Amtsverkündigungsblatt
für die provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
Ar. ro Erscheint Dienstag und Freitag. 27. April Nur durch die Post zu beziehen. 1934
äifoiae 1935r r »erorönuttö aut Einführung einer Schlachtsteuer. - Kriegergräber-
fursorge 1935. Forst--und> Jagdschutz. — Belehrung der -Schüler über Postversendungsvorschriften. — Jugendwerbuna für den
"Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.". - Pfingsttagung des VDA in Mainz. - Dienstnachrichten
Abschrift.
Der Reichsminister des Innern
13 621/14.4 Berlin NW 40, den 16. April 1934.
Schnellbrief.
Betr.: Feier des 1. Mai.
A« die Landesregierungen.
Der 1. Mai ist der nationale Feiertag des deutschen Volkes. Ueber die festliche Begehung dieses Feiertages in der öffentlichen Verwaltung ergeht im Einvernehmen mit dem Herrn Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda hiermit nachstehende Mitteilung:
I.
Am 1. Mai flaggen sämtliche Dienstgebäude des Reiches, der Länder und Gemeinden sowie die Gebäude der Körperschaften des öffentlichen Rechtes und der öffentlichen Schulen. Ich werde veranlassen, daß diese Anordnung durch die Presse und durch wiederholte Ansage im Rundfunk bekanntgegeben wird. Die Bevölkerung wird gleichzeitig aufgefordert werden, sich dem Vorgehen der öffentlichen Verwaltung anzuschließen und damit der Verbundenheit von Volk und Staat Ausdruck zu verleihen.
II.
Die Dienstgebäude sind mit frischem Birkengrün oder sonstigem Grün, beim Fehlen von Laubzweigen mit grünen Naöclholzzweigen zu schmücken. Es genügt eine einfache Ausschmückung, die ohne besonderen Kostenaufwand zu bewerkstelligen ist. Die Behörden der verschiedenen Verwaltungen des Reichs, der Länder und Gemeinden an einem Ort setzten sich zweckmäßig miteinander in Verbindung, um auf möglichst billige und einfache Weise den erforderlichen Grünschmuck zu besorgen. Der Herr Preußische Landwirtschaftsminister hat seine Dienststellen angewiesen, Grünschmuck aus den Staatsforstcn kostenlos abzugeben. Ich bitte die außerpreußischen Landesregierungen, die gleiche Anordnung zu treffen. Die Gewinnung des Schmuckreisigs hat durch die Stellen, die das Grün benötigen, unter Aufsicht der Forstbehörde zu geschehen. Die Reichsbahngesellschaft ist bereit, die Sendungen frachtfrei zu befördern, wenn die Sendungen von einer Stelle der Forstverwaltung an eine öffentliche Stelle (Magistrat, Bürgermeister usiv.s gesandt und eine Bescheinigung der Forstverwaltung beigebracht wird, daß das Grün zur Ausschmückung von öffentlichen Gebäuden am 1. Mai bestimmt ist.
Die anderen Verwaltungen der staatlichen und gemeindlichen Forsten und die der Truppenübungsplätze werden sich wohl gleichfalls bereitwillig zur Abgabe von Grünschmuck aus den von ihnen verwalteten Forsten zur Verfügung stellen. Wegen der Versorgung der Rcichsdienststellen in der Reichshauptstadt in Verbindung mit den preußischen Staatsöienststellen bleibt weitere Mitteilung Vorbehalten.
III.
In der Reichshauptstadt werden drei große Feiern abgehalten. Um 9 Uhr vormittags findet im Lustgarten der erste Staatsakt als Kundgebung der Schuljugend statt. Regierungsvertreter werden dabei das Wort ergreifen. Die Kundgebung ivird über alle deutschen Sender übertragen. Es empfiehlt sich, diese Kundgebung der Schuljugend zum Mittelpunkt der örtlichen Schulfeiern zu machen. Die Schulfeiern werden nicht in der Schule selbst, sondern auf den jeweils für die allgemeine Kundgebung am Nachmittag vorgesehenen Aufmarschplätzen stattzufinüen haben. Es empfiehlt sich, zu diesen Feiern die über 11 Jahre alten Schüler und Schülerinnen aller am Ort befindlichen Schulen bis 8.50 Uhr vormittags auf den bezeichneten Plätzen zu versammeln, um dort die Uebertragung des Staatsaktes aus dem Lustgarten zu hören.
Damit wird erreicht, daß zunächst die Angehörigen der Volks-, Mittel- und höheren Schulen den nationalen Feiertag des deutschen Volkes gemeinsam begehen und daß außerdem dadurch in jeder Stadt eine einheitliche ihrer Grüße nach überwältigende Veranstaltung, an der sich zweifellos ein großer Teil der erwachsenen Bevölkerung beteiligen wird, zustande kommt. Bei der Vorbereitung und Durchführung dieser Kundgebung werden die Leiter der Landes- und Reichsprvpagandastellen des Reichsmiuisteriums für Volksaufklürnng und Propaganda und deren örtliche Beauftragte den jeweiligen politischen Leitern der NSDAP, behilflich sein. Einleitend würden die Schulleiter in einer kurzen Ansprache iiber die Bedeutung des Tages hinzuweisen und die dann folgende Rund
funkübertragung zu erläutern haben. Das Programm des Staats-^ altes selbst wird rechtzeitig durch die Presse bekanntgegeben werden. Das Deutschlandlied und das Horst-Wessel-Lied wird von den Teilnehmern der Schulfeier mitgesungen.
IV.
_ Die Vorbereitung und Ausgestaltung der örtlichen Feiern des 1. Mar liegt im übrigen in den Händen der zuständigen Landesstellen des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propa- ganda. Die staatlichen und kommunalen Dienststellen werden bei rhren Vorbereitungen zur Feier des l.Mai enge Verbindungen mrt diesen Stellen zu halten haben.
Die Landesregierungen ersnche ich ergebenst, alle Veranstaltungen znr Feier des l.Mai ausreichend polizeilich schütze« z« lassen.
I. V.: gez. Pfundner.
I« Abschrift den Bürgermeistereien des Kreises
zur Kenntnis und Beachtung.
Gießen, den 27. April 1934.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Schöuhals.
Betr.: Feier des l.Mai.
Um der gesamten Bevölkerung die Teilnahme an den Feiern des nationalen Feiertages zu ermöglichen, beauftragen- wir Sie, dafür Sorge zu tragen, daß an geeigneten großen Plätzen Laut- sprechet aufgestellt werden. Die Kosten für die Aufstellung der Lautsprecher wären von den Gemeinden zu übernehmen. In den kleineren leistungsschwachen Landgemeinden wird sich wohl eine Persönlichkeit finden, die bereit ist, ein Rundfunkgerät zur Verfügung zu stellen. Die größeren Gastwirtschaften auf dem Lande sind fast allenthalben mit Rundfunkgerät und Lautsprecher ausgestattet. Hier wird der Gastwirt geneigt sein, die Runöfunkanlage zur Verfügung zu stellen, so daß auf dem Platze vor der Gastwirtschaft oder in der Gastwirtschaft selbst die Uebertragung der Feiern von den Ortsbewohnern gehört werden kann.
Im übrigen weisen wir Sie auf die Richtlinien des Leiters der Landesstelle des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda hin labgedruckt in der „Darmstädter Zeitung" vom 16. und 17. d. M.s. Bezüglich der Durchführung der einzelnen Maßnahmen wollen Sie sich durch den Kreisleiter bzw. Kreispropagandaleiter mit dem Leiter der Landesstelle in Verbindung setzen.
Was die Ausschmückung der Dienstgebäude anlangt, so ist die Forstabteiluiig nebst den ihr unterstellten Behörden durch den Herrn Staatsminister angewiesen, das erforderliche Ausschmük- kungsgrün den Behörden auf Anfordern zur Verfügung zu stellen. Die Anforderung bei den zuständigen Forstämtern hat so rechtzeitig zu erfolgen, daß die Abgabe bis zum 30. April 1934 erfolgen kann.
Die verkeürspolizeilichc Ueberwachung der Veranstaltungen liegt ausschließlich in den Händen der Polizei. Soweit das hierzu erforderliche Personal nicht ausreicht, sind Hilfskräfte in erster Linie von.feiten der SS. und soweit solche nicht ausreichen, von feiten der SA. heranzuziehen.
Gießen, den 27. April 1934.
Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Schön h a l s.
Bekanntmachung.
Aushebung der Hessischen Verordnung zur Einsührung einer Schlachtsteuer sSchlachtsteuergesetzs.
Vom 9. November 1932.
Gemäß Artikel 5 des Schlachtsteuergei e s vom 24. März 1934 — RGBl. Teil I, S. 238 — treten die Ges der Länder über die Erhebung von Steuern auf Schlachtungen oder auf den Verbrauch von Fleisch und Schlachtausgleichssteuern am 1. Mai 1934 außer Kraft. Dementsprechend ist die Hessische Verordnung zur Einführung einer Schlachtsteuer sSchlachtsteuergesetzs vom 9. November 1932 — Reg.-Bl. S. 147 — nebst den hierzu erlassenen Durchführungsbestimmungen nur noch bis Ende April 1934 wirksam.
Darmstadt, den 20. April 1934.
Der Hessische Staatsminister: Jung


