr.: Die Umlagen und die Sondergcbäudesteuer der Provinz Oberhcssen; hier: die Steuersätze siir das Rj. 1936.

Auf Gründ der Beschlüsse des Provinzialausschusses werden mit Genehmigung des Herrn Reichsstatthalters in Hessen Landesregierung - Abteilung Id, vom 15. Juni 1936 zu Nr. Ib 30 984 in de Provinz Oberhessen im Rechnungsjahr 1936 folgende Steuersätze erhoben: $

in Reichspfg.

1. a) Auf je 100 Mark Steuerwert der Gebäude und Bauplätze........... 3,5 4,935

b) aus desgl. vom sogenannten älteren Neu­hausbesitz das sind Wohngebäude, die in der Zeit vom 1. April 1918 bis 31. März 1931 bezugsfertig geworden sind . . . 3,1 4,935

2. a) auf je 100 Mark Steuerwert des landwirt­schaftlich oder gärtnerisch.......7,7 10,575

b) auf je 100 Mark Steuerwerk des forstwirt­

schaftlich genutzten Grundbesitzes .... 7,7 11,75 3. a) auf je 10Ö NM. des Gewerbekapitals . . 6,4

b) auf je 100 RM. des Gewerbeertrags . . 35,0

4. auf je 1 RM. des staatlichen Sondergebäude­

steuer vorsolls 1936 von den Steuerwerten

a) bis 7000 Mark............ 13,725

b) über 7000 Mark.......... 11,98

Es gelten die Steuersätze unter A in den Gemeindegemar­kungen und die unter B in den selbständigen Gemarkungen und Semarkunasselbständigen Grundbesitz.

Die Provinzialumlagen des Rj. 1936 werden mit den Ge­meinde- und Kreisumlagen endgültig ausgeschlagen.

Die Besteuerungsgrundlagen für Grundsteuer, Gewerbe­steuer und Sondergebäudcsteuer sind die für das Rj. 1935 für die Veranlagung zur Staatssteuer endgültig festgesetzten Steuer­werke. Die Festsetzung der Sondergebäudesteuer für das Rj. 1936 erfolgte auf der 'Grundlage des staatlichen Sondergebäudevor­solls 1936 und unter Außerachtlassung der den Steuerpflichtigen für die staatliche Sondergebäudesteuer gewährten Billigkeits­erlässe. Auf die Veranlagung der kommunalen Grund- und Gewerbesteuer für das Rj. 1936 finden die seitherigen landes­rechtlichen Bestimmungen Anwendung. Nach den Anordnungen des Herrn Reichsstatthalters in Hessen Landesregierung Abteilung Ib, vom 18. April 1936 (Amtsblatt Nr. 3) finden kein« Erhebungen von Steuervorauszahlungen statt. Die aus­geschlagenen Provinzialumlagen sind endgültige Steuern. Die Provinzialumlagen für 1936 werden in sechs Zielen jeweils zum 25. der Monate Mai, Juli, September und November 1936 und Januar und März 1937 erhoben. In den Gemeinden erfolgt die Erhebung der Provinzialumlagen zusammen mit den Ge­meinde- und Kreisumlagen durch die Gemeindekassen und, wenn Eemeindeumlagen nicht zur Erhebung kommen,' durch die Kreis- kassen. In selbständigen Gemarkungen erfolgt die Erhebung der Provinzialumlagen gemeinsam mit den Kreisumlagen durch die Kreiskassen.

Bei verspäteter Zahlung der Provinzialumlagen erfolgt soweit nicht Stundung gewährt ist auf Kosten des Schuldners Mahnung und erforderlichenfalls Zwangsvollstreckung. Außer­dem werden Säumniszuschläge erhoben.

Stundungen auf Provinzialumlagen und Erlässe aus Bik- kigkeitsgründen können nur durch die Provinzialdirektion er­folgen.

Gießen, den 20. Juki 1936.

Provinzialdirektion Oberhessen Dr. Lotz.

Bekanntmachung.

Wegen Ausführung von Umbauarbeiten wird die Land­straße 1. Ordnung Nr. 250, Renzendorf Unter-Sorg, vom 2 7. Juli 1 9 3 6 ab für jeglichen Verkehr gesperrt.

Umleitung erfolgt über Hopfgarten.

Die aufgestellten Warnungstafeln sind zu beachten

Gießen, den 20. Juli 1936.

Hessische Provinzialdirektion Oberhessen.

Zu I Nr. 5621/36.

Bekanntmachung

über die Beringung geschützter nichtjagdbarcr Vögel.

Die auf Grund der Verordnung zum Schutze der wildwach­senden Pflanzen und der nichtjägdbaren wildlebenden Tiere (Naturschutzverordnung) vom 18. März 1936 (Reichsgesetzbl. I S. 181) für die Stubenvogelhaltung (für Käfigvögel) amtlich vorgeschriebenen Fußringe, mit denen nach dem § 20, Abs. 2, der genannten Verordnung alle im Besitz oder Gewahrsam von Händlern u. dgl. befindlichen geschützten' nichtjagdbaren Vögel bis zum 15. August 1 9 3 6 versehen sein müssen, werden auf meine Anordnung hergestellt und sind bei der Reichsstelle für Naturschutz in Berlin-Schöneberg, Eruncwaldstrnße 67, zu be­ziehen. Anträge auf Zuweisung der entsprechenden Ringe sind von den Händlern durch den Hauptverband zoologischer Spezial­geschäfte in Berlin-Neukölln, Fulda-Straße 6, an die Reichs­stelle für Naturschutz zu richten unter genauer Angabe der Art, des Geschlechtes und bet Anzahl der zu beringenden Vögel. Den Anträgen ist ein« Bescheinigung des zuständigen Vertrauens­mannes des Verbandes der zoologischen Spezialgeschäfte beizu- fügen, aus der einwandfrei hervorgehen muß, daß die Angaben des Antragstellers zutreffen.

Der Händler ist verpflichtet, die auf dem Vogelfußringe an­gebrachte Nummer nach der Beringung unverzüglich in das nach dem § 20, Abs. 1, der Na tu r s chutzv er ord n u ng vorgeschriebene Auf­nahme- und Auslieferungsbuch (§ 8, Abs.'l, NatschVO.) in der Spalte 3 einzutragen, z. B.drei Vuchfinkenmännch-n, Ring- Nummer 2.35, 236, 237".

Der Preis der Ring«, ist zunächst mit 10 Npf. je Stück fest­gelegt. Der Preis der für das Anlegen der Ringe unumgäng­lich notwendigen Zangen beträgt 1 NM. je Stück.

Die Anforderung von Vogelfußringcn, die den tatsächlich in Gewahrsam des Antragstellers befindlichen geschützten nichtjagd­baren Vögeln nicht entspricht, und jede mißbräuchliche Verwen­dung der amtlichen Vogelfußringe (§ 18, Abs. 2, NatschVO.) ist nach den §§ 18 und 30 der Naturschutzve rordnuna Ffr«»*-

Berlin, den 25. Juni 1936.

Der Reichssorstmeister.

Kreisamt Friedberg

Bekanntmachung.

Wegen Ausführung von Pflasterarbeiten wird die Provin- zmlstraße Ortsdurchfahrt Wölfersheim vom 2 9. Juli 1936 ab für den L a ft kr a f tw a g e n v« r kehr gesperrt.

Umleitung erfolgt über Beienheim, Reichelsheim, Bingen­heim, Echzell. Der übrige Verkehr wird örtlich umgeleitet.

Die aufgestellten Warnungstafeln sind zu beachten.

Die am 11. Juli für den 20. Juli 1936 an geordnet« Sper­rung wird wieder aufgehoben.

Gießen, den 20. Juki 1936.

Hessische Provinzialdirektion Oberhessen.

Kreisamt Lauterbach

Dienstnachrichten.

Schmiedemeister David Stumpf zu Lauterbach ist als Hilssmiegemeister für die Stadt Lauterbach ernannt und verpflichtet worden.

Karl David zu Heblos ist als Totengräber für di« Ge­meinden Heb los und Rimlos ernannt und verpflichtet worden.

Eemeindcdiener Georg Li st mann zu Vlitzenrod ist als Ehrenfeldschlltze sur di« Gemeinde Blitzen rod ernannt und verpflichtet worden.