Sonntag, 12. April 1936
iv.
Leder Dienstpflichtige hat zur Musterung mitzubringen:
a) Geburtsschein,
b) Nachweis der Abstammung,
c) Schulzeugnisse und Nachweise über Berufsausbildung Lehrlings- und Gesellenbrief),
d) Arbeitsbuch,
e) Ausweise über Zugehörigkeit zu
HI (Marine HI),
SA (Marine SA),
, SS,
NSKK,
RLK (Reichsluftsportkorps), früher DLV (Deutscher Lustsportverband), DASD (Deutscher Amateur-Sende- und Empfangsdienst),
k) den Nachweis über Teilnahme am Wehrsport (Secfport), die Bescheinigung über die Krastsahrausbildung beim NSKK. Amt für Schulen (Fahrschule Helsa), den Reiterschein des Reichsinspekteurs für Reit- und Fahrausbildung, das Seefportfunkzeugnis.
g) den Nachweis über die Ausbildung beim Noten Kreuz,
h) den Nachweis über geleisteten Arbeitsdienst (Arbeitspaß oder Arbeitsdienstpaß, Dienstzeitenausweis, Pflichtenheft der Studentenschaft).
i) den Nachweis über geleisteten aktiven Dienst in der Wehrmacht, Landesoolizci oder SS Versügungstruppe,
k) den Annahmeschein als Freiwilliger in der Wehrmacht oder SS Versügungstruppe,
l) den Nachweis über Seesahrtzeiten und den Besuch von See- sahrtschulen und Schisfsingenieurschulen oder den Nachweis über abgelegte Schisserprusung,
m) den Nachweis über den Besitz des Reichssportabzeichens oder des SA Sportabzeichens,
n) den Führerschein für Krastsahrzeuge, Flugzeuge, Segelboote oder Motoriachten,
o) Freischwimmerzeugnis, Erundschein oder Lehrschein der Deutschen Lebens-Rettungsgesellschast.
Außerdem hat jeder Dienstpflichtige 2 Paßbilder aus neuester Zeit, Erötze 45/55 Brustbild ohne Kopfbedeckung, nicht 'n Uniform aufgenommen, vorzulegen.
Dienstpflichtige mit Sehschlern haben autzerdem das Bril- lenrezept mitzubringcn.
Zur Musterung hat auch ein Gestellungspflichtiger zu erscheinen, der seine Zurückstellung vom Wehrdienst beantragen will oder die Zurückstellung bereits beantragt hat.
Bei Anträgen auf Zurückstellung ist das erforderliche Beweismaterial vorzulegen:
Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigne Kosten teei glaubhafte Zeugen hierüber zu stellen oder ein Zeugnis eines Arztes, das einen amtsärztlichen Sichtvermerk trägt, vorzulegen.
VII.
3oder wehrfähige Dienstpflichtige kann möglichst frühzeitige Aushebung innerhalb seines Jahrgangs sowie bi« Zuteilung zu einem bestimmten Wehrmachtteil (Heer, Marine, Luftwaffe) oder zu einer bestimmten Waffengattung beantragen.
Ein Recht auf Berücksichtigung des Antrages erwächst ihm hieraus nicht.
VIII.
3cbcr Dienstpflichtige hat gewaschen und mit sauberer Wäsche zur Musterung zu erscheinen. Sport- oder Badehose, Turnschuhe oder sonstige leichte Schuhe sind mitzubringen.
IX.
Dor und bis zum Abschluß der Musterung ist der Genuß von alkoholischen Getränken verboten.
X.
Zur Musterung ist das Mitbringcn von Verpflegung erwünscht. Es empfiehlt sich, kein« Wertsachen und dergleichen mitzubringen.
XI.
Ein Anspruch auf Reisekosten und Entschädigung für Lohnausfall besteht nicht.
XII.
Wer seiner Gestellungspflicht nicht oder nicht pünktlich nach- kommt, oder den vorstehenden Anordnungen zuwiderhandelt (Nichtvorlage der aufgcführtcn Unterlagen oder Paßbilder) wird, wenn keine höhere Strafe verwirkt ist, bis zu 150 RM. ober mit Hast bestraft. Evtl, werden sofortige polizeiliche Zwangsmahnahmen gegen ihn ergriffen.
G i e he n, den 7. April 1936.
Krcisamt Gießen.
I. V.: Dr. S ch ü » h a l s.
Bekanntmachung des Wehrbezirkskommandos Gießen.
Sämtliche lang- und kurzfristig bei Heer. Marine, Luftwaffe, S«-Versügungstruppe und Landespolizei gedienten Mannschaften der Jahrgänge 1913 und 1916 haben zu den oben angeführten Musterungstagen bei ihren Buchstaben oder Ortschaften zur Musterung zu erscheinen.
a) bei Anträgen auf Zurückstellung aus häuslichen und wirtschaftlichen Gründen, eine entsprechende Bescheinigung der Ottspolizeibehörde,
b) bei Anträgen aus Gründen beruflicher Art, Bescheinigung der Ausbildungsstelle ober Lehranstalt.
Feder Dienstpflichtige und seine Verwandten ersten Grades sowie seine Ehefrau können Anträge auf Zurückstellung schriftlich oder durch Niederschrift bei der Bürgermeisterei des Wohnorts stellen.
Treten die Gründe für die Zurückstellung erst nach der Musterung ein, so kann der Antrag auch noch nachträglich gestellt werden.
VI.
Dos Kreisamt kann völlig Wchruntaugliche (Eeistes- raiike, Krüppel ufw.) auf Grund eines Zeugnisses des Amtsarztes von der Gestellung zur Musterung befreien. Ein Dienst- pslicht,g«r, der durch Krankheit an der Gestellung zur Musterung verhindert ist. hat hierüber ein Zeugnis des Amtsarztes «inzureichen.
Werner, Major und Kommandeur des Wehrbezirkskommandos Gießen.
Betr.: Dienstliche Versammlung der Fleischbeschauer «nd Trichinenschauer.
Bekanntmachung.
Am Samstag, dem 2 5. April 1 936, nachmittags 2.30 Uhr, wird in der Gastwirtschaft „Zum Bayerischen Hof" in Gießen eine dienstliche Versammlung der Fleischbeschauer und Trichinenschauer des Kreises Gießen stattfinden.
Die Bürgermeister des Kreises wollen die Fleischbeschauer und Trichinenschauer ihrer Gemeinden auf dies« Versammlung Hinweisen mit dem Bemerken, daß sie verpflichtet sind, an der Versammlung teilzunehmen. Etwaige Hinderungsgründe wäre, rechtzeitig schriftlich dem Kreisveterinäramt Gießen zu melden.
Gießen, den 8. April 1936.
Kreisamt Gießen.
I. V.: Weber.


