Ausgabe 
3.12.1935
 
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Amtsverkündigungsblatt der Provinzialdirektion Oberhessen und der Kreisämter Eietzen, Friedberg, Büdingen, Lauterbach, Schotten und Alsfeld.

Beilage der Oberhejsischen Tageszeitung Eietzen, 3. Dezember 1935.

Kreisamt Gießen

Nr. 7«.

Bett.: Hundesteuer für das Kalenderjahr 1936.

An die Bürgermeistereien des Kreises.

Unter Bezugnahme auf den Schlußabsatz unseres Aus- schreibens vom 4. Dezember 1931 weisen wir daraus hin, daß über die Höhe der Hundesteuersätze snr 1936 nur dann zu be­richten ist. wenn eine Aenderung der seitherigen Sätze eintreten soll. Bei Veibehaitung der z. Zt. geltenden Sätze süt 1936 und die folgenden Jahre erübrigt sich somit eine erneute Beschluß­fassung, ebenso die berichtliche Vorlage an uns.

Nur im Falle einer Änderung der Hundesteuerfätze für 1936 und die folgenden Jahre ist dis 15. Dezember d. 3s. zu berichten. Andernfalls nehmen wir an, daß die seitherigen Sätze weiterhin in Geltung bleiben.

Gieße». den 29. November 1935.

Hess. Kreisami Eietzen.

I. V.: Dr. Schänd als.

Anordnung Nr. 28

der Hanntveremignag der Deutschen Birhwirtschaft.

Betr. Schlachtverbot für unreifes Rindvieh und leichte Schweine.

Dom 7. November 1935.

Auf Grund des § 1 und des § 8 Abs. 3 Ziffer 1 und 2 der Satzung der Hauptvereinigung der Deutschen Viehwirtschaft ordne ich mit Zustimmung des Herrn Reichs- und Preußischen Ministers für Ernährung und Landwirtschaft an:

§ L

Das gewerbliche Schlachten von eindeutig unreifen Jung- rinder» ist für das gesamte Reichsgebiet verboten.

§ 2.

Das gewerbliche Schlachten von Schweinen unter 180 Pfund in Städten mit Grotzmärkten, unter 190 Pfund außerhalb der Städte mit Erotzmärkten, wird verboten.

§ 3.

Schlachtungen dürfen im Ausnahmefall nur bann zugelaffen werden, wenn die zuständige Kreisbauernschaft oder der Markt­beauftragte die Notwendigkeit bei Schlachtung bescheinigt haben, . oder wenn es sich um tierärztlich beglaubigte Notschlachtungen handelt.

§ 4.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung können mit Ordnungsstrafe« bis zu 1000 NM. bestraft werden.

Zur Ausübung der Strafbefugnis bestelle ich die Vorsitzen­den der SchlachlviehverwertungsverLände zu Beauftragten der Laupioereinigung der Deutschen Dich wirtschaft.

§ 5.

Diese Anordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Berlin, den 7. November 1935.

Der Vorsitzende

ter Sauptvereiuignn« der DentscheA Birhwirtschaft.

Küper.

Betr.: Begin« des Anterrichts mit allgemeiner Körperschule, Lied und Tagesfvruch.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Wir erinnern soweit noch nicht geschehen an die sofortige Erledigung unserer Verfügung vom 10. Juli 1935, Amtsverkündungsblatt Nr. 32 vom 16. Juli 1935.

Gießen, den 25. November 1935.

Kreisschulamt Eießen.

I. B.: Ne bell ns.

Betr.: Lernmittelbeiträge. >

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Wir erinnern soweit noch nicht inzwischen geschehen an die umgebende Einsendung der Abrechnung für die am 15. November 1935 fällig gewesene Rate.

Gieße», den 27. November 1935.

Kreisschulamt Eietzen.

I. V.: Nebeling.

Dienftnachrichten.

Karl Schmitt von Beltershain wurde zum 2. Beigeord­neten der Gemeinde Beltershain ernannt.

Heinrich Becker X. aus Alten-Buseck wurde zum Polizei« diener der Gemeinde Alten-Buseck bestellt und verpflichtet.

Bekanntmachung.

Wegen Ausführung von Kanalarbeiten wird die Pro­vinzialstraße LichBirklarMünzenberg.Ortsdurchfahrt Virk­lar", vom 5. Dezember 1935 ab für löslichen Verkehr gesperrt. Umleitung erfolgt über Bettenhausen. Die ausgestellten War­nungstafeln stnd zu beachten.

Gießen. den 29. November 1935.

Hessische Provinzialdirektiou Oberhessen.

Kreisamt Büdingen

Nr. 74

Betr.: De« Amtstag zu Nidda.

Bekanntmachung.

Der Am ts t a tj i n N idd a für den Monat Dezember 1935 sindet Freitag, den 6. Dezemb er 1935, vormittags von 9 bis 12 Uhr, im Rathaus zu Nidda statt.

Die Bürgermeistereien des Amtsgerichtsbezirks Nidda sowie die Bürgermeistereien Berstadt und Leidhecken wollen Vorstehen­des ortsüblich bekannt machen.

Zur Ausstellung von Reisepässen haben die Interessenten einen Pastbericht von der Bürgermeisterei sowie eine Photo­graphie mitzubringen.

Bildingen, den 29. November 1935.

Kreisamt Büdingen. Becker.

Dienstnachrichte«.

Ernannt und verpflichtet worden:

Andreas Bep er von Wenings znm ersten Beigeordneten und Heinrich K e h m HL, zum zweiten Beigeordneten der Ge­meinde Wenings.

Lorenz Stenger von Unter-Widdersheim zum ersten Beigeordneten und Hermann Müller IL zum zweiten Bei­geordneten der Gemeinde Unter-WrÄdersheim.

Rudolf Eller von Lißberg zum ersten Beigeordneten und Gustav Grün zum zweiten Beigeordneten der Gemeinde Lihberg.

Heinrich Seipel von Hainchen wurde als Fleischbeschauer für die Gemeinde Hainchen ernannt und verpflichtet.

Wilhelm Müller II. von Hirzenhain wurde zum Kirchen­rechner bet evangelischen Kirche Hirzenhain ernannt -und verpflichtet.

Wilhelm Krieg IV. von Burg bracht wurde zum ersten Beigeordneten und Wilhelm Krieg V. zum zweiten Bei­geordneten der Gemeinde Burgbracht ernannt und verpflichtet.

Karl Rohl IV., Otto Mogk, Wilhelm Barthel und Ludwig Hirsch von Blofeld wurden als Ehrenfeldschützen für die Gemeinde Blofeld ernannt und verpflichtet.

Kreisamt Schotten

Bett.: Neichszufchüsse für die Teilung von Wohnungen nnb de» Umbau sonstiger Riinnie zu Wohnungen.

Bekanntmachung.

Wir machen eventl. Interessenten darauf aufmerksam, daß bet Reichs- und Preußische Arbeitsminister Zuschüsse zur Schaf­fung neuer Wohnungen infolge Umbau sonstiger Räume zu Wohnungen oder Teilung von Wohnungen in beschränktem Umfang zur Verfügung gestellt hat. Die näheren Bestimmungen stnd auf den Bürgermeistereien zu erfahren. Die Anträge sind über die Bürgermeistereien an die zuständigen Hochbauämter zu richten.

Schotten, den 28. November 1935.

Hess. Kreisamt Schotten.

I. V.: Denzer.