12. 1 Heft Gütergeschoß Rödgen—Alten-Äuseck mit Zusammenstellung; o .
13. 1 Heft Gütergeschoß Rödgen —Gießen mit Zu,ammen- stellung; ~
14. 1 Heft topographisches Zuteilungsverzeichms Rödgen — Alten-Buseck;
15. 1 Heft topographisches Zuteilungsverzeichms Rödgen — ' Gießen; , t
16. das Gütegeschoß mit Zuteilungsplan von Gießen und Alten- Buseck Uber die zur Gemarkungsgrenzregulierung zuge- zogenen Grundstücke;
17. das Protvkollbuch der Feldbereinigungsgesellschaft Rödgen;
18. 1 Bekanntmachung gemäß Art. 48 Feldber. Ges.
Tagfahrt zur Entgegennahme von Einwendungen findet daselbst statt.
I. für Gem. Trohe:
Mittwoch, den 18. Oktober 1933, vormittags 9% bis 10% Uhr.
II. für Gem. Rödgen:
Mittwoch, den 18. Oktober 1933, vormittags 11% bis 12% Uhr, wozu ich die Beteiligten mit dem Hinweis einlade, daß die Nicht- erscheinenden mit Einwendungen ausgeschlossen sind. Die Einwendungen sind schriftlich und mit Gründen versehen einzureichen. Die Vorzeigung der neuen Grundstücke findet an Ort und Stelle zu Rödge«, Dienstag, den 10. Oktober 1933, vormittags 9 Uhr, zu Trohe, Mittwoch, den 11. Oktober 1933, vormittags 9 Uhr, und soweit erforderlich die folgenden Tage statt.
Zusammenkunft hierzu je an Hessischer Bürgermeisterei.
Friedberg, den 20. September 1933.
Der Hessische Feldbereinigungskommissar.
I.V.: Wingefeld, Regierungs-Assessor.
Betr.: Lehrgang für Bibel- und Jugendarbeit; hier: Urlaubserteilung an Lehrer.
An die Schulvorstände der Landgemeiuden des Kreises.
Vom 1. bis 5. Oktober 1933 veranstaltet das Evangelisch-Kirchliche Landesjugenöamt für Hessen wiederum seinen alle zwei Jahre stattfindenden Lehrgang für Bibel- und Jugendarbeit.
Lehrern und Lehrerinnen, die an dem Lehrgang teilnehmen wollen, kann, soweit es der Unterricht zuläßt, Urlaub gewährt werden.
Gießen, den 23. September 1933.
Hessisches Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Henß.
Betr.: Abgabe von schriftlichen Erklärungen der Beamten über die Zugehörigkeit zur SPD. und KPD.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Wir empfehlen Ihnen, den Lehrkräften von der nachstehenden Verfügung des Reichsministers des Innern Kenntnis zu geben und diejenigen Lehrer, die der SPD- oder KPD. angehört haben, aufzufordern, folgende schriftliche Erklärung an uns abzugeben:
„Ich erkläre, daß ich keinerlei Beziehung mehr zu der Sozialdemokratischen — Kommunistischen Partei und ihren Hilfs- und Ersatzorganisationen sowie ihren Vertretern im Ausland unterhalte."
„Der Reichsmiuister des Innern an die obersten Landesbehörden.
Infolge des landesverräterischen Charakters der sozialdemokratischen Bestrebungen muß diese Partei als ebenso staatsfeindlich bewertet werden wie die Kommunistische Partei. Für die Beamten, Angestellten und Arbeiter des Reichs ist daher eine weitere Zugehörigkeit und jede auch nur lose Verbindung zu diesen Parteien unmöglich.
Ich bitte hiernach alle Beamten, Angestellten und Arbeiter darauf hinzuweisen, daß jede auch nur lose Beziehung zu den genannten Parteien verboten ist. Von denjenigen Personen, die diesen Parteien früher angehört haben, bitte ich, eine schriftliche Erklärung zu fordern, daß sie keinerlei Beziehung zu den beiden Parteien, ihren Hilfs- und Ersatzorganisationen und ihren Vertretern im Ausland mehr unterhalten. Sie sind darauf hinzuweisen, daß falsche Angaben mit Dienstentlassung bestraft werden."
Gießen, den 22. September 1983.
Hess. Kreisschulamt. J.V.: Dr. Hentz.
Betr.: Pfennigsammlung in den Schulen zum Bau und zur Erhaltung von Jugendherbergen sowie zur Verbilligung des allgemeinen Schulwanderus.
An die Schulvorstände der Landgemeinden des Kreises.
Nachfolgend bringen wir Ihnen eine Abschrift der Verfügung des Hessischen Staatsministeriums, Ministerialabteiluug für Bildungswesen, Kultus, Kunst und Volkstum vom 18. September 1933 zu Nr. I 3513 zur Kenntnis und empfehlen Ihnen, die Meldungen vierteljährlich am 5. der Monate Januar, April, Juli und Oktober, also erstmalig bis zum 3. Januar 1934 für das vorhergehende Vierteljahr an uns zu leiten.
Dem vom Reichsminister des Innern befürworteten Antrag des Reichsverbandes für deutsche Jugendherbergen auf Einführung einer Pfennigsammlumg in den Schulen entsprechend, wird vom 1. Oktober 1933 an in allen Volks- und höheren Schulen eine Pfennigsammlung eingeführt. Die Schuljugend soll zum Bau, zur Erhaltung von Jugendherbergen und zur Verbilligung des allgemeinen Schulwanderns für jede« Monat des Jahres je einen Reichspfemnig Beitrag zahlen. Für die Kinder Erwerbsloser übernimmt nach aufklärenden Worten des Lehrers gern ein Kind verdienender Eltern die Beibringung des Pfennigs.
Die in den einzelnen Klassen gesammelten Monatsbeiträge sind jeweils sofort an den Leiter der Schule abzuliefern, der die Be träge zunächst in Verwahr nimmt und vierteljährlich an den Gau Mäin-Rhein-Lahn-Fnlda des Jugendherbergsverbands in Frankfurt a.M„ Hausa-Allee 150, Postscheckkonto Frankfurt a.M. 47248, zahlt.
Die vierteljährlich an den Gau gezahlten Beträge werden von den Rektoren usw. an den Volksschule« unter Angabe der Schülerzahl und der Monatsbeträge an das zuständige Kreis- oder Stadtschulamt und von letzteren an uns gemeldet. Die Direktionen und Leiter der höheren Schulen haben die vierteljährlichen Zahlungen an den vorerwähnten Gau unter Angabe der Schülerzahl und der Monatsbeträge unmittelbar an uns zu melden. Die Meldungen aller Schulen müssen spätestens am 15. der Monate Januar, April, Juli und Oktober hier vorliegen.
Ein Vertreter unserer Ministerialabteilung wird in die Leitung des Ganes berufen, um einen Einblick in die Verwendung der gesammelten Beträge zu haben.
Gießen, den 23. September 1933.
Hessisches Kreisamt Gießen. I. V.: Dr. Henß.
Dienstuachrichte« des Kreisamts.
Heinrich Seipp I., Karl Görnert I., Karl Sann II., Kaspar Albach, Heinrich Kühn II., Ludwig Opper III., Wilhelm Jox, Wilhelm Weber, Heinrich Keil VII., sämtlich aus Ettingshausen, wurden als Ehrenfeldschützen für die Gemeinde Ettingshausen bestellt und verpflichtet.
Otto Karl Jung aus Villingen wurde als Polizeidiener für die Gemeinde Villingen bestellt und verpflichtet.
Ludwig Kutscher, Saasen, wurde als Geuossenschaftsvorsteher, Wilhelm Münch, Bollnbach, Wilhelm Seipp, Saasen, und Wilhelm Stark I., Saasen, wurden als Beisitzer der Wassergenossenschaft Saasen verpflichtet.
Druck der Brühl'fchen Aniverfitäts-Buch- und Steindruckerei, ’R. Lange, Gießen.


