AmisverkündigungsblaEA
fär die provinzialdirekiion Oberhessen und für das Kreisamt Gießen
^r- Geeint Dienstag und Freitag. 49. Oktober Nur durch die Post zu beziehen. 4934
Pn»rr?9^fh»hnnn2 s 9 Sanbm'rtfdjaftsamter und Landwirtschaftsamts-Außenstellen (Landwirtschaftliche Schulen). — Strahen-
^nlkhnnh^6 ^p'ntirh n 9 Lehrganges 1934/35 an den Bäuerlichen Werkschulen und Beratungsstellen. — Sammlung des
Volksbundes „Deutsche Kriegsgraberfursorge" am 20. und 21. Oktober 1934. - Besuch der Ausstellung „Rasse, Volk, Familie" auf der Zitadelle zu Mainz. — Dienstnachrichten.
Bekanntmachung, die Umbenennung der Landwirtschaftsämter und Landwirt- schaftsamks-Außenstellen (Landwirtschaftliche Schulen) bekr.
Vom 9. Oktober 1934.
Auf Anordnung des Reichsnährstandes, Berlin, führen sämtliche Hessischen Landwirtschaftsämter und Landwirtschaftsamts-Außenstellen (Landwirtschaftliche Schulen) ab 1. Oktober 1934 die für das gesamte Reichsgebiet einheitliche Bezeichnung:
„Bäuerliche Werkschule und Beratungsstelle der Landesbauernschaft".
Darmstadt, den 9. Oktober 1934.
Ministerialabteilung le (Landwirtschaft) im Hessischen Staatsministerium. Dr. Wagner.
Bekanntmachung.
Betr.: Straßensperre-Aufhebung.
Die Straßensperre auf der Provinzialstraßenstrecke Hungen—Inheiden wird ab 18. Oktober 1934 aufgehoben.
Gießen, den 13. Oktober 1934.
Hessische Provinzialdirektion Oberhessen.
Bekanntmachung.
Betr.: Eröffnung des ordentlichen Lehrganges 1934/35 an den Bäuerlichen Werkschulen und Beratungsstellen.
Der ordentliche Lehrgang 1934/35 an den Bäuerlichen Werkschulen und Beratungsstellen beginnt
Wontag, den 5. November 1934.
Die Anmeldungen zur Aufnahme werden von den Beamten der Bäuerlichen Werkschulen und Beratungsstellen jederzeit entgegengenommen, die auch nähere Auskunft über das Alter der aufzunehmenden Schüler und Schülerinnen, das Schulgeld, den Lehrplan ufw. erteilen.
Frankfurt a. M., den 8. Oktober 1934.
Landesbauernschaft Hessen-Nassau.
3.21.: (gez.) Dr. Rothert.
An die Bürgermeistereien des Kreises.
Auf vorstehende Bekanntmachung der Landesbauernschaft Hessen- Nassau weisen wir Sie hin und empfehlen Ihnen, sie wiederholt auf ortsübliche Weise zu veröffentlichen.
Gießen, den 15. Oktober 1934.
Hessisches Kreisamt Gießen. 3. 23.: Weber.
Betr.: Sammlung des Volksbundes „Deutsche Kriegsgräberfürsorge" am 20. und 21. Oktober 1934.
An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
3m Anschluß an unser Ausfchreiben vom 17. d. M. bringen wir nachstehend ein Rundschreiben des Herrn Reichsministers des 3nnern vom 10. Oktober d. 3- zur Kenntnisnahme und empfehlen wiederholt tatkräftigste Unterstützung der durchzuführenden Sammlung.
Gießen, den 19. Oktober 1934.
Kreisamt Gießen. 3- V.: Grein.
Der Reichsminister des 3nnern
V A 4090/28. 9. Berlin NW 40, den 10. Oktober 1934.
An
die Landesregierungen
— für Preußen: den Herrn Ministerpräsidenten und das Ministerium des 3nnern.
Betr.: Wie oben.
Dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge ist für Samstag und Sonntag, 20. und 21. Oktober 1934, auf Grund des §1 Abf. 4 Satz 2 des
Gesetzes über das Verbot von öffentlichen Sammlungen vom 3. 3uli 1934 (RGBl. I S. 531) ausnahmsweise eine Sammlung genehmigt worden, die an den genannten Tagen auf öffentlichen Straßen und von Haus zu Haus in Zusammenarbeit mit den Gliederungen der NSDAP, durchgeführt wird. Das Ergebnis wird ausschließlich für den Ausbau der deutschen Heldenstätten verwendet.
Der Volksbund beabsichtigt am 20. Oktober 1934 innerhalb der Behörden und der Polizei sammeln zu lassen. 3ch wäre dankbar, wenn die unterstellten Behörden angewiesen würden, die Sammlungen ausnahmsweise innerhalb ihres Bereichs soweit erforderlich dienstlich zu genehmigen und weitestgehend zu unterstützen. Die Bedeutung der Arbeit des Volksbundes, der sich nicht etwa nur die Pflege der Gräberstätten, sondern ihre Ausgestaltung als Mahnmale deutschen Heldengedenkens zum Ziele gesetzt hat, ist durch die Ausnahmebewilligung besonders anerkannt worden: mit der Zulassung der Sammlung ist insbesondere auch einem der letzten Wünsche des verewigten Herrn Reichspräsidenten Rechnung getragen worden. 3ch bitte deshalb die Sammlung auch soweit sie über die Behörden hinausreicht nach Möglichkeit zu unterstützen.
3n Vertretung: gez. Pfundtner.
Betr.: Besuch der Ausstellung „Rasse, Volk, Familie" auf der Zitadelle zu Mainz.
A» die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Die nachstehend abschriftliche Verfügung der Ministerialabteilung Ila des Hess. Staatsministeriums vom 1. Oktober 1934 teilen wir 3hnen zur Kenntnis und Beachtung mit.
Gießen, den 15. Oktober 1934.
Kreisschulamt Gießen. 3. 23.: Nebeling.
Bei der feierlichen Eröffnung der Ausstellung konnten sich die Anwesenden von dem Wert derselben überzeugen. Alle Besucher, besonders auch die Vortragenden in der Schulungswoche für Raffen- und Vererbungsfragen, haben auf die Bedeutung dieser Veranstaltung für deutsche Erzieher und für die deutsche Schule hingewiesen.
Nach dem Besuch der Ausstellung durch die Kreisobleute des NSLB Gau Hessen-Nassau, machen wir es allen Schulleitern, den Direktoren aller Schulen, sowohl als auch den Schulräten und Rektoren, zur Pflicht die Veranstaltung zu besuchen. Eine besondere Einladung zum gemeinsamen Besuch an einem noch festzusetzenden Termin ergeht demnächst durch uns in der Presse.
Wir erwarten ferner, daß auch die einzelnen Lehrer die Ausstellung besuchen. Der erforderliche Urlaub ist tunlichst zu gewähren. Der Eintrittspreis betragt bei geschloffenen Gruppen je 50 Rpf., für Einzelbesucher 70 Rpf., Dauerkarte 1.— RM. 3eder Besucher erhält einen Führer mit methodischen Winken für die praktische Schularbeit
Soweit es sich irgendwie ermöglichen läßt, sollen auch die Schulklassen mit ihren Lehrern die Ausstellung besuchen. In Frage kommen oas 7. und 8. Schuftahr der Volksschule, die Berufs- und Fachschulen und bet den höheren Schulen die Klassen von Untertertia an aufwärts' Eintrittspreis ,e Schüler 10 Rpf., Unbemittelte gehen frei, Dauerkarten für Schulklassen je Schüler 25 Rpf.
Anmeldungen und Anfragen sind nur an die Rhein-Mainische Stätte für Erziehung m Mainz (Ruf 41060) zu richten, nicht an uns. Von dort werden auch die Führungen vorgenommen.
Die Ausstellung ist voraussichtlich bis Januar 1935 geöffnet. In der kalten Jahreszeit werden die Räume geheizt.
Dicnstnachrichte« des Kreisamts.
Gotthard Bodenbender von Gießen wurde als Bienenseuchensachver- standiger und Theodor Pfeiffer von Launsbach als stellvertretender Bienenseuchensachverständiger für den Kreis Gießen gemäß Art. 3 der Durck- fuhrungsbestlmmungen zum Gesetz betr. die Bekämpfung der Faulbrut und der Nosemaseuche der Bienen vom 12.6.34 bestellt und verpflichtet
Druck der Brübl'schen Llniversitäts.Buch« und Steindruckerei, R. Lange, Gießen.


