Amtsverkündigungsblatt bei Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.
Nr. 15. Jahrgang 1936 I Verlage der Oberhessischen Tageszeitung I Gießen. 12. Juni 1936
Kreisamt Gießen
Nr. 43
Betreffend: Bekämpfung des Frählingskreuzkrautes
An die Herren Bürgermeister des Kreises
Wie uns mitgeteilt wird, hat das Frühlingskreuzkraut in einigen Gemarkungen des Kreises stark überhand genommen. Wir weisen Sie daher an, die Bekämpfung dieses schädlichen Unkrautes, da, wo es erforderlich ist, im Einvernehmen mit dem Ortsbauernfllhrer tatkräftig durchzuführen; auf unsere Verfügung in gleicher Sache vom 6. Juni 1930 nehmen wir Bezug. Dabei machen wir besonders darauf aufmerksam, daß die ausgezogenen Pflanzen alsbald vernichtet werden müssen, am besten durch eingraben, damit ste nicht nachträglich absamen. Eile tut !»ot, weil die Samen im Monat Juni reifen.
Gießen, den 6. Juni 1936.
Kreisamt Gieße».
l.B.: Weber.
Dienstnachrichten.
Heinrich Hofmann III. zu Erllningen ist zum 2. Beigeordneten der Gemeinde Grüningen ernannt worden.
Johannes Frick aus Climbach ist zum 1. Beigeordneten der Gemeinde Climbach ernannt worden.
Bekanntmachung.
Wegen Ausführung von Gleisarbeiten wird die Landstraße L Ord. Nr. 214 Ruttershausen—Kirchberg am 12. Juni d. I. von 7 bis 16 Uhr für jeglichen Verkehr gesperrt., Umleitung erfolgt über Ovenhausen (Kreis Marburg).
Die aufgestellten Warnungstafeln sind zu beachten.
Gießen, den 9. Juni 1936.
Hess. Provinzialdirektio» Oberhessen.
Kreisamt Friedberg
Bekanntmachung, die Einfuhr von Vieh aus stark verseuchten Gebietsteile« betr.
Vom 28. Mai 1936.
Der Regierungsbezirk Schleswig und das Land Mecklenburg gelten bis auf weiteres als stark verseucht im Sinne der Anordnung vom 13. Januar 1928 (Reg.-Bl. S. 3) und der ergänzenden Bekanntmachung vom 14. Juli 1932 (Reg.-Bl. 6. 91). j.
Alles aus diesen Gebietsteilen nach Hessen eingeführte Zucht- uird Nutzvieh (Rinder, Schafe, Schweine und Ziegen)
unterliegt demnach der fünftägigen Absonderung nach Maßgabe der in der genannten Anordnung gegebenen Vorschriften.
Die Bekanntmachung vom 18. Dezember 1935 ist hiermit aufgehoben.
D a r m st a d t, den 28. Mai 1936.
Der Neichsstatthalter in Hessen — Landesregierung —«-
In Vertretung: Reiner.
Dienstnachrichten.
Willi Hornung von Bad-Nauheim wurde als Voll- streckungs- und Vollziehungsbeamter der Allgemeinen Orts« krankenkasse Friedberg i. H. ernannt und verpflichtet,
Heinrich Stelz von Nieder-Florstadt wurde als Kommandant der Feuerwehr der Gemeinde Nieder-Florstadt ernannt und verpflichtet.
Kreisamt Büdingen
Nr. 3L
K Bekanntmachung,
die Einfuhr von Vieh aus stark verseuchten Gebietsteile» betr.
Vom 28. Mai 1936.
Der Regierungsbezirk Schleswig und das Land Mecklenburg gelten bis auf weiteres als stark verseucht im Sinne der Anordnung vom 13. Januar 1928 (Reg.-Bl. S. 3) und der ergänzenden Bekanntmachung vom 14. Juli 1932 (Reg.-Bl. S. 91).
Alles aus diesen Gebietsteilen nach Hessen eingefllhrte Zucht- und Nutzvieh (Rinder, Schafe, Schweine und Ziegen) unterliegt demnach der fünftägigen Absonderung nach Maßgabe der in der genannten Anordnung gegebenen Vorschriften.
Die Bekanntmachung vom 18. Dezember 1935 ist hiermit aufgehoben.
Darmstadt, den 28. Mai 1936.
Der Reichsstatthalter in Hessen — Landesregierung — In Vertretung: Reiner.
Achtung Kreisämker!
Wiederholt kommt es vor, das; Manuskripie der verschiedenen Kreisämter zweiseitig beschrieben werden und uns hierdurch technische Schwierigkeiten bereiten. Ebenfalls kann hierbei sehr leicht eine Seite übersprungen werden.
Wir bitten die verantwortlichen Stellen, darauf zu achten, daß in Zukunft jegliche Manuskripte nur einseitig beschrieben werden.
Oberhessische Tageszeitung


