Amtsverkündigungsblatt
für die Vrovinzialdirettion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
32©rfdieint Dienstag und Freitag.29. Zuni Nur durch die Post zu beziehen. 1934
3nt)cMsübet[id)t: Auskunft aus polizeilichen Melderegistern an Sippenforfcher. — Gebrauch der Bezeichnungen Führer" Gauleiter" ulw __
Errichtung einer Schlachthausanlage durch Hermann Schmidt IV. in Lich. — Reichsjugendwettkämpfe 1934. — Verbot des öffentlichen Auftretens von Angehörigen konfessioneller Juaendverbände. — TiipnffnarhrirMpn
SBetr.: Auskunft aus polizeilichen Melderegistern an Sippenforscher.
An die Bürgermeistereien des Kreises.
Das nachstehende Rundschreiben des Herrn Reichsministers teilen wir Ihnen zur Kenntnis und Beachtung mit.
Gießen, den 28. Juni 1934.
Kreisamt Gießen. 3.23.: Dr. Schönhal s.
Der Reichsminister des Innern. Berlin NW 40, den 16. 6.1934. IV 501 ga/4. 3.
An die Landesregierungen
(für Preußen: Ministerium des Innern).
Betr.: Wie oben.
In mehreren Fällen haben Sippenforscher bei mir darüber Klage geführt, daß ihnen von einzelnen Einwohnermeldeämtern Auskunft aus den polizeilichen Melderegistern z. B. über Geburtstag und Geburtsort von registrierten Personen verweigert wurde, obwohl sie sich durch eine vom Sachverständigen für Rasseforschung beim Reichsministerium des Innern für Zwecke der Sippenforschung ausgestellte Unbedenklichkeitsbescheinigung ausweisen konnten.
Die polizeilichen Melderegifter sind häufig ein unerläßliches Hilfsmittel für die Sippenforschung, die im Interesse der Bevölkerungspolitik nach Möglichkeit zu fördern ist, soweit sie von geeigneten Personen ausgeübt wird.
Ich ersuche daher ergebenst um Anweisung der Einwohnermeldeämter, künftig den Inhabern der vom Sachverständigen für Rasseforschung ausgestellten Lichtbildausweise die für Zwecke der Sippenforschung erbetenen Auskünfte zu erteilen, soweit die Melderegister dazu die Möglichkeit bieten.
. Darmstadt, den 20. Juni 1934.
Ministerialabteilung la
(Polizei)
des Hess. Staatsministeriums.
Zu Nr. St. M. la 8372.
Betr.: Gebrauch der Bezeichnungen „Führer", „Gauleiter" usw.
Im Nachgang zu unserem Ausschreiben vom 13. März 1934 zu Nr. St. M. la 3881 teilen wir Ihnen nachstehendes Rundschreiben des Herrn Reichsministers des Innern zur Kenntnisnahme mit.
Im Auftrag: König.
An
die Kreisämter,
die Polizeidirektionen und
die Polizeiämter.
Abschrift.
Der Reichsminister des Innern. Berlin NW 40, den 11. 6.1934.
12100 A/16.5.
An die Landesregierungen
(für Preußen: den Herrn Ministerpräsidenten und den Herrn Minister des Innern).
Nachrichtlich
an die Herren Reichsstatthalter.
Betr.: Wie oben.
Mein Runderlaß vom 7. März 1934 — IA 2100/5. 3. — ist von einzelnen Stellen zu weitgehend ausgelegt worden. Insbesondere sind Bezeichnungen wie „Vereinsführer", „Verbandsführer", „Bundesführer", „Gauführer", „Bezirksfllhrer" beanstandet worden. Da diese Bezeichnungen in der NSDAP, nicht eingeführt sind, bestehen gegen die Verwendung solcher Bezeichnungen, die das Wort „Führer" in Verbindung mit einem anderen Work enthalten, keine Bedenken.
gez. Frick.
Den Bürgermeistereien des Kreises.
zur Kenntnis und Beachtung. Auf unsere Verfügung vom 21. März 1934 in gleicher Angelegenheit nehmen wir Bezug.
Gießen, den 26. Juni 1934.
Kreisamt Gießen. I. 23.: Dr. S ch ö n h a l s.
Bekanntmachung.
Betr.: Errichtung einer Schlachthausanlage durch Hermann Schmidt IV. in Lich.
Der Metzger Hermann Schmidt IV. in Lich beabsichtigt in der Hüttengosse Nr. 1, Flur I, Nr. 3 der Gemarkung Lich ein Schlachthaus zu errichten. Pläne nebst Beschreibung liegen 14 Tage lang, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung im Amtsverkündigungsblatt an gerechnet, auf der Bürgermeisterei Lich zur Einsicht der Beteiligten offen. Etwaige Einwendungen gegen das Unternehmen sind binnen dieser Frist bei Mei- dung des Ausschlusses schriftlich ober zu Protokoll bei der Bürgermeisterei vorzubringen.
Gießen, den 26. Juni 1934.
Kreisamt Gießen. I.V.: Weber.
Betr.: Reichsjugendwettkämpfe 1934.
An die
Schulvorstände der Landgemeinde« des Kreises.
Wir erinnern schon jetzt daran, daß die Berichte über die Reichsjugendwettkümpfe bis spätestens zum 1. Juli d. I. in unserer Hand sein müssen.
Gießen, den 27. Juni 1934.
Hessisches Kreisschulamt. I. 23.: N e b e l i n g.
Betr.: Verbot des öffentlichen Auftretens von Angehörigen konfessioneller Jugendverbände.
An die Orkspolizeibehörden und die Gendarmeriestakionen des Kreises.
Von nachstehender Anordnung des Herrn Staatsministers geben wir Kenntnis mit dem Auftrag, die Durchführung des Verbots zu überwachen. Zuwiderhandlungen sind uns unverzüglich zu melden.
Gießen, den 26. Juni 1934.
Hessisches Kreisamt. 3. 23.: Dr. Schönhals.
Vekauutmachuug.
Auf Anordnung des Herrn Staatsministers wird auf Grund des § 1 bet VO. bes Reichspräsidenten zum Schutz von Volk unb Staat vom 28. Februar 1933 für bas Gebiet bes Laubes Hessen im 3nteresse ber öffentlichen Ruhe, Sicherheit unb Orbnung ben Angehörigen ber konfessionellen Jugenbverbänbe bis auf weiteres untersagt:
1. Jebes geschlossene Auftreten in ber Öffentlichkeit.
2. Das öffentliche Tragen von Bundestracht ober von Abzeichen, die sie als Angehörige der konfessionellen 3ugend-Organisationen kenntlich machen. Unter diese Verbotsordnung fällt auch das Tragen von Bundestracht oder zur Kluft gehörigen Kleidungsstücken und Abzeichen unter Verdeckung durch zivile Kleidungsstücke (z. B. Mäntel), sowie jede sonstige einheitliche Kleidung, die als Ersatz für die bisherige Bundestracht anzusehen ist.
3. Das Mitführen oder Zeigen von Wimpeln oder Fahnen in der Öffentlichkeit.
4. Der öffentliche Vertrieb oder das öffentliche Verteilen von Preffe- erzeugniffen konfessioneller Jugendverbände (Jugendzeitungen, Jugendzeitschriften, Flugblätter).
5. Jede sportliche oder geländesportliche Betätigung innerhalb der konfessionellen Jugendverbände. Hierunter fällt auch das gemeinsame Wandern und die Errichtung von Gruppenlagern.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach § 4 der VO. des Herrn Reichspräsidenten vom 28. Februar 1933 bestraft.
Die Anordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Darmstadt, den 22. Juni 1934.
Dr. Schulze.
Dicnstnachrichte« des Kreisamts.
Adolf Sommerlab von Wieseck wurde zum Beigeorbneken der Gemeinde Wieseck ernannt.
Okto Hofmann II. aus Robheirn wurde als Ehrenfelbschüh für die Gemeinde Robheirn bestellt und verpflichtet.
Druck der Drübl'schen Aniversitäts. Buch» unb Steinbruckerei, R. Lange, Gießen.


