Amtsverkündigungsblatt'
für die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Krei'samt Gießen
38 ©rfcfeetnt Dienstag und Freitag. 27. Zull Hur durch die Post zu beziehen. 1934
Inhaltsübersicht: Verordnung zum Schutze des Waldes. — Straßensperren. — Saisonschlußverkauf 1934. — Dienstnachrichten.
Verordnung
Zum Schuhe des Waldes vom 20. Iuli 1934.
ffuf. ®™"b.bes SW. 40 Abs. 2 des Hessischen Forststrafgesetzes vom l«i. Juli 1904 m Verbindung mit der Verordnung über Vermöqens- ,trafen und Bußen vom 6. Februar 1924 (RGBl. I S. 44) wird folgendes ungeordnet: 1 3
’ § 1.
Im Walde oder in gefährlicher Nähe von Wäldern dürfen Zelte oder sonstige Lagerstatten nur mit besonderer schriftlicher Erlaubnis der Forstpolizelbehorde und nur innerhalb der im Erlaubnisschein freiqe- gebenen Flachen errichtet werden. '
§ 2.
®5 b'5 4um 30. September 1934 im Walde und in gefährlicher
Nahe von Waldern verboten, im Freien offenes Feuer oder Licht an- zuzunden unverwahrtes Feuer oder Licht mit sich zu führen oder zu rauchen. Dieses Verbot erstreckt sich auch auf die öffentlichen Wege und
Zur Errichtung von Zelten und sonstigen Lagerstätten freigegebenen flachen. 3 3
§ 3.
'^^?^?"-lungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 RM. oder mit Haft bestraft.
§ 4.
®erorb„nun9 tritt Mit dem auf die Verkündigung in der „Darmstadter Zeitung" folgenden Tage in Kraft. '
Darmstadt, den 20. Juli 1934.
• Der Hessische Staatsminister.
Jung.
Bekauntmachung.
Betr.: Verhütung von Waldbränden.
Auf vorstehende Verordnung zum Schutze des Waldes vom 20. 7.34 wird besonders aufmerksam gemacht und darauf hingewiesen, daß jeder- mann verpflichtet ist, den Ausbruch eines Waldbrandes sofort auf schnellstem Wege den zuständigen Forstbeamten oder der betreffenden Bürqer- melsterei zu melden. Außerdem ist gemäß Artikel 36, Ziffer 4, des fieff. Forststrafgesetzes jedermann verpflichtet, bei einem Brande der Aufforderung des zuständigen Forst- oder Ortspolizeibeamten zur Hilfeleistung nachzukommen. '
Gießen, den 26. Juli 1934.
Kreisamt Gießen. I.V.: Grein.
Bekanntmachung,
Betr.: Straßensperre.
Die Straßensperre auf der Provinzialstraßenstrecke Ober-Bessingen— Horstenburg wird ab 3. August d. I. aufgehoben.
Gießen, den 25. Juli 1934.
Hess. Provinzialdirektion Oberhessen.
Bekanntmachung.
Betr.: Straßensperre.
Wegen Ausführung von Wasserleitungsarbeiten wird die Provinzialstraße Gießen—Frankfurt, Ortsdurchfahrt Lang-Göns, vom Ortsausgang nach Großen-Linden bis Kreuz, vom 30. Juli bis 4. August dieses Jahres für jeglichen Verkehr gesperrt.
Umleitung erfolgt über Grohen-Linden—Leihgestern—Neuhof—Lang- Göns.
Die aufgestellten Warnungstafeln find zu beachten.
Gießen, den 25. Juli 1934.
Hess. Provinzialdirektion Oberhessen.
Bekanntmachung.
Betr.: Straßensperre-Aufhebung.
Die Straßensperre auf der Provinzialstraßenstrecke Gießen—Leihgestern wird ab 26 d. M aufgehoben.
Gießen, den 23. Juli 1934.
Hess Provinzialdirektion Oberhessen.
Bekanntmachung.
Betr.: Saisonschlußverkauf 1934.
In Ergänzung unserer Bekanntmachung vom 4. Juni 1934, abqedruckt ssu Amtsverkündigungsblatt Nr. 28, weisen wir zur Beseitiounq von Zweifeln bezüglich unserer Anordnung zu Ziffer III darauf hin, daß Ankündigungen und Mitteilungen, die durch Schaustellung von Waren m Schaufenstern Schaukasten u. dgl. erfolgen, mit Rücksicht auf den der Eröffnung des Saisonschlußverkaufs unmittelbar vorhergehenden Sonntag auch dann nicht als vorzeitig und deshalb unstatthaft anzusehen sind
sie bereits am Samstag, dem 28. Juli 1934, abends nach Laden- W Besichtigung durch das Publikum freigegeben werden
Ebenso bestehen aus dem gleichen Grunde keine Bedenken daqegen daß auch mit der Verteilung von Druckschriften und Plakaten durch Reklameunternehmen bereits am Samstag, dem 28. Juli 1934, beqonnen wird. 3
Gießen, den 25. Juli 1934.
Kreisamt Gießen. 3. 23.: Weber.
Dieustnachrichten des Kreisamts.
„Ä® ^otmib «u Odenhausen wurde zum kommissarischen Bürgermeister für die Gemeinde Odenhausen bestellt und verpflichtet.
Heinrich Launspach zu Oppenrod wurde zum kommissarischen Beigeordneten für die Gemeinde Oppenrod bestellt und verpflichtet ?
mo-«^U<3frö Schuttheiß Zu Lumda wurde zum kommissarischen Bürger- meister für die Gemeinde Lumda bestellt und verpflichtet. U
?eipp "US Geilshausen wurde zum kommissarischen Bürgermeister für die Gemeinde Geilshausen bestellt und verpflichtet.
Druck der Brübl'schen Aniversitäts - Buch. und Steindr uckerei. A"Hnge, Gießen


