Amtsverkündigungsblaii k

für -ie Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

Tir. 24 Erscheint Dienstag und Freitag 48. Mül

1934

Nur durch die Post zu beziehen.

Inhaltsübersicht: Straßensperreaufhebung. Beleuchtung der Kraftfahrzeuge. Anbauflächenerhebung 1934. Pfennigsamm­lung in den Schulen zum Bau und zur Erhaltung von Jugendherbergen sowie zur Verbilligung des allgemeinen Schulivanderns. Individuelle Schulversäumnisstatistik. Dienstnachrichten.

Bekanntmachung.

Die Straßensperre auf der Provinzialstraßenstrecke Bahnhof- stratze in Lich, im Zuge der Provinzialstraße LangsdorfHungen, wird ab 15. Mai 1934 aufgehoben.

Gießen, den 12. Mai 1934.

Hess. Provinzialdirektion Oberhessen.

Bekanntmachung.

Betr.: Beleuchtung der Kraftfahrzeuge.

Es ist i« letzter Zeit wiederholt die Wahrnehmung gemacht worden, daß Besitzer von Kraftfahrzeugen die bestehenden Bestim­mungen über die Beleuchtung der Kraftfahrzeuge nicht beachten. Insbesondere ist festgestellt worden, daß vielfach die Beleuchtung des hinteren Kennzeichens unterbleibt.

Wir nehmen Veranlassung, die Kraftfahrzeugbesitzer wiederholt auf die uubedittgtc Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen über die Beleuchtung der Kraftfahrzeuge hinzuweisen. Die Polizei­organe sind von uns angewiesen worden, in jedem Falle der Zu­widerhandlung Anzeige zu erheben, die von uns zur Durchführung des Strafverfahrens weitergeleitet werden wird.

Gießen, den 12. Mai 1934.

Kreisamt Gießen. J.V.: Grein.

Betr.: Anbauflächenerhebung 1934.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Die diesjährige Anbauflächenerhebung ist in der Zeit vom 22 bis 28. Mai 1934 von den Bürgermeistereien unter Hinzu­ziehung sachkundiger Personen öurchzuftthrcn. SOtit Rücksicht auf den hohen Wert dieser statistischen Erhebung für die planvolle Gestaltung der gesamten landwirtschaftlichen Produktion ist bei der Durchführung der Anbanflächenerhebung 1934 mit größter Sorgfalt zu verfahren. Da vielfach neue Bürgermeister im Amte tätig sind, die sich mit dem Gegenstand erst vertraut machen müssen, sind zufolge Anordnung des Herrn Landesbauernführers vom 20. d. 9JL die Ortsbauernführer angewiesen, bei der Durch­führung dieser so ivichtigeu Erhebung mitzuwirken, die Bürger­meistereien zu unterstützen und die von ihnen ausgefüllten Er- hcbungsbogen mit zu unterzeichnen. Zu irgendwelchen steuerlichen Zwecken werden die Ergebnisse nicht verwandt. Bürgermeiste­reien, die noch keine Erhebungsvordrucke erhalten haben, wollen das Landesstatistische Amt umgehend, nötigenfalls durch Fern­sprecher, Darmstadt Nr. 2657, beachrichtigen. Die Anweisungen, die dem bei den Akten der Bürgermeisterei verbleibenden wei­ßen (Konzept-) Erhebungsbogen aufgeöruckt sind, empfehlen wir genau zu beachten. Der Einsendungstermin am 1. Juni 1934 muß unbedingt eingehalten werden.

Gießen, den 12. Mai 1934.

Kreisamt Gießen. I.V.: Weber.

Betr.: Pfennigsammlung in den Schulen zum Bau und zur Er­haltung von Jugendherbergen sowie zur Verbilligung des allgemeinen Schulivanderns.

An die

Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Wir erinnern alle diejenigen Schulvorstände, die bis jetzt ent­sprechend unserer Verfügung vom 23. September 1933 AVBl. Nr. 50

vom 26. September 1933 (Absatz 1) in obiger Angelegenheit noch nicht berichtet haben, an die umgehende Berichterstattung.

Gießen, den 15. Mai 1934.

Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Dr. Weigand.

Betr.: Individuelle Schulversäumnisstatistik.

Am die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Wir erinnern, soweit dies noch nicht geschehen, an die als­baldige Erledigung unserer Verfügung vom 80. April 1934, AVBl. Nr. 21 vom 4. Mai 1934.

Gießen, den 16. Mai 1934.

Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Dr, Weigand.

Dienstnachrichten des Kreisamts.

Der Hallenmeister Karl Becker, Gießen, wurde zum Wiege- nieister bei dem Stüötischeu Schlachthof zu Gießen ernannt und als solcher verpflichtet.

Dr. Friedrich Harth, Allendorf a. d. Lumda, wurde als Fleisch­beschauer für die Gemeinden Allendorf (Lumda), Treis (Lumda), Londorf, Kesselbach, Climbach und Allertshausen bestellt und ver­pflichtet.

Das Hessische Staatsministerium, Ministerialabteiluug Ib, Innere Verwaltung, hat die Erlaubnis erteilt: Den Armen- Schwestern vom hl. Franziskus St. Fidelis in Darmstadt zur Sammlung von Lebensmitteln zum Unterhalt der in Aus­bildung befindlichen Jungschwestern durch Haussammlung bis zum 30. September 1934.

Der Kongregation der Barmherzigen Schwestern vom heiligen Vinzenz von Paul iu Mainz zur Sammlung von Lebensmitteln zum Unterhalt der in Ausbildung befindlichen Jungschwestern durch Haussammluug bis zum 30. September 1934.

Auf Grund der Bunöesratsverordnung über Wohlfahrtspflege vom 15. Februar 1917 und der Hess. Ausführungsbestimmungen hierzu vom 28. Februar 1917 ist unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs dem Amt für Volkswohlfahrt bei der Obersten Leitung der PO. Gan Hessen-Nassau, Frankfurt a. M. die Genehmigung erteilt worden, zugunsten der AktionMutter und Kind" Stratzen- sammlungen zu veranstalten.

Auf Grund der Bundesratsverordnung über Wohlfahrtspflege vom 15. Februar 1917 und der Hess. Ausführungsbestimmungen hierzu vom 28. Februar 1917 ist unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs dem Volksbunö für das Deutschtum im Ausland die Genehmigung erteilt worden, zur Förderung seiner kulturellen Aufgaben im Ausland Haus- uud Straßensammlungen zu ver­anstalten.

Auf Grund der Bunöesratsverordnung über Wohlfahrtspflege vom 15. Februar 1917 und der Hess. Ausführungsbestimmungen hierzu vom 28. Februar 1917 ist unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs dem Deutschen Luftsport-Berband die Genehmigung er­teilt worden, int Rahmen einer Luftsportwerbewoche zur Förüe- rung der Sport-Luftfahrt Haus- uud Straßensammlungen zu ver­anstalten.

Druck brr Brühl'schen Universitäts-Duch- uni Steindruckerei, N. Lange, Gießen.