Nr. 117. Aahrgang 1936
Beilage der Oberhessischen Tageszeitung
Gießen. 4. Oktober 1936
KmtsverKündigungsblatt
. der Provlnzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Gießen, Friedberg, Büdingen ; ■ Lauterbach, Schotten und Alsfeld.
Kreisamt Gießen
RM.
1.50
3.
RM.
2.
—.15
Fcuenvehr-
RM.
1.
2.
10.—
12.—
—.30
—.85
—.25
5.—
—.20
.15
■JO
—.85
—.30
7.—
—.20
. M otorspritzcn (nicht automobile)
mit einer Nennleistung von weniger als 600 1/m bei 70 m i o, . Förderhöhe.
*• ®CI Beförderung der Motorspritze durch einen
Kraftwagen:
1. für einen Fahrkilometer des Feuerwehrkrast- wagens einschl. sämtlicher Unkosten ....
2- , «incit Fahrkilometer der angehängten
Motorspritze einschl. sämtlicher Unkosten . . .
3. für eine Pumpcnstunde einschl. sämtl. Unkosten
4- blr Saugschläuche lohne Rücksicht auf di,
. Benutzungsdauer) für den lsd. m
5. für Druckschläuche (ohne Rücksicht auf die Be- nutzungsdauer)
a) B-Schläuche (75 mm l. W.) für den lid. m .
b) L-Schläuche (52 mm I. W.) für den lsd. m .
1. für «men Fahrkilometer des Privatkraftwagens —.40 RM i. ur die fahrkilometer der angehängten Mötor-
lpritze. Pumpenstunden, Druck- und Saug-
schlauch« eriolgt Vergütung nach 6 l. ' #
Wird die Motorspritze nicht angehänqt. sondern auf dem Kraftwagen mitgefübrt. so fällt die Vergütung nach B I weg. Lferdegeipanne werden nach den Bestimmungen der Kreis- scuerloschordnungcn vergütet.
Vetr.: Abänderung der Krcisseuerlöschordnung; hier: Vcr- glitung für Hilfeleistungen mit Motorspritzen.
, «u.l Eirund des Gesetzes vom 29. März 1890, die Landes- 11U<DHXrb"iRQn 6lrC?'CI1^ 6,C» Ausführungsverordnung vom 1. Ottober 1890 und des Artikels 64 des Gesetzes, betreffend vn n'irh und Vertretung der Kreise und Provin-
^n wird unter Zustimmung des Kreisausschusses des Kreises Gietzcn und mit Genehmigung des Herrn.Reichsstatthalters in
5 • Landesregierung — die Kreisfeuerlöschordnung für d«n Kreis Gießen vom 4. Mai 1891 wie folgt ergänzt' ü
§ 1.
«nf,„^snter 30 bcr Kreisfeuerlöschordnung wird nach- stchende neue Bestimmung als § 30a eingesügt' 9
mnt »an« bet ®eujö^runR nachbarlicher Vrandhilfe mit motorischen Löschgeräten werden nachstehende Lätze für die erfolgte Hilfeleistung vergütet: 9 1
ibetr.. Nacherhebung zur Vodcnbcnutzungsausnahme 1936.
Das Kreisamt Schotten
an die Bürgermeister der Gemeinden des Kreises
]in(h S^r.Rcichs- und Preußische Minister für Ernährung l^nt btc Aor,lahme einer Nacherhebung zur Bodenvenutzungsausnahme 1936 angcordnet. Die örtliche Durch- dieser Erhebung in den Gemeinden obliegt in Hessen S«n'£^rn biie zentrale Durchführung und Aufarbeitung dem Hessischen Landesstatistischcn Amt in Darmstadt.
llnh Gemeinden ist der Anbau von Zwischenfrüchten
qIL”'! Futterpflanzen zur «amengewinnung mit Hilfe von Zahlbezirkslisten zu ermitteln. 1
&6k('u ”on Gartengewächsen in Freiland- eG, ASAi-twirkung der Ortsbauernführer und anderer Vor "Mitteln, soweit es sich dabei um
-oor-, Jtarl,.. ober Zwischenkulturen handelt. Vordrucke zu einer ShnpmrSS11 ^Mgung der einzelnen Gartenbaubetriebe oder Feldgen,uzebauern können dieses Jahr nicht zur Verfügung qe- AX,metS'L tM'ügt «i»e sorgfältige und sachverständige b^ ^samten IN der Gemeindegemarkunq anqebautcn Fiache von.Eartengewachien in Vor-, Nach- oder Zwischenkultur ite„ 'forderlichen Zahlpapiere gehen Ihnen in den näch- ^.^S«n unmittelbar vom Landesstatisiischen Amt in Darn - s,e bis zum 5. Oktober dort nicht^inqe- ruf 5fMn"bc,m Landesstatisiischen Amt (Fernruf M40, NebensteUe 955) zu reklamieren.
decken .^'-Ulub.volkswirtschaitlich-ttatistischcn
o in keiner Weise mit irgendwelchen steuer
lichen. Zwecken etwas zu tun. vielmehr unterliegen die Angaben der einzelnen Betriebsinhaber dem Amtsgeheimnis Die Er- Futter° LaSms?^uu9 Zind für die Kenntnis der Lage der X " SS 9 t= und Rahrungsmitteloersorgllng nicht zu cnt- Eine zuverlässige und sorgfältige Durchfiihruna d-r E Bürgermeister muß daher erwartet werden.
. ^on den Zahlpapieren ist lediglich die Urschrift der Ge-
und die KAeMsK7W°"^ 3“ *rt; bic
... spätestens am 21. Oktober 1936
feX'n^ ßar Ün 6n5 Landfssiatisiische Amt in Darmstadt «inzu- Schotten, den 28. September 1936
Krcisamt Schotten. I. V.: Schwan.
Motorspritzen (nicht automobile)
mit einer Nennleistung von 600 1/m bei 70 in Förderhöhe
, Q, . m ... . und mehr.
‘ KrasUvügenA""^ "" Motorspritze durch einen Feuerwehr-
1. für einen Fahrkilometer des Feuerwehrkraft- wogens einschl. sämtlicher Unkosten m?r.Kubikkilometer der angchängten Motorspritze einschl. sämtlicher Unkosten .
ck für eine Pumncnstunde einschl. sämtl. Unkosten mUr ^uugichlauch? (ohne Rücksicht auf die Benutzunasdauer) für den lsd m
5. für Druckschläuche (ohne Rücksicht auf "die Benutzungsdauer)
^-Schläuche (75 mm l. W.) für den lid. m .
ii « Elauche (52 mm l. W.) für den lfd. m . -jo "
* ' Be, Beorderung der Motorspritze durch einen Prioatkrast- Ugv|l e
... . Kraftfahrspritzen.
für «men fahrkilometer, einschl. sämtl. Unkosten
für eine Pnmpstunde einschl. sämtl. Unkosten
a) oei Geraten bis zu 1500 lit/min Nenn- Wasserlieserung ......
b) bei Geräten über 1500 lit/min Nenn-Wasser- lieserung
für Saug schlauche (ohne Rücksicht auf die De-' Nutzungsdauer) für den lfd. m
4. für Druckschläuche (ohne Rücksicht auf "die Ve- nutzungsdauer) 1
a) L-Schläuche (75 mm l. W.) für den lid. m.
b) <>schlauche (52 mm l. W.) für den lsd. m . - io "
n ...£-s'.n Einsatzes einer auf einer Kraftfahrspritze mit- jÜt öie'e <in< Vergütung nach B
Sr kbJf>nirf>t= ^,OtAeS"fl btr Motorspritze (Fahrkilometer) vai[ jcooa) nichts berechnet werden. ’
II. Bei Bcsörderung der Motorspritze durch einen Privatkrast- wagcn: '
1. für einen Fahrkilometer des Prioatkraftwagens 40 RM 2. jur die fahrkilometer der angehängten Motor
spritze, Pumpenstunden, Druck- und Sauq- schlauche erfolgt Vergütuiig nach C I
Wird die Motorspritze nicht angehänqt, sondern auf dem Kraftwagen mitgefuhrt, so fällt die Vergütung nach C I weg. jdTerbc-geipaiin-c werden nach den Bestimmungen der Kreis- fruerloschordnungen vergütet.
O. Mannschaften.
D>e Vergütung der Mannschaften «rsolgt nach den Tarif-
,l" Maurer wie sie für die Gemeinde der hilfeleistenden Feuerwehr maßgebend sind. Die Höchstzahl der Bedienunqs- mann'schast (euischl. Führer) wird bei Kraftsahrspritzen auf A" .Mann, bei Motorspritzen nach B auf 8 Mann und bei Motor- r-'AO'r- a^--P l“1’ fi Mann beschränkt. Da die Mannschaft der hemnä mae7 werk- ^°'°^ritze nicht zu Aufräumungsarbeiten Arb-iteZ At in Fra^e^' $kl9Ütun'9 'ÜI derartige
J,lt d«n Gebührensätzen sind für Kraftwagen und Spritzen einschl. Zubehör, sowie sinngemäß für das Schlauch material SrennftoH ^rzinsung Aufwendung für Bereisung,
Ennstofs- Ocl- und pxcttverbrauch, Reinigung und Putzmate-
ÄWrTE ""d Werkzeuge; sämtliche Leistungen sind also durch die Gebuhrenansatze abgegoltcn
Vrivai- Gebührenordnung gilt auch für Werksfeuerwehren und leisten" bte m,t 'hren motorischen Löschgeräten Löschhilso
§ 2
ÄÄÄtf In><
Gießen, den 29. Septeniber 1936.
Hessisches Ärcisaint Gieße». I. V.: Grein.
Kreisamt Schotten


