Ausgabe 
30.6.1933
 
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§ 7.

Die Anordnung tritt mit dem 19. Juni in Kraft.

Darmstadt, den 10. Juni 1933.

Der Reichskommissar: Freiherr von Kanne.

Bekanntmachung.

Betr.: Bekämpfung der Tuberkulose.

Die Sprechstunden der Fürsorgestelle für Lungenkranke in der Medi­zinischen Poliklinik finden für die Besucher aus den Landgemeinden des Kreises Gießen jeden Montagnachmittag von 4 bis 5 Uhr statt.

Lungenkranke und Krankheitsgefährdete, die in ärztlicher Behandlung find, bedürfen einer Ueberweifung des Arztes in die Lungenfürsorgestelle.

Unbemittelte werden unentgeltlich beraten.

Gießen, den 27. Juni 1933.

Kreisamt Gießen (Kreisfürsorgeamt). J.V.: Dr. Krüger.

Betr: Wie oben.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.'

Wir empfehlen Ihnen, Vorstehendes ortsüblich bekanntzumachen, Interessenten entsprechend zu bedeuten : und Unbemittelten eine ent­sprechende Bescheinigung auszustellen.

Gießen, den 27. Juni 1933.

Kreisamt Gießen (Kreisfürsorgeamt). 1.23.: Dr. Krüger.

Bekanntmachung.

Betr.: Sperrung einer Lahnstrecke.

Auf Grund des Art. 65 des Gesetzes, die innere Verwaltung und die Vertretung der Kreise und Provinzen betreffend, vom 8. Juli 1911, wird die Lahn auf der Strecke vom Wehr bis zum Felsen am 8. und 9. Juli 1933 in der Zeit «von 8 bis 12 und 14 bis 19 Uhr für alle Boote und Personen, die nicht an der Durchführung der in dieser Zeit stattfindenden Regatta der Gießener Rudergesellschaft 1877 e. 23. beteiligt sind, gesperrt.

Zuwiderhandlungen gegen diese polizeiliche Anordnung werden mit Geldstrafe bis zu 90 RM. bestraft.

Gießen, den 28. Juni 1933.

Kreisamt Gießen. 3.23.: Schmidt.

Bekanntmachung.

Betr.: Regelung der Sprechstunden beim Ministerium für Kultus und Bildungswesen.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Wir weisen Sie auf die 'Verfügung des Herrn Ministers für Kultus und Bildungswesen in Nr. 146 der Darmstädter Zeitung vom 26. Juni 1933 hin und empfehlen Ihnen, sämtlichen Lehrkräften von dem Inhalt der Verfügung Kenntnis zu geben.

Gießen, den 27. Juni 1933.

Hessisches Kreisschulamt. 1.23.: Dr. Hen ß.

Betr.: Die Ausführung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufs­beamtentums.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Zu unserer Verfügung vom 12. und 26. Juni 1933 (Amtsverkündi­gungsblatt Nr. 30 bzw. 34 vom 13. und 27. Juni 1933) haben wir zu er­gänzen, daß diejenigen, die einen einwandfreien Nachweis als Front­kämpfer (nicht nur Kriegsteilnehmer) vorgelegt haben, bzw. deren Vater oder Sohn im Felde gefallen ist, den zugesandten Fragebogen nur zu Punkt 1, 2, 3 und 5 auszufüllen haben. Zu Punkt 5 können noch beson­dere Erklärungen beigefügt werden.

Gießen, den 29. Juni 1933.

Hessisches Kreisschulamt. I. 23.: Dr. H e n ß.

Betr.: Die Schnakenbekümpsung.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Wir ordnen an, daß in jeder Gemeinde ein Lehrer in Verbindung mit dem Bürgermeister und zwei weiteren Vertrauensleuten (Feldschütz, För­ster oder Straßenwart) sofort folgende Maßnahmen durchführen:

1. Den Schulkindern wird durch Proben aus stehendem Wasser (Pfützen) die Schnakenbrut und ihre Vertilgung veranschaulicht. Es wird auf die Gefahren der Schnaken hingewiesen (Vergiftungen, Uebertraguna ansteckender Krankheiten, Malaria, Qualen für Mensch und Tier, wirt­schaftliche Schädigungen in Geschäften und Lokalen usw.).

2. Die Erwachsenen werden in geeignet erscheinender Weise über die Schnakengefahren und ihre Vertilgung aufgeklärt (am besten durch einen Vortrag). Wir verweisen auf die Artikel imGießener Anzeiger" vom 20. und 21. Juni 1933 in und vom 21. Juni 1933 in derOberhessischen Tageszeitung".

3. Die Vertrauensleute kontrollieren, daß Tümpel, Straßenrinnen, Pfützen usw. jeden Tag ausgekehrt und trocken gehalten bzw. zugeschüttet werden. Alte Töpfe und hohle Scherben, in denen sich Wasser ansam­melt, find unterzugraben.

4. Verunreinigte Gewässer, Regenfäfser, Wasserbecken in Gärten usw sind mit Saprol zu übergießen (Gießkanne). Saprol kann bezogen wer­den^ bei der Chem. Fabrik Gebrüder Nördlinger, Flörsheim am Main. Diese Maßnahme ist in Verbindung mit der Gemeinde auszuführen.

5. In stehende Gewässer sind Enten und Fische einzusetzen.

lieber die Durchführung dieser Verfügung wollen Sie uns bis zum 1. Oktober 1933 ausführlich berichten.

Gießen, den 29. Juni 1933.

Hessisches Kreisschulamt. 1.23.: Dr. Henß.

Betr.: Turnlehrer.

An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.

Sämtliche geprüfte Turnlehrer melden bis spätestens zum 3. Juli, wann und wo sie eine besondere Turnlehrerprüfung abgelegt haben.

Gießen, den 29. Juni 1933.

Hessisches Kreisschulamt. 1.23.: Dr. H e n ß.

Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung in der Gemarkung Reinhardshain; hier: Rech­nungsabschluß.

In der 'Zeit vom 1. Juli bis einschließlich 7. Juli 1933 liegt auf dem Amtszimmer der Hessischen Bürgermeisterei Reinhardshain

die Rechnung der Feldbereinigungsgesellschaft Reinhardshain mit Urkunden

zur Einsicht der Beteiligten offen.

Einwendungen hiergegen sind bei Meldung des Ausschlusses während der Offenlegungszeit bei der Bürgermeisterei Reinhardshain schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen.

Lauterbach, den 15. Juni 1933.

Der Hessische Feldbereinigungskommisfar.

Ohly, Regierungsrat.

Diensinachrichken des Kreisamkes.

Wilhelm Hagen von hofgul Utphe wurde zum Wiegemeister für Hof­gut Utphe verpflichtet.

Heinrich Becker III. aus Annerod wurde als Ehrenfeidfchüh für die Gemeinde Annerod verpflichtet.

Heinrich Wilhelm Schmidt und Ernst Robert Rinn, beide aus Heuchel­heim, wurden als Nachtwächter für die Gemeinde Heuchelheim bestellt und verpflichtet.

Der Minister des Innern hat im Gebiete des Volksstaates Hessen ge­nehmigt: Zweite Reihe der 9. Geldlotterie zur Erhaltung und Wiederher­stellung des Freiburger Münsters; Ziehungstermin: 31. Juli 1933.

Druck der Brühl'schen Llniverfitäts-Buch- und Steindruckerei, A. Lange, Gießen.