elmlsverkündigungsblatt bet Provinzialdireklion Obethetzen und bet Äteisämfet Kletzen, Ftiebbetg, Bübingen, __Lauterbach, Schotten und Alsfeld.
M. <t. ->°»°«°°° mo [ Beilage de. Odet»-l,l,ch°n T°ge-,-i,ang I o. Wra« l93G
Kreisamt Gießen
Nr. 11.
Betr.: Eefechtsschictzen am 13., 14. und 15. Februar 193G. Bekanntmachung.
Das Ergänzungs-Bataillons 53 hält am 13., 14. und 15. Februar d. «in Schulgefechtsschießen bei Laubach ab. Tas Echußgelande wird im allgemeinen begrenzt durch die Luftlinie Erunberg-Weickartshain-Laubach, Straße Laubach - Grlln- b/rg- Das Schießen findet jeweils in der Zeit von 8 bis 17 ^r statt Das gefährdete Gebier liegt innerhalb der angeführten Luftlinien und wird während der Schießzeiten von der Truppe abgefperrt. Das Betreten des abgesperrten Geländes fowie der durchfuhrenden öffentlichen und privaten Wege ist für d-e Dauer des Sch-etzens verboten. Den Anordnungen der Ab- fperrpoften ist unbedingt Folge zu leisten. ä
Giek- en. den S. Februar 1936.
Kreisamt Giehen.
I. B.: Grein.
Kreisamt Büdingen
Nr. 8. Dienstnachrichten.
Ernannt und verpflichtet wurden: Ä"m«ta6Ps‘,“;i,^r!h** ium *' d-, E-.
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■"toS’e.'iMStS** *" 1 ****** -- ”°n S8ii'es 1. Beigeordneten der Gemeinde von Sainchen zum 1. Beigeordneten und Fried- Hai,?chen -^ 3“m 2‘ Beigeordneten der Gemeinde
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CftOfMinri'rfi 3T 11 Beigeordneten und Rudolph
2‘ Beigeordneten der £
emi3JU ch° iTu STi^eIüU 3um Bürgermeister der Gemeinde
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.5^1111^ Kemp c l von Bösgesäß zum 1. Beigeordneten und rum 2. Beigeordneten der Gemeinde •o u b g -e | u ß ,
3Um 2‘ Beigeordneten der Ge- Beruht Wilhelm Gustav Wolff von Rommelhausen Sum 2. Beigeordneten der Gemeinde Rommelhausen.
Betr.: Ausführung der Landcsfeuerlöschordnung; hier: die Auf- ftcuung der Listen.
Air die Bürgermeistereien des Kreises.
n„ b£r Verordnung vom 11. Oktober 1890, die jeniapn^m^-£a?^"^b^uerlöschordnung betreffend, hat in tzen- , “ 8 ^meinden, m denen eine Pslichtseuerwehr zu unter?
halten oder der etwa vorhandenen Freiwilligen Feuerwehr eine Hllssinannfchaft auf den pflichtigen Einwohnern zuzuteilen ist, der Bürgermeister im Februar jeden Jahres:
1. eine Erundliste der nach Art. 11 der Landesfeuerlösch- ordnung vom 29. März 1890 pflichtigen Mannschaft:
2. ein. Verzeichnis der auf dieser Grundlage für das nächstfolgende vom 1. April bis 31. März laufende Jahr als „ c Pflicht in Anspruch zu nehmenden Personen
r < f en- “I10 beide Listen acht Tage lang zur allgemeinen mache?/ au,3ulesert’ ^uch diese Auflegung öffentlich bekannt zu hi Aufstellung des Verzeichnisses unter Ziffer 2 sind
nm1 mmUrnfl,e(lnn-*n 3-5 der Kreisfeuerlöschordnung
vom 15. April 1905 zu beachten.
Vis zum 1. April jeden Jahres wird sodann die Einteilung der neuzugezogenen Pflichtigen durch den Bürgermeister vorqe- u,ob.e,> w°nn es sich um Zuteilung von Hilfsmann- r! k.1- t'-n-r bereits bestehenden freiwilligen Feuerwehr int §..7r'Dci Kreisfeuerlöschordnung getroffenen Vorschriften zu berücksichtigen sind.
, Bon der Einreihung in die Feuerwehr und der Einteilung
1”^, ■JLialm S Abteilung ist jedem neu eintretenden Mit- wÄm» i^'ltliche Eröffnung zu machen. Außerdem sind die (HnhSh,™ •neuh^emi';lle-l0'3£n<n Feuerwehrmitglieder und ihre kannt zu machen^ abt€lIun’9en burch öffentlichen Anschlag be- . H- 6«rner haben Sie neben dem Verzeichnis der Fener- h?» c^b’ <inw Spritzenfahrer (die die Gespanne für
die Spritze zu stellen haben) in Ihrem Büro aufzuhängen.
Bächster Tage werden Ihnen zwei Exemplare einer bin Qnf,r t? '• rir bort.’9e tseuerwehr zugehen, in welche die Zahl der einzelnen Mannschaften und die Namen der Führer
^viplar der Liste ist zum Aushang bei legen" 6e|tl nmt’ bas andere ist uns ausgefüllt wieder vorzu- hrJ.Y; Ebenfalls werden Ihnen demnächst drei Exemplare ge- Aebungsplane zugehen, in welche Sie nach Aufstellung der Einteilungslisten die Tage und Stunden der in diesem ^ahre abzuhaltenden tlebungen mit dem Befehlshaber der Feuerwehr festfetzen und in die llebungspläne eintragen wollen der nr °ll«ntlich auszuhängen, das zweite ist mit der Einteilungsliste uns vorzulegen und das dritte nvrd in dem Dienstbuch des Befehlshabers befestigt.
irnf,a<rlfa-nbL'f<1lLn aine im llebungsplan festgesetzte llebung aus besonderen Gründen verlegt werden; es ist dann tvc ^erforderNch Akitteilung an den Kreisfeuerwehrinspek-
B's zum l März d I. erwarten wir Vorlage der Eintei- lungslist- und Uebungsplane und ferner Ihren Bericht, baß, wie Piifnn h' ^9^?net das Verzeichnis der Feuerboten und die Listen der Spritzenfahrer auf Vhrem Büro aufgehängt sind.
V ü d i n g e n, den 1. Februar 1936.
Kreisamt Büdingen.
Becker.
Das
Amtsverkündigungsblatt
der Provinz,'aldirektion Gberhessen und der Kreisämter Gießen, Zn'edberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Kisfeld erscheint nach Bedarf, wir bitten die Kmtsstellen, das vorliegende Material uns jeweils frühzeitig zu- kommen zu lassen.
Ohr Wh'hW JageZzeiiung


