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Erscheint Dienstag und Freitag.
24. April
Dur durch die Post zu beziehen.
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Druck der Drühl'schen Universitäts-Buch. und Steindruckerei, D. Lange, Wietzen.
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Berlin W 35, den 1. Februar 1934.
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Abschrift. III 3104/13.2.
Präsident des Reichskolonialbundes.
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Der 1. Mai, der nationale Feiertag des deutschen Volkes, wird dieses Jahr in besonderem Ausmaße gefeiert werden. In der Rerchshauptstadt selbst werden drei große Feiern abgehalten. Um 9 Uhr findet im Lustgarten der erste Staatsakt als „Kundgebung der Schuljugend" statt. Regierungsvertreter werden dabei das Wort ergreifen. Die Kundgebung wird über alle deutschen Sender- übertragen.
Wir empfehlen, diese „Kundgebung der Schuljugend" zum Mittelpunkt der örtlichen Schulfeiern zu machen. Die Schulfeiern sind nrcht in den Schulen selbst, sondern im Freien, auf den jeweils für die allgemeine Kundgebung am Nachmittag vorgesehenen Auf- marschplützen abzuhalten. Zu diesen Feiern sind die über 11 Jahre alten Schüler und Schülerinnen bis 8.50 Uhr auf den bezeichneten Platzen zu versammeln, um dort der Uebertragung des Staatsaktes aus dem Lustgarten beizuwohnen.
Damit wird erreicht, daß zunächst die Angehörigen der sämtlichen -schulen den nationalen Feiertag des deutschen Volkes gemeinsam begehen und daß außerdem in jeder Stadt eine einheitliche und ihrer Größe nach überwältigende Veranstaltung, an der sich zweifellos ein großer Teil der Bevölkerung beteiligen wird, zustande kommt. Einleitend haben die Schulleiter in einer kurzen Ansprache auf die Bedeutung des Tages hinzuweisen und die dann folgende Rundfunkübertragung zu erläutern. Die Folge des Staatsaktes selbst wird rechtzeitig durch die Presse bekanntgegeben. Das Deutschlandlied und das Horst-Wessel-Lieü ist von den Teilnehmern mitzusingen.
Betr..: Gedenktag an den Erwerb der deutschen Kolonien.
An die
Schulvorstände der Landgemeinde» des Kreises.
Das abschriftlich nachstehende Rundschreiben des Herrn Reichsministers des Innern vom 13. März 1934 — III 3104/13.2. — tei- (enjpir Ihnen zur Kenntnisnahme mit.
Sie wollen am 24. April 1934 in einer Stunde in gemeinsamer Feier des Erwerbs der Kolonien gedenken.
Gießen, den 17. April 1934.
Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Dr. Weigand.
Bekanntmachung.
Betr.: Straßensperre-Aufhebung.
Straßensperre auf der Provinzialstrecke Lich—Grünberg sAbt. Ortsdurchfahrt Queckborn) ist wieder aufgehoben.
Gießen, den 16. April 1934.
Hessische Provinzialüirektion Oberhessen.
Dienstnachrichten des Kreisamts.
Das Hessische Staatsministerium, Ministerialabteilung Ib, Innere Verwaltung, hat die Erlaubnis erteilt:
Dem Gau Main-Rhein-Lahn-Fulda und Südhessen des Reichs- verbanöes für deutsche Jugendherbergen zur Veranstaltung von Haussammlungen in der Zeit vom 21. bis 27. April und einer Straßensammlung am 21. und 22. April 1934 im Gebiete Hessens.
Betr.: Die ansteckende Blutarmut und die ansteckende Gehirn- Rückenmarksentzünöung (Borna) der Pferde.
An die Bürgermeistereien des Kreises.
Wenn aus Gemeinden, in denen innerhalb des letzten halben wahres die ansteckende Blutarmut oder die ansteckende Gehirn- Rückenmarksentzündung (Borna) amtlich festgestellt wurde, Stuten einem staatlichen oder angekörten Hengste zugeführt werden sollen, so ist dem Hengsthalter vorher ein tierärztliches Gesnndheitszeug- ins vorzulegen, aus dem hervorgeht, daß die betreffende Stute uno der ganze Pferöebestand des Gehöftes frei von Erscheinungen sind, die den Ausbruch der ansteckenden Blutarmut oder der Bornaschen Krankheit befürchten lassen. Treten diese Seuchen in Gemeinden auf, in denen eine staatliche Hengststation aufgestellt ist, w ist sogleich im Benehmen mit dem Kreisveterinäramt zu prüfen, ob nicht diese Station vorübergehend oder für die Dauer der Deckperioöe geschlossen werden muß.
Sie wollen diese von der Minist.-Abtl. Ib getroffene Anordnung alsbald ortsüblich bekanntmachen, die in Ihren Gemeinden etwa vorhandenen Hengsthalter besonders unterrichten und sich die Kenntnisnahme von ihnen unterschriftlich bescheinigen lassen. Falls die genannten Seuchen in einer Gemeinde mit einer staatlichen Hengststation auftreten, so ist uns sofort zu berichten.
Gießen, den 16. April 1934.
Kreisamt Gießen. I. V.: Weber.
stimmung mit der Reichsleitung der NSDAP, plant der Reichs- kolonialbund eine Reihe von Gedenkfeiern, insbesondere die Ver- anstaltung eines allgemeinen deutschen Kolonialgedenktages am ö* <sulr.
Ich erlaube mir die Anregung, daß auch in den Schulen des kolonialen Erinnerungsjahres in geeigneter Weise gedacht und die deutsche äugend auf die Bedeutung der deutschen Kolonien und die Notwendigkeit ihrer Wiedergewinnung hingewiesen wird. Als den gegebenen Termin schlage ich den 24. April vor, als den Tag, an dem Reichskanzler Fürst Bismarck jenes Telegramm an den öeutfchen Konsul in Kapstadt richtete, durch das die ersten kolonialen Erwerbungen in Süöwestafrika unter den Schutz des Deutschen Reiches gestellt wurden. An diesem Tage könnte eine besondere Schulgeöenkfeier an allen Lehranstalten stattfinöen und anch int Unterricht könnte an diesem und den vorhergehenden -ragen die Geschichte des Erwerbs, der Entwicklung und des Verlustes der Kolonien behandelt werden.
Heil Hitler!
gez.: Schnee.
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Preußischen Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung, Herrn Dr. Rust,
Sehr geehrter Herr Minister!
Das deutsche Volk begeht in diesem Jahre die Erinnerung an den Erwerb der deutschen Kolonien vor 50 Jahren. In Ueberein-
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nachrichten. ' '
Bekanntmachung.
Betr.: Straßensperre.
Wegen Ausführung von Wasserleitungsarbeiten wird die Pro- vmzialstraße Ortsdurchfahrt Beuern (Richtung Großen-Buseck) vom 30. April d. I. für jeglichen Verkehr gesperrt.
Umleitung erfolgt über Reiskirchen-Bersrod. Die aufgestellten Warnungstafeln sind zu beachten.
Gießen, den 17. April 1934.
Hessische Provinzialöirektion Oberhessen.
Amtsverkündigungsblatk
für die provinzialdirektkon Oberhessen und für das Kreisamt Gieße
Betr.: Feier des 1. Mai.
An die
Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
. Die nachstehend abschriftliche Verfügung des Hess. Staatsmini- steriums, Ministerialabteilung für Bildungswesen, Kultus, Kunst und Volkstum, teilen wir Ihnen zur Kenntnis und genauen Beachtung mit.
Gießen, den 24. April 1934.
Hessisches Kreisschulamt. J.V.: Dr. Weigand.


