personal anzuweisen, gegen Verfehlungen der in der Bekanntmachung genannten Art unnachsichtlich vorzugehen.
Gießen, den 22. Juni 1933.
Kreisamt Gießen. 3.23.: Schmidt.
Bekanntmachung.
Betr.: Wie oben.
Es liegt Veranlassung vor, auf die Bekanntmachung zum Schutze von Tier- und Pflanzenarten in Hessen vom 11. Mai 1932, wonach der Schrotschuß auf den Rehbock während der Schonzeit des weiblichen Rehwildes verboten ist, besonders hinzuweisen. Die Jäger, die gegen diese Anordnung verstoßen, machen sich strafbar und müssen mit der Entziehung des Jagdwaffenpasses rechnen. Ebenso machen sich strafbar Wildhändler, Gasthausbesitzer und Fellhändler, die Wildbret oder Decken von Rehböcken, die während der Schonzeit des weiblichen Rehwildes geschossen sind und Spuren von Schrotschüssen ausweisen, kaufen oder weiterveräußern. Wir haben das Forst- und Feldschutzpersonal angewiesen, gegen Verfehlungen vorgenannter Art unnachsichtlich vorzugehen.
Gießen, den 22. Juni 1933.
Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt.
Betr.: Schutz der Tier- und Pflanzenwelt.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir weisen Sie auf die Bekanntmachung des Herrn Ministers für Kultus und Bildungswesen in der Darmstädter Zeitung, Nr. 136, vom 14. Juni 1933 hin und empsehlen Ihnen, das Erforderliche zu veranlassen.
Gießen, den 21. Juni 1933.
Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Dr. H e n ß.
Betr.: Wohnen und Wohnung der Lehrer und Lehrerinnen.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir ersuchen um Einsendung eines Berichtes bis zum 1. Juli über die an Ihrem Orte vorhandenen Dienstwohnungen und Wohnungsverhältnisse der Lehrer und Lehrerinnen nach folgendem Muster:
Lehrer(in) — Dienstwohnung (oder privat, oder eigenes Haus, wo?) — ortsübliche Bezeichnung des Hauses (bzw. Straße und Hausnummer) — Zahl der Zimmer (Badezimmer, Küche, Bodenkammer, Waschküche, Keller gesondert vermerken) — Gröhe der Wohnung in qm (nur der Wohnzimmer) — Zustand der Wohnung — Wann zum letzten Male her- gerichtet? — Dringend notwendige -Erneuerungen bzw. Neubauten —
Mietpreis der Wohnung — Gartenanteil in qm — Jährliche Pacht fj[r . den Garten.
Das Verzeichnis muß auf einem Blatt sämtliche Lehrer (einschließlich Anwärter und techn. Lehrerinnen) enthalten. Sofern Dienstwohnungen vorhanden sind, die nicht von Lehrern bewohnt werden, ist in der Rubrik Lehrer der Name des derzeitigen Mieters einzutragen und sonst genau die gleiche Berichterstattung über diese Wohnung zu geben.
Gießen, den 22. Juni 1933.
Hessisches Kreisschulamt. I. 23.: Dr. Henß .
Betr.: Schulveranstaltungen am 28. Juni, dem Tag der Unterzeichnung des Versailler Diktats.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir weisen Sie auf die Verfügung des Herrn Ministers für Kultus und Bildungswesen in Nr. 142 der Darmstädter Zeitung vom 21. Juni 1933 hin und empfehlen Ihnen, das Erforderliche zu veranlassen.
-Gießen, den 23. Juni 1933.
Hessisches Kreisschulamt. I. V.: Dr. Henß .
Betr.: Ausführung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berussbeam- tentums.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Die Ihnen zugegangenen Fragebogen sind sofort, spätestens bis 1.3uli, ausgefüllt an uns zurückzusenden, auch wenn die erforderlichen Nachweise noch nicht vorgelegt werden können, diese müssen alsdann nachgeliefert werden.
Gießen, den 26.-Juni 1933.
Hessisches Kreisschulamt. I. 23.: Dr. Hen ß.
Dienstnachrichten des kreisamkes.
Otto Scharmann I. aus Steinheim wurde als Mitglied des Wiesen» Vorstandes für die Gemeinde Steinheim verpflichtet.
Wilhelm Kahl II. von Aiken-Vuseck wurde zum kommissarischen Bürgermeister der Gemeinde Alten-Buseck bestellt und verpflichtet.
Heinrich Schubach aus Allertshausen wurde zum kommissarischen Bürgermeister der Gemeinde Allertshausen bestellt und verpflichtet.
Der Minister des Innern hat dem Arbeitsausschuß „Brüder in Not" des Deutschen Roten Kreuzes Berlin die Erlaubnis erteilt, eine Sammlung von Geldspenden durch Versand von Werbeschreiben, Zeitungsausrufe und mündliche Werbung im Gebiete des Volksstaates Hessen bis zum 30. September 1933 zu veranstalten.


