Vetr.: Viehzählung am 5. Dezember 1934.
An die Bürgermeistereien des Kreises.
Am 5. Dezember 1934 findet wie alljährlich eine Viehzählung statt. Gleichzeitig ist eine Erhebung der Anbauflächen des Wintergetreides und eine Ermittlung des Bestandes an Futtersilos vorzunehmen. Die Durchführung dieser Erhebungen in den Gemeinden ist Aufgabe der Bürgermeistereien.
Das Landesstatistifche Amt in Darmstadt wird Ihnen hierfür folgende Unterlagen zugehen lassen:
1. Zähllisten und Gemeindebogen für die Viehzählung.
2. Eine Berichtspostkarte für die Anbauflächenerhebung des Wintergetreides.
3. Einen Vordruck für die Erhebung der Futtersilos.
Bürgermeistereien, die bis zum 28. November die vorerwähnten Zählpapiere nicht erhalten haben, wollen unverzüglich das Landesstatistische Amt, Fernruf Darmstadt 2657, benachrichtigen.
Die auf den Erhebungspapieren aufgedruckten „Anleitungen" wollen Sie sorgfältig beachten und auch die Zähler mit ihrem Inhalt eingehend vertraut machen. Die Viehzählung umfaßt diesmal wieder eine Ermittlung der Hausschlachtungen von Schweinen, sowie eine Feststellung der in den letzten drei Monaten erfolgten Kälbergeburten. Ferner sind auch die Kaninchen in die.Viehzählung einbezogen. Die Erhebungen dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Sie dürfen zu keinem andern Zweck verwendet und keiner anderen Behörde als unmittelbar dem Landesstatistischen Amt zugeleitet werden. Wir empfehlen Ihnen, die
Amtsverkündigungsblatt für die provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen 3fr. 59 Erscheint Dienstag und Freitag. 23. November Nur durch die Post zu beziehen. 1934
Inhaltsübersicht: Straßensperre. — Viehzählung am 5. Dezember 1934. — Polizeiverordnung über die Herstellung und das Abbrennen von Brandsätzen.
Bekanntmachung.
Betr.: Straßensperre.
Wegen Ausführung von Gleisarbeiten wird die Provinzialstraße Grünberg—Lumda am Bahnübergang bei Lumda am 26. November 1934 für jeglichen Verkehr gesperrt.
Umleitung erfolgt über Beltershain—Stangenrod und umgekehrt.
Die aufgestellten Warnungstafeln find zu beachten.
Gießen, den 19. November 1934.
Hessische Provinzialdirektion Oberhessen.
Zählungen (Viehzählung und Futtersiloerhebung) ortsüblich bekanntzumachen.
Die ausgesüllten Zähllisten und Gemeindebogen der Viehzählung sind spätestens bis zum 10. Dezember,
die Berichtspostkarte für die winkergetreide-Anbauflächenerhebung und die Fragebogen der Julkersiloerhebung
spätestens bis zum 15. Dezember
unmittelbar an das Landesstatistische Amt in Darmstadt einzusenden.
Gießen, den 22. November 1934.
Hessisches Kreisamt Gießen. I.V.: Weber.
Polizeiverordnung
über die Herstellung und das Abbrennen von Brandsätzen.
Auf Grund des Artikels 64 des Gesetzes betr. die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und Provinzen vom 8. Juli 1911 wird mit Zustimmung des Kreisausschusses und mit Genehmigung des Hessischen Staatsministeriums, Abteilung Ib (Innere Verwaltung) vom 9. Oktober 1934 zu Nr. St. M. Ib 37 023 für den Kreis Gießen folgende Polizeiverordnung erlassen:
§ 1.
Wer Brandsätze, die in ihrem Aufbau und ihrer Wirkung zur Brandstiftung dienen können oder die Wirkungsweise von Vrandstiftungsmitteln zeigen sollen, herstellen will, bedarf dazu der Genehmigung des Kreisamts.
Wer Brandsätze der in Absatz 1 bezeichneten Art abbrennen will, bedarf dazu der Genehmigung der Ortspolizeibehörde.
§ 2.
Wer ohne die in § 1 vorgeschriebene Genehmigung Brandsätze der dort bezeichneten Art herstellt oder abbrennt, wird gemäß § 367 Ziffer 4 und 8 des Reichsstrafgesetzbuches mit Geldstrafe bis 150 RM. oder mit Haft bestraft.
§ 3.
Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft.
Gießen, den 17. November 1934.
Kreisamt Gießen. I. V.: G r e i n.


