Ausgabe 
25.4.1933
 
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Gießen, den 24. April 1933. /

Der Kreiswahlkommissar. 3. 23.: Grein, Regierungsrat.

2. Vom Wahtvorschlag der SPD.

Georg Beckmann, Angestellter i. R., Gießen

Ludwig Sehrt I., Landwirt, Lindenstruth

Louis Deibel, Zimmerer, Staufenberg

Karl Oßwald, Maurer, Wieseck

Georg Schneidmüller, Bergmann, Großen-Linden.

3. Vom Wahlvorschlag derVereinigten nationalen Rechten".

Erich Jantzen, Direktor, Lollar

Franz North, Postassistent i. R., Gießen.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Neubildung des Kreistags des Kreises Gießen.

Die Kreiswahlkommission hat in ihrer Sitzung vom 24. April 1933 sestgestellt, daß nach den eingereichten Wahlvorschlägen folgende Bewer­ber als Mitglied zum Kreistag des Kreises Gießen gewählt find:

1. Vom Wahlvorschlag der RSDAp.

B. Stellvertreter:

Fritz Gerlach, Gewerkschaftsangestellter, Wieseck.

3. Vom Wahlvorschlag derVereinigten nationalen Rechte".

A. Mitglied:

. Dr. Heinrich Bayer, Volkswirt, Bad-Nauheim.

B. Stellvertreter:

Karl Schmahl, Landgerichtsdirektor, Gießen.

Gießen, den 24. April 1933.

Der Provinzialwahlkommissar: Graes, Provinzialdirektor.

1. Heinrich Kirchhöfer, Bergverwalter, Hungen

2. Wilhelm Luley, Rechtsanwalt, Gießen

3. Karl Metz, Steueroberinspektor, Gießen

Theodor Forchheim, Arbeiter, Allendorf a. d. Lumda Karl Sattler, Pfarrer, Wieseck

Karl Wrede, Direktor, Gießen

Wilhelm Brückel, Amtsgerichtsrat, Gießen

Otto Jung, Ingenieur, WatzenbormSteinberg Johann Balser, Maurermeister, Bettenhausen

Robert Schmidt, Landwirt, Steinheim

11. Hans Will, Betriebsleiter, Leihgestern

12. Jakob Hoffmann IV., Schuhmacher, Bersrod Arthur Rehfeld, Schmied, Langsdorf.

Bekanntmachung.

Betr.: Die Neubildung des Provinzialausschuffes der Provinz Oberhessen.

Provinzialwahlkommission hat in ihrer Sitzung vom 24. April 1933 festgestellt daß nach den eingereichten Wahlvorschlägen folgende Be­werber als Mitglied bzw. Stellvertreter zum Provinzialausschuß der Pro­vinz Oberhessen gewählt sind.

1. Vom Wahlvorschlag der RSDAp.

A. Mitglieder:

1. Alfred Klostermann, Lehrer, Vockenrod

2. Wilhelm Seipel II., Landwirt, Fauerbach v. d. H.

3. Heinrich Bartholomäus, Arbeiter, Gießen

4. Heinrich Vogt, Rechtsanwalt, Alsfeld

5. Adolf Kurz, Oberingenieur, Gießen

6. Wilhelm Kromm II., Fabrikant, Schotten.

B. Stellvertreter:

1. Heinrich Schäfer III., Arbeiter, Vadenrod

2. Konrad Philipp Diehl, Landwirt, Hochweifel

3. Heinrich Faulstich II., Landwirt, Allendorf/Lda.

4. Dr. Richard Mörschel, Finanzbeamter, Bruchenbrücken

5. Karl Malkmus jr., Bauingenieur, Alsfeld

6. Otto Weller, Mühlenbesitzer, Schlitz.

2. Vom Wahlvorschlag der SPD.

A. Mitglied:

1. Kurt Moosdorf, Bürgermeister a. D., Vilbel.

Gesetz gegen die Verwendung von lebenden Katzen usw. bei Hundeprüfungen.

Vom 21. April 1933.

Auf Grund des § 1 Abs. 1 und 2 des Vorläufigen Gesetzes zur Gleich­schaltung der Länder mit dem Reich, vom 31. März 1933 (RGBl. Teil I 6.153) hat das hessische Gesamtministerium das folgende Gesetz be­schlossen, das hiermit verkündet wird.

§ 1.

Bei der Prüfung von Hunden auf Raubwildschärfe dürfen lebende Tiere, insbesondere Katzen, Dachse und Füchse, nicht als Versuchstiere verwendet werden. Das Verbot umfaßt auch die Fälle, in denen die Versuchstiere durch Drahtgitter oder in anderer Weife geschützt sind, und das bloße Verbellenlassen.

§ 2.

Mit Gefängnis bis zu 3 Monaten oder mit Geldstrafe wird bestraft' 1. wer lebende Versuchstiere entgegen dem § 1 verwendet,

2. wer sich in anderer Weife an'der Durchführung einer den § 1 zu- . widerlaufenden Hundeprüfung beteiligt.

§ 3.

Mit Haft oder mit Geldstrafe bis zu 150 RM. wird bestraft:

1. wer sich an der Vorbereitung einer dem § 1 zuwiderlaufenden Prüfung, insbesondere durch die Beschaffung der Versuchstiere beteiligt,

2. wer unter Umständen betroffen wird, die darauf schließen lassen, daß er mit der Vorbereitung oder Durchführung einer dem § 1 zuwiderlaufenden Hundeprüfung befaßt ist.

§ 4.

Die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Vorschriften erläßt der Minister des Innern.

§ 5.

Dieses Gesetz tritt mit der Verkündung in derDarmstädter Zeitung" in Kraft.

Darmstadt, den 21. April 1933.

Der Hessische Staatspräsident. Dr. Werner.

Bekanntmachung.

&tr.: Neubildung des Provingialtags der Provinz Oberhessen.

Die Provinzialwahlkommission hat in ihrer Sitzung vom 24. April 1933 festgestellt daß nach den eingereichten Wahlvorfchlägen folgende Be­werber als Mitglied zum Provinzialtag der Provinz Oberhessen ge­wählt sind.

Vom Wahlvorschlag der RSDAp.

l. Alfred Klostermann, Lehrer, Vockenrod

2- Wilhelm Seipel II., Landwirt, Fauerbach v. d. H.

3. Konrad Philipp Diehl, Landwirt, Hochweisel

4 Heinrich Bartholomäus, Arbeiter, Gießen

5. Franz Hofmann, Landwirt, Ranstadt

6. Adam Dörrschuck, Landwirt, Friedelhausen

I. Konrad Fischer, Landwirt, Hartershausen

8. Heinrich Straub, Spengler, Schotten

9. Adolf Kurz, Oberingenieur, Gießen

10. Heinrich Faulstich II., Landwirt, Allendorf a. d. Lda.

11. Heinrich Schäfer III., Arbeiter, Vadenrod

12. Heinrich Vogt, Rechtsanwalt, Alsfeld

13. Otto Weller, Mühlenbesitzer, Schlitz

II. Otto August E. Pfannstiel, Landwirt, Bermutshain

15- Dr. Karl Löffler, Tierarzt, Ortenberg

16. Emil Hofmann, Landwirt, Freienfeen

b. Wilhelm Kromm II., Fabrikant, Schotten.

Vom Wahlvorschlag der SPD.

! Anton Lux, Gastwirt, Nieder-Florstadt

Heinrich Häuser, Parteisekretär, Gießen

3. Kurt Moosdorf, Bürgermeister a. D., Vilbel

' Wilhelm Seipp, Schreiner, Lollar

4 Josef Rößler, Bildhauer, Bad-Nauheim.

3. Vom Wahlvorschlag derVereinigten nationalen Rechten."

1 Anton Eduard Schmidt, Landwirt und Bürgermeister, Ober-Mörlen

2 - Kar! Schmahl, Landgerichtsdirektor, Gießen

4 Ludwig Neuenhagen, Landgerichtspräsident a. D., Gießen.

Meßen, den 24. April 1933. f

Der Provinzialwahlkommissar: Graef, Provinzialdirektor.

Amtsverkün-igungsblatt >

fiir die Provinzialdirektion Oberheffen und für das Kreisamt Gießen

I.19 Erscheint Dienstag und Freitag.