Ausgabe 
4.10.1936
 
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Nr. 117. Aahrgang 1936

Beilage der Oberhessischen Tageszeitung

Gießen. 4. Oktober 1936

KmtsverKündigungsblatt

. der Provlnzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen ; Lauterbach, Schotten und Alsfeld.

Kreisamt Gießen

RM.

1.50

3.

RM.

2.

.15

Fcuenvehr-

RM.

1.

2.

10.

12.

.30

.85

.25

5.

.20

.15

JO

.85

.30

7.

.20

. M otorspritzcn (nicht automobile)

mit einer Nennleistung von weniger als 600 1/m bei 70 m i o, . Förderhöhe.

* ®CI Beförderung der Motorspritze durch einen

Kraftwagen:

1. für einen Fahrkilometer des Feuerwehrkrast- wagens einschl. sämtlicher Unkosten ....

2- , «incit Fahrkilometer der angehängten

Motorspritze einschl. sämtlicher Unkosten . . .

3. für eine Pumpcnstunde einschl. sämtl. Unkosten

4- blr Saugschläuche lohne Rücksicht auf di,

. Benutzungsdauer) für den lsd. m

5. für Druckschläuche (ohne Rücksicht auf die Be- nutzungsdauer)

a) B-Schläuche (75 mm l. W.) für den lid. m .

b) L-Schläuche (52 mm I. W.) für den lsd. m .

1. für «men Fahrkilometer des Privatkraftwagens.40 RM i. ur die fahrkilometer der angehängten Mötor-

lpritze. Pumpenstunden, Druck- und Saug-

schlauch« eriolgt Vergütung nach 6 l. ' #

Wird die Motorspritze nicht angehänqt. sondern auf dem Kraftwagen mitgefübrt. so fällt die Vergütung nach B I weg. Lferdegeipanne werden nach den Bestimmungen der Kreis- scuerloschordnungcn vergütet.

Vetr.: Abänderung der Krcisseuerlöschordnung; hier: Vcr- glitung für Hilfeleistungen mit Motorspritzen.

, «u.l Eirund des Gesetzes vom 29. März 1890, die Landes- 11U<DHXrb"iRQn 6lrC?'CI1^ 6,C» Ausführungsverordnung vom 1. Ottober 1890 und des Artikels 64 des Gesetzes, betreffend vn n'irh und Vertretung der Kreise und Provin-

^n wird unter Zustimmung des Kreisausschusses des Kreises Gietzcn und mit Genehmigung des Herrn.Reichsstatthalters in

5 Landesregierung die Kreisfeuerlöschordnung für d«n Kreis Gießen vom 4. Mai 1891 wie folgt ergänzt' ü

§ 1.

«nf,^snter 30 bcr Kreisfeuerlöschordnung wird nach- stchende neue Bestimmung als § 30a eingesügt' 9

mnt »an« bet ®eujö^runR nachbarlicher Vrandhilfe mit motorischen Löschgeräten werden nachstehende Lätze für die er­folgte Hilfeleistung vergütet: 9 1

ibetr.. Nacherhebung zur Vodcnbcnutzungsausnahme 1936.

Das Kreisamt Schotten

an die Bürgermeister der Gemeinden des Kreises

]in(h S^r.Rcichs- und Preußische Minister für Ernährung l^nt btc Aor,lahme einer Nacherhebung zur Bodenvenutzungsausnahme 1936 angcordnet. Die örtliche Durch- dieser Erhebung in den Gemeinden obliegt in Hessen S«n'£^rn biie zentrale Durchführung und Aufarbei­tung dem Hessischen Landesstatistischcn Amt in Darmstadt.

llnh Gemeinden ist der Anbau von Zwischenfrüchten

qIL'! Futterpflanzen zur «amengewinnung mit Hilfe von Zahlbezirkslisten zu ermitteln. 1

&6k('uon Gartengewächsen in Freiland- eG, ASAi-twirkung der Ortsbauernführer und anderer Vor "Mitteln, soweit es sich dabei um

-oor-, Jtarl,.. ober Zwischenkulturen handelt. Vordrucke zu einer ShnpmrSS11 ^Mgung der einzelnen Gartenbaubetriebe oder Feldgen,uzebauern können dieses Jahr nicht zur Verfügung qe- AX,metS'L tM'ügt «i»e sorgfältige und sachverständige b^ ^samten IN der Gemeindegemarkunq anqebautcn Fiache von.Eartengewachien in Vor-, Nach- oder Zwischenkultur ite 'forderlichen Zahlpapiere gehen Ihnen in den näch- ^.^S«n unmittelbar vom Landesstatisiischen Amt in Darn - s,e bis zum 5. Oktober dort nicht^inqe- ruf 5fMn"bc,m Landesstatisiischen Amt (Fern­ruf M40, NebensteUe 955) zu reklamieren.

decken .^'-Ulub.volkswirtschaitlich-ttatistischcn

o in keiner Weise mit irgendwelchen steuer­

lichen. Zwecken etwas zu tun. vielmehr unterliegen die Angaben der einzelnen Betriebsinhaber dem Amtsgeheimnis Die Er- Futter° LaSms?^uu9 Zind für die Kenntnis der Lage der X " SS 9 t= und Rahrungsmitteloersorgllng nicht zu cnt- Eine zuverlässige und sorgfältige Durchfiihruna d-r E Bürgermeister muß daher erwartet werden.

. ^on den Zahlpapieren ist lediglich die Urschrift der Ge-

und die KAeMsK7W°"^ 3 *rt; bic

... spätestens am 21. Oktober 1936

feX'n^ ßar Ün 6n5 Landfssiatisiische Amt in Darmstadt «inzu- Schotten, den 28. September 1936

Krcisamt Schotten. I. V.: Schwan.

Motorspritzen (nicht automobile)

mit einer Nennleistung von 600 1/m bei 70 in Förderhöhe

, Q, . m ... . und mehr.

KrasUvügenA""^ "" Motorspritze durch einen Feuerwehr-

1. für einen Fahrkilometer des Feuerwehrkraft- wogens einschl. sämtlicher Unkosten m?r.Kubikkilometer der angchängten Motorspritze einschl. sämtlicher Unkosten .

ck für eine Pumncnstunde einschl. sämtl. Unkosten mUr ^uugichlauch? (ohne Rücksicht auf die Benutzunasdauer) für den lsd m

5. für Druckschläuche (ohne Rücksicht auf "die Be­nutzungsdauer)

^-Schläuche (75 mm l. W.) für den lid. m .

ii « Elauche (52 mm l. W.) für den lfd. m . -jo "

* ' Be, Beorderung der Motorspritze durch einen Prioatkrast- Ugv|l e

... . Kraftfahrspritzen.

für «men fahrkilometer, einschl. sämtl. Unkosten

für eine Pnmpstunde einschl. sämtl. Unkosten

a) oei Geraten bis zu 1500 lit/min Nenn- Wasserlieserung ......

b) bei Geräten über 1500 lit/min Nenn-Wasser- lieserung

für Saug schlauche (ohne Rücksicht auf die De-' Nutzungsdauer) für den lfd. m

4. für Druckschläuche (ohne Rücksicht auf "die Ve- nutzungsdauer) 1

a) L-Schläuche (75 mm l. W.) für den lid. m.

b) <>schlauche (52 mm l. W.) für den lsd. m . - io "

n ...£-s'.n Einsatzes einer auf einer Kraftfahrspritze mit- jÜt öie'e <in< Vergütung nach B

Sr kbJf>nirf>t= ^,OtAeS"fl btr Motorspritze (Fahrkilometer) vai[ jcooa) nichts berechnet werden.

II. Bei Bcsörderung der Motorspritze durch einen Privatkrast- wagcn: '

1. für einen Fahrkilometer des Prioatkraftwagens 40 RM 2. jur die fahrkilometer der angehängten Motor­

spritze, Pumpenstunden, Druck- und Sauq- schlauche erfolgt Vergütuiig nach C I

Wird die Motorspritze nicht angehänqt, sondern auf dem Kraftwagen mitgefuhrt, so fällt die Vergütung nach C I weg. jdTerbc-geipaiin-c werden nach den Bestimmungen der Kreis- fruerloschordnungen vergütet.

O. Mannschaften.

D>e Vergütung der Mannschaften «rsolgt nach den Tarif-

,l" Maurer wie sie für die Gemeinde der hilfeleistenden Feuerwehr maßgebend sind. Die Höchstzahl der Bedienunqs- mann'schast (euischl. Führer) wird bei Kraftsahrspritzen auf A" .Mann, bei Motorspritzen nach B auf 8 Mann und bei Motor- r-'AO'r- a^--P l1 fi Mann beschränkt. Da die Mannschaft der hemnä mae7 werk- ^°'°^ritze nicht zu Aufräumungsarbeiten Arb-iteZ At in Fra^e^' $kl9Ütun'9 'ÜI derartige

J,lt d«n Gebührensätzen sind für Kraftwagen und Spritzen einschl. Zubehör, sowie sinngemäß für das Schlauch material SrennftoH ^rzinsung Aufwendung für Bereisung,

Ennstofs- Ocl- und pxcttverbrauch, Reinigung und Putzmate-

ÄWrTE ""d Werkzeuge; sämtliche Leistungen sind also durch die Gebuhrenansatze abgegoltcn

Vrivai- Gebührenordnung gilt auch für Werksfeuerwehren und leisten" bte m,t 'hren motorischen Löschgeräten Löschhilso

§ 2

ÄÄÄtf In><

Gießen, den 29. Septeniber 1936.

Hessisches Ärcisaint Gieße». I. V.: Grein.

Kreisamt Schotten