Amtsverkündigungsblatt M
für die provinzialdirekiion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen
Erscheint Dienstag und Freitag. 14, April Nur durch die Post zu beziehen. 1934
^«KnltKüLersickt' Ausführung der Butterverordnung. — Die Umlagen und die Sondergebäudesteuer der Provinz Oberhessen.
Dienststunden und Amtstage. — Spende zur Förderung der nationalen Arbeit.— Vogelschutz. — Kinderzuichlage. — Feldberermgung
" Rödgen bei Gietzen. — Drenstnachrrchten.
im
a)
2.
b)
3.
4.
>rei, R. Lange, Gietzen.
Druck der B-ühl'schen ÄniversitLts.Duch. und Steindru
10,575
11,75
13,725
11,98
7,7
7,7
6,4
35
B Rpf. 4,935
A Rpf. 3,5
a) b)
Auf je 1 RM. des staatlichen Sondergebäudesteuersolls 1933 (unter Senkung um 20 v.H. des vollen Jahresbetrags für das Rj. 1931) von den Steuerwerten
Betr.: Spende zur Förderung der nationalen Arbeit.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Die freiwillige Spende zur Förderung der nationalen Arbeit ist vom 1. April 1934 ab von Gehalts- und Lohnbezügen nrcht mehr einzubehalten. Dies gilt auch dann, wenn Beamte usw. bi? Kasse angewiesen haben, einen gewissen Betrag laufend bis ans Widerruf einzubehalten, diese Erklärung aber bisher nicht widerrufen haben. Eines besonderen Widerrufs bedarf es hiernach nicht mehr.
Gießen, den 12. April 1934.
Hessisches Kreisschulamt. I. B.: Br. Werg and.
Betr.: Vogelschutz.
An die Schulvorstände der Landgemeinde« des Kreises.
Die staatlich anerkannte Versuchs- und Musterstatron für Vogelschutz in Burg Seebach, Kreis Langensalza, hat ein Bildband „Praktischer Vogelschutz" herausgebracht. Dasselbe erscheint sehr geeignet zur Werbung für den Vogelschutzgedanken und kann durch die Vogelschutzstation Seebach gegen Voreinsendung von 3,15 RM. auf das Postscheckkonto Erfurt Nr. 7407 bezogen werden.
Wir empfehlen den Schulen, von diesem günstrgen Angebot regen Gebrauch zu machen.
Gießen, den 12. April 1934. .
Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Dr. Weigand.
Betr.: Kinderzuschläge.
An die Schulvorstände der Landgemeinde« des Kreises.
Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben (Ueberdruck) vom 6. Juni 1932 werden Sie beauftragt, dafür Sorge zu tragen, daß die dort geforderten Nachweise auch in diesem Jahre, und zwar bis spätestens 10. Mai uns vorgelegt werden.
Gietzen, den 13. April 1934. .
Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Dr. Weiga n d.
zu Nr. StM. Ib 21168 in der Provinz Oberhessen jahr 1934 folgende Steuersätze erhoben:
1. Auf je 100 Mark Steuerwert der Gebäude und Bauplätze
Auf je 100 Mark Steuerwert des landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundbesitzes
Auf je 100 Mark Steuerwert des forstwirtschaftlich genutzten Grundbesitzes
Auf je 100 RM. des Gewerbekapitals Auf je 100 RM. des Gewerbeertrags
1934
Auf Grund der Beschlüsse des Provinzialausschusses und des Provinzialtags werden mit Genehmigung des Hess. StaatEiNi- steriums, Mtnisterialabteilung Ib (Innern) vom 10. April 1934 L, StM. Ib 21168 in der Provinz Oberhessen im Rechnungs-
KreMassen-Päteter 3a6Iung öei Provinzialumlagen werden die reichsgesetzlich vorgeschriebenen Verzugszinsen erhoben.
a) bis 7000 Mark b) über 7000 Mark
Es gelten die Steuersätze unter A in den Gemeindegemarkungen und die unter B in den selbständigen Gemarkungen und für den gemarkungsselbstänöigen Grundbesitz.
Die Provinzialumlagen des Rj. 1934 werden Mit den Gemeinde- und Kreisumlagen endgültig ausgeschlagem
Die Besteuerungsgrundlagen für Grundsteuer, Gewerbesteuer und Sondergebäudesteuer sind die für das Rj. 1933 für die Mr- anlagung zur Staatssteuer endgültig festgesetzten,Steuerwerte. Dre obenerwähnten Steuerausschlagssätze sind dw auf Grund der Realsteuersenkung gegenüber den Ausgangsauslchlagssatzen, rote ste am 31. Dezember 1931 bestanden, gesenkten Betrage. Die Sonderge- bäudesteuer ist gegenüber dem Jahre 1931 auf Grund des 81 Ka- vitel 1 des Vierten Teils der Verordnung des Reichspräsidenten vom 6 Oktober 1931 in Verbindung mit § 2 des Kapitels V des Ersten Teils der Anpassungsverorönung vom 23. Dezember 1931 um 20 v.H. gesenkt worden. Auf die Veranlagung der kommunalen Grund- und Gewerbesteuer für das Rj. 1934 finden dre seitherigen lanöesrechtlichen Bestimmungen Anwendung. Nach den Anordnungen des Hessischen etaaKnntniftm^
Inna Tb (^Vtutetn), vom 28. Q’CÖiuat 1934 zu Ni. Ib 1 finden keine Erhebungen von Steuervorauszahlungen wird sofort bei -er ersten am 25. Mai 1934 fällig werdende« Rate «rit -er Erhebung der e«dgültigen Ste«er begönne«. Die Provinzialumlagen für 1933 werden in sechs Stelen jeweils zum 25. hcr Monate Mai, Juli, September und November 1934 und nnar'nnd März 1935 erhoben. In den Gemeinden erfolgt dte Erhebung der Provinzialumlagen zusammen mit den ®e™etnöe- und Kreisumlagen durch die Gemetndekaffen und wenn Gemeinde^ Umlagen nicht zur Erhebung kommen, durch öt- Kreiskaffen, ^n den selbständigen Gemarkungen erfolgt die Erhebung der 4- ro- vinzialumlagen gemeinsam mit den Kretsumlagen durch die
Stundungen auf Provinzialumlagen können nur durch die Provinzialdirektion erfolgen.
Gießen, den 12. April 1934.
Provinzialdirektion Oberheffen.
Klo st ermann.
Bekanntmachung.
Betr.: Dienststunden und Amtstage.
Gemäß der Verordnung des Herrn Staatsministers ist bei dem Kreisamt Gießen die durchgehende Arbeitszeit eingeführt. Die Dienststunden sind festgesetzt:
Für die Zeit vom 1. April bis 30. September von 7 6t» 15 Uhr, Samstags von 7 bis 12 Uhr, und für die Zeit vom 1. Oktober bts 31. März von 8 bis 16 Uhr, Samstags von 8 bis 13 Uhr.
Bei dieser Gelegenheit sei wiederholt darauf hingewtesen, daß die Amtstage nur Dienstags und Freitags von 8 bis 12 Uhr jeder Woche sind und nur an diesen Vormittagen die Dienstzimmer de» Kreisamtes für das Publikum offenstehen. Personen, die außerhalb der Amtstage vorsprechen, können, sofern es sich ntcht um Falle allerdringendster Art handelt, auf Abfertigung nicht rechnen.
Kreisamt Gießen. I.V.: Dr. Schönh als.
Bekanntmachung, betreffend Ausführung der Butterverordnnng.
Vom 6. April 1934.
Auf Grund des § 3 Ziffer 2 der Verordnung über die Schaffung einheitlicher Sorten von Butter (Butterverordnung) vom 20. Februar 1934 (Reichsgesetzblatt I, S. 117) wird angeordnet, daß für Molkereibutter die Ueberwachung der zur Verarbeitung gelangenden Milch oder Sahne auf Reinheit, Säuregrad und Fettgehalt sowie der anfallenden Butter auf Wassergehalt dem zuständigen Blilchwirtschaftsverband obliegt. Dieser ist ermächtigt, nähere Anordnungen hierüber zu erlassen.
Darmstadt, den 6. April 1934.
Abteilung le (Landwirtschaft) im Hessischen Staatsministerium.
Dr. Wagne r.
Bekanntmachung. .
Betr.: Die Umlagen und die Sondergebäudesteuer der Provinz Oberhessen: hier: die Steuersätze für das Rechnungsjahr
Bekanntmachung.
Betr.: Feldbereinigung Rödgen bei Gießen: hier: den Haupt- Jn der^Zei'^vont 18. bis einschließlich 24. April 1934 liegt auf dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei zu Rödgen
Abschrift des Kommiffionsbefchlufses Ziffer 2 vom 29. Marz 1934 zur Einsicht der Beteiligten offen. t o M .. s
Einwendungen hiergegen sind bei fDiet&ung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit daselbst schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.
Friedberg, den 31. März 1934.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar.
J.V.: Wingefeld._____________
Dienstnachrichteu des Kreisamts.
Karl Schaaf wurde zum kommissarischen Beigeordneten von
WUheln? Heinrich Euler, Otto Wilhelm Marsteller und Adam Heinrich Gilbert trurden zu Mitgliedern des Wiesenvorstandes für die Gemeinde Gri «ingen bestellt und verpflichtet.


