Ausgabe 
6.9.1936
 
Einzelbild herunterladen

Kmtsverkündigungsblatt bei Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.

Rr. 107. gohtßflng 1936 I Beilage der Ob er hesfifche n Tageszeitung ! Gießen. 6 September 193«

Oberhessischer Straßenbericht der Provinzialdirektion Oberhessen

Bekanntmachung.

Wegen Ausführung von Gleisarbeiten am Straßenübergang »urd die Landstraße II. Ordnung: Nr. 169Bellersheim-Trais- Horloff' , Bahnstrecke FriedbergHungen, am 9. Scptcntfrcr 1936 uon 6 bis 13 Uhr für jeglichen Verkehr gesperrt.

Umleitung erfolgt über ObbornhofenWohnbachBerstadt. Die aufgestellten Warnungstafeln sind zu beachten.

Gießen, den 4. September 1936.

Hessische Provinzialdirrktion Oberhessen.

Bekanntmachung.

Betreffend: Straßensperrung.

Anläßlich der Herbstübunqen der 9. Division werden am 11. September 1936 von 6 Uhr bis 18 Uhr die Straßen: Bahn- hof Ehringshausen (ausschl.) bis Erbenhausen (ausjchl.) und Bahnyof Ehringshausen (ausschl.) bis Kirtorf (ausschl.) sowie alle o>sentlirhen Wege, die diese Straßen schneiden, für jeglichen Verkehr gesperrt.

Alsfeld, den 1. September 1936.

Kreisamt Alsfeld.

I. Seibert.

Kreisamt Lauterbach

Dien st nachrichten.

Am Mittwoch, den 9. September 1936, findet in Crainfeld unter den üblichen Voraussetzungen ein Schweineniarkt statt. Der Auftrieb beginnt vormittags 8V- Uhr und endet vor­mittags 9 Uhr.

Kreisamt Alsfeld

Bekanntmachung.

Betreffend: Die Abhaltung von Viehmärkten in Homberg.

Für den am 9. September 1936 in Homberg siattfindenden Schweinemarkt wird auf Grund des Reichsviehseuchengesetzes und der zu Kiner Ausführung erlassenen Vorschriften all­geordnet:

1. Ausgetrieben werden dürfen nur seuchcnfreie Schweine aus der Provinz Oberhefsen und aus den unmittelbar an den Kreis Alsfeld angrenzenden preußischen Kreisen. Händler- Ichweine müssen nachweislich die vorgeschriebene Quarantäne durchgemacht haben oder hiervon 'befreit sein. Hustende Schweine werden zurückgewiesen.

2. Schweine aus Sperrbezirken, Beobachtungs- und gefähr­deten Erbieten dürfen nicht ausgetrieben werden.

.3 . Für alle auf den Markt gebrachten Schweine muß ein vorschriftsmäßiges Ursprungszeugnis (»ergl. die Bekanntmachung des Herrn Ministers des Innern vom 30. April 1927) mit- gesührt und vorgelegt werden.

4. Vor dem Austrieb auf den Markt müssen die Schweine dem beamteten Veterinärarzt zur Untersuchung vorgeführt werden.

5. Händler werden nur zugelassen, wenn sie beim Austrieb durch das Zeugnis eines beamteten Tierarztes Nachweisen, daß ihre Ferkel ssuchenfrei und für Hessen quarantänefrei sind.

6. Der Auftrieb der Schweine hat in Wagen zu erfolgen.

7. Di« Auftriebszeit wird festgesetzt von 8 bis 8'/, Uhr vor­mittags.

4. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Vorschriften wer­den nach dem Reichsviehseuchengesetz bestraft,.

Den Anordnungen des beamteten Veterinärarztes und des überwachenden Polizcipcrsonals ist Folge zu leisten, ebenso sind die Vorschriften der Marktordnung zu beachten. Der Handel mit Schweinen ist am Markttage und am vorhergehende. Tage außerhalb des Viehmarktplatzes in Homberg und der Umgebung des Marktes untersagt.

Alsfeld, den 27. August 1936.

Kreisamt Alsfeld.

I. V.: Seibert.

Betreffend: Einsendung der Kirchen- und Stistnngsrechnungen für das Rechnungsjahr 1935.

An die Kircheiivorftande des Kreises.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, daß nach dem Aus- Ichreiben des Herrn Ministers für Kultus- und Bildunqs- we,en in Darmstadt vom 12. Mai 1933 zu Rr. K. M. II. 6841 Öie Handbücher des abgelausencn Rechnungsjahres 1935 mit bem 30. September Ö. I. abzuschließen, di« Rechnungen Ende Oktober al, die Vorstände abzugeben und End« Dezember an die Oberrechn ungskamn«r einzusenden sind.

. Eie wollen di« Kirchenrechner hiernach verständigen und anfangs November 1936 über die erfolgt« Rechnungsabgabe an Sie berichten.

Alsfeld, den 2. September 1936.

Krcisamt Alsfeld.

I. V.: Seibert.

Der Ncichsftatthalter in Hessen.

Landesregierung Darmstadt, den 31. August 1936.

Abteilung II. Peter-Cemeinder-Ctraße 3.

3u Nr. 1I/III. 16 703. Ortsruf 5001 Fernruf 5040.

Betreff: Herbarien an Volksschulen und höheren Schulen.

An die Direktionen der höheren Schulen und die Krcis- und Stadtfchuläiiitcr.

Wie mir mitgeteilt wird, befinden sich unter den Beständen der naturwisfenschaftlicheli Lchrmitlclsammlungen mancher An­stalten auch Pflanzcnsammlunaen (Herbarien), die im Unter- richt nicht n:ehr gebraucht werden. Um zu vermeiden, daß sie der Vernichtung durch Verstaubung ufw. anhcimfallcn, ordne ich an. vag alle entbehrlichen, nicht mehr zu Lehrzweckcn benutz- ten Herbarien an das Botanische Institut der Tcchnisichen Hoch- tchul« Darmstadt überwiesen werden. Dort mevden sie gesichtet, und das wissenschaftlich unb heimatbotanisch wertvolle Material dem Herbarium der Technischen Hochschule (wie auch den H^^ilarien in Mainz, Gießeir und Offenbach) «inrrerleibt.

Ueiterhin melden alle Schulen, ob sic ein Herbarium be­sitzen welchen Umfang dieses hat ob die Pflanzen mit Fundort- angabcn vcriehen sind, ob es außer höheren Pflanzen auch niedere Sporenp,lanzcn enthält, aus welcher Zeit die Pflanzen stammen und ob das Herbarium noch Unterrichtszweckcn dient.

<rur die Uuchmvahrung und Behandlung aller Herbarien, v:e an den Schulen verbleiben, werden von einer Zentralstelle aus N'chtlinien ausgearbeitet, wie sie vom Hessischen Stnals- archrv für die Behandlung wichtiger Akten bereits entworfen woiden find. Sie werden den Schulen zur gegeben«!: Zeit zu­gehen. " 0

Im Auftrag: Großmann.

Vorstehende Veriügung

den Schulvorständen des Kreises

zur g«fl. Kenntnisnahme.

Den Bericht auf di« i n Absatz 2 gestellten 6 Fragen. woN«n numeriert und in ocr angegebenen Reihenfolge bis 10 9. 1936 hierher erstatten. Fehlanzeige ist erforderlich.'

Alsfeld, den 4. September 1936.

Kreisschulamt Alsfeld.

I. W: Walter.