Kmtsverkündigungsblatt
bet Provinzialbir-Nion DbetMen und der Steisümiet Gieften, Friedberq, Bub.nqen
Lauterbach, Schotten und Alsfeld. ' '
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Kreisamt Alsfeld
Betr.: Ausführung ber Landesfeuerlöschordnung: hier: Instandhaltung der Löschgerätschasten.
An die Bürgermeister und die Befehlshaber der Feuerwehren des Kreises.
Wir bringen die zur Instandhaltung der Feuerlöschgerätschaften bei kalter Witterung erforderliche» Vorkehrungen in Erinnerung.
Hydranten und Hydrantengeräte sind immer die ersten Hilfsmittel im Vrandfall. Die Deckel der Hydranten und Schie- berkasten find deshalb zweckentsprechend mit Stroh einzuwintern und erforderlichenfalls. rechtzeitig mit Salz zu bestreuen. Sollten Hydranten zu tief liegen oder der Ueberflutung ausgesetzt sein, so sind sie immer sichtbar zu halten.
Um die Feuerspritzen auch bei kaltem Wetter stets in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten, sind sie von Zeit zu Zeit sorgfältig darauf zu untersuchen, ob sic nicht etwa eingefroren sind oder sonst durch Frost Schaden erlitten haben. Festgefrorene Kolben und Ventile sind durch Erwärmung der Zylinder aufzutauen und sodann gehörig zu reinigen und zu schmieren. Mutz eine Spritze bei Frostwetter in Gebrauch genommen werden, so sind der ersten Wassergabe einige Eimer warmes Wasser bei- zumrngen, oder es ist doch wenigstens darauf Bedacht zu neh- mem datz zuerst, wenn möglich, statt des kälteren Fluß- und Bachwassers, Brunnen- oder Punipenwasser benutzt wird
Bei Autzerdienststellung der Spritze sind die Ventile und Druckkolben sorgfältig zu trocknen und die Saug- und Druck- tanale gänzlich wasserfrei zu machen, damit das Einfrieren verhindert wird.
Die Zugänge zu den Spritzenhäusern sind stets frei von Eis und Schnee zu halten.
Die Bürgermeister werden angewiesen, für Durchführung dieser Vorkehrungen Sorge zu tragen und den Kommandanten der Feuerwehren Abschrift oder einen Abdruck dieses Ausschreibens zur Nachachtung und weiteren Veranlassung auszu- handigen.
Der Kreisfeuerwehrfllhrer wird durch Revisionen feststellen, ob vorstehende Anordnungen befolgt werden.
Alsfeld, den 3. November 1936.
Kreisamt Alsfeld. I. V.: Krüger.
Betr.: Erkrankung der Faseltiere.
An die Bürgermeister des Kreises.
Nach Ziffer 12 der Vertragsbestimmungen sind die Halter der ,zaseltiere verpflichtet, bei Erkrankung von Faseltieren ohne Verzug dem Bürgermeister Anzeige zu machen, damit dieser den zuständigen beamteten Tierarzt zuzicht. dessen Anordnungen alsdann pünktlich Folge zu leisten ist. Vielfach scheint diese V?r,chr,ft. nicht beachtet zu werden. Abgesehen davon, datz int Nichtanzeigefalle unter Umständen der Vertrag mit dem Faiel- halter sofort gekündigt und das Tier auf seine Kosten in andere Unterbaltinig und Pflege gegeben werden kann, wird der Halter auch für den durch die unterlassene Krankmeldung des T^res der Gemeinde etwa entstehenden Schaden verantwortlich gemacht werden können. Sind die Voraussetzungen zu einer sofortigen Vertragsaufhebung nicht gegeben, sind wir befugt gegen den Schuldigen Geldstrafe bis zu 30 Mark zu erkennen.
Bekanntmachung.
Die Abhaltung von Bichmärktcn in Alsfeld.
Für den am 16. November 1936 in Alsfeld stattnnhenden ?er?n tahL“of6 (i’TUn^ ,bes Reichsviehseuchengeietzes und er zu seiner Ausführung erlaßenen Vorschriften anaeordnet:
.. ^.^"sgetrieben werden dürfen nur seuchensre'e Schweine anbbe?Äreis ?rOt)in3 ^crhessen und den v.mittelbar an oen Kreis Alsfeld angrenzenden preutz'ichen Kreiien
!""!!!!.»--»'»-Kl!» d!- »««Wit.« au.imln«
unb u"b aus Sperrbezirken, Beobachtunqs-
und gefährdete» Gebieten, insbesondere aus Preus,e» sOstpreu- &en ausgenommen), dürfen nicht ausgetrieben werden. ' nnrtorrftcn auX bcn gebrachten Schweine mutz ein logt, die Bekanntmachung
HifL „ ? 9J?ln,Jters des Innern vom 30. April 1927) mitge- fuhrt und vorgeleat werden.
1. Vor dem Austrieb auf den Markt müssen die Schweine ^rmärarzt zur Untersuchung vorgefühtt
6 Der Sf^lVcinc Wagen zu erfolgen.
-""irktauftrieb erfolgt nur von der Bürgern eiitcr- Haas-vtrak'c und der Tilemann-Schaabel-Stratze aus Die Scknllerstratze und Tilemann-Schnabel-
Aufttieb^it gesperrt. ^uhrwerksverkehr während der mittag?'* ^M'triebszeit wird festgesetzt von 8.36 bis 9 Uhr vor-
8. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Vorschriften werden nach dem Reichsoiehfeuchengesetz bestraft.
... Den Unordnungen des beamtete» Veterinärarzt-s und des überwachenden Polizeiversonals ist Folge zu leisten ebenso sind die Vorschriften der Marktordnung zu beachten fiero?enh»nnTnLm,t ''V'" Markttage und am nor-
nh ir. ^er^16 Viehmarktplatzes in Alsfeld unb der Umgebung des Marktes untersagt.
Alsfeld, den 3. November 1936.
Kreisamt Alsfeld. I. V.: Krüger.
tarni■ G9€n-tS!e’ bie F°selhalter auf Vorstehendes sowie auch auf ihre übrigen vertraglichen Verpflichtungen hin- »toenleh- Unfc>- U,IS ^Ort -3« erstatten, wenn Faselhalter sollten? ^"S^ngenen vertraglichen Vorschriften verstoße» bin JD£',r5,c? hu für Sorge tragen, daß bei Erkran-
fleXen roiib” 56üIb 3uftanb*se beamtete Tierarzt zu Rat
Alsfeld, den 4. November 1936.
Kreisamt Alsfeld. I. V.: Krüger.
Der Reichsstatthalter in Hesse»
"" Abtattun°o'vu"° ~ Darmstadt, 4. November 1936. q,, m. vii/iv o^nln Diter-Gemelnder-Stratze 3.
r,VWIV. 27 930 Ortsruf 5001 — Fernruf 5040
Setr.. Sicherung der körperlichen Erziehung in den Schulen ohne Turnhalle während des Winterhalbjahres.
An die Kreisschulämter.
. ®ei d-m starken Mangel an Turnhallen insbesondere bei p? uig geglicderten Schulen kann «ine planmäßige körver-
n1rhe*t?m«r?lnflhro-nbrcrl> bsf5 Winterhalbjahres nur dadurch' qe- sichert werden dag neben dem Kampfspiel auch die loaenannt-n bö??no?* n Leibesübungen herangezogen werden. Hierzu ge- hort vor allem der Eislauf. Wo sich dafür eine' aeeianets natürliche Gelegenheit bietet, oder durch Schaffung einer Sprint ^bbahn bzw. durch Uebcrschwemmung von Wiesen und der- ä?*“ «6*.>» -»
bnrA nnI°r 9cra^-n-b!€Forderung, daß dieEesamtjuq end burefi Schleifen, Eiszpiele und dergleichen unter Anleitung
er Lehrkräfte zur körperlichen Durcharbeitung geführt wird.
Im Auftrag: Rings Hausen
Kreisamt Friedberg |
Bekanntmachung.
U Die Finanz- und Kassenlage des Kreises hat sich auch int ""en Halbfghr des Rechnungsjahres 1936 günstig entwickelt.
Die Einnahmen und Ausgaben halten sich'durchweg im Rahmen des von dem Kreistag fest gestellten Haushaltsplanes.
Zahlungsrückstände des Kreises bestehen nicht; Fehlbeträge nnd auch im kommenden Halbjahr nicht zu erwarten
Friedberg i. H., den 3. November 1936.
Hessisches Kreisamt Friedberg.
Dr. S t r a u b.


