Beschreibung der Rubriken

Oberhessen zum 1. Juli 1935 jugendlicher Personen

haftbar.

aufgelöst worden. Das Vermög

§ 3.

Provinzialdirektion Oberhessen. Krcisamt. I. V. Schwan

2, V.: Dr. Schönhals,

Steinlieferung

Stoff-S

Ben

Bürgermeisterei

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gez. Spamer.

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1935

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auf weiteres . außer dem gierungsbezirk Schleswig, Land Württemberg und Pfalz auch der bayerische gierungsbezirk Schwaben stark verseucht im Sinne

- öorfer Rhein-

werden

30 RM.

Seidenleine: schöne Bl amen-

Wollmousse sehr aparte Bluij

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Ausgabe RM.

Darmstadt, 29. Juni 1935 In Vertretung: Reiner.

4480.01

,40

601 430.73

16 151.20

65 255.71

141.97

7 431.06

dem schlug an die bereits chauffierte der Strecke der Ranzenschneise öst- Re- lich der Straße EiehenLeih' als gestern an Ort und Stells auf-

Rordiandfahrten 14.7.-30.7. / 10.8.-25.8. ab RM 320.- einschl. voller Verpflegung

HerbsIIahrfen nach dem sonnigen Süden 27.8.-14. 9. / 16. 9.- 9.10. 28.9.-14.10. / 11.10.-28.10.

ab RM 285.- einschl. voller Verpflegung

Es reist sich gut mit dsn Schiffen der IIÄMBUnG-HMERiKÄ LINIE

Vertretung in Gießen: Hapag-

Reise-BÜro Kreger, Seitersweg 89

PROGRAMM

Reichssender Frankfurt

Kaiserslautern, Kassel, Trier, Freiburg (251)

763 377.93 Bekanntmachung die Einfuhr von Bieh aus

Bekanntmachung

Nachstehender Erlaß des Reichs- und Preuß. Ministers des Innern vom 20. d. Mts. wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht.

Gießen, 29. Juni 1935.

Hess. Krersamt (Ziehen.

5.- V: E rein.

: Die starke Belastung der Volksgenossen mit Beitragslei- , stungen aller Art, sowie die bevorstehende Inanspruchnahme

der gesetzt werden, und zwar 1,1

Anordnung vom 13. Januar Kubikmeter pro lsd. Meter. Die 1928 (Reg.-Bl. S. 3) und der Lieferung und Anfuhr mutz bis

Betr.: Auflösung der Land- mit den Uniformen oder allen judenschast Oberhessen. Uniformteilen der HI Anlatz

Bekanntmachung zu geben.

Mit Genehmigung des Reichs- , § 2-

statthalters in Hetzen ßan= _ Für die Einhaltung der Vor­desregierung Abteilung II schrift des § 1 sind auch die vom 6. April 1935 zu ' Nr. Eltern, Vormünder und sonsti- 11/7639 ist die Landjudenschaft gen Erziehungsberechtigten

Einnahme RM.

19.00: Unterhaltungskonzert. 19.50: Tages, spiegel. 20-00: Zeit, Nachr. 20.10: Stuttgart: Wenn die Woche so beginnt, wird sie auch gut enden! Bunter Abend.

22.00: Zeit, Nachr. 22.15: Wetter, Nach' richten, Sport. 22-20: Lothar Windsper

; ger zum Gedenken. 22-30: Breslau; Abend ! Lonzert.- 24.00: Nachtkonzert.

Anmerkung: Die Bekannt-

.v; , , v .. machungen des Kreisamts Eie-

Revidiert, ohne daß sich für die Abschlüsse auf der Seite $en in bem Amtsverkündi- 373 und 382 eine Aenderung ergeben hat. . gungsblatt vom 4. Juli müssen

Darmstadt, den 8. März 1935. mit der Nr. 29 b bezeichnet

werden.

Oberrechnungskammer

Abt. b .Für -as Vermögen"

I.-Reste und Ausgleichsstock ......

11. Kapitalien- und Erneuerungsfonds . .

Summe. .

Abschluß.

Die Einnahme beträgt ........

Die Ausgabe beträgt

Verglichen bleibt Rest welcher in barem Vorrat besteht.

ßxi e tz e n, den 29. Januar 1932

". i gez. Schäfer Kreiskasse-Direktor, /

oo ergänzenden Bekanntmachung zum 3. August 1935 beendet sein.

2.. vom 14. Juli 1932 (Reg.-Bl. S. Schriftliche Angebote an die

147 394.23 91). Alles aus diesem Ee- unterzeichnete

bietsteil nach 5>eÜen einge- bis zum 9. Juli, vormittags führte Zucht- und Nutzvieh zg Uhr.

^0 669.71 (Rinder, Schafe Schweine mnd Bürgermeisterei Leihgestern.

147 394.23 Ziegen) unterliegt demnach

ebenfalls der fünftägigen Ali- IllllllülllllllllllllllllillllllllllllllllllirillllllllilinillllllllllllllllU sonderung nach Matzgabe der

in der genannten Anordnung Anzeigen-WerbUng gegebenen Vorschriften. - -

Betreffend: Dio Rechnung -es Kreises Gießen für 1930.

Auszug

aus der Rechnung der Kreiskasse des Kreises Gießen für 1930 Rj.

Reisen auf deutschen Schiffen sind Reisen auf deutschem Boden!

3wöchige Ferienraisen nach Amerika jeden Donnerstag ab Hamburg ca RM 486.- einschlioßlich Hotel und Besichtigungen

213 ^75.48

147 394 23

360 669.71

ist gute Werbung

gen der Landjudenschaft ein- Zuwiderhandlungen schließlich der noch ausstchen- mit Ecldstrase bis zu den Forderungen öffentlicher bestraft.

und privater Natur ist im § 4.

gleichen Zeitpunkt mit allen Vorstehende Polizeiverord- Nechten und Pflichten aus die nung tritt mit dem Tage ihrer israelitische Religionsgemeinde Veröffentlichung im Ämtsver- Eteßen Lbergegangen. kündigungsblatt in Kraft.

Gießen, 2. Juli 1935. Schotten, am 5. Juli 1935.

387 678.08

5143.44

344 446.10

775.10

7.640,61

772 121.77

Abt. AFür -en Betrieb"

I. Allgemeine Verwaltung. . . . . . . II. Polizeiwesen . ......

Hl. Schulwesen ............

IV. Kunst unö Wissenschaft . . . .:. . . V. Bauverwaltung . . .'. . . . . ... VI Allgemeine Förderung der Wirtschaft VII. Wohlfahrtspflege und Eesundheits-

. wesen pp. . ........ . . . .

VIII. Anstalten und Einrichtungen . . . , IX. Finanz- und Steuerwesen . ... . X. Erundstücksverwaltung '. . . ... . XI. Kapitalvermögen und Kapitalschulden

Summe. .

Abschluß.

Die Einnahme beträgt ......... . Die Ausgabe beträgt....... . .

Verglichen bleibt Rest welcher in liquidierten Ausständen besteht. Gießen, den 29. Januar 1932

' gez. Schäfer Kreiskasse-Direktor.

verseuchten Gebietsteilen betr. . ®s ^ll die Lieferung und An- 772 121.77 Vom 29 Juni 1935 Mhr von 500 Kubikmeter Stück-

763 377.93 In Ergänzung meiner Be- steinen , zur Chaussierung der . «74Z g4 kanntmachungen vom 13. Mai Ranzenschneise im Eemeinde- ' 1935 und 8. Juni 1935 gilt bis wald Leihgestern vergeben wer-

" Re- den. Die Steine müssen im An-

Wird gemäß Artikel 43 des Gesetzes, betreffend die innere

Verwaltung und die Vertretung der Kreise und der Provinzen Polizei-"^rordnung vom 12.6.1874 in der Fassung der Bekanntmachung vom 8.7.1911, _-ragen Kleidung,

veröffentlicht. die die Möglichkeit zur Verwech-

Eteßen, den 4. Juli 1935. selung mit den Uniformen der

Der Vorsitzende des Kreisausschusses des Kreises Eietzen des Artikels 6i

'/*' V Dr. Krüger. , ' der Kreis- und Provinzialord-

... nung, in der Fassung der Ver- i ordLng vom 6. Februar 1924 Wmterhilsswerk ^35/36 zwingt mili) niit Genehmigung des dazu, bis zum Beginn des Reichsstatthalters in Hessen vom Winterhllfswerks eine S a m - ,u fa fiir

'"Ich"ordne daher an das? in Schotten folgendes

der Zeit vom 1. Juli bis 30. bestimmt.

September 1935 keine ösfent- 8J ...

lichen Sammlungen auf Stra- Jugendliche, die ,nicht zur HI tzen und öffentlichen Plätzen gehören, dürfen aus Wanderung oder von Haus zu Haus statt- kein« Kleidung tragen, die in finden dürfen. Erteilte Geneh- ihren einzelnen Stucken oder in migunqen werden hiermit wi- ihrer Eeiamtzusainmenstellung derrufen ' geeignet ist, zu Verwechslungen

Sams

Der amtliche Teil

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