Ausgabe 
26.9.1933
 
Einzelbild herunterladen

AmtsverkündigungsblaM

für die provinzial-irektton Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

m. 50 Erscheint Dienstag und Freitag. 26. September Nur durch Sie Post zu beziehen. 1933

biner Zwangsinnung für das Spezial-Optiker-Gewerbe der Augenoptik für Hessen._Wiesenrunöaänae

,,u lrzelverordnung über den Kraftfahrzeugverkehr in der Gemeinde Annerod Das Einhalten der Tauben

wahrend der Saatzeit. - Schlachthausanlage des Richard Klos zu Langd. - Feldbereinigung in derl Geinarkunaen Trohe unö Rödgen. Lehrgang für ^el-^d ^ugcndarbert. - Abgabe von schriftlichem Erklärungen der Beamten über die Zugehörigkeit zur S>PD. und KPD. Pfennrgsammlung tu den Schulen. Dienstnachrichten.

Bekanntmachung.

Betr.: Errichtung einer Zwangsinnung für das Spezial-Optiker- Geiverbe der Augenoptik für Hessen.

Bei der Abstimmung über den Antrag auf Errichtung der oben- aenannten Zwangsinnung hat sich die Mehrheit der beteiligten Gewerbetreibenden für die Einführung des Beitritkszwanges er- Mrt'ZMr ordnen hiermit an, daß zum 1. November 1933 eine Zwanginnung für das Spezial-Optiker-Gewerbe der Augenoptik für Hessen mit dem Sitz in Darmstadt unter dem NamenAngen- dptiker-Zwangsinnung" errichtet wird.

/ Bon dem genannten Zeitpunkte ab gehören alle Gewerbe­treibenden, die in die Handwerksrolle eingetragen sind und das genannte Handwerk betreiben, dieser Innung an.

, Darmstadt, den 22. September 1933.

''V: Kreisamt Darmstadt. I. B.: Dr. Prob st.

-------------------

vieir.; Wiesenrundgänge im Herbst 1933.

An die Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

, Nach Artikel 4 der Wiesenpolizeiverordnung für den Kreis Hießen ist im Lause des Monats Oktober der Herbstwiesenrunö- ggng durch den Wiesenvorstand unter Zuziehung der Feldschiitzen und Wiesenwärter vorzunehmen. Sie wollen demgemäß alsbald dip erforderlichen Anordnungen treffen und dafür besorgt sein, daß..ordnungsmäßiges Protokoll über den Wiesengang errichtet -wjrd. Versuchsweise wollen wir auch weiterhin zur Ersparung der Schreibarbeit von der seither vorgeschriebene« Einsendung der Abschrift dieses Protokolls absehen, es sei denn, daß unsere Mit- witsung zur Beseitigung von Anständen nötig wird. Wir hegen hasWrtrauen, daß die Gemeinden im eigenen Interesse auch ohne unsere Beaufsichtigung die Wiesengänge sorgfältig vornehmen

lassen und die Beseitigung von Anständen herbeiführen.

Zu der Art, wie das aufzunehmende Protokoll aufzustellen ist, verweisen wir auf Abs.II unserer Bekanntmachung vom 18. Sep­tember 1922 Amtsverkündigungsblatt Nr. 106 vom Jahre 1922.

Das Protokoll über den Wiesengang ist von allen Beteiligten : zu unterzeichnen. War ein Mitglied des Wiesenvorstandes öder ein Feldschntze oder ein Wiesenwärter an der Teilnahme verhin­dert, so ist der Hinderungsgrund am Schluffe des Protokolls an- Mgeben.

~ Sollte der Wiescnvorstand nicht mehr vollzählig sein, so wollen '<-ie uns nach Anhörung des Gemeinderats alsbald besondere Bor- - lag« .machen.

Sie wollen ferner veranlassen, daß gleichzeitig mit dem Wiesen- na«g_öet Vorstand etwa in Ihrer Gemeinde bestehender Waffer- üenoffenschaften die vorgeschriebene Lokalschau vornimmt. Die Ge- iinossenschaftsvorstünde haben hierbei besonders ihr Augenmerk öar- auf zu richten, ob sich die genossenschaftlichen Anlagen in gutem i Zustande befinden und ob etwa Unterhaltungs- oder Verbesse- , mngsvorschläge zu machen sind.

Gießen, den 19. September 1933.

Kreisamt Gießen. I.B.: Schmidt.

Betr.: Polizeiverordnung über den Kraftfahrzeugverkehr in der Gemeinde Annerod.

Polizeiverordnung.

Auf Grund des § 30 der Verordnung über Kraftfahrzeugver- sehr vom 10. Mai 1932, des Artikels 64 des Gesetzes, betr. die untere Venvaltuitg und die Vertretung der Kreise und Provinzen w^b-Juli 1911, §21 des Kraftfahrzeugverkehrsgesetzes vom

-i- xiult 1923 und der Verordnung über Vermögcnsstrafen und -büßen vom 6. Februar 1924 wird nach Anhörung der Gemeinöe- vertretung und der Ortspolizeibehörde mit Genehmigung des Hes- hchen Staatsministeriums, Mtnisterialabteilung Ib (Innern) vom 14 9. 1933 zu Nr. St. M. Ib 43 567 nachstehende Polizeiverorönunq Maßen:

8 1.

xin der Gemeinde Annerod wird dieNeue Straße", Verbin- oungsstraße zwischen der Straße von Gießen und dem Tiefemveg, nr pcn Verkehr mit Kraftfahrzeugen von mehr als 2 Tonnen Ge- Aamtgeivicht gesperrt.

§ 2.

Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 RM. oder mit Haft bestraft.

§ 3.

Diese Polizeiverorönung tritt mit dem Tage der Veröffent- ltchung im Amtsverkündigungsblatt in Kraft.

Gießen, den 22. September 1933.

Kreisamt Gießen. I. V.: Schmid t.

Betr.: Das Einhalten der Tauben während der Saatzeit.

An die Bürgermeistereien des Kreises.

r , a?* i * I. 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11^.?,crroei,"en Sie auf die Bestimmungen des Artikels 39 Ab- >atz 1 Ziffer 2 des Feldstrafgesetzes vom 13. Juli 1904 (Regierungs­blatt 1904, S. 282) und empfehlen Ihnen dringend, im Interesse einer guten Feldbestellung im Einvernehmen mit dem Rat eine ausretchenöe Sperrzeit für Tauben anzuordnen.

Gießen, den 19. September 1933.

Kreisamt Gießen. I.V.: Schmidt.

Bekanntmachung.

Betr.: Schlachthausanlage des Richard Klös zu Langd.

Der Metzger Richard KlöS zu Langd beabsichtigt auf dem Grundstück Flur I, Nr. 18 der Gemarkung Langd ein Schlachthaus mit Wurstküche und Laden zu errichten.

Pläne und Beschreibung hierüber liegen 14 Tage lang, vom Er)chetnen dieser Bekanntmachung im Amtsverkiinöigungsblatt an gerechnet, auf der Bürgermeisterei Langd zur Einsichtnahme für Interessenten offen. Etwaige Einwendungen sind bei Meldung des Aussihlusses binnen dieser Frist schriftlich oder zu Protokoll bei der Bürgermeisterei Langd vorzubringen.

Gießen, den 20. September 1933.

Kreisamt Gießen. I. V.: Schmidt.

, Bekanntmachung.

Betr.: Feldbereinigung in den Gemarkungen Trohe und Rödgen: hier: die Arbeiten des 3. Abschnitts.

In der Zeit vom 4. bis einschließlich 17. Oktober 1933 liegen ötc Akten über die AWeiten des 3. Abschnitts zur Einsicht öer Betetltgtcn offen.

I. Gemarkung Trohe auf dem Amtszimmer der Heff. Bürger­meisterei Trohe.

Es sind dies:

1. 1 Meliorationsplan:

2. 1 Zuteilungskarte,-

3. 1 Band Gütergeschosse mit Zusammenstellung,-

4. das topographische Zuteilungsverzeichnis,-

5. das Gütergeschoß mit Zuteilungsplan,-

6. 1 Heft Obstbaumverzeichnis,-

7. 1 Hest Obstbaumgcschosse,-

8. das Protokollbuch der Feldbereinigungsgesellschaft Trohe,-

9. 1 Bekanntmachung gemäß Art. 48 Feldber.-Ges.

II. Gemarkung Rödgen ans dem Rathaus zu Rödgen.

Es sind dies:

1. 1 Meliorationsplan,-

2. 17 Zuteilungskarten,-

3. 4 Bände Gütergeschosse nebst Zusammenstellung,-

4. 2 Bände topographisches Zutcilungsverzeichnis,-

5. 1 Band Gütergeschoß mit Zuteilungsplan,-

6. 1 Heft Obstbaumverzeichnis,-

7. 1 Hest Obstbaumgeschosse,-

8. 1 Hest Verzeichnis der Zuschlagswerte,-

9. 6- Karten der Gemarkungsgrenzregulierungen RödgenGie­ßen, RödgenAlten-Buseck und TroheAltcn-Buseck-

10. 1 Heft Besitzstandsverzeichnis von Altcn-Buseck,-

11. 1 Heft Besitzstandsverzeichnis von Gießen,-