Jlr. 20
Erscheint Dienstag und Freitag.
23. April
Nur durch die Post zu beziehen.
1933
Druck der Brühl'schen Aniversitäts-Buch. und Steindruckerei, 2t. Lauge, Gießen.
Betr.: Elternbeiräte.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Der Herr Minister für Kultus und Bildungswesen hat verfügt:
Auf Grund der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volt und Staat vom 28. Februar 1933 ordne ich hiermit an, daß den Elternratsmitgliedern, die der Kommunistischen Partei oder verwandten Vereinigungen angehören, die Ausübung ihrer Befugnisse bis auf weiteres untersagt wird.
Ueber die veranlaßten Maßnahmen ist uns bis zum 5. Mai 1933 zu berichten. Fehlanzeige ist nicht erforderlich.
Gießen, den 25. April 1933.
Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Dr. Hen ß.
Betr.: Die Pfingstfahrt des Vereins für das Deutschtum im Ausland in 1933 nach Klagenfurt.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir weifen Sie auf die Verfügung des Herrn Ministers für Kultus und Bildungswesen vom 20. April in der Darmstädter Zeitung Nr. 94 vom 22. April 1933 hin.
Gießen, den 25. April 1933.
Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Dr. H e n ß.
Betr.: Die Ausschmückung der Straßen und Gebäude am Feiertag der nationalen Arbeit.
An die Orlspolizeibehörden der Landgemeinden und die Gendarmerie > des Kreises.
Der Straßenhandel mit Grünschmuck ist am 30. April während des ganzen Tages und am 1. Mai während der Morgenstunden zuzulassen. Ausnahmen für die Beschäftigung von Arbeitnehmern bei Herstellung, Anbringung und Verkauf van Grünschmuck im Gewerbebetrieb i. S des § 105 b Abs. 1 und 2 der RGO. sind für den 30. April bis zu höchstens 6 Stunden, für den 1. Mai für die Morgenstunden zu erteilen.
Gießen, den 27. April 1933.
Kreisamt Gießen. I. V-: G r e i n.
Bekanntmachung, juv Aufhebung der Bekanntmachung zur Durchführung der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schuhe des Deutschen Volkes vom 4. Februar 1933 (RGBl. I, S. 35) vom 16. Februar 1933.
Vom 24. April 1933.
Einziger Paragraph.
Die Bekanntmachung zur Durchführung der Verordnung des Reichs- Pm^<nt,en^3um Schutze des Deutschen Volkes vom 4. Februar 1933 (RGBl. I, S. 35) vom 16. Februar 1933 („Darmstädter Zeitung" Nr. 45 vom 22. Februar 1933) wird aufgehoben.
Darmstadt, den 24. April 1933.
Der Minister des Innern: Dr. Mülle r.
ser B^aimtmachung zur Durchführung der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes ' S,e Ausschmückung der Straßen und Gebäude am Feiertag der nationalen Arbeit. Die Pfingstfahrt de/ Vereins für das Deut chtum Im Ausland in 1933 nach Klagenfurt. — Elternbeiräte.
Amtsverkündigungsblatt
für die Provinzialdirektion Oberheffen und


